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   VG Bremen, 26.11.2010 - 6 V 1105/10   

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VG Bremen, 26.11.2010 - 6 V 1105/10 (https://dejure.org/2010,18985)
VG Bremen, Entscheidung vom 26.11.2010 - 6 V 1105/10 (https://dejure.org/2010,18985)
VG Bremen, Entscheidung vom 26. November 2010 - 6 V 1105/10 (https://dejure.org/2010,18985)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus VG Bremen, 26.11.2010 - 6 V 1105/10
    Die Ablehnung eines Zulassungsantrages eines deutschen Studienbewerbers, der die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, ist nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn die Studienzulassung unter voller Ausschöpfung der Ausbildungskapazität in rechtmäßiger Weise begrenzt worden ist (sog. Kapazitätserschöpfungsgebot, BVerfG, Beschl. v. 22.10.1991 - 1 BvR 393/85, 1 BvR 610/85 = NVwZ 1992, 361 = BVerfGE 85, 36 ff.).

    Das Verwaltungsgericht hat zu prüfen, ob der Ableitungszusammenhang der in Zahlen ausgedrückten Quantifizierungen dem bundesrechtlichen Kapazitätserschöpfungsgebot und den Anforderungen rationaler Abwägung genügt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.10.1991, NVwZ 1992, 361; OVG Bremen, Beschl. v. 28.06.2007 - 1 B 486/06).

    Begründungslücken und Fehler im Ableitungszusammenhang können den Schluss auf eine unzureichende Kapazitätsausschöpfung rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.10.1991, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2010 - 13 C 11/10

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Medizin im ersten Fachsemester

    Auszug aus VG Bremen, 26.11.2010 - 6 V 1105/10
    Die geltende LVNV entspricht einer Empfehlung der Kultusministerkonferenz; ihr kommt daher ein bedeutender Orientierungswert zu (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 02.03.2010, 13 C 11/10, juris).

    Dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz hingegen kommt allein arbeitsrechtliche Bedeutung zu; es hat keine kapazitätsrechtliche Bedeutung (OVG Münster, Beschl. v. 09.06.2010, 13 C 254/10, juris; ebenso bereits OVG Münster, Beschl. v. 28.04.2010, 13 C 139/10, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 12.05.2009 - 10 B 1911/08.GM.S8 -, juris; sowie OVG Münster, Beschl. v. 02.03.2010, 13 C 11/10, juris).

  • OVG Bremen, 16.03.2010 - 2 B 428/09

    Bestimmungen der Gruppengröße für Vorlesungen durch Bezugnahme auf die normativ

    Auszug aus VG Bremen, 26.11.2010 - 6 V 1105/10
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des OVG Bremen an, das in seinem Beschluss vom 16.03.2010 (Az. 2 B 428/09) zu dieser Frage die Ansicht vertreten hat, mit der im Musterstudienplan enthaltenen Bestimmung "ganze Kohorte" solle im Gegensatz zu den notwendigen und vom Studierenden bei der Studienplanung zu berücksichtigenden Teilnehmerbeschränkungen bei den Kleingruppenlehrveranstaltungen allen Studierenden die Teilnahme an den Vorlesungen ermöglicht werden, ohne jedoch die mit Rektoratsbeschluss vom 19.03.2007 festgelegte Gruppengröße in Frage zu stellen.

    Die im Nachrückverfahren erfolgte Überbuchung ist nach der Rechtsprechung des OVG Bremen (Beschl. v. 16.03.2010, 2 B 428/09), der sich die Kammer anschließt, auch kapazitätswirksam erfolgt.

  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 51.87

    Kapazitätsermittlung an Hochschulen - Berücksichtigung von wissenschaftlichen

    Auszug aus VG Bremen, 26.11.2010 - 6 V 1105/10
    d) Wissenschaftliche Mitarbeiter (aa) Wissenschaftliche Mitarbeiter sind grundsätzlich als Lehrpersonen in die Ermittlung des für die Aufnahmekapazität der Lehreinheit maßgeblichen Lehrangebots einzubeziehen, es sei denn, ihnen sind spezielle Dienstaufgaben übertragen, die im Hinblick auf Art und Umfang ausnahmsweise die Wahrnehmung von Lehraufgaben verbieten (BVerwG, Urt. v. 20.07.1990 - 7 C 90/88 - NVwZ-RR 1991, 78, im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 20.04.1990 - 7 C 51.87 - DVBl 1990, 940).
  • VGH Hessen, 04.05.1995 - 7 Hk 24087/94

    Kapazitätsberechnung: Anrechnung der Lehrleistungen von Honorarprofessoren

    Auszug aus VG Bremen, 26.11.2010 - 6 V 1105/10
    Soweit in der Rechtsprechung eine Berechnung auf der Grundlage des § 10 KapVO erfolgt (so etwa OVG Hamburg, Beschl. v. 27.08.2008, 3 Nc 141/07, juris; VG Berlin, Beschl. v. 20.12.2007, 3 A 626.07, juris), lassen diese Entscheidungen eine Begründung hierfür entweder vermissen oder die entsprechende Anwendung des § 10 KapVO bezieht sich nicht auf den Berechnungszeitraum, sondern beschränkt sich auf die Feststellung, dass im Bereich der Titellehre lediglich die tatsächlich erbrachte Lehre einzubeziehen sei, da Privatdozenten und Honorarprofessoren ihre Lehrleistung nicht aufgrund eines Lehrdeputats erbrächten (VGH Kassel, Beschl. v. 04.05.1995, 7 Hk 24087/94.NC, juris).
  • OVG Hamburg, 27.08.2008 - 3 Nc 141/07

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an der Universität Hamburg zum

    Auszug aus VG Bremen, 26.11.2010 - 6 V 1105/10
    Soweit in der Rechtsprechung eine Berechnung auf der Grundlage des § 10 KapVO erfolgt (so etwa OVG Hamburg, Beschl. v. 27.08.2008, 3 Nc 141/07, juris; VG Berlin, Beschl. v. 20.12.2007, 3 A 626.07, juris), lassen diese Entscheidungen eine Begründung hierfür entweder vermissen oder die entsprechende Anwendung des § 10 KapVO bezieht sich nicht auf den Berechnungszeitraum, sondern beschränkt sich auf die Feststellung, dass im Bereich der Titellehre lediglich die tatsächlich erbrachte Lehre einzubeziehen sei, da Privatdozenten und Honorarprofessoren ihre Lehrleistung nicht aufgrund eines Lehrdeputats erbrächten (VGH Kassel, Beschl. v. 04.05.1995, 7 Hk 24087/94.NC, juris).
  • BVerwG, 20.07.1990 - 7 C 90.88

    Zweitsturium und Aufnahmekapazitäten - Ermittlung des für die Aufnahmekapazität

    Auszug aus VG Bremen, 26.11.2010 - 6 V 1105/10
    d) Wissenschaftliche Mitarbeiter (aa) Wissenschaftliche Mitarbeiter sind grundsätzlich als Lehrpersonen in die Ermittlung des für die Aufnahmekapazität der Lehreinheit maßgeblichen Lehrangebots einzubeziehen, es sei denn, ihnen sind spezielle Dienstaufgaben übertragen, die im Hinblick auf Art und Umfang ausnahmsweise die Wahrnehmung von Lehraufgaben verbieten (BVerwG, Urt. v. 20.07.1990 - 7 C 90/88 - NVwZ-RR 1991, 78, im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 20.04.1990 - 7 C 51.87 - DVBl 1990, 940).
  • VG Berlin, 20.12.2007 - 3 A 626.07

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Zulassung zum

    Auszug aus VG Bremen, 26.11.2010 - 6 V 1105/10
    Soweit in der Rechtsprechung eine Berechnung auf der Grundlage des § 10 KapVO erfolgt (so etwa OVG Hamburg, Beschl. v. 27.08.2008, 3 Nc 141/07, juris; VG Berlin, Beschl. v. 20.12.2007, 3 A 626.07, juris), lassen diese Entscheidungen eine Begründung hierfür entweder vermissen oder die entsprechende Anwendung des § 10 KapVO bezieht sich nicht auf den Berechnungszeitraum, sondern beschränkt sich auf die Feststellung, dass im Bereich der Titellehre lediglich die tatsächlich erbrachte Lehre einzubeziehen sei, da Privatdozenten und Honorarprofessoren ihre Lehrleistung nicht aufgrund eines Lehrdeputats erbrächten (VGH Kassel, Beschl. v. 04.05.1995, 7 Hk 24087/94.NC, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - 13 C 139/10

    Verteilen von zusätzlich festgestellten Studienplätzen im Wege des Losverfahrens

    Auszug aus VG Bremen, 26.11.2010 - 6 V 1105/10
    Dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz hingegen kommt allein arbeitsrechtliche Bedeutung zu; es hat keine kapazitätsrechtliche Bedeutung (OVG Münster, Beschl. v. 09.06.2010, 13 C 254/10, juris; ebenso bereits OVG Münster, Beschl. v. 28.04.2010, 13 C 139/10, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 12.05.2009 - 10 B 1911/08.GM.S8 -, juris; sowie OVG Münster, Beschl. v. 02.03.2010, 13 C 11/10, juris).
  • VGH Hessen, 12.05.2009 - 10 B 1911/08

    Zulassung zum Studium der Medizin

    Auszug aus VG Bremen, 26.11.2010 - 6 V 1105/10
    Dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz hingegen kommt allein arbeitsrechtliche Bedeutung zu; es hat keine kapazitätsrechtliche Bedeutung (OVG Münster, Beschl. v. 09.06.2010, 13 C 254/10, juris; ebenso bereits OVG Münster, Beschl. v. 28.04.2010, 13 C 139/10, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 12.05.2009 - 10 B 1911/08.GM.S8 -, juris; sowie OVG Münster, Beschl. v. 02.03.2010, 13 C 11/10, juris).
  • OVG Bremen, 10.03.1997 - 1 B 7/97

    Lehrangebot eines Studiengangs; Numerus clausus ; Lehrexport; Studienplatzzahl

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2010 - 13 C 254/10

    Verfassungsmäßigkeit der Verteilung eines Studienplatzes ausschließlich an mit

  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 62.84

    Zur Aufteilung des vorklinischen Normwerts in Eigen- und Fremdenteil

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 15.88

    Studienplatzkläger - Rechtswidrige Stellenverlagerung - Lehrdeputat -

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 70.85

    Hochschulpersonal - Umstrukturierung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2009 - 3 N 599/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2008/2009)

  • BVerwG, 20.03.1992 - 1 B 32.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Bremen, 28.06.1988 - 1 B 41/88
  • VG Karlsruhe, 28.07.2022 - NC 7 K 3870/21

    Anforderungen an eine hochschulrechtliche Kapazitätsermittlung

    Unklarheiten, die auf unzureichender Aufarbeitung oder Dokumentation der zulassungsbeschränkenden Kapazitätsermittlung beruhen, gehen zu Lasten der Hochschule (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 24.10.2019 -12 L 739/18.NC - VG Bremen, Beschluss vom 26.11.2010 - 6 V 1105/10 -, jeweils juris).

    Unklarheiten, die auf unzureichender Aufarbeitung oder Dokumentation der zulassungsbeschränkenden Kapazitätsermittlung beruhen, gehen deshalb zu Lasten der Hochschule (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 24.10.2019 -12 L 739/18.NC - VG Bremen, Beschluss vom 26.11.2010 - 6 V 1105/10 -, jeweils juris; Beschluss der Kammer vom 16.07.2018 - NC 7 K 11919/17 -, n.v.).

  • VG Bremen, 16.11.2016 - 6 V 2216/16

    Numerus-clausus-Verfahren, Klinische Psychologie Master - NC-Verfahren;

    Diese Begründung hat die Kammer in der Vergangenheit für ausreichend erachtet (vgl. ausführlich Beschl. v. 26.11.2010 - 6 V 1105/10; Beschl. v. 15.11.2012 - 6 V 1013/12).
  • VG Bremen, 16.11.2016 - 6 V 2180/16

    Numerus-clausus-Verfahren, Psychologie BA - NC-Verfahren; Psychologie

    Diese Begründung hat die Kammer in der Vergangenheit für ausreichend erachtet (vgl. ausführlich Beschl. v. 26.11.2010 - 6 V 1105/10; Beschl. v. 15.11.2012 - 6 V 1013/12).
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