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   VG Cottbus, 21.03.2013 - 5 K 1130/12   

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VG Cottbus, 21.03.2013 - 5 K 1130/12 (https://dejure.org/2013,7171)
VG Cottbus, Entscheidung vom 21.03.2013 - 5 K 1130/12 (https://dejure.org/2013,7171)
VG Cottbus, Entscheidung vom 21. März 2013 - 5 K 1130/12 (https://dejure.org/2013,7171)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Cottbus, 21.03.2013 - 5 K 1130/12
    Anspruchsgrundlage für die begehrte Urlaubsabgeltung ist Art. 7 Abs. 2 Richtlinie 2003/88/EG vom 4. November 2003 - Arbeitszeitrichtlinie - (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 -).

    In einem solchen Fall besteht ein Abgeltungsanspruch nicht (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2012 - 2 C 10.12 -).

    Art. 15 Arbeitszeitrichtlinie ist eine Meistbegünstigungsklausel, die nur den Einzelvergleich, nicht aber eine strukturelle Gesamtbetrachtung zulässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 -).

    Der unionsrechtlich garantierte Mindesturlaubsanspruch verfällt erst, wenn - entweder - das nationale Recht einen Übertragungszeitraum vorsieht, welcher die Dauer des Bezugszeitraums deutlich überschreitet, und dieser Übertragungszeitraum verstrichen ist (EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10 - a.a.O.) oder wenn - ansonsten - eine Frist von 18 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres überschritten ist (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 -).

    Dies findet seinen normativen Anhalt in Art. 4 Abs. 1 und Art. 11 des Übereinkommens Nr. 132 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1970 über den bezahlten Jahresurlaub (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 203 - 2 C 10.12 -).

    Denn in diesem Monat war die Klägerin bereits in den Ruhestand getreten und hatte insoweit keinen Anspruch mehr auf den bezahlten Mindestjahresurlaub; § 2 Abs. 2 Satz 2 EUrlDbV ist nicht anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 -).

    Es kommt allein darauf an, wie viel Urlaub der Betreffende in dem Bezugszeitraum genommen hat (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 -).

    Dabei ist ein Durchschnittswert zu bilden, der sich an der Besoldung der letzten drei Monate vor dem Eintritt in den Ruhestand misst (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 -).

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus VG Cottbus, 21.03.2013 - 5 K 1130/12
    Danach hat ein Beamter bei Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf finanzielle Abgeltung für den bezahlten Jahresmindesturlaub, den er nicht genommen hat, weil er aus Krankheitsgründen keinen Dienst geleistet hat (EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10 -, NVwZ 2012, 688 ff.).

    Der unionsrechtlich garantierte Mindesturlaubsanspruch verfällt erst, wenn - entweder - das nationale Recht einen Übertragungszeitraum vorsieht, welcher die Dauer des Bezugszeitraums deutlich überschreitet, und dieser Übertragungszeitraum verstrichen ist (EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10 - a.a.O.) oder wenn - ansonsten - eine Frist von 18 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres überschritten ist (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 -).

    22 Abzugelten ist (nur) der europarechtliche Mindestjahresurlaubsanspruchs gem. Art. 7 Abs. 1 Arbeitszeitrichtlinie (EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10 - a.a.O.).

  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter

    Auszug aus VG Cottbus, 21.03.2013 - 5 K 1130/12
    Im Fall der Klägerin besteht der Mindestjahresurlaubsanspruch jedoch nur pro-rata-temporis, nämlich soweit die Klägerin mit Blick auf ihre Teilzeitbeschäftigung tatsächlich Dienst verrichtet hat (EuGH, Urteil vom 8. November 2012 - Rs. C-229/11 und C-239/11 -, ZIP 2012, 2522 ff.; vgl. auch Art. 4 Paragraph 4 Nr. 2 Richtlinie 87/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997).

    Diese Minderung gegenüber Vollzeitbeschäftigten ist angemessen und aus sachlichen Gründen gerechtfertigt (vgl. EuGH, Urteil vom 8. November 2012 - Rs. C-229/11 und C-239/11 - a.a.O.).

  • VG Berlin, 25.02.2020 - 28 K 130.17
    Aus der Rechtsprechung des EuGH ergibt sich indes nicht, dass hieraus automatisch eine Kürzung des abzugeltenden europarechtlichen Mindesturlaubs aus Art. 7 Abs. 1, 2 RL 2003/88/EG folgt (a.A. VG Cottbus, Urteil vom 21. März 2013 - 5 K 1130/12 -, juris Rn. 22).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2016 - 4 N 44.15

    Keine Urlaubskürzung bei Sabbatical

    Schließlich besteht auch nicht der behauptete Widerspruch zwischen der angefochtenen Entscheidung und dem Urteil der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 21. März 2013 - VG 5 K 1130/12 - (juris Rn. 22).
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