Rechtsprechung
   VG Cottbus, 13.12.2007 - 3 K 1923/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18863
VG Cottbus, 13.12.2007 - 3 K 1923/03 (https://dejure.org/2007,18863)
VG Cottbus, Entscheidung vom 13.12.2007 - 3 K 1923/03 (https://dejure.org/2007,18863)
VG Cottbus, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 3 K 1923/03 (https://dejure.org/2007,18863)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,18863) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Vertretung einer Gemeinde durch den Bürgermeister bei Vornahme eines Rechtsgeschäftes ohne Zustimmung des Gemeinderates; Rechtmäßigkeit einer Ersetzungsentscheidung; Baugenehmigung für ein privilegiertes Außenbereichsvorhaben; Verunstaltung des Landschaftsbildes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Cottbus, 29.09.2006 - 3 L 225/06

    Eilantrag gegen Genehmigung für Windenergieanlagen in Schorbus erfolgreich

    Auszug aus VG Cottbus, 13.12.2007 - 3 K 1923/03
    Auf das Vorbringen im Eilverfahren 3 L 225/06 werde verwiesen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den der Akten zu dem Verfahren 3 L 225/06 und den der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und des Landesumweltamtes, die jeweils zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind, Bezug genommen.

    Auch dürfte die in der Beschwerdebegründung zu dem Verfahren 3 L 225/06 benannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1986 - 7 C 21/85 - vorliegend nicht einschlägig sein angesichts dessen, dass diese zur Regelung in § 38 VwVfG erging und dort für die Wirksamkeit der Zusicherung die von der zuständigen Behörde erteilte Zusage gerade vorausgesetzt wird.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - 2 S 115.05

    Vorläufiger Rechtsschutz; Baugenehmigung für Windkraftanlage im Außenbereich;

    Auszug aus VG Cottbus, 13.12.2007 - 3 K 1923/03
    31 Zwar können die Gemeinden sich gegenüber den Baugenehmigungen für privilegierte Außenbereichsvorhaben, die unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilt worden sind, auf entgegenstehende öffentliche Belange im Sinne des § 35 BauGB berufen (vgl. OVG D-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2005 - 2 S 115.05 -, BRS 69 Nr. 174; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2003 - 3 B 27/02 - in diesem Sinne wohl auch: OVG D-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 09. September 2005 - 11 S 14.05 -, zitiert nach juris).

    Sie ist vielmehr schon dann in ihrer Planungshoheit verletzt, wenn die Baugenehmigung trotz der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens erteilt wird, denn das gemeindliche Einvernehmen ist ein als Mitentscheidungsrecht ausgestattetes Sicherungsinstrument des Baugesetzbuches, mit dem die Gemeinde als sachnahe und fachkundige Behörde an der Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen mitentscheidend beteiligt wird (vgl. OVG D-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2005, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

    Auszug aus VG Cottbus, 13.12.2007 - 3 K 1923/03
    Etwaigen Defiziten kann unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Juni 2006 - 9 A 28/05 - BVerwGE 126, 166) begegnet werden.

    Selbst wenn mit Blick auf Art. 5 d der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten eine weitere Auslegung dahingehend vorzunehmen ist, dass auch die Stätten geschützt sind, die nicht nur von Vögeln gerade besetzt werden, sondern auch regelmäßig benutzte Brutplätze darunter zu fassen sind und auch ähnliche Handlungen im Sinne des Gesetzes solche sind, wie Stören etwa durch den Betrieb oder den Bau einer Anlage (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 9 A 28/05 -), kann daraus die Klägerin für sich nichts herleiten.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2007 - 10 A 9.05

    Normenkontrolle; Regionalplan; unterbliebene Ausfertigung; Unbeachtlichkeit

    Auszug aus VG Cottbus, 13.12.2007 - 3 K 1923/03
    Er nimmt Bezug auf den Inhalt des angegriffenen Bescheides und führt ergänzend aus, dass sich die Klägerin auf die Festsetzungen des Teilregionalplans III nicht berufen könne; dieser Teilregionalplan sei vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 21.09.2007 - 10 A 9.05 - für unwirksam erklärt worden.

    Selbst wenn mit Blick auf den im Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung gegebenen Planungsstand ein Berufen auf dessen (geplanten) Inhalt zulässig gewesen wäre, ist insoweit zu berücksichtigen, dass der Teilregionalplan mit Urteil des Oberverwaltungsgerichtes D-Stadt-Brandenburg vom 21. September 2007 - OVG 10 A 9.05 - für unwirksam erklärt wurde.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - 10 S 6.06

    Baugenehmigung für eine Windenergieanlage (WEA) im Außenbereich; Ersetzung des

    Auszug aus VG Cottbus, 13.12.2007 - 3 K 1923/03
    Der vorliegende Fall, in dem sich eine Gemeinde gegen eine unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens erteilte Baugenehmigung wendet, ist entsprechend dem Fall einer Klage einer Nachbargemeinde gegen eine Baugenehmigung zu behandeln (vgl. Oberverwaltungsgericht D-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 05. Juli 2006 - 10 S 6.06 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 1 A 10884/05

    Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit einer Windkraftanlage wegen Gefährdung einer

    Auszug aus VG Cottbus, 13.12.2007 - 3 K 1923/03
    Die Belange des Naturschutzes gehören in den Katalog des § 35 BauGB mit der Folge, dass die Gemeinde Vorhaben abwehren kann, die mit § 35 BauGB nicht im Einklang stehen (OVG Koblenz, Urteil vom 16. März 2006 - 1 A 10884/05 -NVwZ-RR 2007, 309).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2005 - 11 S 14.05

    Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer aus drei

    Auszug aus VG Cottbus, 13.12.2007 - 3 K 1923/03
    31 Zwar können die Gemeinden sich gegenüber den Baugenehmigungen für privilegierte Außenbereichsvorhaben, die unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilt worden sind, auf entgegenstehende öffentliche Belange im Sinne des § 35 BauGB berufen (vgl. OVG D-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2005 - 2 S 115.05 -, BRS 69 Nr. 174; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2003 - 3 B 27/02 - in diesem Sinne wohl auch: OVG D-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 09. September 2005 - 11 S 14.05 -, zitiert nach juris).
  • OVG Brandenburg, 27.03.2003 - 3 B 27/02

    Vorläufige Aussetzung der Baugenehmigung für zwei Windkraftanlagen in der

    Auszug aus VG Cottbus, 13.12.2007 - 3 K 1923/03
    31 Zwar können die Gemeinden sich gegenüber den Baugenehmigungen für privilegierte Außenbereichsvorhaben, die unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilt worden sind, auf entgegenstehende öffentliche Belange im Sinne des § 35 BauGB berufen (vgl. OVG D-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2005 - 2 S 115.05 -, BRS 69 Nr. 174; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2003 - 3 B 27/02 - in diesem Sinne wohl auch: OVG D-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 09. September 2005 - 11 S 14.05 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

    Auszug aus VG Cottbus, 13.12.2007 - 3 K 1923/03
    36 Eine Verunstaltung des Landschaftsbildes im Sinne der genannten Regelung ist gegeben, wenn ein Bauvorhaben dem Landschaftsbild in ästhetischer Hinsicht grob unangemessen ist, ein auch für ästhetische Eindrücke offener Betrachter den Gegensatz zwischen dem Vorhaben und dem Landschaftsbild als belastend empfindet (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 C 23.95 -, BRS 59, Nr. 90).
  • OVG Sachsen, 18.05.2000 - 1 B 29/98

    Planungsrechtlicher Bauvorbescheid für die Errichtung von Windkraftanlagen;

    Auszug aus VG Cottbus, 13.12.2007 - 3 K 1923/03
    Deshalb ist eine Verunstaltung des Landschaftsbildes durch ein privilegiertes Vorhaben ausnahmsweise nur dann anzunehmen, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit oder ihrer Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 18. Mai 2000 - 1 B 29/98 -, Sächs.VBl. 2000, 244).
  • EuGH, 30.01.2002 - C-103/00

    Kommission / Griechenland

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 C 6.00

    Baulücke; unbeplanter Innenbereich; Artenschutz; Niststätte; Brutstätte;

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 24.95

    Bauplanungsrecht - Keine Fristverlängerung zur Erteilung des gemeindlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine unselbständige Anschlußbeschwerde; Entfall

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2000 - A 2 S 208/98
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.01.2012 - 3 L 255/06
  • VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 53/98

    Rückwirkende Heilung von Gründungsmängeln bei Abwasserzweckverbänden durch

  • VG Cottbus, 04.03.2008 - 4 L 429/07

    Eilantrag gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen

    B. vom November 2007 sowie der Angaben des Sachverständigen D. und des Zeugen X in der mündlichen Verhandlung am 13. Dezember 2007 in dem Verfahren 3 K 1923/03 vermag die Kammer derzeit keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür festzustellen, dass beim Betrieb der drei verfahrensgegenständlichen Windenergieanlagen eine unter Würdigung der Privilegierung dieser Anlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nicht hinnehmbare Gefährdung oder Störung von Greifvögeln der Art Rotmilan eintreten wird.

    Auch unter Berücksichtigung des Artenschutzrechtlichen faunistischen Fachbeitrags vom November 2007 und der Angaben des Zeugen X sowie des Sachverständigen D. in der Sitzung der 3. Kammer des beschließenden Gerichts am 13. Dezember 2007 (3 K 1923/03) vermag die Kammer derzeit nicht davon auszugehen, dass bis zu dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2006, a.a.O., S. 16 f.; Thüringer OVG, Beschluss vom 24. August 2007, a.a.O., S. 43) Zeitpunkt der Genehmigungserteilung eine Veränderung der Sachlage mit der Folge eingetreten ist, dass zwei der drei Anlagenstandorte sich nunmehr innerhalb des "Tabu-Bereichs" von 1.000 m zu einem Brutplatz von Rotmilanen befänden.

  • VG Berlin, 04.04.2008 - 10 A 15.08

    Windrad in Pankow darf gebaut werden

    Die Kammer bezieht sich auf die Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten und auf in mehreren Bundesländern existierenden und vom Kläger auch nicht bestrittenen Tierökologischen Abstandskriterien (u.a. für Niedersachsen, AG Windenergie beim Niedersächsischen Landtag; für Sachsen, Regionale Planungsgemeinschaft Halle; Deutscher Naturschutzring), sowie auf Gerichtsentscheidungen (beispielhaft VG Stuttgart, Urteil vom 3. Mai 2005 - 13 K 5609/03; OVG Koblenz, Urteil vom 2. Februar 2006, 1 A 11312/04 sowie vom 16. März 2006, 1 A 10884/05; VG Cottbus, Urteil vom 13. Dezember 2007, 3 K 1923/03 - juris; auch OVG Thüringen a.a.O) die einen Tabubereich von 1000 m bis maximal 3000m errechnet von der Nist- bzw. Brutstätte von Rotmilanen in Bezug auf die Errichtung von Windenergieanlagen als notwendig ansehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht