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   VG Cottbus, 24.02.2012 - 1 K 725/05   

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VG Cottbus, 24.02.2012 - 1 K 725/05 (https://dejure.org/2012,12294)
VG Cottbus, Entscheidung vom 24.02.2012 - 1 K 725/05 (https://dejure.org/2012,12294)
VG Cottbus, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - 1 K 725/05 (https://dejure.org/2012,12294)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 3 VermG, § 2 Abs 1 S 1 VermG, § 2211 Abs 1 BGB, § 2225 BGB, § 242 BGB, § 3 Abs 1 S 1 VermG, § 3 Abs 1 S 2 VermG, VermRÄndG 2, §§ 398 ff BGB, § 404 BGB, § 42 Abs 2 VwGO, Art 18 EinigVtr
    Rückübertragungsrecht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Grundstückszwangsverkauf; Verwaltervollmacht; Abtretung des Restitutionsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (37)

  • VG Cottbus, 02.08.2006 - 1 K 1920/02
    Auszug aus VG Cottbus, 24.02.2012 - 1 K 725/05
    Die Urteile der Kammer vom 29. Juni 2005 (1 K 1905/00) und vom 02. August 2006 (1 K 1920/02) beträfen abweichende Sachverhalte.

    Art. 18 Abs. 1 EV schließt es damit aus, die rechtsgestaltende Wirkung einer solchen Entscheidung und damit der Sache nach die Entscheidung selbst wegen eines Mangels des gerichtlichen Verfahrens durch eine Restitution nach vermögensrechtlichen Vorschriften rückgängig zu machen (BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 2003 - BVerwG 8 B 111.03 - Buchholz 111 Art. 18 EV Nr. 1; Beschl. v. 12. Dezember 2001 - BVerwG 7 B 82.01 - juris; Urteile d. Kammer v. 02. August 2006 - 1 K 1920/02 -, v. 13. September 2006 - 1 K 72/02 -, v. 24. Januar 2007 - 1 K 1125/01 - u. v. 29. Juni 2005 - 1 K 1905/00; VG Weimar, Urt. v. 29. März 1995 - 6 K 690/93.We - juris; Neuhaus, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, § 1 Rn. 107).

    Allerdings wäre eine vermögensrechtliche Restitution nicht ausgeschlossen, wenn die an sich ordnungsgemäße gerichtliche Entscheidung Folge einer Situation gewesen wäre, die durch unlautere Machenschaften nach § 1 Abs. 3 VermG herbeigeführt worden ist, denn anderenfalls würden Manipulationen außerhalb des gerichtlichen Verfahrens von vornherein dem Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes entzogen (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 14. September 2007 - BVerwG 8 B 16.07 - zur gezielten Herbeiführung einer Manipulation; Urt. v. 29. April 1994 - BVerwG 7 C 31.93 - juris; Urteile d. Kammer v. 21. Oktober 2010 - 1 K 990/01-, v. 02. August 2006 - 1 K 1920/02 -, v. 13. September 2006 - 1 K 72/02 -, v. 24. Januar 2007 - 1 K 1125/01 - und v. 29. Juni 2005 - 1 K 1905/00-; Neuhaus, in: Fieberg/ Reichenbach/ Messerschmidt/Neuhaus, VermG, § 1 Rn. 107).

  • BVerwG, 30.08.2000 - 8 B 156.00

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht - Ausübung von Druck zur Veräußerung des

    Auszug aus VG Cottbus, 24.02.2012 - 1 K 725/05
    Für die Anwendung des § 1 Abs. 3 VermG ist allein entscheidend, ob die zu bewertende Maßnahme bei objektiver Betrachtung der gesamten Umstände das Ziel verfolgte, den betroffenen Rechtsinhaber um seinen Vermögenswert zu bringen, so dass die subjektive Vorstellung der unlauter handelnden Personen nicht unbedingt ermittelt werden muss (BVerwG, Beschl. v. 30. August 2000 - BVerwG 8 B 156.00 - juris unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 ); ist ein Rechtsverstoß eklatant, so kann er unter Berücksichtigung der konkreten Situation die Beurteilung rechtfertigen, dass damit der Zweck (mit-)verfolgt wurde, den Vermögensverlust erst zu veranlassen, so dass die Anwendung des § 1 Abs. 3 VermG gerechtfertigt ist (BVerwG, Beschl. v. 30. August 2000 - BVerwG 8 B 156.00 - juris Rn. 3).

    Das Verwaltungsgericht hat in der Subsumtion jedoch darauf abgestellt, dass die Finanzbehörden ersichtlich bemüht gewesen seien, einen erheblich erscheinenden Betrag in Ansatz zu bringen, die Rückstände "verfahrensangepasst" berechnet und ersichtlich überhöhte Aufstellungen gefertigt hätten (Rn. 52 und 55); unter der Voraussetzung, dass damit nicht auf rein subjektive Umstände abgestellt werden soll, ist dem Urteil zu folgen, denn erst dann, wenn eine Anspruchsgrundlage für die geltend gemachten Forderungen offensichtlich nicht vorliegt, sind die Fallkonstellationen vergleichbar und unlautere Machenschaften kommen in Betracht (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 30. August 2000 - BVerwG 8 B 156.00 - juris: Machtmissbrauch durch überhöhte Unternehmensbesteuerung).

  • BVerwG, 22.02.2006 - 7 B 100.05

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Vermögensgesetz (VermG) im Falle

    Auszug aus VG Cottbus, 24.02.2012 - 1 K 725/05
    Voraussetzung ist, dass die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswertes bezweckt hat (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 60/96 - juris) und - sofern es sich um eine vermögensentziehende Maßnahme zwischen Privaten handelt - dass der Staat diese Maßnahme, wenn nicht veranlasst, so doch zumindest gedeckt und damit selbst an der unlauteren Machenschaft mitgewirkt hat (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 22. Februar 2006 - BVerwG 7 B 100.05 - juris Rn. 4 und Urt. v. 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 60.96 - juris Rn. 9).

    Zwar erfasst § 1 Abs. 3 VermG seinem Wortlaut nach auch den Vermögensverlust allein aufgrund unlauterer Machenschaften der erwerbenden Privatperson; da sich aber das Vermögensgesetz im Allgemeinen und § 1 Abs. 3 VermG im Besonderen nach dem Sinn und Zweck dieser Regelung allein auf die Wiedergutmachung staatlichen Unrechts beschränkt, werden hiervon nicht auch Erwerbsvorgänge erfasst, die ausschließlich zwischen Privatpersonen (ohne jegliche staatliche Teilhabe) zum Abschluss gekommen und die - sollten sie durch unlauteres Vorgehen herbeigeführt worden sein - gegebenenfalls nach zivilrechtlichen Grundsätzen angreifbar sind (BVerwG, Beschl. v. 22. Februar 2006 - BVerwG 7 B 100.05 - juris Rn. 5; ausf. auch Neuhaus, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Juli 2004, § 1 Rn. 107).

  • FG Niedersachsen, 01.09.2003 - 1 K 72/02

    Bildung einer Ansparrücklage bei Aufgabe des Betriebs im Zeitpunkt der

    Auszug aus VG Cottbus, 24.02.2012 - 1 K 725/05
    Art. 18 Abs. 1 EV schließt es damit aus, die rechtsgestaltende Wirkung einer solchen Entscheidung und damit der Sache nach die Entscheidung selbst wegen eines Mangels des gerichtlichen Verfahrens durch eine Restitution nach vermögensrechtlichen Vorschriften rückgängig zu machen (BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 2003 - BVerwG 8 B 111.03 - Buchholz 111 Art. 18 EV Nr. 1; Beschl. v. 12. Dezember 2001 - BVerwG 7 B 82.01 - juris; Urteile d. Kammer v. 02. August 2006 - 1 K 1920/02 -, v. 13. September 2006 - 1 K 72/02 -, v. 24. Januar 2007 - 1 K 1125/01 - u. v. 29. Juni 2005 - 1 K 1905/00; VG Weimar, Urt. v. 29. März 1995 - 6 K 690/93.We - juris; Neuhaus, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, § 1 Rn. 107).

    Allerdings wäre eine vermögensrechtliche Restitution nicht ausgeschlossen, wenn die an sich ordnungsgemäße gerichtliche Entscheidung Folge einer Situation gewesen wäre, die durch unlautere Machenschaften nach § 1 Abs. 3 VermG herbeigeführt worden ist, denn anderenfalls würden Manipulationen außerhalb des gerichtlichen Verfahrens von vornherein dem Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes entzogen (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 14. September 2007 - BVerwG 8 B 16.07 - zur gezielten Herbeiführung einer Manipulation; Urt. v. 29. April 1994 - BVerwG 7 C 31.93 - juris; Urteile d. Kammer v. 21. Oktober 2010 - 1 K 990/01-, v. 02. August 2006 - 1 K 1920/02 -, v. 13. September 2006 - 1 K 72/02 -, v. 24. Januar 2007 - 1 K 1125/01 - und v. 29. Juni 2005 - 1 K 1905/00-; Neuhaus, in: Fieberg/ Reichenbach/ Messerschmidt/Neuhaus, VermG, § 1 Rn. 107).

  • BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92

    Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende

    Auszug aus VG Cottbus, 24.02.2012 - 1 K 725/05
    Nach dieser Vorschrift kann der Schuldner dem neuen Gläubiger die Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren; sie normiert damit den zivilrechtlichen Grundsatz, dass die Abtretung einer Forderung aus einem Vertragsverhältnis den Inhalt dieser Forderung nicht ändert und dass die Abtretung, weil sie ohne Mitwirkung des Schuldners erfolgt, dessen Lage nicht verschlechtern darf, sofern das Leistungshindernis mindestens in der abgetretenen Forderung selbst als Möglichkeit angelegt war (Schreiber, in: Soergel, BGB, 13. Aufl. 08/2009, § 404 Rn. 1; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 71. Aufl. 2012, § 404 Rn. 1; BGH, Urt. v. 19. Oktober 2005 - XII ZR 224/03 - NJW 2006, 219, 220; BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 1992 - BVerwG 7 C 24.92 - juris Rn. 16).

    Dieser Grundsatz beansprucht, sofern das jeweilige Fachrecht - wie vorliegend - die Abtretung einer Forderung zulässt, als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens auch im öffentlichen Recht Geltung, und zwar auch dann, wenn kein Anspruch aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, sondern ein gesetzlicher Anspruch in Rede steht (zu einer entsprechenden Anwendung des § 404 BGB im öffentlichen Recht auch BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 1992 - BVerwG 7 C 24.92 - juris Rn. 14 ff.; OVG f. d. Ld. Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30. Juli 1990 - 4 A 219/90 - DöV 1991, 564; BGH, Urt. v. 26. Juni 1957 - IV ZR 101/57 - juris Rn. 22; ebenso für die Abtretung im Sozialrecht: Mrozynski, SGB I, 4. Aufl. 2010, § 53 Rn. 13; Timme, in: Krahmer (Hrsg.), SGB I, Lehr- und Praxiskommentar, 2. Aufl. 2008, § 53 Rn. 7; für die Abtretung im Steuerrecht: Kruse, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, November 2011, § 46 AO Rn. 16; für das Vermögensrecht: Redeker/Hirtschulz/Tank, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Mai 2010, § 3 Rn. 30 und 39; Wasmuth, in: RHB, § 3 Rn. 93 ff.; vgl. auch allgemein zur Anwendbarkeit der §§ 398 ff. BGB im Vermögensrecht: BVerwG, Urt. v. 25. Juni 2003 - BVerwG 8 C 12.02 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus VG Cottbus, 24.02.2012 - 1 K 725/05
    Für die Anwendung des § 1 Abs. 3 VermG ist allein entscheidend, ob die zu bewertende Maßnahme bei objektiver Betrachtung der gesamten Umstände das Ziel verfolgte, den betroffenen Rechtsinhaber um seinen Vermögenswert zu bringen, so dass die subjektive Vorstellung der unlauter handelnden Personen nicht unbedingt ermittelt werden muss (BVerwG, Beschl. v. 30. August 2000 - BVerwG 8 B 156.00 - juris unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 ); ist ein Rechtsverstoß eklatant, so kann er unter Berücksichtigung der konkreten Situation die Beurteilung rechtfertigen, dass damit der Zweck (mit-)verfolgt wurde, den Vermögensverlust erst zu veranlassen, so dass die Anwendung des § 1 Abs. 3 VermG gerechtfertigt ist (BVerwG, Beschl. v. 30. August 2000 - BVerwG 8 B 156.00 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 32.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; Gesamtverzicht auf bebaute

    Auszug aus VG Cottbus, 24.02.2012 - 1 K 725/05
    Erfasst werden damit solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde; ein solches Einzelfallunrecht liegt hingegen nicht vor, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden Grundvorstellungen - "alles mit rechten Dingen zugegangen" ist (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urt. v. 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 32.01 - VIZ 2003, 16; Urt. v. 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186; Urt. v. 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 32.00 - VIZ 2002, 352).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus VG Cottbus, 24.02.2012 - 1 K 725/05
    Erfasst werden damit solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde; ein solches Einzelfallunrecht liegt hingegen nicht vor, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden Grundvorstellungen - "alles mit rechten Dingen zugegangen" ist (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urt. v. 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 32.01 - VIZ 2003, 16; Urt. v. 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186; Urt. v. 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 32.00 - VIZ 2002, 352).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 7 B 82.01

    Zur Vermögensrechtlichen Rückübertragung einer Miteigentümerstellung an einem

    Auszug aus VG Cottbus, 24.02.2012 - 1 K 725/05
    Art. 18 Abs. 1 EV schließt es damit aus, die rechtsgestaltende Wirkung einer solchen Entscheidung und damit der Sache nach die Entscheidung selbst wegen eines Mangels des gerichtlichen Verfahrens durch eine Restitution nach vermögensrechtlichen Vorschriften rückgängig zu machen (BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 2003 - BVerwG 8 B 111.03 - Buchholz 111 Art. 18 EV Nr. 1; Beschl. v. 12. Dezember 2001 - BVerwG 7 B 82.01 - juris; Urteile d. Kammer v. 02. August 2006 - 1 K 1920/02 -, v. 13. September 2006 - 1 K 72/02 -, v. 24. Januar 2007 - 1 K 1125/01 - u. v. 29. Juni 2005 - 1 K 1905/00; VG Weimar, Urt. v. 29. März 1995 - 6 K 690/93.We - juris; Neuhaus, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, § 1 Rn. 107).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    Auszug aus VG Cottbus, 24.02.2012 - 1 K 725/05
    Erfasst werden damit solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde; ein solches Einzelfallunrecht liegt hingegen nicht vor, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden Grundvorstellungen - "alles mit rechten Dingen zugegangen" ist (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urt. v. 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 32.01 - VIZ 2003, 16; Urt. v. 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186; Urt. v. 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 32.00 - VIZ 2002, 352).
  • BVerwG, 29.10.2003 - 8 B 111.03

    Gerichtsentscheidungen der DDR; Überprüfbarkeit von.

  • BVerwG, 14.09.2007 - 8 B 16.07

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bezeichnung einer Divergenzrüge im

  • VG Berlin, 15.04.2005 - 25 A 118.01
  • VG Cottbus, 21.10.2010 - 1 K 990/01
  • VG Weimar, 29.03.1995 - 6 K 690/93

    Zivilurteil als unlautere Machenschaft

  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96

    Abwesenheitspfleger; Pflegschaftsbestellung zum Verkauf; unlautere Machenschaft;

  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 31.93

    Offene Vermögensfragen - Grundstückszwangsverkauf - Überschuldung - Gerichtliche

  • BVerwG, 18.12.1973 - I C 34.72

    Erstattung eines Teilbetrages für Aufwendungen zur Erfüllung der

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08

    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum;

  • BGH, 26.06.1957 - IV ZR 101/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80

    Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen

  • BGH, 10.07.1995 - II ZR 75/94

    Übertragbarkeit von Rückübertragungsansprüchen

  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

  • BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Bemessung von Versorgungsbezügen

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

  • BVerwG, 31.07.1992 - 6 P 20.90

    Umsetzung der Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 39 Stunden -

  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 27.94

    Gesundheitswesen: Keine Klagebefugnis eins Landesausschusses des Verbandes der

  • BVerwG, 22.07.1996 - 7 B 219.96

    Offene Vermögensfragen: Fehlende Klagebefugnis des Zedenten bei Ablehnung der

  • BVerwG, 24.02.1999 - 7 B 14.99
  • BVerwG, 17.10.2005 - 7 C 8.05

    Berechtigter; Rechtsnachfolger; Anmeldung; Testamentsvollstreckung; Anmeldung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1990 - 4 A 219/90

    Auszahlung einer bewilligten Subventionszuwendung; Abtretbarkeit eines Anspruchs;

  • VG Cottbus, 05.11.2008 - 1 K 1334/06

    Nachweis der Rechtsnachfolge in vermögensrechtlichem Restitutionsverfahren;

  • VG Dresden, 21.01.1999 - 7 K 2410/96
  • VGH Bayern, 16.08.2000 - 19 B 99.2247
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

  • BVerwG, 25.06.2003 - 8 C 12.02

    Investitionsvorrangbescheid; Widerruf eines -; Berechtigter; Wertersatz;

  • VG Cottbus, 25.07.2013 - 1 K 759/09

    Entschädigungsrecht; Entschädigung der mit einem dinglichen Nutzungsrecht

    Ungeachtet der Überlegungen, dass der Zedent zunächst die Auffassung vertrat, die Entschädigungsansprüche stünden ungeachtet der Abtretung ihm zu, und auch nicht ersichtlich ist, dass der Zessionarin die Gewährung von Lastenausgleich überhaupt bekannt war, fehlt es vorliegend an einer Rechtsnorm, die diese Rechtsfolge beinhalten könnte (zu einer entsprechenden Anwendung des § 404 BGB im Öffentlichen Recht vgl. Urt. der Kammer vom 26. Januar 2012 - 1 K 725/05 - UA S. 29/30).
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