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   VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11.A   

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VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11.A (https://dejure.org/2017,24869)
VG Cottbus, Entscheidung vom 08.02.2017 - 1 K 273/11.A (https://dejure.org/2017,24869)
VG Cottbus, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 1 K 273/11.A (https://dejure.org/2017,24869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 835
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (54)

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11
    Die Entscheidung des Bundesamtes, ein weiteres Asylverfahren nach § 71 AsylG nicht durchzuführen, die nach aktueller Rechtslage als Unzulässigkeitsentscheidung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG ergehen würde, ist nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allein mit der Anfechtungsklage anzugreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4/16 -, juris Rn. 16).

    An seiner früheren Rechtsprechung zum Folgeantrag, nach der das Bundesverwaltungsgericht eine Verpflichtung der Gerichte zum "Durchentscheiden" angenommen und dementsprechend die Verpflichtungsklage als allein zulässige Klageart betrachtet hatte (vgl. noch BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28/97 -, juris Rn. 9 ff.; Beschluss vom 8. Dezember 2000 - 9 B 426/00 -, juris Rn. 2), hat es im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Asylverfahrensrechts, insbesondere die stärkere Betonung des behördlichen Asylverfahrens im Unionsrecht ausdrücklich nicht mehr festgehalten (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4/16 -, juris Rn. 17).

    Ob etwas anderes gelten kann, wenn das Bundesamt neben einer Unzulässigkeitsentscheidung (hilfsweise) vorsorglich eine Sachenentscheidung trifft, hat das Bundesverwaltungsgericht zwar offen gelassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4/16 -, juris Rn. 20); einer Entscheidung hierzu bedarf es indes auch im vorliegenden Verfahren nicht.

    Die diesbezüglichen Ausführungen vermögen die sachliche Auseinandersetzung mit der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft schon deshalb nicht zu ersetzen, da sie sich auf diese - vorrangig zu prüfende Frage - nicht beziehen und einen gänzlich anderen Streitgegenstand betreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4/16 -, juris Rn. 20).

  • OVG Thüringen, 06.03.2002 - 3 KO 428/99

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Abschiebungsandrohung;

    Auszug aus VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11
    Insofern ist zwar zu berücksichtigen, dass sich der Zeitpunkt einer solchen Veränderung bei schleichenden oder sich stufenweise darstellenden Entwicklungen nur schwer zeitlich ein- und abschätzen lässt; die Drei-Monats-Frist beginnt allerdings jedenfalls dann zu laufen, wenn sich die mit dem Folgeantrag geltend gemachte Veränderung auch unter Berücksichtigung der laienhaften Vorstellung eines Antragstellers derart verdichtet hat, dass gegenüber der im Erstverfahren zugrunde gelegten Sachlage ein entscheidungserheblicher "Qualitätssprung" zu verzeichnen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 1262/07 -, juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 -, juris Rn. 15; Thüringer OVG, Urteil vom 6. März 2002 - 3 KO 428/99 -, juris Rn. 37 ff.; Funke/Kaiser, GK-AsylVfG, 103. EL Mai 2015, § 71 Rn. 288).

    Auch insoweit hat der Kläger indes die Drei-Monats-Frist des § 51 Abs. 3 VwVfG nicht gewahrt, die auch für vor Gericht neu vorgebrachte Wiederaufnahmegründe gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1989 - 8 B 320/89 -, juris Rn. 6; Thüringer OVG, Urteil vom 6. März 2002 - 3 KO 428/99 -, juris Rn. 39).

  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn

    Auszug aus VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11
    Dieser Zielsetzung widerspräche es, den Ausschluss von der Zuerkennung subsidiären Schutzes von dem Bestehen einer gegenwärtigen Gefahr für den Aufnahmemitgliedstaat abhängig zu machen (vgl. - zu der Parallelregelung für den Ausschluss des Flüchtlingseigenschaft in Art. 12 Abs. 2 lit. b) Qualifikationsrichtlinie - EuGH, Urteil vom 9. November 2010 - C-57/09 u.a. -, juris Rn. 104) § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AsylG ist daher so auszulegen, dass die - im Fall des § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AsylG aus der Begehung einer schweren Straftat folgende - Unwürdigkeit auch dann fortbesteht, wenn keine Wiederholungsgefahr (mehr) gegeben ist und von dem Ausländer auch sonst keine aktuellen Gefahren für den Aufenthaltsstaat ausgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 16/14 -, juris Rn. 29 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 9. November 2010 - C-57/09 u.a. -, juris Rn. 104 sowie bereits BVerwG, EuGH-Vorlage vom 14. Oktober 2008 - 10 C 48/07 -, juris Rn. 28 ff.).

    Da zudem bereits die Tatbestandsvoraussetzungen der Ausschlussgründe Ausfluss einer abstrakten Verhältnismäßigkeitsprüfung sind und den nationalen Behörden im Rahmen der Anwendung der Ausschlussgründe auf Rechtsfolgenseite ein Ermessensspielraum nicht zusteht, ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch für eine darüber hinausgehende Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall kein Raum (vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 2010 - C-57/09 u.a. -, juris Rn. 109 sowie - zu § 25 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 11 S 1770/13 -, juris Rn. 82; Bayerischer VGH, Urteil vom 15. Juni 2011 - 19 B 10.2539 -, juris Rn. 40).

  • VG Hamburg, 02.04.2014 - 10 A 465/12

    Asyl Iran - subsidiärer Schutz wegen Homosexualität

    Auszug aus VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11
    In einem Übergangsfall wie dem Vorliegenden, in dem das Bundesamt - der damaligen Rechtslage entsprechend - noch über die Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG entschieden hat und hiergegen Klage erhoben wurde, ist der Streitgegenstand der Zuerkennung subsidiären Schutzes demgegenüber mit Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes am 1. Dezember 2013 im anhängigen Gerichtsverfahren kraft Gesetzes angewachsen (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 2. April 2014 - 10 A 465/12 -, juris Rn. 31 ff. unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 -, juris Rn. 8 ff.; Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4/09 -, juris Rn. 16; Urteil vom 29. Juni 2010 - 10 C 10/09 -, juris Rn. 8 ff.; Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14/10 -, juris Rn. 9 ff.).

    Vor diesem Hintergrund ist der seitens des Klägers gestellte Folgeantrag insoweit als Erstantrag zu behandeln (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 2. April 2014 - 10 A 465/12 -, juris Rn. 31 ff.; VG Würzburg, Urteil vom 23. September 2014 - W 1 K 13.30116 -, juris Rn. 25; Marx, AsylVfG, 8. Auflage 2014, § 71 Rn. 95).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2016 - 9 A 653/11

    Widerruf der Gewährung der Asylanerkennung eines türkischen Staatsangehörigen mit

    Auszug aus VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11
    Türkische Staatsbürger kurdischer Volkszugehörigkeit, bei denen es sich um tatsächliche oder vermeintliche Sympathisanten oder Unterstützer von in der Türkei als terroristisch angesehenen Organisationen wie der PKK oder deren Nachfolgeorganisationen handelte, unterlagen insofern zudem einem gesteigerten Risiko, Opfer von Misshandlungen und Folter zu werden (vgl. AI, Auskunft an das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 31. Januar 2011, S. 1 und vom 9. März 2010 an das Verwaltungsgericht Arnsberg, S. 1; ??erafettin Kaya, Gutachten an das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 14. Juni 2010, S. 7 ff.; Schweizerische Flüchtlingshilfe, Auskunft der SFH-Länderanalyse zu den Risiken bei der Rückkehr eines verurteilten PKK-Mitglieds, 26. Mai 2010, S. 7; Accord, KurdInnen in der Türkei, Juni 2009, S. 44/45; OVG für das Land Nordrhein-Westfahlen, Urteil vom 27. Mai 2016 - 9 A 653/11.A -, juris Rn. 156).

    Vor diesem Hintergrund ging die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung bereits vor Abbruch der Friedensgespräche zwischen der türkischen Regierung und der PKK im Sommer 2015 und dem gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli 2016 davon aus, dass jedenfalls für Personen, bei denen Besonderheiten vorliegen, etwa weil sie in das Fahndungsregister eingetragen sind, gegen sie Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, oder sie sich in besonders exponierter Weise exilpolitisch betätigt haben und deshalb ins Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie als potentielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr bestand, dass sie im Falle der Rückkehr in die Türkei in Polizeigewahrsam genommen und dort gefoltert bzw. misshandelt werden (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juli 2013 - 8 A 2632/06 -, juris Rn. 104; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. April 2012 - 9 B 08.30203 -, juris Rn. 36 ff.; OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 1. September 2011 - 4 LB 11/10 -, juris Rn. 39; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, juris Rn. 27 ff.; VG Cottbus, Urteile vom 24. Juni 2009 - 7 K 973/08.A -, S. 4/5 UA; vom 24. September 2009 - VG 7 K 340/09 -, S. 5 UA und vom 3. November 2009 - VG 7 K 447/09 -, S.4 UA sowie - aus jüngerer Zeit - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Mai 2016 - 9 A 653/11.A -, juris Rn. 122; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21. Mai 2016 - 11 B 53/15 -, juris Rn. 37 ff.; Sächsisches OVG, Urteil vom 7. April 2016 - 3 A 557/13.A -, juris Rn. 34).

  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Auszug aus VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11
    An seiner früheren Rechtsprechung zum Folgeantrag, nach der das Bundesverwaltungsgericht eine Verpflichtung der Gerichte zum "Durchentscheiden" angenommen und dementsprechend die Verpflichtungsklage als allein zulässige Klageart betrachtet hatte (vgl. noch BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28/97 -, juris Rn. 9 ff.; Beschluss vom 8. Dezember 2000 - 9 B 426/00 -, juris Rn. 2), hat es im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Asylverfahrensrechts, insbesondere die stärkere Betonung des behördlichen Asylverfahrens im Unionsrecht ausdrücklich nicht mehr festgehalten (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4/16 -, juris Rn. 17).

    Insofern ist zwar zu berücksichtigen, dass sich der Zeitpunkt einer solchen Veränderung bei schleichenden oder sich stufenweise darstellenden Entwicklungen nur schwer zeitlich ein- und abschätzen lässt; die Drei-Monats-Frist beginnt allerdings jedenfalls dann zu laufen, wenn sich die mit dem Folgeantrag geltend gemachte Veränderung auch unter Berücksichtigung der laienhaften Vorstellung eines Antragstellers derart verdichtet hat, dass gegenüber der im Erstverfahren zugrunde gelegten Sachlage ein entscheidungserheblicher "Qualitätssprung" zu verzeichnen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 1262/07 -, juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 -, juris Rn. 15; Thüringer OVG, Urteil vom 6. März 2002 - 3 KO 428/99 -, juris Rn. 37 ff.; Funke/Kaiser, GK-AsylVfG, 103. EL Mai 2015, § 71 Rn. 288).

  • VGH Bayern, 21.10.2008 - 11 B 06.30084

    "Kriegsverbrechen" im Sinn von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylVfG und Art. 1 F

    Auszug aus VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11
    Auch dieser Gesichtspunkt trägt zur Annahme einer schweren Straftat im Sinne des § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AsylG bei (vgl. - für die Auslegung des § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AsylG - Bayerischer VGH, Urteil vom 21. Oktober 2008 - 11 B 06.30084 -, juris Rn. 61).
  • BVerwG, 07.12.2010 - 1 B 24.10

    Ausweisung eines Ausländers; Unterstützung des Terrorismus; PKK

    Auszug aus VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11
    Ein solcher Einsatz gemeingefährlicher Waffen zur Durchsetzung politischer Ziele stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - unbeschadet der Neutralität des Asylrechts gegenüber politischen Überzeugungen - terroristisches Handeln dar, das in der Bundesrepublik ebenso wie in der Völkerrechtsordnung grundsätzlich missbilligt wird (BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 1 B 24/10 -, juris Rn. 4; BVerwG, EuGH-Vorlage vom 14. Oktober 2008 - 10 C 48/07 -, juris Rn. 20).
  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

    Auszug aus VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11
    Denn das Verbot der Folter und unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung des Art. 3 EMRK beansprucht absolute Geltung und lässt Ausnahmen selbst im Fall eines öffentlichen Notstands nicht zu (EGMR, Urteil vom 28. Februar 2008 - 37201/06 [Saadi/Italien] -, NVwZ 2008, 1330, 1331; BVerwG, EuGH-Vorlage vom 14. Oktober 2008 - 10 C 48/07 -, juris Rn. 33).
  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch unzureichende

    Auszug aus VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11
    Insofern ist zwar zu berücksichtigen, dass sich der Zeitpunkt einer solchen Veränderung bei schleichenden oder sich stufenweise darstellenden Entwicklungen nur schwer zeitlich ein- und abschätzen lässt; die Drei-Monats-Frist beginnt allerdings jedenfalls dann zu laufen, wenn sich die mit dem Folgeantrag geltend gemachte Veränderung auch unter Berücksichtigung der laienhaften Vorstellung eines Antragstellers derart verdichtet hat, dass gegenüber der im Erstverfahren zugrunde gelegten Sachlage ein entscheidungserheblicher "Qualitätssprung" zu verzeichnen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 1262/07 -, juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 -, juris Rn. 15; Thüringer OVG, Urteil vom 6. März 2002 - 3 KO 428/99 -, juris Rn. 37 ff.; Funke/Kaiser, GK-AsylVfG, 103. EL Mai 2015, § 71 Rn. 288).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 11 LB 75/06

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit und

  • BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Feststellung eines krankheitsbedingten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2007 - 8 A 4728/05

    Türkei, Kommunisten, Oppositionelle, TKP/ML, Kämpfer (ehemalige), Inhaftierung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2005 - 8 A 273/04

    asylrechtsrelevante Lage in der Türkei

  • BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.1984 - 19 B 21222/83
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

  • EGMR, 07.07.1989 - 14038/88

    Jens Söring

  • EGMR, 20.03.1991 - 15576/89

    CRUZ VARAS ET AUTRES c. SUÈDE

  • BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08

    Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 , 3

  • VG Stuttgart, 14.09.2009 - A 11 K 3775/08

    Asylwiderruf; Veränderung der Verhältnisse im Heimatland - hier: Türkei -;

  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

  • BVerwG, 16.02.2010 - 10 C 7.09

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; funktionaler Zusammenhang;

  • VG Cottbus, 03.11.2009 - 7 K 447/09

    Widerrufsverfahren, Türkei, Kurden, PKK, Sympathisant, Klagefrist,

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

  • VG Cottbus, 24.09.2009 - 7 K 340/09

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung eines türkischen Staatsangehörigen

  • BVerwG, 22.07.2010 - 10 B 20.10

    Ausreichende Darlegung der Änderung eines Bescheids im Wesen und die damit

  • BVerwG, 31.03.2011 - 10 C 2.10

    Asyl; Ausschlussgrund; Aussetzung des Verfahrens; Beweismaß; faires Verfahren;

  • OVG Bremen, 10.05.2011 - 1 A 306/10

    Ausweisung eines als Minderjähriger in das Bundesgebiet eingereisten Ausländers

  • VGH Bayern, 15.06.2011 - 19 B 10.2539

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 10 A 10416/11

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei einem türkischen Staatsangehörigen

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2011 - 4 LB 11/10

    Asylrecht: Flüchtlingseigenschaft Türkei trotz PKK-Unterstützung

  • VGH Bayern, 27.04.2012 - 9 B 08.30203

    Asylrecht Türkei; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Widerruf des

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 13.11

    Asylanerkennung; Asylantrag; Ausschlussgründe; Beachtlichkeit des Asylantrags;

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • VG Würzburg, 05.04.2013 - W 1 M 12.30281

    Bei den Klagebegehren der Verpflichtung des Bundesamtes zur Anerkennung als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 8 A 2632/06

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit auf

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 1770/13

    Erteilung einer Aufenthalterlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG 2004 in der bis zum

  • BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes;

  • VG Cottbus, 24.06.2009 - 7 K 973/08
  • AG Lichtenfels, 09.04.2014 - 1 C 15/13
  • VG Würzburg, 23.09.2014 - W 1 K 13.30116

    Wurde der subsidiäre Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylVfG n.F. bzw. ein

  • OVG Sachsen, 16.10.2014 - A 3 A 253/13
  • OVG Sachsen, 07.04.2016 - 3 A 557/13

    Türkei; Asyl; Flüchtling; PKK; Sippenhaft; Wehrdienst; Gruppenverfolgung; legale

  • VG Karlsruhe, 05.01.2017 - A 6 K 7295/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ablehnung der Durchführung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2000 - A 12 S 423/00

    Asylfolgeantrag

  • OVG Saarland, 08.06.2006 - 2 Q 7/06

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Asylfolgeanträgen - rechtliches Gehör -

  • FG Sachsen, 02.03.2005 - 1 K 1648/02

    Vorsteuerabzug bei Umsätzen, die sowohl nach § 67 LwAnpG als auch nach § 4 UStG

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 47.87

    Asylverfahren - Zweitbescheid - Gerichtliche Überprüfung - Folgeantrag -

  • BVerwG, 08.12.2000 - 9 B 426.00

    "Durchentscheiden" von Asylfolgeanträge durch das Gericht - Anforderungen für das

  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11

    Wiederholte Zuwiderhandlung gegen eine räumliche Beschränkung (Vorsatz; vorherige

  • VG Cottbus, 26.08.2020 - 6 K 710/17

    Asyl, Abschiebungsschutz nach § 60, Abs. 1 und Abs. 2-7 AufenthG,

    Das Gericht ist insoweit indes nicht gehindert, nationale Wertungen wie die Einstufung einer Tat als Verbrechen und die angedrohte Höchst- und Mindeststrafe für die Schwere der in Rede stehenden Straftat als Indizien heranzuziehen (vgl. der Sache nach auch BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 16/14 -, juris Rn. 28, wonach bei einem vorgesehenen Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wohl ohne weiteres von einer "besonders schwerwiegenden Straftat" ausgegangen werden soll), soweit internationale Wertungen dem nicht entgegenstehen und auch die konkrete Tatausführung nach Art und Schwere eine solche Einstufung rechtfertigt (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 08. Februar 2017 - 1 K 273/11.A -, Rn. 54, juris).

    Als schwere Straftaten in diesem Sinne sind danach neben vorsätzlichen Tötungsdelikten auch Raub, gefährliche bzw. schwere Körperverletzung, Kindesmissbrauch, Entführung und Drogenhandel (in nicht geringer Menge) (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 8. Februar 2017 - 1 K 273/11.A -, Rn. 54, juris).

  • VG München, 17.02.2021 - M 31 K 17.44353

    Ausschluss der Zuerkennung internationalen Schutzes wegen Mitgliedschaft in einer

    Dagegen scheiden Bagatelldelikte als Straftaten von erheblicher Bedeutung aus, z.B. Diebstahl geringwertiger Sachen und geringfügige Sachbeschädigungen (OVG Bremen, U.v. 10.5.2011 - 1 A 306/10 - juris Rn. 112; VG Cottbus, U.v. 8.2.2017 - 1 K 273/11.A - juris Rn. 54; VG München, B.v. 26.1.2021 - M 31 S 20.33367 - juris Rn. 33 f., jeweils unter Bezugnahme auf Ziff. 25.3.8.2.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz).

    Da die Tatbestandsvoraussetzungen der Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 AsylG bereits Ausfluss einer abstrakten normativen Verhältnismäßigkeitsprüfung sind und den Behörden im Rahmen der Anwendung dieser Ausschlussgründe auf Rechtsfolgenseite ein Ermessensspielraum nicht zusteht ("...ist ausgeschlossen..."), ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch für eine darüber hinausgehende Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall kein Raum mehr (vgl. EuGH, U.v. 9.11.2010 - C-57/09 u.a. - juris Rn. 109; VG Cottbus, U.v. 8.2.2017 - 1 K 273/11.A - juris Rn. 65 f.).

  • VG München, 26.01.2021 - M 31 S 20.33367

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag wegen Gefahr für die Allgemeinheit wegen

    Dagegen scheiden Bagatelldelikte als Straftaten von erheblicher Bedeutung aus, z.B. Diebstahl geringwertiger Sachen und geringfügige Sachbeschädigungen (OVG Bremen, U.v. 10.5.2011 - 1 A 306/10 - juris Rn. 112; VG Cottbus, U.v. 8.2.2017 - 1 K 273/11.A - juris Rn. 54 unter Bezugnahme auf Ziff. 25.3.8.2.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz).

    Da die Tatbestandsvoraussetzungen der Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 AsylG bereits Ausfluss einer abstrakten normativen Verhältnismäßigkeitsprüfung sind und den Behörden im Rahmen der Anwendung dieser Ausschlussgründe auf Rechtsfolgenseite ein Ermessensspielraum nicht zusteht ("...ist ausgeschlossen..."), ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch für eine darüber hinausgehende Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall kein Raum mehr (vgl. EuGH, U.v. 9.11.2010 - C-57/09 u.a. - juris Rn. 109; VG Cottbus, U.v. 8.2.2017 - 1 K 273/11.A - juris Rn. 65 f.).

  • VG Minden, 10.02.2022 - 2 K 41/19
    vgl. VG Cottbus, Urteil vom 8. Februar 2017 - 1 K 273/11.A -, juris, Rn. 38, m.w.N.
  • VG Regensburg, 04.01.2024 - RN 13 S 23.31428

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Widerruf des subsidiären Schutzes wegen schwerer

    Als schwere Straftaten in diesem Sinne sind danach neben vorsätzlichen Tötungsdelikten auch Raub, gefährliche bzw. schwere Körperverletzung, Kindesmissbrauch, Entführung (OVG Hamburg, U.v. 10.5.2011 - 1 A 306/10, 1 A 307/10 -juris Rn. 112; VG Cottbus, U.v. 8.2.2017 - 1 K 273/11.A - juris) sowie gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (vgl. BVerwG, U.v. 25.03.2015 - 1 C 16/14 -juris Rn. 28) angesehen worden; demgegenüber wird beispielsweise ein einfacher Diebstahl keine schwere Straftat darstellen (vgl. auch Marx, AsylVfG, 8. Aufl. 2014, § 3 Rn. 26 unter Verweis auf UNHCR, Richtlinien zum internationalen Schutz: Anwendung der Ausschlussklauseln, 3. September 2003, S. 5).
  • VG Würzburg, 02.12.2020 - W 1 K 20.31090

    Erfolgloser Asylantrag - Nigeria

    Vielmehr ergibt sich nach Sinn und Zweck des § 71 AsylG, doppelte sachliche Prüfungen bereits geprüfter, unveränderter Sachverhalte zu vermeiden, dass in diesen Fällen und deshalb auch vorliegend beim Kläger auch bei einem auf Gewährung subsidiären Schutzes gemäß § 4 AsylG gerichteten Schutzbegehren von einer Folgeantragskonstellation auszugehen ist (a.A VG Cottbus, Urteil vom 08.02.2017 - 1 K 273/11.A -, juris, Rn. 51).
  • VG Regensburg, 04.11.2019 - RN 12 K 17.33130

    Einordnung eines weiteren Schutzbegehrens als Asylfolgeantrag

    Vielmehr ergibt sich nach Sinn und Zweck des § 71 AsylG, doppelte sachliche Prüfungen bereits geprüfter, unveränderter Sachverhalte zu vermeiden, dass in diesen Fällen und deshalb auch vorliegend beim Kläger auch bei einem auf Gewährung subsidiären Schutzes gemäß § 4 AsylG gerichteten Schutzbegehren von einer Folgeantragskonstellation auszugehen ist (a.A VG Cottbus, Urteil vom 08.02.2017 - 1 K 273/11.A -, juris, Rn. 51).
  • VG Würzburg, 25.03.2019 - W 9 K 17.30895

    Ausschluss von der Zuerkennung subsidiären Schutzes wegen der Annahme einer

    Als schwere Straftaten in diesem Sinne sind danach neben vorsätzlichen Tötungsdelikten auch Raub, gefährliche bzw. schwere Körperverletzung, Kindesmissbrauch, Entführung (OVG Hamburg, U.v. 10.5.2011 - 1 A 306/10, 1 A 307/10 - juris Rn. 112; VG Cottbus, U.v. 8.2.2017 - 1 K 273/11.A - juris) sowie gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 16/14 - juris Rn. 28) angesehen worden; demgegenüber wird beispielsweise ein einfacher Diebstahl keine schwere Straftat darstellen (vgl. auch Marx, AsylVfG, 8. Aufl. 2014, § 3 Rn. 26 unter Verweis auf UNHCR, Richtlinien zum internationalen Schutz: Anwendung der Ausschlussklauseln, 3. September 2003, S. 5).
  • VG Würzburg, 10.10.2017 - W 8 E 17.33482

    Gewährung von Eilrechtsschutz für zum Christentum konvertierten iranischen

    Wenn die Dreimonatsfrist nun nicht mehr gelten sollte, kann es im Hinblick auf die Rechtssicherheit nicht dazu führen, dass sämtliche in der Vergangenheit liegenden und längst abgeschlossenen Verfahren wieder aufgerollt werden könnten (vgl. auch VG Oldenburg, B.v. 16.3.2017 - 3 B 1322/17 - juris; VG Cottbus, U.v. 8.2.2017 - 1 K 273/11.A - juris; VG Karlsruhe, B.v. 5.1.2017 - A 6 K 7295/16 - juris; VG Freiburg, U.v. 3.8.2016 - A 6 K 1679/15 - juris; sowie etwa schon VG Würzburg, U.v. 26.6.2017 - W 8 K 16.31847 - juris).
  • VG Cottbus, 18.01.2019 - 5 K 962/11

    Asylrecht

    Danach ist zunächst davon auszugehen, dass die Klägerin zu 1. im Rahmen der in der Türkei bei der Einreise allgemein durchgeführten Personenkontrolle (vgl. dazu VG Cottbus, Urteil vom 8. Februar 2017 - 1 K 273/11.A -, juris Rn. 76) identifiziert und wenn nicht gar unmittelbar, so doch jedenfalls zeitnah verhaftet werden wird, um die Vollstreckung der gegen sie verhängten Freiheitsstrafe durchzusetzen.
  • VG Cottbus, 03.11.2021 - 8 K 306/17
  • VG Würzburg, 07.05.2020 - W 9 K 19.31444

    Asyl, Irak: Rechtmäßige Rücknahme der Gewährung des subsidiären Schutzstatus

  • VG Gelsenkirchen, 25.01.2019 - 15a K 2528/18

    Subsidiärer Schutzstatus, Ausschlussgründe, schwere Straftat, Gefahr für die

  • VG Saarlouis, 13.12.2022 - 6 K 89/21

    Türkei: Flüchtlingseigenschaft für einen HDP-Aktivisten; Nach Rückkehr beachtlich

  • VG Cottbus, 10.08.2021 - 8 K 2326/16

    Asylrecht

  • VG Halle, 27.04.2022 - 6 A 99/19

    Burkina Faso: Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage

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