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   VG Cottbus, 24.01.2017 - 3 L 297/16   

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VG Cottbus, 24.01.2017 - 3 L 297/16 (https://dejure.org/2017,1129)
VG Cottbus, Entscheidung vom 24.01.2017 - 3 L 297/16 (https://dejure.org/2017,1129)
VG Cottbus, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 3 L 297/16 (https://dejure.org/2017,1129)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Cottbus, 14.07.2016 - 3 K 878/11

    Anfechtung nachträglicher immissionsschutzrechtlicher Nebenbestimmungen;

    Auszug aus VG Cottbus, 24.01.2017 - 3 L 297/16
    Der Bebauungsplan bietet für eine weitergehende Konfliktbewältigung im Baugenehmigungsverfahren keine Grundlage (vgl. zu den Voraussetzungen Urteil der Kammer vom 14. Juli 2016 - 3 K 878/11 -juris).

    Im Falle der Unwirksamkeit des Bebauungsplane ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des gegenständlichen Vorhabens an § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3 BauGB zu messen (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 14. Juli 2016 - 3 K 878/11 - BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 77/87 -, juris Rn. 33; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Juli 1994 - 11 B 1511/94 -, juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 29.04.2009 - 1 CS 08.2352

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarstreitigkeit; Interessenabwägung bei offenen

    Auszug aus VG Cottbus, 24.01.2017 - 3 L 297/16
    Ergeben sich hingegen zusätzliche Rücksichtnahmepflichten und ist deshalb mit einer Verschärfung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an den Betrieb zu rechnen - etwa weil die neue Wohnbebauung näher "heranrücken" soll als die schon vorhandene oder die neue Wohnbebauung von dem Betrieb aus gesehen in einer Richtung geplant ist, in die dieser bisher ungehindert emittieren durfte - wird das Wohnbauvorhaben regelmäßig gegenüber dem Betrieb "rücksichtslos" sein (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, juris Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 29. April 2009 - 1 CS 08.2352 - m.w.N., zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09

    Nachbarwiderspruch eines Gewerbebetriebs gegen heranrückende Wohnbebauung;

    Auszug aus VG Cottbus, 24.01.2017 - 3 L 297/16
    Ergeben sich hingegen zusätzliche Rücksichtnahmepflichten und ist deshalb mit einer Verschärfung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an den Betrieb zu rechnen - etwa weil die neue Wohnbebauung näher "heranrücken" soll als die schon vorhandene oder die neue Wohnbebauung von dem Betrieb aus gesehen in einer Richtung geplant ist, in die dieser bisher ungehindert emittieren durfte - wird das Wohnbauvorhaben regelmäßig gegenüber dem Betrieb "rücksichtslos" sein (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, juris Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 29. April 2009 - 1 CS 08.2352 - m.w.N., zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 8 B 1458/11

    Test- und Präsentationsstrecke "Bilster Berg" darf vorerst nicht in Betrieb gehen

    Auszug aus VG Cottbus, 24.01.2017 - 3 L 297/16
    Gerade mit Blick darauf, dass es sich bei der Pflegewohnanlage um ein nicht-privilegiertes Außenbereichsvorhaben handelt, welches sich trotz vorhandener, lärmintensiver Umgebungsbebauung dort nachträglich ansetzt, dürfte dem Vorhaben allenfalls die Schutzwürdigkeit eines Mischgebietes zukommen (vgl. zu ähnlichen Zumutbarkeitsschwellen für Außenbereichsvorhaben: BVerwG, Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 64/07 -, juris Rn. 131 f.; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08. März 1999 - 3 M 85/98 -, juris Rn. 27; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03. September 1999 - 10 B 1283/99 -, juris Rn. 20; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03. Mai 2012 - 8 B 1458/11 -, juris Rn. 61 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.1999 - 3 M 85/98

    Windenergieanlagen, Lärmimmissionen, Schattenwurf, TA-Lärm, Gebot der

    Auszug aus VG Cottbus, 24.01.2017 - 3 L 297/16
    Gerade mit Blick darauf, dass es sich bei der Pflegewohnanlage um ein nicht-privilegiertes Außenbereichsvorhaben handelt, welches sich trotz vorhandener, lärmintensiver Umgebungsbebauung dort nachträglich ansetzt, dürfte dem Vorhaben allenfalls die Schutzwürdigkeit eines Mischgebietes zukommen (vgl. zu ähnlichen Zumutbarkeitsschwellen für Außenbereichsvorhaben: BVerwG, Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 64/07 -, juris Rn. 131 f.; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08. März 1999 - 3 M 85/98 -, juris Rn. 27; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03. September 1999 - 10 B 1283/99 -, juris Rn. 20; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03. Mai 2012 - 8 B 1458/11 -, juris Rn. 61 f.).
  • BVerwG, 12.09.2013 - 4 C 8.12

    Versagungsgegenklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG Cottbus, 24.01.2017 - 3 L 297/16
    Das Bundesverwaltungsgericht führt in seinem Urteil vom 12. September 2013 (- 4 C 8/12 -, juris Rn. 17) aus, dass nach dem im Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB wurzelnden Gebot der Konfliktbewältigung grundsätzlich jeder Bebauungsplan die von ihm selbst geschaffenen oder ihm sonst zurechenbaren Konflikte zu lösen hat, indem er die von der Planung berührten Belange zu einem gerechten Ausgleich bringt.
  • BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89

    Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der

    Auszug aus VG Cottbus, 24.01.2017 - 3 L 297/16
    Vielmehr ergänzt das in § 15 Abs. 1 BauNVO enthaltene Rücksichtnahmegebot die Festsetzungen des Bebauungsplans und bewirkt im Ergebnis, dass ein Bebauungsplan nicht schon deshalb als unwirksam angesehen werden muss, weil er selbst noch keine Lösung für bestimmte Konfliktsituationen enthält (Beschluss vom 6. März 1989 - BVerwG 4 NB 8.89 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG/BauGB Nr. 27 S. 2).
  • BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89

    Alten- und Pflegeheim - Nachbarklage, § 42 Abs. 2 VwGO, kein

    Auszug aus VG Cottbus, 24.01.2017 - 3 L 297/16
    Für den Antragsteller zu 3) dürfte eine Geltendmachung von Nachbarrechten ausscheiden, da er als Mieter lediglich obligatorisch Berechtigter ist (vgl. zum Nachbarbegriff obligatorisch Berechtigter: Wahl/Schütz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 31. EL 2016, § 42 Rn. 144 ff.; BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1989 - 4 B 33/89 -, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 20. April 1998 - 4 B 22/98 -, juris).
  • VG Würzburg, 21.09.2016 - W 5 S 16.939
    Auszug aus VG Cottbus, 24.01.2017 - 3 L 297/16
    Unabhängig von der Frage, ob die Antragsteller neben dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO haben (vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 21. September 2016 - W 5 S 16.939 -, juris Rn. 46 f.), fehlt es jedenfalls an einem glaubhaft gemachten Anordnungsgrund und -anspruch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1999 - 10 B 1283/99

    Ausgestaltung des bauordnungsrechtlichen Nachbarschutzes gegen eine für die

    Auszug aus VG Cottbus, 24.01.2017 - 3 L 297/16
    Gerade mit Blick darauf, dass es sich bei der Pflegewohnanlage um ein nicht-privilegiertes Außenbereichsvorhaben handelt, welches sich trotz vorhandener, lärmintensiver Umgebungsbebauung dort nachträglich ansetzt, dürfte dem Vorhaben allenfalls die Schutzwürdigkeit eines Mischgebietes zukommen (vgl. zu ähnlichen Zumutbarkeitsschwellen für Außenbereichsvorhaben: BVerwG, Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 64/07 -, juris Rn. 131 f.; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08. März 1999 - 3 M 85/98 -, juris Rn. 27; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03. September 1999 - 10 B 1283/99 -, juris Rn. 20; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03. Mai 2012 - 8 B 1458/11 -, juris Rn. 61 f.).
  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1994 - 11 B 1511/94

    Sportlärm nahe einem reinen Wohngebiet?

  • BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95

    Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 10 B 1.14

    Vergnügungsstätten; Wettbüro; kommerzielle Unterhaltung; Nutzungsänderung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 10 A 8.15

    Baurecht: Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Anforderungen an die

    Einen Antrag der Antragsteller auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Baugenehmigung lehnte das Verwaltungsgericht Cottbus mit Beschluss vom 24. Januar 2017 - VG 3 L 297/16 - ab.
  • VG Cottbus, 26.02.2020 - 3 L 317/19
    Nur für den Fall einer tatsächlich getroffenen planerischen Entscheidung bedarf die Gemeinde des Schutzes einer unzulässigen Korrektur ihrer Entscheidung auf der Vollzugsebene (vgl. hierzu: Beschl. d. Kammer v. 24. Januar 2017 - VG 3 L 297/16 -, juris, Rn. 8, m.w.N.).
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