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   VG Cottbus, 23.02.2017 - 4 K 955/13.A   

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https://dejure.org/2017,6470
VG Cottbus, 23.02.2017 - 4 K 955/13.A (https://dejure.org/2017,6470)
VG Cottbus, Entscheidung vom 23.02.2017 - 4 K 955/13.A (https://dejure.org/2017,6470)
VG Cottbus, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 4 K 955/13.A (https://dejure.org/2017,6470)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Cottbus, 23.02.2017 - 4 K 955/13
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer diese Gefahren auf Grund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, BVerwGE 146, 67 ff., juris Rn. 19).

    Zu den Handlungen, die eine schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit (vgl. Art. 10 Abs. 1 GR-Charta und Art. 9 EMRK) im Sinne von § 3a AsylG darstellen können, gehören Eingriffe in die Freiheit des Ausländers, seinen Glauben im privaten Rahmen zu praktizieren, aber auch Eingriffe, diesen Glauben öffentlich zu leben (vgl. EuGH, Urt. v. 05.09.2012 - Rs. C-71/11 und C-99/11 - NVwZ 2012, 1612; BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - BVerwGE 146, 67).

    Zum Schutzbereich der durch § 3b Abs. 1 Nr. 2 AsylG geschützten Religionsfreiheit gehört dabei auch die in die Öffentlichkeit wirkende Praktizierung der Religion einschließlich des Rechts, den Glauben werbend zu verbreiten und andere von ihm zu überzeugen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - a.a.O.).

    Nicht erforderlich ist, dass die Befolgung einer solchen religiösen Praxis auch von zentraler Bedeutung für die betreffende Glaubensgemeinschaft ist (vgl. EuGH, Urt. v. 05.09.2012 - Rs. C-71/11 und C-99/11 - a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - a.a.O.).

    Auch der unter dem Druck der Verfolgungsgefahr erzwungene Verzicht auf die Glaubensbetätigung in seinem Herkunftsland kann die Qualität einer Verfolgung erreichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.02.2013, a.a.O.).

    Bei strafrechtsbewehrten Verboten kommt es insoweit maßgeblich auf die tatsächliche Strafverfolgungspraxis im Herkunftsland des Ausländers an (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23/12 -, a.a.O.).

    Die Tatsache, dass er die unterdrückte religiöse Betätigung seines Glaubens für sich selbst als verpflichtend empfindet, um seine religiöse Identität zu wahren, muss der Asylbewerber zur vollen Überzeugung des Gerichts nachweisen (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013, a.a.O.).

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

    Auszug aus VG Cottbus, 23.02.2017 - 4 K 955/13
    Zu den Handlungen, die eine schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit (vgl. Art. 10 Abs. 1 GR-Charta und Art. 9 EMRK) im Sinne von § 3a AsylG darstellen können, gehören Eingriffe in die Freiheit des Ausländers, seinen Glauben im privaten Rahmen zu praktizieren, aber auch Eingriffe, diesen Glauben öffentlich zu leben (vgl. EuGH, Urt. v. 05.09.2012 - Rs. C-71/11 und C-99/11 - NVwZ 2012, 1612; BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - BVerwGE 146, 67).

    Nicht erforderlich ist, dass die Befolgung einer solchen religiösen Praxis auch von zentraler Bedeutung für die betreffende Glaubensgemeinschaft ist (vgl. EuGH, Urt. v. 05.09.2012 - Rs. C-71/11 und C-99/11 - a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 18.11.2009 - 6 A 2105/08

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für iranische Konvertiten

    Auszug aus VG Cottbus, 23.02.2017 - 4 K 955/13
    Diese Einschätzung wird von nahezu sämtlichen Gerichten geteilt (vgl. nur OVG Münster, Urteil vom 07. November 2012 - 13 A 1999/07.A -, juris; VGH Kassel, Urteil vom 18. November 2009 - 6 A 2105/08.A-, juris; OVG Bautzen, Urteil vom 19. August 2009 - 3 L 566/08-, juris).".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2012 - 13 A 1999/07

    Flüchtlingsanerkennung eines iranischen Staatsangehörigen nach Übertritt zum

    Auszug aus VG Cottbus, 23.02.2017 - 4 K 955/13
    Diese Einschätzung wird von nahezu sämtlichen Gerichten geteilt (vgl. nur OVG Münster, Urteil vom 07. November 2012 - 13 A 1999/07.A -, juris; VGH Kassel, Urteil vom 18. November 2009 - 6 A 2105/08.A-, juris; OVG Bautzen, Urteil vom 19. August 2009 - 3 L 566/08-, juris).".
  • VG Dresden, 12.11.2018 - 6 K 1270/16
    der nicht die religiöse Betätigung in der Öffentlichkeit ("forum externum") erfassen soll, und solchen, die diesen "Kernbereich" nicht berühren, zu unterscheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Februar 2013 - 10 C 23/12 - juris Rn. 24; VG Cottbus, Urt. v. 23. Februar 2017 - 4 K 955/13.A-juris Rn. 20).
  • VG Dresden, 26.03.2018 - 6 K 547/17
    Um konkret festzustellen, welche Handlungen als Verfolgung im Sinne von § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG gelten können, ist es deshalb nicht ange­ bracht, zwischen Handlungen, die in einen "Kernbereich" ("forum internum", "religiöses Exis­ tenzminimum") des Grundrechts auf Religionsfreiheit eingreifen, der nicht die religiöse Betä­ tigung in der Öffentlichkeit ("forum externum") erfassen soll, und solchen, die diesen "Kern­ bereich" nicht berühren, zu unterscheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Februar 2013 - 10 C 23/12-juris Rn. 24; VG Cottbus, Urt. v. 23. Februar 2017 - 4 K 955/13.A- juris Rn. 20).
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