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   VG Cottbus, 22.10.2009 - 5 K 1191/05   

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https://dejure.org/2009,76891
VG Cottbus, 22.10.2009 - 5 K 1191/05 (https://dejure.org/2009,76891)
VG Cottbus, Entscheidung vom 22.10.2009 - 5 K 1191/05 (https://dejure.org/2009,76891)
VG Cottbus, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 5 K 1191/05 (https://dejure.org/2009,76891)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 10.11.1992 - 10 C 2.91

    Reisekostenpauschvergütung; Teilzeitbeschäftigung; Gleichheitssatz; Anspruch auf

    Auszug aus VG Cottbus, 22.10.2009 - 5 K 1191/05
    Der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterscheide von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. November 1992 - 10 C 2.91 -, BVerwGE 91, 160; BVerwG, Urt. v. 25. August 1982 - 8 C 182.81 -, zitiert nach juris).

    Diese Maßgaben gelten grundsätzlich auch, soweit die Exekutive normsetzend tätig wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. November 1992 - 10 C 2.91 -, BVerwGE 91, 160), wobei die Gestaltungsfreiheit durch die primäre Bindung an Inhalt und Zweck der gesetzlichen Ermächtigungsnorm bestimmt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. Februar 1985 - 2 BvL 17/83 -, BVerfGE 69, 150; Osterloh in Sachs, GG, 4. Aufl. 2007, Art. 3 Rn. 115).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.1992 - 10 A 111/88

    Wer kann einen Bauvorbescheid aufheben?

    Auszug aus VG Cottbus, 22.10.2009 - 5 K 1191/05
    Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Umstandes, dass auch die aufnehmenden Staatlichen Schulämter Behörden des Dienstherrn des Beamten, d.h. des Landes Brandenburg sind, der für die Wahrung der rechtlichen Verpflichtungen des Dienstrechts (nicht zuletzt der Fürsorgepflicht) einheitlich die Verantwortung trägt, würde es in diesem Fall den aufnehmenden Schulämtern obliegen, das Ermessen insoweit fehlerfrei auszuüben (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 40 Rn. 59 f.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14. Januar 1992 - 10 A 111/88 -, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 04.08.1993 - 3 B 93.237
    Auszug aus VG Cottbus, 22.10.2009 - 5 K 1191/05
    Grundsätzlich bestehen gegen eine Lenkung des Versetzungsermessens durch ein persönliche und soziale Umstände berücksichtigendes Punktesystem keine grundlegenden Bedenken, da die Aufstellung eines Kriterienkatalogs, der eine Abstufung entsprechend der betroffenen persönlichen und sozialen Belange enthält, ein sachgerechtes Hilfsmittel zur Ausübung des Ermessens auch im Einzelfall darstellt und der Transparenz der Entscheidungskriterien dient (vgl. Kathke in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, C § 28 Rn. 110; Bayerischer VGH, Urt. v. 4. August 1993 - 3 B 93.237 -, zitiert nach juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19. September 2008 - 10 B 10934/08 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Cottbus, 22.10.2009 - 5 K 1191/05
    In diesem Rahmen muss die Verwaltung nach dem Gleichheitssatz im wohlverstandenen Sinn der ihr erteilten Ermächtigung handeln und hat sie sich von sachfremden Erwägungen freizuhalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 1981 - 2 BvR 1067/80 -, BVerfGE 58, 68).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 17/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs. 1 ZG

    Auszug aus VG Cottbus, 22.10.2009 - 5 K 1191/05
    Diese Maßgaben gelten grundsätzlich auch, soweit die Exekutive normsetzend tätig wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. November 1992 - 10 C 2.91 -, BVerwGE 91, 160), wobei die Gestaltungsfreiheit durch die primäre Bindung an Inhalt und Zweck der gesetzlichen Ermächtigungsnorm bestimmt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. Februar 1985 - 2 BvL 17/83 -, BVerfGE 69, 150; Osterloh in Sachs, GG, 4. Aufl. 2007, Art. 3 Rn. 115).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus VG Cottbus, 22.10.2009 - 5 K 1191/05
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber wie auch die Verwaltung (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. v. 31. Mai 1988 - 1 BvR 520/83 -, BVerfGE 78, 214) anerkanntermaßen grundsätzlich berechtigt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu verwenden, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen.
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus VG Cottbus, 22.10.2009 - 5 K 1191/05
    Jedoch setzt eine zulässige Typisierung voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 3. April 2001 - 1 BvR 81/98 -, BVerfGE 103, 225; BVerfG, Urt. v. 28. April 1999 - 1 BvL 11/94, 1 BvL 33/95, 1 BvR 1560/97 -, BVerfGE 100, 138 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 81/98

    Pflegeversicherung II

    Auszug aus VG Cottbus, 22.10.2009 - 5 K 1191/05
    Jedoch setzt eine zulässige Typisierung voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 3. April 2001 - 1 BvR 81/98 -, BVerfGE 103, 225; BVerfG, Urt. v. 28. April 1999 - 1 BvL 11/94, 1 BvL 33/95, 1 BvR 1560/97 -, BVerfGE 100, 138 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus VG Cottbus, 22.10.2009 - 5 K 1191/05
    Zudem darf eine Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. März 2005 - 2 BvL 7/00 -, BVerfGE 112, 268).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 182.81

    Fester Grundbetrag für Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig

    Auszug aus VG Cottbus, 22.10.2009 - 5 K 1191/05
    Der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterscheide von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. November 1992 - 10 C 2.91 -, BVerwGE 91, 160; BVerwG, Urt. v. 25. August 1982 - 8 C 182.81 -, zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 4 S 42.08

    Pauschale Herausnahme teilzeitbeschäftigter Beamter aus der Auswahlentscheidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2004 - 1 A 650/02

    Rechtmäßigkeit der Einbeziehung der Rechtspfleger in ein Modell der gleitenden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2008 - 10 B 10934/08

    Versetzung; Sozialauswahl

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - VGH B 2/04

    Schule darf Eltern Volljähriger über wichtige Vorkommnisse unterrichten

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