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   VG Cottbus, 11.05.2020 - 7 L 145/20   

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VG Cottbus, 11.05.2020 - 7 L 145/20 (https://dejure.org/2020,14700)
VG Cottbus, Entscheidung vom 11.05.2020 - 7 L 145/20 (https://dejure.org/2020,14700)
VG Cottbus, Entscheidung vom 11. Mai 2020 - 7 L 145/20 (https://dejure.org/2020,14700)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Cottbus, 11.05.2020 - 7 L 145/20
    Der Fahrerlaubnisinhaber trägt danach das Risiko, die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Aufforderung zur Vorlage des Gutachtens - die als reine Verfahrenshandlung nach § 44 a VwGO nicht isoliert anfechtbar ist (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur Urteil vom 17. November 2016 - BVerwG 3 C 20/15 -, BVerwGE 156, 293 [296] = juris Rn. 17, m. w. N.), einen erheblichen Eingriff in das von Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Fahrerlaubnisinhabers darstellt (vgl. nur: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69 [82 ff.] = juris Rn. 50 ff.) und für diesen gravierende (Rechts-)Folgen haben kann - richtig eingeschätzt zu haben, so dass an die Rechtmäßigkeit einer solchen Aufforderung hohe Anforderungen zu stellen sind.

    Darüber hinaus bestehen durchgreifende Zweifel daran, dass der Antragsgegner das ihm nach § 11 Abs. 3 Satz 1 FeV zustehende Ermessen (vgl. dazu nur: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. November 2016 - BVerwG 3 C 20/15 -, BVerwGE 156, 293 [302 ff.] = juris Rn. 35 ff.) sachgerecht ausgeübt hat.

  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Cottbus, 11.05.2020 - 7 L 145/20
    Verweigert der Betroffene die Untersuchung oder bringt er das von ihm geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung auf dessen Nichteignung schließen, § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV, sofern die Anordnung der Untersuchung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere auch anlassbezogen und verhältnismäßig war (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 1.97 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 28, S. 15; Urteil vom 9. Juni 2005 - BVerwG 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11, m. w. N.; Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 26.07 - BVerwGE 132, 315, 317 = juris Rn. 20).
  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84

    Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer -

    Auszug aus VG Cottbus, 11.05.2020 - 7 L 145/20
    Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfordert als eine Maßnahme der Gefahrenabwehr eine Prognoseentscheidung, in deren Rahmen eine umfassende Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den öffentlichen Straßenverkehr vorzunehmen ist (vgl. nur: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Februar 1987 - BVerwG 7 C 87.84 -, BVerwGE 77, 40 [42] = juris Rn. 12).
  • VG Freiburg, 24.11.2015 - 4 K 2480/15

    Gutachtensanforderung und Entziehung der Fahrerlaubnis wegen verbaler

    Auszug aus VG Cottbus, 11.05.2020 - 7 L 145/20
    Keine erhebliche nichtverkehrsrechtliche Straftat mit hohem Aggressionspotenzial bei rein verbal geführter Auseinandersetzung ( wie VG Freiburg, Beschluss vom 24. November 2015 - 4 K 2480/15 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 05.07.2012 - 11 C 12.874

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Cottbus, 11.05.2020 - 7 L 145/20
    Vielmehr muss anhand konkreter Umstände, die sich aus der Tat unter Berücksichtigung der Täterpersönlichkeit ergeben, festgestellt werden, ob die Anlasstat tatsächlich Rückschlüsse auf die Kraftfahreignung zulässt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 11 C 12.874 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 6. November 2017 - 11 CS 17.1726 -, juris Rn. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2014 - 16 B 912/14

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VG Cottbus, 11.05.2020 - 7 L 145/20
    Der Bezug zur Kraftfahreignung setzt nicht voraus, dass für die Bejahung des Begriffs "erheblich" ein Pkw als Mittel zur Straftat benutzt worden ist (vgl. nur: BayVGH, Beschluss vom 25. März 2014 - 11 C 13.1837 -, juris Rn. 7; OVG NW, Beschluss vom 10. September 2014 - 16 B 912/14 -, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 25.03.2014 - 11 C 13.1837

    Fahreignungszweifel; Straftat mit hohem Aggressionspotential (Mord)

    Auszug aus VG Cottbus, 11.05.2020 - 7 L 145/20
    Der Bezug zur Kraftfahreignung setzt nicht voraus, dass für die Bejahung des Begriffs "erheblich" ein Pkw als Mittel zur Straftat benutzt worden ist (vgl. nur: BayVGH, Beschluss vom 25. März 2014 - 11 C 13.1837 -, juris Rn. 7; OVG NW, Beschluss vom 10. September 2014 - 16 B 912/14 -, juris Rn. 10).
  • OVG Brandenburg, 05.02.1998 - 4 B 134/97

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus VG Cottbus, 11.05.2020 - 7 L 145/20
    Die stets erforderliche Abwägung zwischen den Gefahren, die für hochrangige Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer aus der weiteren Teilnahme des als ungeeignet angesehenen Kraftfahrzeugführers entstehen, und dem Interesse des Betroffenen, weiterhin als Führer eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr teilnehmen zu können, ist in vielen Sachverhaltskonstellationen gleich gelagert, so dass auch eine typisierende Begründung ausreichen kann (so auch in st. Rspr. die bisher für das Straßenverkehrsrecht zuständige 1. Kammer des erkennenden Gerichts, vgl. nur: Beschluss vom 06. Juni 2012 - VG 1 L 126/12 -, juris Rn. 2 ff.; Beschluss vom 21. Juli 2017 - VG 1 L 286/17 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 8. Oktober 2019 - VG 1 L 502/19 -, juris Rn. 2; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. September 2008 - OVG 11 S 70.08 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 -, juris Rn. 3; so auch schon: OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 05. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, juris Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VG Cottbus, 11.05.2020 - 7 L 145/20
    Verweigert der Betroffene die Untersuchung oder bringt er das von ihm geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung auf dessen Nichteignung schließen, § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV, sofern die Anordnung der Untersuchung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere auch anlassbezogen und verhältnismäßig war (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 1.97 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 28, S. 15; Urteil vom 9. Juni 2005 - BVerwG 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11, m. w. N.; Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 26.07 - BVerwGE 132, 315, 317 = juris Rn. 20).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VG Cottbus, 11.05.2020 - 7 L 145/20
    Der Fahrerlaubnisinhaber trägt danach das Risiko, die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Aufforderung zur Vorlage des Gutachtens - die als reine Verfahrenshandlung nach § 44 a VwGO nicht isoliert anfechtbar ist (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur Urteil vom 17. November 2016 - BVerwG 3 C 20/15 -, BVerwGE 156, 293 [296] = juris Rn. 17, m. w. N.), einen erheblichen Eingriff in das von Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Fahrerlaubnisinhabers darstellt (vgl. nur: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69 [82 ff.] = juris Rn. 50 ff.) und für diesen gravierende (Rechts-)Folgen haben kann - richtig eingeschätzt zu haben, so dass an die Rechtmäßigkeit einer solchen Aufforderung hohe Anforderungen zu stellen sind.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain

  • VG Cottbus, 08.10.2019 - 1 L 502/19

    Nichterfüllung Rückrufaktion, Hersteller, Betriebsuntersagung

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

  • VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 286/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung trotz substantieller

  • VG Cottbus, 06.06.2012 - 1 L 126/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2008 - 11 S 70.08

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • VGH Bayern, 06.11.2017 - 11 CS 17.1726

    Fristverlängerung zur Durchführung eines Drogenabstinenzkontrollprogramms nach

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 1 S 233.10

    Fahrerlaubnisentziehung; Eignungsmangel; Alkohol; wiederholte Zuwiderhandlungen

  • BGH, 04.04.2017 - 1 StR 70/17

    Konkurrenzen (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Nötigung)

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