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   VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 L 658/18.A   

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VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 L 658/18.A (https://dejure.org/2019,11853)
VG Cottbus, Entscheidung vom 07.05.2019 - 5 L 658/18.A (https://dejure.org/2019,11853)
VG Cottbus, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - 5 L 658/18.A (https://dejure.org/2019,11853)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 L 658/18
    Dies gilt insbesondere bei der Anwendung von Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2013/32/EU (Verfahrensrichtlinie), in dem im Rahmen des mit dieser Richtlinie eingerichteten gemeinsamen Asylverfahrens der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zum Ausdruck kommt (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - Juris Rn. 85) und dessen Umsetzung ins nationale Recht § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG dient.

    Die zur Widerlegung dieser Vermutung besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit wäre erst erreicht, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 - Juris Rn. 90).

    Daher ist das Gericht, das mit einem Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung befasst ist, mit der ein neuer Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig abgelehnt wurde, in dem Fall, dass es über Angaben verfügt, die der Antragsteller vorgelegt hat, um das Vorliegen eines solchen Risikos in dem bereits internationalen Schutz gewährenden Mitgliedstaat nachzuweisen, verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 - Juris Rn. 88).

    Verstöße gegen Bestimmungen des Kapitels VII der Anerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2011/95/EU) und damit etwa gegen Art. 27 (Zugang zu Bildung) oder Art. 34 (Zugang zu Integrationsmaßnahmen) der Anerkennungsrichtlinie, die nicht zu einer Verletzung von Art. 4 der Charta führen, hindern die Mitgliedstaaten nicht daran, ihre durch Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Verfahrensrichtlinie eingeräumte Befugnis auszuüben (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 - Juris Rn. 92).

  • VG Berlin, 19.12.2018 - 23 L 708.18
    Auszug aus VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 L 658/18
    Anschluss an VG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 23 L 708.18.A - Juris.

    Diese Hilfe wird etwa durch die Organisationen "Menedek" und Kalunba Social Services Nonprofit Ltd trotz Fortfalls von Fördergeldern fortgesetzt (Liaisonbeamter Ungarn, Auskunft vom 2. August 2018; VG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 23 L 708.18 A - Juris Rn. 15).

    Darüber hinaus ist auch die Versorgung im Krankheitsfall gesichert (VG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 23 L 708.18 A - Juris Rn. 16).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 L 658/18
    Das normative Vergewisserungskonzept des Art. 16a Abs. 2 GG umfasst auch solche Gefährdungen; einer Prüfung bedarf es deshalb vor einer Aufenthaltsbeendigung in sichere Drittstaaten, wozu auch Ungarn als Mitglied der EU gehört, auch insoweit nicht (vgl. zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 -, BVerfGE 94, 49-114, Rn. 186).
  • VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 L 656/18

    Abschiebung eines Asylsuchenden nach Ungarn; Gewährung subsidiären Schutzes;

    Auszug aus VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 L 658/18
    Es steht daher zu erwarten, dass der Ehemann der Antragstellerin und ihr mittlerweile 22jähriger Sohn, deren Eilanträge mit Beschlüssen vom heutigen Tage ebenfalls abgelehnt wurden (5 L 656/18.A und 5 L 657/18.A), den Unterhalt der Familie durch Erwerbstätigkeit sichern können.
  • VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 L 657/18

    Abschiebung eines Asylsuchenden nach Ungarn; Gewährung subsidiären Schutzes;

    Auszug aus VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 L 658/18
    Es steht daher zu erwarten, dass der Ehemann der Antragstellerin und ihr mittlerweile 22jähriger Sohn, deren Eilanträge mit Beschlüssen vom heutigen Tage ebenfalls abgelehnt wurden (5 L 656/18.A und 5 L 657/18.A), den Unterhalt der Familie durch Erwerbstätigkeit sichern können.
  • VG Cottbus, 14.11.2019 - 5 K 1962/18
    Auszug aus VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 L 658/18
    die aufschiebende Wirkung der Klage (5 K 1962/18.A) gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 27. September 2018 (Az.: 7...) anzuordnen,.
  • VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.1081

    Verlust des Freizügigkeitsrechts wegen Gefährdung eines Grundinteresses der

    Diese nicht weiter belegte Annahme entspricht aber nicht der vorliegenden Erkenntnislage, wonach die Versorgung in Ungarn auch im Krankheitsfall gesichert ist, ungarische Staatsbürger im Bedarfsfall Anspruch auf Kostenübernahme hierfür haben und lebensrettende Versorgung sowie Notfallversorgung in Ungarn gewährleistet werden (vgl. VG Cottbus, B.v. 7.5.2019 - 5 L 658/18.A - juris Rn. 17 f.; VG Berlin, B.v. 19.12.2018 - 23 L 708.18A - juris Rn. 16).
  • VG Cottbus, 14.11.2019 - 5 K 1962/18

    Anerkannte, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

    Der auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gerichtete Antrag der Kläger ist durch Beschluss im Verfahren 5 L 658/18.A abgelehnt worden.
  • VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 L 656/18
    Es steht daher zu erwarten, dass der mittlerweile 22jährige Antragsteller und sein Vater, dessen Eilantrag mit Beschluss vom heutigen Tage ebenfalls abgelehnt wurde (5 L 657/18.A), den Unterhalt der Familie, zu der auch seine Mutter und sein 12jähriger Bruder (5 L 658/18.A) gehören, durch Erwerbstätigkeit sichern können.
  • VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 L 657/18
    Es steht daher zu erwarten, dass Antragsteller und sein mittlerweile 22jähriger Sohn, dessen Eilantrag mit Beschluss vom heutigen Tage ebenfalls abgelehnt wurde (5 L 656/18.A), den Unterhalt der Familie, zu der auch seine Ehefrau und sein 12jähriger Sohn (5 L 658/18.A) gehören, durch Erwerbstätigkeit sichern können.
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