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   VG Chemnitz, 23.07.2014 - 3 K 1155/13   

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https://dejure.org/2014,54042
VG Chemnitz, 23.07.2014 - 3 K 1155/13 (https://dejure.org/2014,54042)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 23.07.2014 - 3 K 1155/13 (https://dejure.org/2014,54042)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 3 K 1155/13 (https://dejure.org/2014,54042)
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    Kein Baurecht trotz öffentlich-rechtlichen Vertrags!

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    Kein Baurecht trotz öffentlich-rechtlichen Vertrags! (IBR 2015, 1068)

 
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  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus VG Chemnitz, 23.07.2014 - 3 K 1155/13
    Die Zulassung des Vorhabens der Kläger hätte eine weitreichende Vorbildwirkung und würde zu einem - ohne entsprechende Satzung nicht gewollten strukturellen Wandel von einem Gebiet mit Gartenbau-, Kleingarten-, Garten- und Freizeitnutzung hin zu einem Wohngebiet führen, dem - so die Rechtsprechung - in den Anfängen zu wehren ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.06.1977, BVerwGE 54, 73, vom 27.08.1998, NVwZ-RR 1999, 295 und vom 14.04.2000, BayVBl. 2001, 22 sowie Beschluss vom 02.09.1999, BRS 62 Nr. 117; BayVGH, Urteil vom 04.06.1997, ESVGH 51, 77).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 13.97

    Außenbereich; Wohnhaus; dritte Wohnung; Splittersiedlung; Verfestigung;

    Auszug aus VG Chemnitz, 23.07.2014 - 3 K 1155/13
    Die Zulassung des Vorhabens der Kläger hätte eine weitreichende Vorbildwirkung und würde zu einem - ohne entsprechende Satzung nicht gewollten strukturellen Wandel von einem Gebiet mit Gartenbau-, Kleingarten-, Garten- und Freizeitnutzung hin zu einem Wohngebiet führen, dem - so die Rechtsprechung - in den Anfängen zu wehren ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.06.1977, BVerwGE 54, 73, vom 27.08.1998, NVwZ-RR 1999, 295 und vom 14.04.2000, BayVBl. 2001, 22 sowie Beschluss vom 02.09.1999, BRS 62 Nr. 117; BayVGH, Urteil vom 04.06.1997, ESVGH 51, 77).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus VG Chemnitz, 23.07.2014 - 3 K 1155/13
    Die Zulassung des Vorhabens der Kläger hätte eine weitreichende Vorbildwirkung und würde zu einem - ohne entsprechende Satzung nicht gewollten strukturellen Wandel von einem Gebiet mit Gartenbau-, Kleingarten-, Garten- und Freizeitnutzung hin zu einem Wohngebiet führen, dem - so die Rechtsprechung - in den Anfängen zu wehren ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.06.1977, BVerwGE 54, 73, vom 27.08.1998, NVwZ-RR 1999, 295 und vom 14.04.2000, BayVBl. 2001, 22 sowie Beschluss vom 02.09.1999, BRS 62 Nr. 117; BayVGH, Urteil vom 04.06.1997, ESVGH 51, 77).
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