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   VG Cottbus, 21.07.2016 - 1 L 263/16   

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https://dejure.org/2016,21741
VG Cottbus, 21.07.2016 - 1 L 263/16 (https://dejure.org/2016,21741)
VG Cottbus, Entscheidung vom 21.07.2016 - 1 L 263/16 (https://dejure.org/2016,21741)
VG Cottbus, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - 1 L 263/16 (https://dejure.org/2016,21741)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 50 Abs 4 SchulG BB, § 80 Abs 5 S 1 VwGO
    Schulrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung des staatlichen Schulamtes zur Zuweisung des Schülers einer bestimmten Schule im Einvernehmen mit dem Schulträger an eine bestimmte Schule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • VG Saarlouis, 26.09.2014 - 3 K 115/14

    Kein Anspruch des Bürgers auf Tätigwerden der Kommunalaufsicht

    Auszug aus VG Cottbus, 21.07.2016 - 1 L 263/16
    Bestünde demgegenüber ein zusätzlicher Anspruch auf aufsichtsrechtliches Einschreiten, so käme es zu einer - nicht gewollten - doppelten und parallelen Überprüfung von Rechtsakten einerseits durch das Gericht und andererseits durch die Aufsichtsbehörde (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 25. April 1995 - 1 A 24/94 -, juris Rn. 26 ff.; VG München, Beschluss vom 17. November 2003 - M 7 E 03.3869 -, juris Rn. 23; VG des Saarlandes, Urteil vom 26. September 2014 - 3 K 115/14 -, juris Rn. 11; Hanßen/Glöde, BbgSchulG, AL 27, § 130 Rn. 9).

    Vor diesem Hintergrund wäre eine - hilfsweise - Anordnung gegen den Antragsgegner zu 2. auch nicht auf Grund einer Stellung als Beigeladener in Betracht gekommen (vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 26. September 2014 - 3 K 115/14 -, juris Rn. 12).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - 3 L 67.13

    Aufnahme in die Oberschule; Streitwert; halber Auffangwert; keine Erhöhung wegen

    Auszug aus VG Cottbus, 21.07.2016 - 1 L 263/16
    Soweit der Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Ziffer 1.5 zudem die Möglichkeit vorsieht, in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, die - wie die vorliegenden Anträge mit Ausnahme des Antrags zu 1. - die Entscheidung ganz oder teilweise vorwegnehmen, der Streitwert bis zur Höhe des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Wertes angehoben werden kann, macht die Kammer davon in Schulsachen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg keinen Gebrauch (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - OVG 3 L 67.10 -, juris Rn. 87; Beschluss vom 5. September 2013 - OVG 3 L 67.13 -, S. 2 BA).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2010 - 3 L 67.10

    Streitwert; Einschulung; Aufnahme in die Schule; vorläufiges

    Auszug aus VG Cottbus, 21.07.2016 - 1 L 263/16
    Soweit der Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Ziffer 1.5 zudem die Möglichkeit vorsieht, in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, die - wie die vorliegenden Anträge mit Ausnahme des Antrags zu 1. - die Entscheidung ganz oder teilweise vorwegnehmen, der Streitwert bis zur Höhe des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Wertes angehoben werden kann, macht die Kammer davon in Schulsachen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg keinen Gebrauch (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - OVG 3 L 67.10 -, juris Rn. 87; Beschluss vom 5. September 2013 - OVG 3 L 67.13 -, S. 2 BA).
  • VG München, 17.11.2003 - M 7 E 03.3869
    Auszug aus VG Cottbus, 21.07.2016 - 1 L 263/16
    Bestünde demgegenüber ein zusätzlicher Anspruch auf aufsichtsrechtliches Einschreiten, so käme es zu einer - nicht gewollten - doppelten und parallelen Überprüfung von Rechtsakten einerseits durch das Gericht und andererseits durch die Aufsichtsbehörde (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 25. April 1995 - 1 A 24/94 -, juris Rn. 26 ff.; VG München, Beschluss vom 17. November 2003 - M 7 E 03.3869 -, juris Rn. 23; VG des Saarlandes, Urteil vom 26. September 2014 - 3 K 115/14 -, juris Rn. 11; Hanßen/Glöde, BbgSchulG, AL 27, § 130 Rn. 9).
  • VG Potsdam, 02.09.2002 - 12 L 775/02
    Auszug aus VG Cottbus, 21.07.2016 - 1 L 263/16
    Wenn die Kapazitäten in dem gewählten Bildungsgang an den vorhandenen Schulen insgesamt nicht ausreichen, erfordert der Anspruch der Eltern auf Wahl des Bildungsgangs nach Auffassung der Kammer vielmehr, jedenfalls die vorhandenen Möglichkeiten zur Erhöhung der Schülerzahl anzuwenden und auszuschöpfen (vgl. bereits zum Schulformwahlanspruch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. August 1992 - 19 B 3241/92 -, juris Rn. 21; VG Potsdam, Beschluss vom 2. September 2002 - 12 L 775/02 -, juris Rn. 13; VG Potsdam, Beschluss vom 18. Juni 2015 - VG 12 L 756/15 -, juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.1992 - 19 B 3241/92
    Auszug aus VG Cottbus, 21.07.2016 - 1 L 263/16
    Wenn die Kapazitäten in dem gewählten Bildungsgang an den vorhandenen Schulen insgesamt nicht ausreichen, erfordert der Anspruch der Eltern auf Wahl des Bildungsgangs nach Auffassung der Kammer vielmehr, jedenfalls die vorhandenen Möglichkeiten zur Erhöhung der Schülerzahl anzuwenden und auszuschöpfen (vgl. bereits zum Schulformwahlanspruch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. August 1992 - 19 B 3241/92 -, juris Rn. 21; VG Potsdam, Beschluss vom 2. September 2002 - 12 L 775/02 -, juris Rn. 13; VG Potsdam, Beschluss vom 18. Juni 2015 - VG 12 L 756/15 -, juris Rn. 12).
  • OVG Brandenburg, 25.04.1995 - 1 A 24/94

    Klage Dritter auf kommunalaufsichtliche Genehmigung von Grundstücksgeschäften

    Auszug aus VG Cottbus, 21.07.2016 - 1 L 263/16
    Bestünde demgegenüber ein zusätzlicher Anspruch auf aufsichtsrechtliches Einschreiten, so käme es zu einer - nicht gewollten - doppelten und parallelen Überprüfung von Rechtsakten einerseits durch das Gericht und andererseits durch die Aufsichtsbehörde (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 25. April 1995 - 1 A 24/94 -, juris Rn. 26 ff.; VG München, Beschluss vom 17. November 2003 - M 7 E 03.3869 -, juris Rn. 23; VG des Saarlandes, Urteil vom 26. September 2014 - 3 K 115/14 -, juris Rn. 11; Hanßen/Glöde, BbgSchulG, AL 27, § 130 Rn. 9).
  • BGH, 25.09.1972 - II ZR 28/69
    Auszug aus VG Cottbus, 21.07.2016 - 1 L 263/16
    Ein Rechtsbehelf, der gegen einen von mehreren Streitgenossen nur unter der Bedingung erhoben wird, dass der verbundene Rechtsbehelf gegen den anderen Streitgenossen keinen Erfolg hat (eventuelle subjektive Klage-/ Antragshäufung), ist nicht zulässig (vgl. Beschluss der Kammer vom 1. September 2000 - 1 L 535/00 -, S. 7 BA; Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Oktober 1984 - VGH 9/83 -, juris 2. Ls; Hessischer VGH, Beschluss vom 13. April 1983 - 4 N 2/83 -, juris Rn. 2. Ls.; BGH, Urteil vom 25. September 1972 - II ZR 28/69 -, juris Rn. 28; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 44 Rn. 4).
  • VG Cottbus, 23.03.2015 - 1 L 270/14

    Schulrecht

    Auszug aus VG Cottbus, 21.07.2016 - 1 L 263/16
    Vielmehr bezeichnet der Begriff der Zuweisung - wie es im Übrigen auch dem allgemeinen Sprachverständnis entsprechen dürfte - die gegen oder ohne den Elternwunsch getroffene Entscheidung des Schulamtes darüber, an welcher Schule ein Schüler unterrichtet wird (vgl. Beschluss der Kammer vom 23. März 2015 - 1 L 270/14 -, juris Rn. 18; Beschluss der Kammer vom 22. August 2014 - VG 1 L 244/14 -, S. 7 BA; Urteil der Kammer vom 27. Juli 2012 - VG 1 K 655/11 -, juris Rn. 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2012 - 3 M 687/12

    Elternrecht bei der Wahl des Bildungsganges

    Auszug aus VG Cottbus, 21.07.2016 - 1 L 263/16
    Diese Auffassung erscheint zwar nachvollziehbar vor dem Hintergrund, dass ein Anspruch auf Ausweitung der an Schulen vorhandenen Kapazitäten verfassungsrechtlich nicht besteht (vgl. dazu nur Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 1999 - 41/98 -, juris Rn. 29) und die Erfüllung der Schulpflicht dennoch gewährleistet sein muss; hat der Landesgesetzgeber aber nur den Zugang zu der gewählten Schule und der gewählten Schulform, nicht aber zu dem gewählten Bildungsgang unter eine Kapazitätsgrenze gestellt, spricht dies eher dafür, insoweit eine - über die verfassungsrechtlichen Vorgaben hinausgehende - einfachgesetzliche (vgl. § 104 Abs. 1 S. 1 BbgSchulG) Verpflichtung des Schulträgers anzunehmen, ausreichende Kapazitäten in den gewünschten Bildungsgängen zu schaffen (vgl. auch OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 3 M 687/12 -, juris Rn. 10; Hanßen/Glöde, BbgSchulG, AL 17, § 50 Rn. 9).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.1984 - VGH 9/83
  • VG Cottbus, 24.07.2013 - 1 L 147/13

    Schulrecht

  • VGH Hessen, 13.04.1983 - 4 N 2/83
  • VG Hannover, 08.08.2003 - 6 B 3150/03

    Aufnahmeanspruch ; Aufnahmebeschränkung ; Aufnahmekapazität; Bildungsauftrag;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1984 - 5 S 2049/84

    Rechtsmittel bei unterlassener Beiladung

  • VG Potsdam, 18.06.2015 - 12 L 756/15

    Schulrecht

  • VG Cottbus, 27.07.2012 - 1 K 655/11

    Schülerbeförderung

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

  • BVerwG, 23.09.1988 - 7 B 150.88

    Revisionsverfahren - Dispensierung - Begründungszwang bei Zurückweisung von

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2010 - L 9 KR 24/10

    Häusliche Krankenpflege; Medikamentengabe; Unterbringung in einer Einrichtung der

  • VG Potsdam, 31.07.2019 - 12 L 557/19

    Einstweilige Anordnung auf Beschulung eines Schülers an einer Privatschule

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass es - auch im Hinblick auf eine mögliche andere Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptantrages in der höheren Instanz - nicht bis zum Abschluss des Rechtsstreits in der Schwebe bleiben kann, ob ein Beteiligter in das Prozessrechtsverhältnis einbezogen wird oder nicht (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 21. Juli 2016 - VG 1 L 263/16 -, juris Rn. 51 m.w.N.).
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