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   VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 444/17   

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VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 444/17 (https://dejure.org/2020,18547)
VG Cottbus, Entscheidung vom 22.06.2020 - 8 K 444/17 (https://dejure.org/2020,18547)
VG Cottbus, Entscheidung vom 22. Juni 2020 - 8 K 444/17 (https://dejure.org/2020,18547)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lda.brandenburg.de PDF

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Personenbezogene Daten, Anwendungsbereich/Zuständigkeit

  • fragdenstaat.de

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten - Personenbezogene Daten - Anwendungsbereich/Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Personenbezogene Daten, Anwendungsbereich/Zuständigkeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2008 - 12 E 115/08

    Auskunftsanspruch bzw. Akteneinsichtsanspruch eines leiblichen, nicht

    Auszug aus VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 444/17
    Richtig ist allerdings, dass insbesondere das besondere Weitergabeverbot des § 65 Abs. 1 S. 1 SGB VIII in seinem Anwendungsbereich der Gewährung von Akteneinsicht ungeachtet der insoweit in Betracht kommenden Rechtsgrundlage eine absolute Grenze setzt (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 01. Juni 2011 - 12 C 10.1510 -, juris Rn. 6; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2008 - 12 E 115/08 -, juris Rn. 8).

    Angesichts dessen, dass das Begehren der Klägerin auf die Einsicht in die Originalverwaltungsvorgänge gerichtet ist, die die Prüfung einer Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII sowie die Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII betreffen, dürfte dies für nahezu sämtliche Aktenbestandteile gelten (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2008 - 12 E 115/08 -, Rn. 16, juris; VG Würzburg, Urteil vom 26. Januar 2017 - W 3 K 16.885 -, juris Rn. 36; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 4 K 2344/12 -, juris Rn. 24; zu Angaben im Rahmen der Prüfung einer Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII vgl. auch: Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 11. Mai 2009 - 15 A 160/08 -, juris Rn. 22).

    Könnten die Jugendämter diese Vertraulichkeit nicht garantieren, wären sie eines wichtigen Mittels beraubt, um eventuelle familiäre Probleme rechtzeitig zu entdecken und zu lösen (VG Oldenburg, Urteil vom 14. Dezember 2009 - 13 A 1158/08 -, Rn. 16, juris; vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 4 K 2344/12 -, juris Rn. 21 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2008 - 12 E 115/08 -, juris Rn. 11).

    Weitere Auskunft über die Daten ihrer Kinder und derjenigen des Kindesvaters kann die Klägerin auf Grundlage von § 83 SGB X nicht verlangen (vgl. VG Köln, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 26 K 134/17 -, juris Rn. 97; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2008 - 12 E 115/08 -, juris Rn. 3 ff.).

    Insoweit handelt es sich bei dem Verfahren auf die Gewährung von Akteneinsicht ungeachtet der insoweit in Betracht kommenden Rechtsgrundlage um ein Nebenverfahren der Jugendhilfe (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2008 - 12 E 115/08 -, juris Rn. 20 f.).

  • VG Karlsruhe, 10.10.2012 - 4 K 2344/12

    Gerichtskostenfreiheit eines Verfahrens auf Akteneinsicht in Akten des

    Auszug aus VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 444/17
    Dabei kann dahinstehen, ob § 13 FamFG andere Akteneinsichtsansprüche verdrängt, soweit Jugendamtsakten betroffen sind, die das Jugendamt zum Zwecke der Unterstützung und Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII angelegt hat, ob also die Klägerin ein Einsichtsrecht insoweit überhaupt vor dem Verwaltungsgericht erstreiten könnte oder ob sie sich nicht vielmehr - auch nach Abschluss des familiengerichtlichen Verfahrens - an das Familiengericht wenden müsste (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 3. März 2014 - 20 F 12/13 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - 12 ZB 11.1386 -, juris Rn. 10; VG Köln, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 26 K 134/17 -, juris Rn. 61 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 4 K 2344/12 -, juris Rn. 20).

    Angesichts dessen, dass das Begehren der Klägerin auf die Einsicht in die Originalverwaltungsvorgänge gerichtet ist, die die Prüfung einer Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII sowie die Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII betreffen, dürfte dies für nahezu sämtliche Aktenbestandteile gelten (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2008 - 12 E 115/08 -, Rn. 16, juris; VG Würzburg, Urteil vom 26. Januar 2017 - W 3 K 16.885 -, juris Rn. 36; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 4 K 2344/12 -, juris Rn. 24; zu Angaben im Rahmen der Prüfung einer Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII vgl. auch: Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 11. Mai 2009 - 15 A 160/08 -, juris Rn. 22).

    Könnten die Jugendämter diese Vertraulichkeit nicht garantieren, wären sie eines wichtigen Mittels beraubt, um eventuelle familiäre Probleme rechtzeitig zu entdecken und zu lösen (VG Oldenburg, Urteil vom 14. Dezember 2009 - 13 A 1158/08 -, Rn. 16, juris; vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 4 K 2344/12 -, juris Rn. 21 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2008 - 12 E 115/08 -, juris Rn. 11).

    Zu demselben Ergebnis gelangt man im Übrigen, wenn man darauf abstellt, dass es streitentscheidend auf das Vorliegen des Weitergabeverbotes des § 65 Abs. 1 S. 1 SGB VIII ankommt und es sich deshalb der Sache nach um eine Streitigkeit nach dem SGB VIII, namentlich des Kinder- und Jugendhilferechts handelt (so: VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 4 K 2344/12 -, juris Rn. 28 ff.).

  • VG Köln, 13.12.2017 - 26 K 134/17
    Auszug aus VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 444/17
    Dabei kann dahinstehen, ob § 13 FamFG andere Akteneinsichtsansprüche verdrängt, soweit Jugendamtsakten betroffen sind, die das Jugendamt zum Zwecke der Unterstützung und Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII angelegt hat, ob also die Klägerin ein Einsichtsrecht insoweit überhaupt vor dem Verwaltungsgericht erstreiten könnte oder ob sie sich nicht vielmehr - auch nach Abschluss des familiengerichtlichen Verfahrens - an das Familiengericht wenden müsste (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 3. März 2014 - 20 F 12/13 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - 12 ZB 11.1386 -, juris Rn. 10; VG Köln, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 26 K 134/17 -, juris Rn. 61 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 4 K 2344/12 -, juris Rn. 20).

    Weitere Auskunft über die Daten ihrer Kinder und derjenigen des Kindesvaters kann die Klägerin auf Grundlage von § 83 SGB X nicht verlangen (vgl. VG Köln, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 26 K 134/17 -, juris Rn. 97; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2008 - 12 E 115/08 -, juris Rn. 3 ff.).

  • VG Oldenburg, 14.12.2009 - 13 A 1158/08

    Vertraulichkeit; Hausbesuch; Informant

    Auszug aus VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 444/17
    Von der Begriffsbestimmung umfasst wird daher auch der Inhalt einer Aussage jedenfalls dann, wenn dieser Rückschlüsse auf die betroffene Person zulässt (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 14. Dezember 2009 - 13 A 1158/08 -, juris Rn. 15; VG Göttingen, Urteil vom 09. Februar 2006 - 2 A 199/05 -, Rn. 17, juris).

    Könnten die Jugendämter diese Vertraulichkeit nicht garantieren, wären sie eines wichtigen Mittels beraubt, um eventuelle familiäre Probleme rechtzeitig zu entdecken und zu lösen (VG Oldenburg, Urteil vom 14. Dezember 2009 - 13 A 1158/08 -, Rn. 16, juris; vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 4 K 2344/12 -, juris Rn. 21 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2008 - 12 E 115/08 -, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02

    Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; Behördeninformantin, Pflicht zur Benennung des

    Auszug aus VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 444/17
    Das nach dieser Vorschrift eingeräumte Akteneinsichtsrecht setzt ein laufendes Verwaltungsverfahrens voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 - 5 C 48.02 -, juris Rn. 27), so dass es auf die zwischen den Beteiligten strittige Frage, ob ein auf den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtetes Verwaltungsverfahren im Sinne des § 8 SGB X in der Vergangenheit vorlag, nicht ankommt.

    Diese Vorschrift schützt die Sozialdaten nicht nur vor einer Preisgabe innerhalb des öffentlichen Bereiches, sondern auch gegenüber anderen Privatpersonen, und zwar erst recht, da sie nicht den besonderen Geheimhaltungspflichten unterliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 - 5 C 48/02 -, juris Rn. 29).

  • VG Göttingen, 09.02.2006 - 2 A 199/05

    Akteneinsicht; Interessen, berechtigte; Jugendhilferecht

    Auszug aus VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 444/17
    Von der Begriffsbestimmung umfasst wird daher auch der Inhalt einer Aussage jedenfalls dann, wenn dieser Rückschlüsse auf die betroffene Person zulässt (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 14. Dezember 2009 - 13 A 1158/08 -, juris Rn. 15; VG Göttingen, Urteil vom 09. Februar 2006 - 2 A 199/05 -, Rn. 17, juris).

    Ausreichend ist vielmehr, dass das Bedürfnis nach Verschwiegenheit aus dem Zusammenhang erkennbar ist (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 9. Februar 2006 - 2 A 199/05 -, juris Rn. 18; Mörsberger, in: Wiesner, SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, 5. Auflage 2015, § 65 Rn. 12).

  • VG Schleswig, 11.05.2009 - 15 A 160/08
    Auszug aus VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 444/17
    Angesichts dessen, dass das Begehren der Klägerin auf die Einsicht in die Originalverwaltungsvorgänge gerichtet ist, die die Prüfung einer Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII sowie die Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII betreffen, dürfte dies für nahezu sämtliche Aktenbestandteile gelten (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2008 - 12 E 115/08 -, Rn. 16, juris; VG Würzburg, Urteil vom 26. Januar 2017 - W 3 K 16.885 -, juris Rn. 36; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 4 K 2344/12 -, juris Rn. 24; zu Angaben im Rahmen der Prüfung einer Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII vgl. auch: Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 11. Mai 2009 - 15 A 160/08 -, juris Rn. 22).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2011 - 12 L 42.11

    Akteneinsicht; Informationsfreiheitsgesetze; Streitwert; Streitwertbeschwerde;

    Auszug aus VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 444/17
    Danach findet § 188 S. 2 1. Hs. VwGO lediglich in selbstständigen Akteneinsichtsverfahren, die sich gegen nicht am Jugendhilfeverfahren beteiligte Dritte richten und auf das allgemeine Akteneinsichtsrecht nach den Vorschriften des brandenburgischen Akteneinsichts- und Informationsfreiheitsgesetz gestützt sind, keine Anwendung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Juli 2011 - OVG 12 L 42.11 -, juris Rn. 2).
  • VG Würzburg, 26.01.2017 - W 3 K 16.885

    Akteneinsicht in die Jugendamtsakte

    Auszug aus VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 444/17
    Angesichts dessen, dass das Begehren der Klägerin auf die Einsicht in die Originalverwaltungsvorgänge gerichtet ist, die die Prüfung einer Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII sowie die Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII betreffen, dürfte dies für nahezu sämtliche Aktenbestandteile gelten (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2008 - 12 E 115/08 -, Rn. 16, juris; VG Würzburg, Urteil vom 26. Januar 2017 - W 3 K 16.885 -, juris Rn. 36; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 4 K 2344/12 -, juris Rn. 24; zu Angaben im Rahmen der Prüfung einer Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII vgl. auch: Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 11. Mai 2009 - 15 A 160/08 -, juris Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2005 - 21 E 1487/04

    Einsicht in Jugendamtsakte

    Auszug aus VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 444/17
    Denn anders als das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz, das allen natürlichen Personen unterschiedslos ohne das Anknüpfen an bestimmte Bedingungen vom Grundsatz her einen allgemeinen Zugangsanspruch zu Informationen einräumt, gewährt § 25 Abs. 1 SGB X eine Akteneinsicht nur den an einem Verwaltungsverfahren Beteiligten und steht damit gerade keinem unbeschränkten Personenkreis offen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juli 2016 - OVG 12 B 33.14 -, juris Rn. 12; für das nordrhein-westfälische Recht vgl. auch OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 21 E 1487/04 -, juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 12 C 10.1510

    Prozesskostenhilfe; Jugendhilferecht; Akteneinsicht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - 12 B 33.14

    Beschränkung des Akteneinsichtsrecht gegenüber öffentlich-rechtlich organisierten

  • BVerwG, 03.03.2014 - 20 F 12.13

    Erzwingung der Akteneinsicht zur Überprüfung der Mitwirkung im

  • VG Aachen, 27.06.2012 - 8 K 1026/08

    Anspruch einer Mutter auf Einsichtnahme in die den Sohn betreffenden und beim

  • VG München, 02.10.2020 - M 18 E 20.3970

    Akteneinsicht der nicht sorgeberechtigten Mutter in Jugendhilfeakten

    Im Rahmen der Meldungen von Kindeswohlgefährdungen kommt es regelmäßig zur Übermittlung von intimen Auskünften, wobei sich die offenbarende Person darauf verlässt, dass die von ihr offenbarten Informationen nicht weitergegeben werden (vgl. VG Cottbus, U.v. 22.6.2020 - 8 K 444/17 - juris Rn. 47).
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