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   VG Cottbus, 08.01.2021 - 8 L 596/20   

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VG Cottbus, 08.01.2021 - 8 L 596/20 (https://dejure.org/2021,656)
VG Cottbus, Entscheidung vom 08.01.2021 - 8 L 596/20 (https://dejure.org/2021,656)
VG Cottbus, Entscheidung vom 08. Januar 2021 - 8 L 596/20 (https://dejure.org/2021,656)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Sigmaringen, 27.04.2020 - 3 K 1422/20

    Schließungsumfang bei Einzelhandel mit Mischsortiment während der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Cottbus, 08.01.2021 - 8 L 596/20
    Als denkbare Bemessungskriterien kommen etwa die Verkaufs- bzw. Regalfläche, das Produktvolumen oder die erzielten Umsätze in Betracht; maßgeblich dürfte letztlich eine mit Blick auf den Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems an den konkreten Verhältnissen des Einzelfalles ausgerichtete - überschlägige - Gesamtbetrachtung sein (vgl. hierzu auch Verwaltungsgericht Sigmaringen, Beschluss vom 27. April 2020 - 3 K 1422/20 -, juris Rn. 31 ff.; Verwaltungsgericht Magdeburg, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 B 149/20 -, juris Rn. 11).

    Weder die vorgelegte Sortimentsliste noch der Grundriss der Verkaufsstelle mit den eingezeichneten Regalen lassen ein solches Überwiegen erkennen, wobei die Verkaufsfläche allein im Hinblick auf die unterschiedlichen (Verpackungs-)Größen der Produkte als Bewertungskriterium ohnehin nicht ausreichen dürfte (vgl. ebenso: Verwaltungsgericht Sigmaringen, Beschluss vom 27. April 2020 - 3 K 1422/20 -, juris Rn. 39).

  • VG Magdeburg, 09.04.2020 - 1 B 149/20

    Öffnung eines Ladengeschäfts mit Mischsortiment

    Auszug aus VG Cottbus, 08.01.2021 - 8 L 596/20
    Als denkbare Bemessungskriterien kommen etwa die Verkaufs- bzw. Regalfläche, das Produktvolumen oder die erzielten Umsätze in Betracht; maßgeblich dürfte letztlich eine mit Blick auf den Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems an den konkreten Verhältnissen des Einzelfalles ausgerichtete - überschlägige - Gesamtbetrachtung sein (vgl. hierzu auch Verwaltungsgericht Sigmaringen, Beschluss vom 27. April 2020 - 3 K 1422/20 -, juris Rn. 31 ff.; Verwaltungsgericht Magdeburg, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 B 149/20 -, juris Rn. 11).
  • VG Cottbus, 03.04.2020 - 3 L 164/20

    Eilantrag einer Tagesmutter aus formellen Gründen erfolgreich

    Auszug aus VG Cottbus, 08.01.2021 - 8 L 596/20
    Dass es sich bei COVID-19 um eine übertragbare Krankheit im Sinne von § 2 Nr. 3 IfSG handelt und insoweit von einem Ansteckungsverdacht im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 2 Nr. 7 IfSG auszugehen ist, unterliegt keinen vernünftigen Zweifeln (vgl. so bereits Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 3. April 2020 - VG 3 L 164/20 -, juris Rn. 14) und ergibt sich nunmehr ausdrücklich aus der Regelung des § 28a IfSG.
  • VG Hamburg, 01.03.2021 - 20 E 753/21

    Erfolgloser Eilantrag eines Einzelhandelsunternehmens gegen das aus der

    Die Zulassung des Verkaufs von nicht für die Grundversorgung erforderlichen Waren im Rahmen von § 4c Abs. 4 Satz 2 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO dürfte den Regelungs- und Einschätzungsspielraum des Verordnungsgebers (noch) nicht überschreiten, da hierdurch Unsicherheiten, welche Waren weiterhin angeboten und veräußert werden dürfen, und entsprechende Konflikte zwischen Verkaufspersonal und Kunden sowie Beeinträchtigungen der betrieblichen Abläufe vermieden werden und damit hinreichende sachliche Gründe für diese pauschalierende Öffnungserlaubnis bestehen dürften (ebenso OVG Bautzen, Beschl. v. 7.1.2021, 8 L 596/20, juris Rn. 24).
  • VG Hamburg, 01.03.2021 - 20 E 754/21

    Keine Öffnung von Einzelhandelsfilialen mit Mischsortiment

    Die Zulassung des Verkaufs von nicht für die Grundversorgung erforderlichen Waren im Rahmen von § 4c Abs. 4 Satz 2 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO dürfte den Regelungs- und Einschätzungsspielraum des Verordnungsgebers (noch) nicht überschreiten, da hierdurch Unsicherheiten, welche Waren weiterhin angeboten und veräußert werden dürfen, und entsprechende Konflikte zwischen Verkaufspersonal und Kunden sowie Beeinträchtigungen der betrieblichen Abläufe vermieden werden und damit hinreichende sachliche Gründe für diese pauschalierende Öffnungserlaubnis bestehen dürften (ebenso OVG Bautzen, Beschl. v. 7.1.2021, 8 L 596/20, juris Rn. 24).
  • VG Hamburg, 23.03.2021 - 5 E 828/21

    Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin eines Elektrofachmarktes gegen das aus der

    des Verordnungsgebers (noch) nicht überschreiten, da hierdurch Unsicherheiten, welche Waren weiterhin angeboten und veräußert werden dürfen, und entsprechende Konflikte zwischen Verkaufspersonal und Kunden sowie Beeinträchtigungen der betrieblichen Abläufe vermieden werden und damit hinreichende sachliche Gründe für diese pauschalierende Öffnungserlaubnis bestehen dürften (ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 7. Januar 2021, 8 L 596/20, juris Rn. 24; Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 20 CE 21.550 -, juris, Rn. 20).
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