Rechtsprechung
   VG Cottbus, 12.09.2018 - 3 L 722/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,29243
VG Cottbus, 12.09.2018 - 3 L 722/17 (https://dejure.org/2018,29243)
VG Cottbus, Entscheidung vom 12.09.2018 - 3 L 722/17 (https://dejure.org/2018,29243)
VG Cottbus, Entscheidung vom 12. September 2018 - 3 L 722/17 (https://dejure.org/2018,29243)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,29243) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 14 BauO BB, § 30 Abs 2 BauO BB, § 30 Abs 8 BauO BB, § 354 DBO, § 6 Abs 1 S 3 BauO BB, § 6 Abs 8 BauO BB, § 80 Abs 1 S 1 BauO BB
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Cottbus, 30.08.2018 - 3 K 517/18

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Auszug aus VG Cottbus, 12.09.2018 - 3 L 722/17
    Die maßgebliche planungsrechtliche Vorschrift ist vorliegend § 34 Abs. 1 BauGB, weil das Vorhaben des Antragstellers im unbeplanten Innenbereich ausgeführt werden soll (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 30. August 2018 - 3 K 517/18 - m.w.N.).

    Das Erfordernis der Einhaltung von Abstandsflächen entfällt folglich auch bei einer regellosen Bebauung (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 3 L 85/18 - sowie Urteil vom 30. August 2018 - 3 K 517/18 - m.w.N.).

    § 6 Abs. 1 Satz 3 BbgBO differenziert nicht zwischen Haupt- und Nebenanlagen, sondern benennt als maßgebliches Kriterium lediglich das Vorhandensein von Außenwänden an Gebäuden (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 30. August 2018 - 3 K 517/18 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2010 - 10 N 17.07

    Nachbarklage; Baugenehmigung für grenzständigen Anbau; Zumauern von Fenstern;

    Auszug aus VG Cottbus, 12.09.2018 - 3 L 722/17
    Eine andere Beurteilung mag dann in Betracht kommen, wenn die an sich zulässige Grenzbebauung im Einzelfall dazu führt, dass hierdurch bestandsgeschützte notwendige Fenster zu Aufenthaltsräumen im Gebäude des Nachbarn verbaut werden und dieser nicht (wirtschaftlich zumutbar) anderweitig Abhilfe schaffen kann (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2010 - OVG 10 N 17.07 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

    Eine dinglich wirkende Sicherung des Fensters bzw. der vorgelagerten Abstandsflächen, die das Grundstück des Antragstellers dauerhaft belasten würde, ist gerade nicht erfolgt (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2010 - OVG 10 N 17.07 -, juris Rn. 19).

  • BVerfG, 24.07.2000 - 1 BvR 151/99

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen einen

    Auszug aus VG Cottbus, 12.09.2018 - 3 L 722/17
    Unabhängig davon, ob für einen baurechtlichen Bestandsschutz ausreichend ist, dass der Bestand zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigt worden oder jedenfalls genehmigungsfähig gewesen ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 - BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1980 - IV C 98.77 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. September 2002 - 20 ZB 02.1764 -, jeweils zitiert nach juris) oder nach der Gegenansicht vielmehr im Falle der Genehmigungspflichtigkeit ein förmlich genehmigter Bestand und die genehmigte Funktion erforderlich ist (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1995 - 1 BvR 1713/92 - Bayerischer VGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 B 05.1429 -, jeweils zitiert nach juris; Decker, in: Simon/Busse, BayBO, Oktober 2009, Art. 76, Rn. 117f. m.w.N.), ist ein Bestandsschutz vorliegend nicht gegeben.
  • VGH Bayern, 17.10.2006 - 1 B 05.1429

    Beseitigungsanordnung; formelle und materielle Illegalität; maßgeblicher

    Auszug aus VG Cottbus, 12.09.2018 - 3 L 722/17
    Unabhängig davon, ob für einen baurechtlichen Bestandsschutz ausreichend ist, dass der Bestand zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigt worden oder jedenfalls genehmigungsfähig gewesen ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 - BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1980 - IV C 98.77 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. September 2002 - 20 ZB 02.1764 -, jeweils zitiert nach juris) oder nach der Gegenansicht vielmehr im Falle der Genehmigungspflichtigkeit ein förmlich genehmigter Bestand und die genehmigte Funktion erforderlich ist (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1995 - 1 BvR 1713/92 - Bayerischer VGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 B 05.1429 -, jeweils zitiert nach juris; Decker, in: Simon/Busse, BayBO, Oktober 2009, Art. 76, Rn. 117f. m.w.N.), ist ein Bestandsschutz vorliegend nicht gegeben.
  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77

    Bestandschutz; Begründung von Bebauungsplänen; Heilung von Begründungsmängeln;

    Auszug aus VG Cottbus, 12.09.2018 - 3 L 722/17
    Unabhängig davon, ob für einen baurechtlichen Bestandsschutz ausreichend ist, dass der Bestand zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigt worden oder jedenfalls genehmigungsfähig gewesen ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 - BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1980 - IV C 98.77 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. September 2002 - 20 ZB 02.1764 -, jeweils zitiert nach juris) oder nach der Gegenansicht vielmehr im Falle der Genehmigungspflichtigkeit ein förmlich genehmigter Bestand und die genehmigte Funktion erforderlich ist (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1995 - 1 BvR 1713/92 - Bayerischer VGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 B 05.1429 -, jeweils zitiert nach juris; Decker, in: Simon/Busse, BayBO, Oktober 2009, Art. 76, Rn. 117f. m.w.N.), ist ein Bestandsschutz vorliegend nicht gegeben.
  • BVerfG, 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92

    Nutzung eines Bauwerks im Außenbereich und Änderungen der Baurechtsordnung

    Auszug aus VG Cottbus, 12.09.2018 - 3 L 722/17
    Unabhängig davon, ob für einen baurechtlichen Bestandsschutz ausreichend ist, dass der Bestand zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigt worden oder jedenfalls genehmigungsfähig gewesen ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 - BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1980 - IV C 98.77 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. September 2002 - 20 ZB 02.1764 -, jeweils zitiert nach juris) oder nach der Gegenansicht vielmehr im Falle der Genehmigungspflichtigkeit ein förmlich genehmigter Bestand und die genehmigte Funktion erforderlich ist (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1995 - 1 BvR 1713/92 - Bayerischer VGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 B 05.1429 -, jeweils zitiert nach juris; Decker, in: Simon/Busse, BayBO, Oktober 2009, Art. 76, Rn. 117f. m.w.N.), ist ein Bestandsschutz vorliegend nicht gegeben.
  • OVG Brandenburg, 05.02.1998 - 4 B 134/97

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus VG Cottbus, 12.09.2018 - 3 L 722/17
    Die durch den Antragsgegner in der Verfügung gegebene Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung genügt den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, wonach im Falle des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO - wie er hier vorliegt - das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes schriftlich zu begründen ist (vgl. zu den Anforderungen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. August 2013 - OVG 11 S 13.13 -, juris Rn. 11; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, juris Rn. 10; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 80 Rn. 84 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2013 - 11 S 13.13

    Beschwerde; Eilrechtsschutz gegen erteilte Genehmigung von Windkraftanlagen;

    Auszug aus VG Cottbus, 12.09.2018 - 3 L 722/17
    Die durch den Antragsgegner in der Verfügung gegebene Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung genügt den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, wonach im Falle des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO - wie er hier vorliegt - das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes schriftlich zu begründen ist (vgl. zu den Anforderungen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. August 2013 - OVG 11 S 13.13 -, juris Rn. 11; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, juris Rn. 10; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 80 Rn. 84 ff.).
  • VGH Bayern, 24.09.2002 - 20 ZB 02.1764
    Auszug aus VG Cottbus, 12.09.2018 - 3 L 722/17
    Unabhängig davon, ob für einen baurechtlichen Bestandsschutz ausreichend ist, dass der Bestand zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigt worden oder jedenfalls genehmigungsfähig gewesen ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 - BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1980 - IV C 98.77 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. September 2002 - 20 ZB 02.1764 -, jeweils zitiert nach juris) oder nach der Gegenansicht vielmehr im Falle der Genehmigungspflichtigkeit ein förmlich genehmigter Bestand und die genehmigte Funktion erforderlich ist (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1995 - 1 BvR 1713/92 - Bayerischer VGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 B 05.1429 -, jeweils zitiert nach juris; Decker, in: Simon/Busse, BayBO, Oktober 2009, Art. 76, Rn. 117f. m.w.N.), ist ein Bestandsschutz vorliegend nicht gegeben.
  • OVG Brandenburg, 21.07.1999 - 4 B 25/99
    Auszug aus VG Cottbus, 12.09.2018 - 3 L 722/17
    Im Übrigen sind die formellen Voraussetzungen einer Vollziehungsanordnung in § 80 VwGO abschließend geregelt; dieser enthält in Abs. 3 lediglich ein Formerfordernis (Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 1999 - 4 B 25/99 -, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 23.01.2017 - 3 K 95/14

    Bescheidung eines Antrags auf Erlass einer Ordnungsverfügung

  • VG Cottbus, 14.02.2018 - 3 L 85/18

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen vorläufigen Rechtsschutzantrag gegen

  • VG Cottbus, 25.09.2019 - 3 K 51/18

    Beseitigungsanordnung bzgl. einer Photovoltaik-Anlage auf Gewächshaus ohne Dach;

    Das mit dieser ein Gebäude errichtet werden könne, genügt nicht (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 19. September 2018 - 3 L 722/17 -, zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 25.11.2019 - 3 L 291/19

    Nachbarschutz gegen tieffrequente Geräusche

    Soweit seitens des Antragstellers unter Bezugnahme auf die Entscheidung der Kammer vom 12. September 2018 - 3 L 722/17 - angeführt wird, auf eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenanlagen komme es nicht an, ist dies so nicht zutreffend.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht