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   VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1174/06   

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VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1174/06 (https://dejure.org/2011,26815)
VG Cottbus, Entscheidung vom 10.02.2011 - 1 K 1174/06 (https://dejure.org/2011,26815)
VG Cottbus, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 1 K 1174/06 (https://dejure.org/2011,26815)
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  • BVerwG, 22.04.2004 - 7 C 5.03

    Staatliche Verwaltung, Beendigung; Vermögenswert, unbekannter Eigentümer;

    Auszug aus VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1174/06
    Der gesetzliche Vertreter ist somit wegen solcher Ansprüche auf den Zivilrechtsweg verwiesen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. April 2004 - 7 C 5.03 -, juris [Rn. 9 ff.], BVerwGE 120, 344).

    Das Gesetz geht mithin von einem engen Auslagenbegriff aus und lässt erkennen, dass der Umfang der erstattungsfähigen Auslagen jedenfalls nicht über die notwendigen Auslagen im Sinne des § 85 VwVfG hinaus geht; erfasst werden somit im Regelfall Post- und Schreibgebühren, Reisekosten und Tagegelder (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. April 2004 - 7 C 5.03 -, juris [Rn. 13], BVerwGE 120, 344; Kiethe in RVI, VermG § 11b Rn. 16; Bonk/Schmitz in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 16 Rn. 31).

  • VG Frankfurt/Oder, 21.04.2004 - 5 K 1060/98
    Auszug aus VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1174/06
    Für eine entsprechende oder analoge Anwendung der Norm in der Weise, dass sich der Anspruch des gesetzlichen Vertreters auf Vergütung und Auslagenerstattung gegen die Behörde, die die Bestellung ausgesprochen hat, oder die Behörde, die antragsberechtigt gewesen wäre, wenn die Bestellung im öffentlichen Interesse lag (so VG Berlin, Urt. v. 4. Juli 2007 - 1 A 97.06 -, juris [Rn. 30 ff.]) oder gar den Dritten richtet (so Kiethe in Rechtshandbuch Vermögen und Investition in der ehemaligen DDR [RVI], Stand: März 2010, VermG § 11b Rn. 17; Budde in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Stand: Mai 2010, § 11b Rn. 18; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 21. April 2004 - 5 K 1060/98 -, juris [Rn. 24]; VG Weimar, Beschl. v. 25. Februar 1999 - 8 E 3001/98.WE -, ThürVBl.
  • BVerwG, 02.07.2008 - 8 C 18.07

    Behörde; Bestellung; Bestellungsbehörde; Privater; privater Dritter; maßgeblich;

    Auszug aus VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1174/06
    Der gesetzliche Vertreter ist insoweit darauf angewiesen, seine Vergütung und die Auslagenerstattung gegenüber dem Vertretenen unmittelbar geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 2. Juli 2008 - 8 C 18.07 -, juris [Rn. 25 ff.], Buchholz 428 § 11b VermG Nr. 2), mithin einen Anspruch im zivilrechtlichen Innenverhältnis zu verfolgen.
  • VG Berlin, 04.07.2007 - 1 A 97.06

    Zum Vergütungs- und Auslagenerstattungsanspruch bei Bestellung eines gesetzlichen

    Auszug aus VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1174/06
    Für eine entsprechende oder analoge Anwendung der Norm in der Weise, dass sich der Anspruch des gesetzlichen Vertreters auf Vergütung und Auslagenerstattung gegen die Behörde, die die Bestellung ausgesprochen hat, oder die Behörde, die antragsberechtigt gewesen wäre, wenn die Bestellung im öffentlichen Interesse lag (so VG Berlin, Urt. v. 4. Juli 2007 - 1 A 97.06 -, juris [Rn. 30 ff.]) oder gar den Dritten richtet (so Kiethe in Rechtshandbuch Vermögen und Investition in der ehemaligen DDR [RVI], Stand: März 2010, VermG § 11b Rn. 17; Budde in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Stand: Mai 2010, § 11b Rn. 18; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 21. April 2004 - 5 K 1060/98 -, juris [Rn. 24]; VG Weimar, Beschl. v. 25. Februar 1999 - 8 E 3001/98.WE -, ThürVBl.
  • VG Weimar, 25.02.1999 - 8 E 3001/98
    Auszug aus VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1174/06
    Für eine entsprechende oder analoge Anwendung der Norm in der Weise, dass sich der Anspruch des gesetzlichen Vertreters auf Vergütung und Auslagenerstattung gegen die Behörde, die die Bestellung ausgesprochen hat, oder die Behörde, die antragsberechtigt gewesen wäre, wenn die Bestellung im öffentlichen Interesse lag (so VG Berlin, Urt. v. 4. Juli 2007 - 1 A 97.06 -, juris [Rn. 30 ff.]) oder gar den Dritten richtet (so Kiethe in Rechtshandbuch Vermögen und Investition in der ehemaligen DDR [RVI], Stand: März 2010, VermG § 11b Rn. 17; Budde in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Stand: Mai 2010, § 11b Rn. 18; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 21. April 2004 - 5 K 1060/98 -, juris [Rn. 24]; VG Weimar, Beschl. v. 25. Februar 1999 - 8 E 3001/98.WE -, ThürVBl.
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