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   VG Chemnitz, 23.02.1995 - 2 K 3664/93   

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VG Chemnitz, 23.02.1995 - 2 K 3664/93 (https://dejure.org/1995,7127)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 23.02.1995 - 2 K 3664/93 (https://dejure.org/1995,7127)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 23. Februar 1995 - 2 K 3664/93 (https://dejure.org/1995,7127)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 900/88

    Entziehung des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit

    Auszug aus VG Chemnitz, 23.02.1995 - 2 K 3664/93
    Dabei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt und der nicht wegen Unbestimmtheit gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt, da sich der Begriff durch Wesen und Bedeutung des akademischen Grades präzisieren läßt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 30.11.1988 - 1 BvR 900/88 - OVG Berlin, Urteil vom 26.04.1990, NVwZ 1991, 188).

    Wie die zur Auslegung des Begriffes der Unwürdigkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 lit. c) AkadGFG vertretenen differierenden Auffassungen belegen (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 26.04.1990, a.a.O., das einen unmittelbaren Bezug der Verfehlungen zur fachlich-wissenschaftlichen Qualifikation verlangt; Starosta, Die Aberkennung akademischer Grade, DÖV 1987, 1050 f., der einen Titelentzug nur dann für gerechtfertigt hält, wenn das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, vorsätzlich und nachhaltig verletzt wurde; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 30.11.1988 - 1 BvR 900/88 -, offenlassend, jedoch bezweifelnd, ob Verhaltensweisen, die keinen unmittelbaren Bezug zur fachlich-wissenschaftlichen Qualifikation haben, einbezogen werden dürfen) wäre es hier erforderlich gewesen, die von dem Beklagten angelegten Maßstäbe offenzulegen und dem Kläger so eine Einschätzung der Erfolgsaussichten einer verwaltungsgerichtlichen Klage zu ermöglichen.

  • OVG Berlin, 26.04.1990 - 3 B 19.89

    Akademischer Grad; Doktor der Rechte; Entziehung des Doktortitels; Unwürdigkeit;

    Auszug aus VG Chemnitz, 23.02.1995 - 2 K 3664/93
    Dabei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt und der nicht wegen Unbestimmtheit gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt, da sich der Begriff durch Wesen und Bedeutung des akademischen Grades präzisieren läßt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 30.11.1988 - 1 BvR 900/88 - OVG Berlin, Urteil vom 26.04.1990, NVwZ 1991, 188).

    Wie die zur Auslegung des Begriffes der Unwürdigkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 lit. c) AkadGFG vertretenen differierenden Auffassungen belegen (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 26.04.1990, a.a.O., das einen unmittelbaren Bezug der Verfehlungen zur fachlich-wissenschaftlichen Qualifikation verlangt; Starosta, Die Aberkennung akademischer Grade, DÖV 1987, 1050 f., der einen Titelentzug nur dann für gerechtfertigt hält, wenn das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, vorsätzlich und nachhaltig verletzt wurde; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 30.11.1988 - 1 BvR 900/88 -, offenlassend, jedoch bezweifelnd, ob Verhaltensweisen, die keinen unmittelbaren Bezug zur fachlich-wissenschaftlichen Qualifikation haben, einbezogen werden dürfen) wäre es hier erforderlich gewesen, die von dem Beklagten angelegten Maßstäbe offenzulegen und dem Kläger so eine Einschätzung der Erfolgsaussichten einer verwaltungsgerichtlichen Klage zu ermöglichen.

  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus VG Chemnitz, 23.02.1995 - 2 K 3664/93
    Eine Ermessensreduzierung auf Null liegt vor, wenn nur eine einzige Ermessensentscheidung im konkreten Fall fehlerfrei, alle anderen - auf der Grundlage der Ermessensnorm theoretisch denkbaren - Ermessensentscheidungen praktisch ermessensfehlerhaft wären (vgl. grundlegend BVerwGE 11, 95, 97).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus VG Chemnitz, 23.02.1995 - 2 K 3664/93
    Wie schon das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 16.01.1957 (BVerfGE 6, 32, 45) ausgeführt hat, hat der Staatsbürger, in dessen Rechte eingegriffen wird, einen aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Anspruch darauf, die Gründe für den belastenden Hoheitsakt zu erfahren, da der Bürger nur in diesem Falle seine Rechte sachgemäß verteidigen kann.
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus VG Chemnitz, 23.02.1995 - 2 K 3664/93
    Der Bescheid enthält jedenfalls nicht die erforderliche rechtliche Begründung und Offenlegung der angewandten Beurteilungsmaßstäbe (vgl. BVerwGE 62, 320, 340; BVerwGE 39, 197, 204; OVG Münster, NJW 1982, 2686).
  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86

    Beamtenrecht - Nichtraucherschutz - Umsetzung

    Auszug aus VG Chemnitz, 23.02.1995 - 2 K 3664/93
    Jedoch ist diesen Schwierigkeiten nicht durch einen Verzicht auf eine Begründung der Ermessensentscheidung Rechnung zu tragen, sondern dadurch, daß in der Entscheidungsbegründung nur die tragenden tatsächlich und rechtlichen Erwägungen und die wesentlichen Abwägungsgesichtspunkte dargestellt werden müssen (vgl. BVerwGE 22, 215, 217; BVerwG NJW 1988, 783; Stelkens/Bonk, a.a.O., § 39 RdNr. 21).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus VG Chemnitz, 23.02.1995 - 2 K 3664/93
    Angesichts dessen wäre die Abweisung der Klage wegen fehlenden Vorverfahrens als ein nicht zu vertretender Formalismus anzusehen (vgl. BVerwG, DÖV 1983, 894 f.; BVerwG, NVwZ 1984, 507 ).
  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Chemnitz, 23.02.1995 - 2 K 3664/93
    Jedoch ist diesen Schwierigkeiten nicht durch einen Verzicht auf eine Begründung der Ermessensentscheidung Rechnung zu tragen, sondern dadurch, daß in der Entscheidungsbegründung nur die tragenden tatsächlich und rechtlichen Erwägungen und die wesentlichen Abwägungsgesichtspunkte dargestellt werden müssen (vgl. BVerwGE 22, 215, 217; BVerwG NJW 1988, 783; Stelkens/Bonk, a.a.O., § 39 RdNr. 21).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 28.80

    Mitwirkung sachverständiger Stellen - Leistungsanforderungen - Gewerbliche

    Auszug aus VG Chemnitz, 23.02.1995 - 2 K 3664/93
    Doch selbst wenn man der in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung folgen würde, daß § 46 VwVfG in den Fällen der Ermessensreduktion auf Null zur Anwendung kommt (vgl. BVerwGE 62, 108, 116; BVerwG NVwZ 1988, 525, 526; Ossenbühl NJW 1981, 375, 376), so würde dies zu keiner anderen Beurteilung des Falles führen, da eine Ermessensreduzierung auf Null hier nicht gegeben ist.
  • LG Potsdam, 28.11.2008 - BRH (OP) 15/08

    Strafrechtliche Rehabilitierung in den neuen Bundesländern: Anforderungen an den

    26 Insoweit kann ein Ausschlussgrund nicht angenommen werden, wenn die vom inoffiziellen Mitarbeiter an die Organe der Staatssicherheit oder der Volkspolizeiämter im Zuge der Zusammenarbeit im Einzelnen abgelieferten Berichte "verhältnismäßig farblose", "nichtssagende" oder "bedeutungsarme" Schilderungen enthielten, die nicht oder jedenfalls kaum wahrscheinlich zu Personenschäden geführt haben (OLG Dresden, OLG-NJ 1996, 47; OLG Jena, NJ 2002, 324, 325 zur Scheinspitzeltätigkeit).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2011 - 1 Ws (Reha) 20/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Rückforderung gewährter Kapitalentschädigung und

    Hingegen kann ein Ausschlussgrund nicht angenommen werden, wenn die vom inoffiziellen Mitarbeiter an die Organe der Staatssicherheit oder der Volkspolizeiämter abgelieferten Berichte "verhältnismäßig farblose", "nichts sagende" oder "bedeutungsarme" Schilderungen enthielten, die nicht oder jedenfalls kaum wahrscheinlich zu Personenschäden geführt haben (vgl. OLG Dresden OLG NJ 1996, 47; OLG Jena NJ 2002, 324, 325).
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