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   VG Cottbus, 04.08.2017 - 5 L 458/17   

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VG Cottbus, 04.08.2017 - 5 L 458/17 (https://dejure.org/2017,29219)
VG Cottbus, Entscheidung vom 04.08.2017 - 5 L 458/17 (https://dejure.org/2017,29219)
VG Cottbus, Entscheidung vom 04. August 2017 - 5 L 458/17 (https://dejure.org/2017,29219)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1985 - 4 A 1645/84
    Auszug aus VG Cottbus, 04.08.2017 - 5 L 458/17
    Eine so weitgehende Einschränkung der Nachtruhe der Anwohner in vier aufeinanderfolgenden Nächten kann allenfalls dann unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Bedürfnisses hingenommen werden, wenn absolut zwingende öffentliche Interessen diese Gestaltung der Veranstaltung notwendig machen würden (OVG NW, Urteil vom 23. Mai 1985 - 4 A 1645/84 - NVwZ 1986, 64/66).

    Eine solche weitgehende Einschränkung der Nachtruhe setzt den davon Betroffenen regelmäßig außer Stande, tagsüber seine gewohnten Leistungen zu erbringen (vgl. OVG NW, Urteil vom 23. Mai 1985 - 4 A 1645/84 - NVwZ 1986, 64/66).

    Kinder sind spätestens nach zwei Tagen, in denen sie weit über Mitternacht hinaus am Schlafen gehindert werden, übermüdet und erschöpft (vgl. OVG NW, Urteil vom 23.05.1985, 4 A 1645/84, a.a.O.) Hierbei fällt nicht entscheidend ins Gewicht, dass aufgrund der im Land Brandenburg zurzeit herrschenden Sommerferien jedenfalls die Teilnahme an der Schule aufgrund Übermüdung - wie bei vorherigen Veranstaltungen - dieses Mal nicht gefährdet erscheint.

  • VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96

    Rechtsschutz eines Nachbarn gegen gaststättenrechtliche Gestattung und

    Auszug aus VG Cottbus, 04.08.2017 - 5 L 458/17
    Bei einem (nur) einmaligen Ereignis ist eine großzügigere Handhabung der zugrunde gelegten Richtwerte geboten, sodass eine Überschreitung im Einzelfall hinzunehmen sein kann (vgl.: Hessischer VGH, Beschluss vom 08. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 - Juris).

    So können bspw. im Falle eines Volksfestes, das von erheblicher Bedeutung für das gemeindliche Leben ist auch Lärmimmissionen, die die Richtwerte der Freizeitlärm-Richtlinie überschreiten, ausnahmsweise noch hinzunehmen sein (vgl. hierzu: OVG der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 14. November 1995 - 1 BA 13/95 - Juris; Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. April 2003 - 8 A 11903/02 - BRS 66 Nr. 73; Beschluss vom 13. Februar 2004 - 6 B 10279/04 - NVwZ-RR 2004, 485 = GewArch. 2004, 217).

    Vorrang kann solchen, sehr seltenen Ereignissen aber insbesondere dann zukommen, wenn sie auf historischen oder kulturellen Umständen beruhen oder sonst von kommunaler Bedeutung sind und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung der Veranstaltung gegenüber dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft überwiegt (so auch: Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 -, a.a.O.; BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 14/93 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 1993 - 8 S 1800/93 - NVwZ-RR 1994, 633/635 = UPR 1994, 275 = VBlBW 1994, 147; Hessischer VGH, Urteil vom 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04 - Juris Rn. 54).

  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus VG Cottbus, 04.08.2017 - 5 L 458/17
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht für den Bereich der Lärmbelastungen - ebenso wie für Geruchs- oder Abgasbelastungen - wiederholt ausgesprochen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1994 - BVerwG 4 B 16.94 - NVwZ-RR 1995, 6; Urteil vom 24. April 1991 - BVerwG 7 C 12.90 - BVerwGE 88, 143 , m.w.N.).

    Zum anderen sind für die Beurteilung der belästigenden Wirkung von Geräuschen nicht nur physikalische Eigenschaften wie Schalldruck und Frequenz, sondern auch wertende Elemente wie Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und einer allgemeinen Akzeptanz in der Bevölkerung zu berücksichtigen (vgl. dazu aus der Rspr. d. BVerwG nur Urt. v. 23.4.1988 7 C 33.87 , BVerwGE 79, 254, 260; Urt. v. 24.4.1991 7 C 12.90 , BVerwGE 88, 143, 145; Beschl. v. 3.5.1996 4 B 50.96 , NVwZ 1996, 1001; OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. Februar 2011 - 12 LA 31/10 - Juris Rn. 16).

    Zu den Regelwerken, die als Orientierungshilfe in Betracht kommen, gehören auch die vom Länderausschuss für Immissionsschutz verabschiedeten und mehrfach fortgeschriebenen "Hinweise zur Beurteilung der durch Freizeitanlagen verursachten Geräusche", die im Jahr 1996 als "Freizeitlärm-Richtlinie" (Leitlinie des Ministers für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung zur Ermittlung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen vom 12. August 1996, ABl./96 [Nr. 38], S. 878, Anlage B) verabschiedet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1991, a.a.O., S. 149; BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 - Juris Rn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - 11 S 35.10

    Konzertveranstaltungen in der Zitadelle Spandau können wie geplant stattfinden

    Auszug aus VG Cottbus, 04.08.2017 - 5 L 458/17
    Wann Geräusche als schädliche Umwelteinwirkungen anzusehen sind, d. h. als Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (§ 3 Abs. 1 BImSchG), ist im Kontext der §§ 10 und 11 LImschG ebenso wie im Rahmen des § 22 Abs. 1 BImSchG anhand der Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 - Juris und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - Juris und Beschluss vom 15.07.2010 - OVG 11 S 35.10 - Juris Rn. 10).

    Neben den sich im Fall einer Absage oder Verlegung für die Beigeladene ergebenden wirtschaftlichen Einbußen ist dabei auch der von der Beigeladenen hervorgehobene und selbst ihre zukünftige Arbeit noch belastende Vertrauensverlust bei Künstlern wie Zuschauern zu berücksichtigen (vgl. so zum ähnlich gelagerten Fall einer Veranstaltung in der Spandauer Zitadelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2010 - OVG 11 S 35.10 - Juris Rn. 25).

  • VG Frankfurt/Oder, 05.07.2017 - 5 L 823/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz einer

    Auszug aus VG Cottbus, 04.08.2017 - 5 L 458/17
    Ob das "öffentliche Interesse" an der Störung der Nachtruhe und das besondere Interesse der Beigeladenen das in die Abwägung einzustellende Interesse eines Antragstellers an einer ungestörten Nachtruhe und daran, durch Tongeräte nicht erheblich belästigt zu werden, überwiegt, beurteilt sich maßgeblich danach, ob die Immissionen der geplanten Veranstaltung dem Antragsteller zumutbar sind (VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 05. Juli 2017 - 5 L 823/17 - Juris Rn. 33).

    Sowohl nach der zivilgerichtlichen als auch nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird als erhebliche Belästigung alles angesehen, was einem verständigen Durchschnittsmenschen auch unter Würdigung anderer öffentlicher oder privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 05. Juli 2017 - 5 L 823/17 - Juris Rn. 34).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 4 B 16.94

    Grenzwerte für die Zumutbarkeit von Geruchsbelastungen in Dorfgebieten im Sinne

    Auszug aus VG Cottbus, 04.08.2017 - 5 L 458/17
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht für den Bereich der Lärmbelastungen - ebenso wie für Geruchs- oder Abgasbelastungen - wiederholt ausgesprochen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1994 - BVerwG 4 B 16.94 - NVwZ-RR 1995, 6; Urteil vom 24. April 1991 - BVerwG 7 C 12.90 - BVerwGE 88, 143 , m.w.N.).

    Unzulässig ist in jedem Falle eine nur schematische Anwendung bestimmter Mittelungs- oder Grenzwerte (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1994, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 11 S 56.08

    Abwehranspruch gegen Immissionen einer hoheitlich betriebenen Anlage; rechtliche

    Auszug aus VG Cottbus, 04.08.2017 - 5 L 458/17
    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - Juris; Beschluss vom 15. September 2006 - OVG 11 S 75.06 - NVwZ 2007, 848).

    Wann Geräusche als schädliche Umwelteinwirkungen anzusehen sind, d. h. als Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (§ 3 Abs. 1 BImSchG), ist im Kontext der §§ 10 und 11 LImschG ebenso wie im Rahmen des § 22 Abs. 1 BImSchG anhand der Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 - Juris und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - Juris und Beschluss vom 15.07.2010 - OVG 11 S 35.10 - Juris Rn. 10).

  • BVerwG, 17.07.2003 - 4 B 55.03

    Wie laut dürfen Live-Musik-Veranstaltungen sein?

    Auszug aus VG Cottbus, 04.08.2017 - 5 L 458/17
    Wann Geräusche als schädliche Umwelteinwirkungen anzusehen sind, d. h. als Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (§ 3 Abs. 1 BImSchG), ist im Kontext der §§ 10 und 11 LImschG ebenso wie im Rahmen des § 22 Abs. 1 BImSchG anhand der Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 - Juris und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - Juris und Beschluss vom 15.07.2010 - OVG 11 S 35.10 - Juris Rn. 10).

    Zu den Regelwerken, die als Orientierungshilfe in Betracht kommen, gehören auch die vom Länderausschuss für Immissionsschutz verabschiedeten und mehrfach fortgeschriebenen "Hinweise zur Beurteilung der durch Freizeitanlagen verursachten Geräusche", die im Jahr 1996 als "Freizeitlärm-Richtlinie" (Leitlinie des Ministers für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung zur Ermittlung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen vom 12. August 1996, ABl./96 [Nr. 38], S. 878, Anlage B) verabschiedet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1991, a.a.O., S. 149; BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 - Juris Rn. 8).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Cottbus, 04.08.2017 - 5 L 458/17
    Zum anderen sind für die Beurteilung der belästigenden Wirkung von Geräuschen nicht nur physikalische Eigenschaften wie Schalldruck und Frequenz, sondern auch wertende Elemente wie Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und einer allgemeinen Akzeptanz in der Bevölkerung zu berücksichtigen (vgl. dazu aus der Rspr. d. BVerwG nur Urt. v. 23.4.1988 7 C 33.87 , BVerwGE 79, 254, 260; Urt. v. 24.4.1991 7 C 12.90 , BVerwGE 88, 143, 145; Beschl. v. 3.5.1996 4 B 50.96 , NVwZ 1996, 1001; OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. Februar 2011 - 12 LA 31/10 - Juris Rn. 16).

    In diesem Zusammenhang können auch technische Regelwerke zur Beurteilung von Lärmimmissionen herangezogen werden, wenn sie für die Beurteilung der Erheblichkeit der Lärmbelästigung im konkreten Streitfall brauchbare Anhaltspunkte liefern (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 7 C 33.87 - BVerwGE 79, 254 ).

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Auszug aus VG Cottbus, 04.08.2017 - 5 L 458/17
    Sie schützt hingegen nicht vor Rechtsfolgen, die keinen Strafcharakter haben, sondern an ordnungsrechtlichen Zielsetzungen orientiert sind (BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 1/11 -, BVerwGE 142, 132-145, Rn. 45).
  • VGH Bayern, 02.11.2016 - 22 CS 16.2048

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 11 S 35.09

    Durchführung von zwei Konzerten in der Zitadelle Spandau nur unter Auflagen

  • OVG Berlin, 04.07.1997 - 1 SN 154.97
  • VG Göttingen, 23.02.2005 - 1 A 1214/02

    Lärmschutz gegenüber Veranstaltungen; Teilweise Rücknahme der Klage; Zulässigkeit

  • BVerwG, 19.04.1994 - 4 B 77.94

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit der Streubebauung im Innenbereich, Anforderungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2002 - 10 B 671/02

    Lärmbeeinträchtigung durch Windenergieanlagen

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2011 - 12 LA 31/10

    Genehmigung eines Volksfestes, einschließlich Verwendung elektroakustischer

  • OVG Bremen, 14.11.1995 - 1 BA 13/95

    Immissionsschutzrecht: Abwehranspruch gegen Volksfestlärm

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 8 S 1800/93

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mehrzweckraum wegen möglicher

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2004 - 6 B 10279/04

    Sinziger Karnevalsstreit: Veranstaltungen teilweise zugelassen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2006 - 11 S 57.06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Genehmigung einer immissionsschutzrechtlichen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2003 - 8 A 11903/02

    Baurecht; Gaststätte; Vereinsheim; Gesangverein; Gaststättenkonzession;

  • VGH Hessen, 25.02.2005 - 2 UE 2890/04

    Zumutbarkeit von Freizeitlärm; Volksfest

  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen;

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

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