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   VG Bremen, 29.04.2010 - 6 V 3/10   

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https://dejure.org/2010,27258
VG Bremen, 29.04.2010 - 6 V 3/10 (https://dejure.org/2010,27258)
VG Bremen, Entscheidung vom 29.04.2010 - 6 V 3/10 (https://dejure.org/2010,27258)
VG Bremen, Entscheidung vom 29. April 2010 - 6 V 3/10 (https://dejure.org/2010,27258)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Bremen, 29.04.2010 - 6 V 3/10
    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherren ist es auch überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (BVerwG, Urt. v. 16.08.2001 - 2 A 3/00 - BVerwGE 115, 58; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.01.2008 - 2 EO 236/07 - NVwZ-RR 2008, 806, Rn. 51).

    Die vorzunehmende Auswahl hat sich am Anforderungsprofil der Stellenausschreibung zu orientieren (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.08.2001 - 2 A 3/00 - BVerwGE 115, 58).

    Die Frage, ob der Dienstherr die von ihm selbst gesetzten Auswahlkriterien beachtet hat, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.08.2001 - 2 A 3/00 - BVerwGE 115, 58).

  • VG Bremen, 02.01.2008 - 6 V 903/07

    Ortsamtsleiter Burglesum

    Auszug aus VG Bremen, 29.04.2010 - 6 V 3/10
    Dafür spricht, dass die Antragsgegnerin wohl - jedenfalls nach Durchführung des Leistungsvergleichs - den Senat bezüglich der Entscheidung über die Besetzung einer Ortsamtsleiterstelle durch das Votum des Beirats als grundsätzlich gebunden ansieht und daher bereits mit dem Vorschlag an den Senat unmittelbar eine Rechtsbeeinträchtigung drohen kann (vgl. hierzu VG Bremen, Beschl. v. 02.01.2008 - 6 V 903/07 -).

    Dies ergibt sich auch aus § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BremBG i. V. m. § 6 BeamtStG, nach dem die hauptamtlichen Ortsamtsleiter Beamte auf Zeit sind, für die die Vorschriften für Lebenszeitbeamte entsprechend anzuwenden sind, wenn sich nicht aus dem Landesrecht etwas anderes ergibt, was hinsichtlich der hauptamtlichen Ortsamtsleiterstellen nicht der Fall ist (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 02.01.2008 - 6 V 903/07 -).

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Bremen, 29.04.2010 - 6 V 3/10
    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann die Einhaltung dieses Grundsatzes im Rahmen des so genannten Bewerbungsverfahrensanspruches einfordern und diesbezüglich auch im Eilverfahren gemäß § 123 VwGO um Rechtsschutz nachsuchen (BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200; BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004 - 2 VR 3/03 - juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Bremen, 29.04.2010 - 6 V 3/10
    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann die Einhaltung dieses Grundsatzes im Rahmen des so genannten Bewerbungsverfahrensanspruches einfordern und diesbezüglich auch im Eilverfahren gemäß § 123 VwGO um Rechtsschutz nachsuchen (BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200; BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004 - 2 VR 3/03 - juris, Rn. 7).
  • LSG Sachsen, 22.11.2005 - L 2 B 206/05

    Gerichtkostenfreiheit eines landwirtschaftlichen Unternehmers in

    Auszug aus VG Bremen, 29.04.2010 - 6 V 3/10
    Dabei ist eine das Anforderungsprofil festlegende Stellenausschreibung entsprechend §§ 133, 157 BGB, die allgemeine und auch im öffentlichen Recht anwendbare Auslegungsregelungen enthalten, wie eine Willenserklärung nach dem objektiven Erklärungswert und dem Willen des Erklärenden auszulegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 31.08.2005 - 2 B 206/05 - juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.03.2004 - 5 ME 390/03 - juris - m. w. N.).
  • OVG Bremen, 28.01.2009 - 2 B 479/08

    Anforderungsprofil; Auswahl

    Auszug aus VG Bremen, 29.04.2010 - 6 V 3/10
    Nach der in den Akten dokumentierten Begründung der Auswahlentscheidung (zu deren Maßgeblichkeit: OVG Bremen, Beschl. v. 28.01.2009 - 2 B 479/08 - NordÖR 2009, 213) ging die Antragsgegnerin davon aus, der Antragsteller erfülle bereits das zwingende Anforderungsprofil nicht.
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2004 - 5 ME 390/03

    Bindung des Dienstherrn für die Dauer des Auswahlverfahrens an die mit der

    Auszug aus VG Bremen, 29.04.2010 - 6 V 3/10
    Dabei ist eine das Anforderungsprofil festlegende Stellenausschreibung entsprechend §§ 133, 157 BGB, die allgemeine und auch im öffentlichen Recht anwendbare Auslegungsregelungen enthalten, wie eine Willenserklärung nach dem objektiven Erklärungswert und dem Willen des Erklärenden auszulegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 31.08.2005 - 2 B 206/05 - juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.03.2004 - 5 ME 390/03 - juris - m. w. N.).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus VG Bremen, 29.04.2010 - 6 V 3/10
    Wird dieses Prinzip durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherren verletzt, kann der unterlegene Bewerber eine erneute Auswahlentscheidung beanspruchen, wenn bei einer solchen seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, Beschl. v. 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07 - NVwZ 2008, 69).
  • VG Bremen, 16.07.2008 - 6 V 1216/08

    Stellenbesetzung Ortsamtsleitung Vegesack

    Auszug aus VG Bremen, 29.04.2010 - 6 V 3/10
    Die vorgenannten Grundsätze gelten auch für Auswahlentscheidungen hinsichtlich der hier in Frage stehenden Besetzung der Ämter der hauptamtlichen Ortsamtsleiter gem. § 36 Abs. 2 Satz 1 BremBeirG (VG Bremen, Beschl. v. 16.07.2008 - 6 V 1216/08 -).
  • OVG Thüringen, 30.01.2008 - 2 EO 236/07

    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitverfahren um einen nach B 6 BBesG

    Auszug aus VG Bremen, 29.04.2010 - 6 V 3/10
    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherren ist es auch überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (BVerwG, Urt. v. 16.08.2001 - 2 A 3/00 - BVerwGE 115, 58; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.01.2008 - 2 EO 236/07 - NVwZ-RR 2008, 806, Rn. 51).
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