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   VG Cottbus, 05.10.2010 - 1 K 931/07   

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VG Cottbus, 05.10.2010 - 1 K 931/07 (https://dejure.org/2010,57368)
VG Cottbus, Entscheidung vom 05.10.2010 - 1 K 931/07 (https://dejure.org/2010,57368)
VG Cottbus, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 1 K 931/07 (https://dejure.org/2010,57368)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus VG Cottbus, 05.10.2010 - 1 K 931/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu zuletzt ausgeführt (BVerfG, Beschl. v. 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 -, juris [Rn. 55 ff.], NJW 2010, 3629):.

    Für den Bereich des Einkommensteuerrechts stellt das Bundesverfassungsgericht beispielsweise für die Abgrenzung von echter und unechter Rückwirkung auf den Veranlagungszeitraum nur insoweit ab, als das Einkommensteuergesetz nach § 36 Abs. 1 EStG die Entstehung der Einkommensteuer an den Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt nach § 25 Abs. 1 EStG des Kalenderjahres, anknüpft (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 -, juris [Rn. 59], NJW 2010, 3629).

    Liegt demnach eine echte Rückwirkung vor (dies gilt auch für den Monat Dezember 2006, da nach § 14 Abs. 2 für das zweite Halbjahr 2006 grundsätzlich eine abweichende Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab vorsieht und § 10 S. 2 hierfür die Entstehung der Steuerschuld auf den Monatsbeginn festlegt), ist diese nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfG, Urt. v. 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 -, juris [Rn. 151], BVerfGE 114, 258; BVerfG, Beschl. v. 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 -, juris [Rn. 59], NJW 2010, 3629).

  • VGH Hessen, 23.10.2007 - 5 TG 1924/07

    Vergnügungssteuer; Wahl zwischen Einspielergebnis- und Stückzahlmaßstab

    Auszug aus VG Cottbus, 05.10.2010 - 1 K 931/07
    Ein rechtswidriger Besteuerungsmaßstab, wie ihn bei Fehlen eines wenigsten lockeren Bezuges zum tatsächlichen Vergnügungsaufwand der Stückzahlmaßstab darstellt, kann nicht durch freiwillige "Unterwerfung" unter diesen Maßstab rechtmäßig werden (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 23. Oktober 2007 - 5 TG 1924/07 -, juris [Rn. 6]).

    Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Satzungsregelung ergeben sich zudem aus dem Gesichtspunkt, dass sich aus Gründen der im Lichte des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG gebotenen gleichmäßigen Besteuerung ein allein von einer entsprechenden Willensbekundung der steuerpflichtigen Personen abhängiger Maßstabswechsel verbietet (Hessischer VGH, Beschl. v. 23. Oktober 2007 - 5 TG 1924/07 -, juris [Rn. 6]; zu Unzulässigkeit eines solchen Wahlrechts vgl. auch OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26. Februar 2009 - 14 A 1882/07 -, juris [Rn. 24]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2009 - 14 A 1607/07

    Rechtmäßigkeit der Verböserung eines Vergnügungssteuerbescheids; Schutzwürdiges

    Auszug aus VG Cottbus, 05.10.2010 - 1 K 931/07
    Dies bedeutet, dass die nachträglich erhöhte Steuer vom Geräteaufsteller aus eigenen Mitteln zu entrichten ist (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2. September 2010 - 14 A 2850/09 -, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15. Dezember 2009 - 14 A 1607/07 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2010 - 14 A 2850/09

    Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids bei Zweifeln an der Vereinbarkeit des § 3

    Auszug aus VG Cottbus, 05.10.2010 - 1 K 931/07
    Dies bedeutet, dass die nachträglich erhöhte Steuer vom Geräteaufsteller aus eigenen Mitteln zu entrichten ist (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2. September 2010 - 14 A 2850/09 -, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15. Dezember 2009 - 14 A 1607/07 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - 14 A 1882/07

    Erhebung einer Vergnügungssteuer auf Geldspielautomaten; Kriterien für eine

    Auszug aus VG Cottbus, 05.10.2010 - 1 K 931/07
    Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Satzungsregelung ergeben sich zudem aus dem Gesichtspunkt, dass sich aus Gründen der im Lichte des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG gebotenen gleichmäßigen Besteuerung ein allein von einer entsprechenden Willensbekundung der steuerpflichtigen Personen abhängiger Maßstabswechsel verbietet (Hessischer VGH, Beschl. v. 23. Oktober 2007 - 5 TG 1924/07 -, juris [Rn. 6]; zu Unzulässigkeit eines solchen Wahlrechts vgl. auch OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26. Februar 2009 - 14 A 1882/07 -, juris [Rn. 24]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 597/09

    Überprüfbarkeit der Steuerbemessung bei Gemeindesteuern; einheitlicher Steuersatz

    Auszug aus VG Cottbus, 05.10.2010 - 1 K 931/07
    Der vorliegende Fall ist auch anders gelagert als der dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 - (juris [Rn. 66 ff.]), zugrunde liegende Sachverhalt.
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus VG Cottbus, 05.10.2010 - 1 K 931/07
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Bürger nach der rechtlichen Situation in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen musste, wenn das geltende Recht unklar und verworren ist, so dass ein Klärung zu erwarten ist, wenn eine nichtige Bestimmung rückwirkend durch eine rechtlich nicht zu beanstandende Norm ersetzt werden soll oder wenn durch die Rückwirkung kein oder nur ganz unerheblicher Schaden verursacht worden wäre oder wenn zwingende Gründe des gemeinen Wohls, die dem Gebot der Rechtssicherheit übergeordnet sind, eine Rückwirkungsanordnung rechtfertigen (vgl. BVerfG, Urt. v. 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 -, juris [Rn. 50 ff. ], BVerfGE 13, 261; BVerfG, Beschl. v. 23. März 1971 - 2 BvL 2/66, 2 BvR 168, 196, 197, 210, 472/66 -, juris [Rn. 74 ff.], BVerfGE 30, 367).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus VG Cottbus, 05.10.2010 - 1 K 931/07
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Bürger nach der rechtlichen Situation in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen musste, wenn das geltende Recht unklar und verworren ist, so dass ein Klärung zu erwarten ist, wenn eine nichtige Bestimmung rückwirkend durch eine rechtlich nicht zu beanstandende Norm ersetzt werden soll oder wenn durch die Rückwirkung kein oder nur ganz unerheblicher Schaden verursacht worden wäre oder wenn zwingende Gründe des gemeinen Wohls, die dem Gebot der Rechtssicherheit übergeordnet sind, eine Rückwirkungsanordnung rechtfertigen (vgl. BVerfG, Urt. v. 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 -, juris [Rn. 50 ff. ], BVerfGE 13, 261; BVerfG, Beschl. v. 23. März 1971 - 2 BvL 2/66, 2 BvR 168, 196, 197, 210, 472/66 -, juris [Rn. 74 ff.], BVerfGE 30, 367).
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus VG Cottbus, 05.10.2010 - 1 K 931/07
    Liegt demnach eine echte Rückwirkung vor (dies gilt auch für den Monat Dezember 2006, da nach § 14 Abs. 2 für das zweite Halbjahr 2006 grundsätzlich eine abweichende Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab vorsieht und § 10 S. 2 hierfür die Entstehung der Steuerschuld auf den Monatsbeginn festlegt), ist diese nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfG, Urt. v. 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 -, juris [Rn. 151], BVerfGE 114, 258; BVerfG, Beschl. v. 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 -, juris [Rn. 59], NJW 2010, 3629).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus VG Cottbus, 05.10.2010 - 1 K 931/07
    Denn das Vergnügungssteuergesetz für das Land Brandenburg ist mit Wirkung vom 1. August 2006 aufgehoben worden (vgl. Art. 22 Nr. 1 und Art. 23 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Land Brandenburg vom 28. Juni 2006 [GVBl. I S. 74]) und die Vergnügungssteuersatzung der Stadt vom 1. März 2004 ist, soweit sie die Erhebung von Vergnügungssteuer für das Halten von Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem so genannten Stückzahlmaßstab vorsah, aufgrund der Unzulässigkeit des Stückzahlmaßstabes (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, juris [Rn. 54 ff.], BVerfGE 123, 1), unwirksam; nichts anderes würde auch für andere, der Satzung vom 1. März 2004 vorangegangene Vergnügungssteuersatzungen gelten.
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2008 - 4 K 27/06

    Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit: Erhebung für einen

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 CN 1.09

    Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

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