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   VG Cottbus, 11.03.2010 - 5 K 638/07   

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VG Cottbus, 11.03.2010 - 5 K 638/07 (https://dejure.org/2010,28062)
VG Cottbus, Entscheidung vom 11.03.2010 - 5 K 638/07 (https://dejure.org/2010,28062)
VG Cottbus, Entscheidung vom 11. März 2010 - 5 K 638/07 (https://dejure.org/2010,28062)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Auszug aus VG Cottbus, 11.03.2010 - 5 K 638/07
    Die oberste Landesbehörde, in deren Bereich das Ermessen auszuüben ist, darf auch ohne besondere gesetzliche Ermächtigung ermessensleitende Richtlinien erlassen, um eine gleichmäßige Ausübung des Ermessens sicher zu stellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. April 2004 - 2 C 21.03 -, BVerwGE 120, 382).

    Jedenfalls wäre es mit den Grundsätzen einer vorausschauenden Haushaltsführung nicht vereinbar, dem Land durch die Gewährung von Altersteilzeit Lasten aufzuerlegen, die es nach heutiger Einschätzung voraussichtlich nicht zu tragen in der Lage sein wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. April 2004 - 2 C 21.03 -, BVerwGE 120, 382).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2008 - 5 LA 226/05

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung bei Geltendmachung ernstlicher Zweifel

    Auszug aus VG Cottbus, 11.03.2010 - 5 K 638/07
    Ungeachtet der Frage, ob die in Nr. 1.1 des Rundschreibens 2/06 angelegte Differenzierung, nach der von der oben zitierten Vorgabe eine Ausnahme dahingehend besteht, dass in den Schulamtsbereichen B-Stadt und Frankfurt (Oder), in denen erhebliche Personalüberhänge bestehen, Altersteilzeitarbeit genehmigt werden kann, die länger als bis zum 31. Juli 2013 dauert, im Ergebnis durch die angeführten Personalüberhänge sachlich gerechtfertigt sind - für eine Rechtfertigung der Differenzierung könnte sprechen, dass es zum einen zulässig ist, für die Entscheidung über einen Antrag auf Altersteilzeit auf die jeweilige Behörde und deren Personalsituation abzustellen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 4. August 2008 - 3 B 06.1441 -, juris; OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urt. v. 21. November 2003 - 3 LB 74/03 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 24. Mai 2004 - 2 B 10467/04.OVG -, juris), und dass zum anderen der Dienstherr nicht verpflichtet ist, durch organisatorische Maßnahmen die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung zu schaffen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. Mai 2007 - OVG 4 N 62.06 - s. auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18. Juli 2008 - 5 LA 226/05 -, juris), so dass eine Verteilung von Überhängen bei einer Behörde zu einer anderen, bei der Beschäftigte Altersteilzeit in Anspruch nehmen wollen, nicht geboten erscheint -, vermag der Kläger für sich hieraus nichts herzuleiten.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 4 S 988/07

    Bundeswehr; Altersteilzeit; Antrags- und Klageänderung; entgegenstehende Belange

    Auszug aus VG Cottbus, 11.03.2010 - 5 K 638/07
    Es kann vorliegend offen bleiben, ob das Begehren des Klägers auf Gewährung von Altersteilzeit bereits an den Tatbestandsvoraussetzungen der im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts: VG Minden, Urt. v. 10. September 2008 - 10 K 202/08 -, juris; VG München, Urt. v. 5. Oktober 2004 - M 5 K 03.3057 -, juris) wie zum beantragten Beginn der Altersteilzeit (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20. September 2006 - 5 LA 62/05 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29. Juli 2008 - 4 S 988/07 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 8. April 2005 - 10 A 11479/04 -, juris) geltenden "Übergangsregelung zur Altersteilzeit" in § 133 Abs. 1 des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz - LBG) in der Fassung des am 9. April 2009 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuordnung des Beamtenrechts im Land Brandenburg vom 3. April 2009 (GVBl. I S. 26) scheitert, insbesondere ob ihm ein dringender dienstlicher Belang entgegen steht.
  • VG Mainz, 21.02.2007 - 7 K 737/06

    Beschränkung der Altersteilzeit nach Ministerratsbeschluss

    Auszug aus VG Cottbus, 11.03.2010 - 5 K 638/07
    Vielmehr steht dem Dienstherrn ein weiter Ermessensspielraum zu, innerhalb dessen neben organisatorischen Gründen auch konkrete dienstliche Belange im Einzelfall (die nicht schon im Sinne des § 133 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 LBG dringend sind) und personalwirtschaftliche Erfordernisse sowie auch Gesichtspunkte der derzeitigen und künftigen Gesamtbelastung durch die mit der Altersteilzeit verbundenen Besoldungs- und Versorgungsvergünstigungen und deren Rückwirkungen auf die Aufgabenerfüllung Berücksichtigung finden können (vgl. VG Mainz, Urt. v. 21. Februar 2007 - 7 K 737/06.MZ -, juris; Plog/Wiedow, BBG, BBG alt § 72b Rn. 19).
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus VG Cottbus, 11.03.2010 - 5 K 638/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. September 1999 - 2 B 53.99 -, juris) gehören Ansprüche auf erhöhte Besoldung, Versorgung oder Zulagen, erhöhtes Unfallruhegehalt und Unfallausgleich sowie Anrechnungs- und Ruhensbeträge zu den als Teilstatus bezeichneten Rechtspositionen, die im Gerichtskostengesetz nicht speziell geregelt sind.
  • VG Minden, 10.09.2008 - 10 K 202/08

    Beantragung von Altersteilzeit im Polizeidienst; Zurückweisung des Antrags mit

    Auszug aus VG Cottbus, 11.03.2010 - 5 K 638/07
    Es kann vorliegend offen bleiben, ob das Begehren des Klägers auf Gewährung von Altersteilzeit bereits an den Tatbestandsvoraussetzungen der im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts: VG Minden, Urt. v. 10. September 2008 - 10 K 202/08 -, juris; VG München, Urt. v. 5. Oktober 2004 - M 5 K 03.3057 -, juris) wie zum beantragten Beginn der Altersteilzeit (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20. September 2006 - 5 LA 62/05 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29. Juli 2008 - 4 S 988/07 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 8. April 2005 - 10 A 11479/04 -, juris) geltenden "Übergangsregelung zur Altersteilzeit" in § 133 Abs. 1 des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz - LBG) in der Fassung des am 9. April 2009 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuordnung des Beamtenrechts im Land Brandenburg vom 3. April 2009 (GVBl. I S. 26) scheitert, insbesondere ob ihm ein dringender dienstlicher Belang entgegen steht.
  • VGH Hessen, 06.06.2006 - 1 UE 1873/05

    Zum Rechtsanspruch auf Bewilligung von Altersteilzeit nach § 85b Abs 1 BG HE

    Auszug aus VG Cottbus, 11.03.2010 - 5 K 638/07
    Zum anderen ist Ziel der Einführung von Altersteilzeit im öffentlichen Dienstrecht aber auch stets die Ermöglichung eines Personalabbaus gewesen (vgl. Bauschke in GKÖD, K § 72b Rn. 1 ff, 23; Redecker/Rieger, ZBR 2000, 82 [87]; s. auch Hessischer VGH, Beschl. v. 6. Juni 2006 - 1 UE 1873/05 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2003 - 3 LB 74/03

    Beamtenrecht, Altersteilzeit, dringende dienstliche Belange, Lehrer,

    Auszug aus VG Cottbus, 11.03.2010 - 5 K 638/07
    Ungeachtet der Frage, ob die in Nr. 1.1 des Rundschreibens 2/06 angelegte Differenzierung, nach der von der oben zitierten Vorgabe eine Ausnahme dahingehend besteht, dass in den Schulamtsbereichen B-Stadt und Frankfurt (Oder), in denen erhebliche Personalüberhänge bestehen, Altersteilzeitarbeit genehmigt werden kann, die länger als bis zum 31. Juli 2013 dauert, im Ergebnis durch die angeführten Personalüberhänge sachlich gerechtfertigt sind - für eine Rechtfertigung der Differenzierung könnte sprechen, dass es zum einen zulässig ist, für die Entscheidung über einen Antrag auf Altersteilzeit auf die jeweilige Behörde und deren Personalsituation abzustellen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 4. August 2008 - 3 B 06.1441 -, juris; OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urt. v. 21. November 2003 - 3 LB 74/03 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 24. Mai 2004 - 2 B 10467/04.OVG -, juris), und dass zum anderen der Dienstherr nicht verpflichtet ist, durch organisatorische Maßnahmen die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung zu schaffen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. Mai 2007 - OVG 4 N 62.06 - s. auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18. Juli 2008 - 5 LA 226/05 -, juris), so dass eine Verteilung von Überhängen bei einer Behörde zu einer anderen, bei der Beschäftigte Altersteilzeit in Anspruch nehmen wollen, nicht geboten erscheint -, vermag der Kläger für sich hieraus nichts herzuleiten.
  • VG Halle, 13.06.2007 - 5 A 435/04
    Auszug aus VG Cottbus, 11.03.2010 - 5 K 638/07
    Es handelt sich mithin nicht um ein gutes und erdientes Recht des Beamten (vgl. VG Halle (Saale), Urt. v. 13. Juni 2006 - 5 A 435/04 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.04.2005 - 10 A 11479/04

    Beamtenrecht, Altersteilzeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der

    Auszug aus VG Cottbus, 11.03.2010 - 5 K 638/07
    Es kann vorliegend offen bleiben, ob das Begehren des Klägers auf Gewährung von Altersteilzeit bereits an den Tatbestandsvoraussetzungen der im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts: VG Minden, Urt. v. 10. September 2008 - 10 K 202/08 -, juris; VG München, Urt. v. 5. Oktober 2004 - M 5 K 03.3057 -, juris) wie zum beantragten Beginn der Altersteilzeit (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20. September 2006 - 5 LA 62/05 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29. Juli 2008 - 4 S 988/07 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 8. April 2005 - 10 A 11479/04 -, juris) geltenden "Übergangsregelung zur Altersteilzeit" in § 133 Abs. 1 des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz - LBG) in der Fassung des am 9. April 2009 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuordnung des Beamtenrechts im Land Brandenburg vom 3. April 2009 (GVBl. I S. 26) scheitert, insbesondere ob ihm ein dringender dienstlicher Belang entgegen steht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2004 - 2 B 10467/04

    Antragsteilzeit, voraussetzungslose Teilzeit, Teilzeitbeschäftigung,

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 4 S 104/09

    Kosten sind kein dienstlicher Belang bei Alterteilzeitbegehren; anders bei

  • VGH Bayern, 04.08.2008 - 3 B 06.1441

    Gewährung von Altersteilzeit ab Vollendung des 55. Lebensjahrs

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2006 - 5 LA 62/05
  • VG München, 05.10.2004 - M 5 K 03.3057
  • VGH Bayern, 05.11.2007 - 15 B 06.2141
  • BVerwG, 07.10.2009 - 2 C 48.07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen; Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung;

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