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   VG Bremen, 26.11.2015 - 5 K 934/14   

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VG Bremen, 26.11.2015 - 5 K 934/14 (https://dejure.org/2015,36511)
VG Bremen, Entscheidung vom 26.11.2015 - 5 K 934/14 (https://dejure.org/2015,36511)
VG Bremen, Entscheidung vom 26. November 2015 - 5 K 934/14 (https://dejure.org/2015,36511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    KrWG § 18; KrwG § 18 Abs 5; KrWG § 18 Abs 5 S 2; KrWG § 62
    Sammeln von Altkleidern - Altkleider; Altkleidersammlung; Container

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 607/13

    Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt

    Auszug aus VG Bremen, 26.11.2015 - 5 K 934/14
    Das Fehlverhalten bzw. die Bedenken müssen so starkes Gewicht haben, dass sie gemessen an der Schwere des damit verbundenen Schadens eine Untersagung zu rechtfertigen vermögen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.072013 - 20 B 607/13 - juris Rn. 10).

    In diesen Fällen muss allerdings ein systematisches und massives Fehlverhalten feststehen und es muss bei prognostischer Betrachtung die Gefahr bestehen, dass es im Fall der Durchführung der streitgegenständlichen Sammlung ebenfalls zu gewichtigen Verstößen kommen wird (OVG NRW, Beschluss vom 19.07.2013 - 20 B 607/13 - juris Rn. 10ff.; VGH BW, Beschluss vom 26.09.2013 - 10 S 1345/13 -, juris Rn. 33 ff. m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 27.01.2014, a. a. O.).

    Die Anordnung, die bereits aufgestellten Container zu entfernen, ist als Annex zur Untersagungsverfügung zu verstehen und von der genannten Vorschrift erfasst (vgl. (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 607/13 -, Rn. 6, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 22. September 2014 - 17 K 2730/13 -, Rn. 30, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 07. Juli 2014 - 20 CS 14.1179 -, Rn. 2, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 03. Mai 2013 - 9 L 1622/12 -, Rn. 10, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2013 - 10 S 1202/13

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung - gewerberechtliche

    Auszug aus VG Bremen, 26.11.2015 - 5 K 934/14
    Danach hat die zuständige Behörde die Durchführung einer nach § 18 Abs. 1 KrWG angezeigten Sammlung zu untersagen, wenn Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Anzeigenden oder der für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Personen ergeben (vgl. VGH BW, Beschluss vom 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - sowie Beschluss vom 16.01.2014 - 10 S 2273/13 - jeweils juris).

    Gegen die Zuverlässigkeit spricht insbesondere, wenn der gewerbliche Sammler wiederholt Container ohne die jeweils erforderliche private oder öffentlich-rechtliche Erlaubnis aufgestellt hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 08.04.2013 - 20 CS 13.377 - juris Rn. 10; VGH BW, Beschluss vom 10.10.2013 - 10 S 1202/13 -, juris Rn. 42 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 20 B 444/13

    Untersagung einer gewerblichen Alttextiliensammlung wegen Unzuverlässigkeit des

    Auszug aus VG Bremen, 26.11.2015 - 5 K 934/14
    Die von der Beklagten im Beschwerdeverfahren 1 B 160/14 vor dem Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen vorgelegten drei Entscheidungen des OVG NRW vom 11.12.2013, die - von der Klägerin unwidersprochen - das Verhalten der Klägerin bzw. ihres Geschäftsführers betreffen, belegen, dass es bereits in der Vergangenheit in mehreren Kommunen Nordrhein-Westfalens zu Sammlungsuntersagungen aus Anlass von Rechtsverstößen beim Einsammeln von Alttextilien gekommen ist und es quasi zum Geschäftsmodell gehört, die Sammelcontainer fortwährend weitestgehend nach eigenem Belieben aufzustellen, ohne sich um eine Nutzungs- oder Verfügungsbefugnis hinsichtlich der dafür in Anspruch genommenen Flächen zu kümmern (OVG NRW, Beschluss zum Az. 20 B 444/13).

    Angesichts dessen ist eine neutrale Aufgabenwahrnehmung durch sie jedenfalls dann in einer rechtsstaatlichen Anforderun- - 10 - gen genügenden Weise gesichert, wenn behördenintern für eine organisatorische und personelle Trennung beider Aufgabenbereiche gesorgt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.2009 - 9 A 39/07 -, BVerwGE 133, 239, juris Rn. 24; OVG NRW, Beschluss vom 11.12.2013 - 20 B 444/13 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 530/13

    Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt

    Auszug aus VG Bremen, 26.11.2015 - 5 K 934/14
    Das schließt sämtliche Anforderungen an die Tätigkeit ein (OVG NRW, Beschluss vom 19.07.2013 - 20 B 530/13 - juris Rn. 8).

    Damit haben die vorliegenden Bedenken gegen die Zuverlässigkeit im Sinne von § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG auch in Ansehung des durch die Untersagung tangierten Schutzbereichs der Art. 12 und 14 GG ein derartiges Gewicht, dass sie die Untersagung der Sammlung rechtfertigen (zum Maßstab vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.7.2013 - 20 B 530/13 - DÖV 2014, 45; VGH BW, Beschluss vom 5.5.2014 a. a. O.).

  • VG Düsseldorf, 22.09.2014 - 17 K 2730/13

    Unzuverlässigkeit zur Ausübung eines die Aufstellung von

    Auszug aus VG Bremen, 26.11.2015 - 5 K 934/14
    Die Anordnung, die bereits aufgestellten Container zu entfernen, ist als Annex zur Untersagungsverfügung zu verstehen und von der genannten Vorschrift erfasst (vgl. (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 607/13 -, Rn. 6, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 22. September 2014 - 17 K 2730/13 -, Rn. 30, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 07. Juli 2014 - 20 CS 14.1179 -, Rn. 2, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 03. Mai 2013 - 9 L 1622/12 -, Rn. 10, juris).
  • VGH Bayern, 07.07.2014 - 20 CS 14.1179

    Beschwerde und Anschlussbeschwerde; Darlegungspflicht; Untersagung einer nicht

    Auszug aus VG Bremen, 26.11.2015 - 5 K 934/14
    Die Anordnung, die bereits aufgestellten Container zu entfernen, ist als Annex zur Untersagungsverfügung zu verstehen und von der genannten Vorschrift erfasst (vgl. (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 607/13 -, Rn. 6, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 22. September 2014 - 17 K 2730/13 -, Rn. 30, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 07. Juli 2014 - 20 CS 14.1179 -, Rn. 2, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 03. Mai 2013 - 9 L 1622/12 -, Rn. 10, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 03.05.2013 - 9 L 1622/12

    Abfallbeseitigungsrecht; Altkleider; Altkleidersammlung; Untersagung

    Auszug aus VG Bremen, 26.11.2015 - 5 K 934/14
    Die Anordnung, die bereits aufgestellten Container zu entfernen, ist als Annex zur Untersagungsverfügung zu verstehen und von der genannten Vorschrift erfasst (vgl. (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 607/13 -, Rn. 6, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 22. September 2014 - 17 K 2730/13 -, Rn. 30, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 07. Juli 2014 - 20 CS 14.1179 -, Rn. 2, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 03. Mai 2013 - 9 L 1622/12 -, Rn. 10, juris).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

    Auszug aus VG Bremen, 26.11.2015 - 5 K 934/14
    Angesichts dessen ist eine neutrale Aufgabenwahrnehmung durch sie jedenfalls dann in einer rechtsstaatlichen Anforderun- - 10 - gen genügenden Weise gesichert, wenn behördenintern für eine organisatorische und personelle Trennung beider Aufgabenbereiche gesorgt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.2009 - 9 A 39/07 -, BVerwGE 133, 239, juris Rn. 24; OVG NRW, Beschluss vom 11.12.2013 - 20 B 444/13 -, juris).
  • VGH Bayern, 08.04.2013 - 20 CS 13.377

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des

    Auszug aus VG Bremen, 26.11.2015 - 5 K 934/14
    Gegen die Zuverlässigkeit spricht insbesondere, wenn der gewerbliche Sammler wiederholt Container ohne die jeweils erforderliche private oder öffentlich-rechtliche Erlaubnis aufgestellt hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 08.04.2013 - 20 CS 13.377 - juris Rn. 10; VGH BW, Beschluss vom 10.10.2013 - 10 S 1202/13 -, juris Rn. 42 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2014 - 10 S 2273/13

    Untersagung einer nicht angezeigten Sammlung von Alttextilien

    Auszug aus VG Bremen, 26.11.2015 - 5 K 934/14
    Danach hat die zuständige Behörde die Durchführung einer nach § 18 Abs. 1 KrWG angezeigten Sammlung zu untersagen, wenn Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Anzeigenden oder der für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Personen ergeben (vgl. VGH BW, Beschluss vom 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - sowie Beschluss vom 16.01.2014 - 10 S 2273/13 - jeweils juris).
  • VG Oldenburg, 29.04.2014 - 5 B 243/14

    Altkleider; Altkleidersammlung; Alttextilien; Container; gewerbliche Sammlung;

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2013 - 10 S 1345/13

    Anzeige einer gewerblichen Altkleidersammlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2013 - 11 B 798/13

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Benutzung einer Straße zum

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 7 LB 56/11

    Zuständigkeit für Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung bei Identität von

  • VGH Hessen, 06.12.2016 - 2 B 1935/16
    Dass die gehäuft auftretende Aufstellung von Altkleidercontainern unter Verstoß gegen private Eigentumsrechte und gegen Straßenrecht geeignet ist, die Unzuverlässigkeit der verantwortlichen Personen zu begründen, ist in der Rechtsprechung zu § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG in Bezug auf einzelne Sammlungen bereits anerkannt (OVG Münster, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 - Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 122/13 - Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 7 ME 43/16 - BayVGH, Beschluss vom 8. April 2013 - 20 CS 13.377 -, OVG Saarland, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 2 B 348/14 - VG Bremen, Urteil vom 26. November 2015 - 5 K 934/14 -, sämtlich bei juris) und ist im Rahmen des § 53 Abs. 3 Satz 3 Alt. 1 KrWG nicht anders zu beurteilen (vgl. Kropp in: Recht der Abfall- und Kreislaufwirtschaft, 2. Aufl. 2015, Bd. 2, § 3 AbfAEV Rz. 19; Ockenfels in: Kopp/Assenmacher, KrWG, Kommentar 2015, § 53 Rz. 30).
  • OVG Bremen, 12.05.2021 - 1 LA 80/19

    Kostenbescheide - Einziehung von Alttextilbehältern - Zulassungsantrag -

    Die hiergegen gerichtete Klage der Klägerin wies das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 26.11.2015 ab ( 5 K 934/14); mit Beschluss vom 17.07.2017 wies der Senat den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung zurück ( 1 LA 3/16).

    Die 5. Kammer vertrat damals die - mit Urteil vom 26.11.2015 ( 5 K 934/14) aufgegebene - Auffassung, die Behörde habe die Beseitigungsanordnung nicht auf § 18 Abs. 5 KrWG , sondern nur auf § 62 KrWG oder § 21 BremLStrG stützen dürfen; ein Austausch der Ermächtigungsgrundlage komme nicht in Betracht.

  • VGH Hessen, 04.01.2021 - 5 A 976/18
    Dass die gehäuft auftretende Aufstellung von Altkleidercontainern unter Verstoß gegen private Eigentumsrechte und gegen Straßenrecht geeignet ist, die Unzuverlässigkeit der verantwortlichen Personen zu begründen, ist in der Rechtsprechung zu § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG in Bezug auf einzelne Sammlungen bereits anerkannt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 - Beschlüsse vom 19. Juli 2013 - 20 B 122/13 -, und vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 7 ME 43/16 - BayVGH, Beschluss vom 8. April 2013 - 20 CS 13.377 -, OVG Saarland, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 2 B 348/14 - VG Bremen, Urteil vom 26. November 2015 - 5 K 934/14 -, sämtlich bei juris) und ist im Rahmen des § 53 Abs. 3 Satz 3 Alt. 1 KrWG nicht anders zu beurteilen (vgl. Kropp in: Recht der Abfall- und Kreislaufwirtschaft, 2. Aufl. 2015, Bd. 2, § 3 AbfAEV Rz. 19; Ockenfels in: Kopp/Assenmacher, KrWG, Kommentar 2015, § 53 Rz. 30).
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