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   VG Cottbus, 24.05.2017 - 4 L 244/17   

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VG Cottbus, 24.05.2017 - 4 L 244/17 (https://dejure.org/2017,24867)
VG Cottbus, Entscheidung vom 24.05.2017 - 4 L 244/17 (https://dejure.org/2017,24867)
VG Cottbus, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 4 L 244/17 (https://dejure.org/2017,24867)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin, 07.01.1983 - 6 S 123.82
    Auszug aus VG Cottbus, 24.05.2017 - 4 L 244/17
    Erforderlich ist, dass die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz das prägende Motiv gewesen ist, welches den Ausländer zur Einreise bewogen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 04. Juni 1992 - 5 C 22/87 -, BVerwGE 90, 212-217; OVG Berlin, Beschluss vom 07. Januar 1983 - 6 S 123/82- NVwZ 1983, 430; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 2 L 993/16.NW -, Rn. 7, juris; Funke/Kaiser, GK-AufenthG, § 60a Rdn. 85.4).

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Ausländer den Tatbestand des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 AufenthG erfüllt, ist das Motiv für dessen Einreise in das Bundesgebiet und damit ein subjektives Kriterium (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 07. Januar 1983 - 6 S 123/82-, NVwZ 1983, 430).

  • VG Karlsruhe, 02.08.2005 - 6 K 1458/05

    Zur Beschäftigungserlaubnis für Ausländer

    Auszug aus VG Cottbus, 24.05.2017 - 4 L 244/17
    In Angelegenheiten der Gestattung der Ausübung einer Beschäftigung ist die Verpflichtungsklage und damit ein Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO im vorläufigen Rechtsschutzverfahren lediglich dann statthaft, wenn der Ausländer eine erstmalige oder erneute Entscheidung begehrt(vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 02. August 2005 - 6 K 1458/05 -, juris m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - L 20 B 58/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus VG Cottbus, 24.05.2017 - 4 L 244/17
    Prägende Bedeutung kommt dem Umstand, Leistungen zu beziehen, nämlich nur dann zu, wenn er für den Ausländer neben anderen Gründen so wesentlich war, dass er ansonsten nicht eingereist wäre (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Januar 2009 - L 20 B 58/08 AY -, juris).
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 22.87

    Sozialhilfe - Ausländer - Einreiseentschluß

    Auszug aus VG Cottbus, 24.05.2017 - 4 L 244/17
    Erforderlich ist, dass die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz das prägende Motiv gewesen ist, welches den Ausländer zur Einreise bewogen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 04. Juni 1992 - 5 C 22/87 -, BVerwGE 90, 212-217; OVG Berlin, Beschluss vom 07. Januar 1983 - 6 S 123/82- NVwZ 1983, 430; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 2 L 993/16.NW -, Rn. 7, juris; Funke/Kaiser, GK-AufenthG, § 60a Rdn. 85.4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 1 A 21/12

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Ablehnung der Durchführung eines

    Auszug aus VG Cottbus, 24.05.2017 - 4 L 244/17
    Dies erscheint nachvollziehbar zumal in der Zeit des Aufenthalts des Antragstellers in Italien Ende 2012 / Anfang 2013 auch objektiv Bedingungen in Italien geherrscht haben, die mit erheblichen Schwierigkeiten für Asylbewerber und Kapazitätsengpässen bei der Unterbringung von Ausländern verbunden waren(vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris; OVG Münster, Urteil vom 07. März 2014 - 1 A 21/12.A -, Rn. 21, juris).
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

    Auszug aus VG Cottbus, 24.05.2017 - 4 L 244/17
    Dies erscheint nachvollziehbar zumal in der Zeit des Aufenthalts des Antragstellers in Italien Ende 2012 / Anfang 2013 auch objektiv Bedingungen in Italien geherrscht haben, die mit erheblichen Schwierigkeiten für Asylbewerber und Kapazitätsengpässen bei der Unterbringung von Ausländern verbunden waren(vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris; OVG Münster, Urteil vom 07. März 2014 - 1 A 21/12.A -, Rn. 21, juris).
  • VG Neustadt, 12.12.2016 - 2 L 993/16

    Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Aufnahme oder Fortsetzung einer

    Auszug aus VG Cottbus, 24.05.2017 - 4 L 244/17
    Erforderlich ist, dass die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz das prägende Motiv gewesen ist, welches den Ausländer zur Einreise bewogen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 04. Juni 1992 - 5 C 22/87 -, BVerwGE 90, 212-217; OVG Berlin, Beschluss vom 07. Januar 1983 - 6 S 123/82- NVwZ 1983, 430; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 2 L 993/16.NW -, Rn. 7, juris; Funke/Kaiser, GK-AufenthG, § 60a Rdn. 85.4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2016 - 12 S 61.16

    Mitwirkungspflichten des Ausländers bei der Passbeschaffung - kausale

    Auszug aus VG Cottbus, 24.05.2017 - 4 L 244/17
    Es fehlt insoweit an der erforderlichen Kausalität zwischen dem gegebenenfalls unzureichenden Bemühen des Antragstellers, einen Pass oder Passersatz zu bekommen, und dem Umstand, dass er nicht abgeschoben werden kann (vgl. hierzu: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2016 - OVG 12 S 61.16 -, juris).
  • VG Göttingen, 22.08.2018 - 1 A 340/17

    Asylantrag; Asylgesuch; Beschäftigungserlaubnis; Beschäftigungsverbot; sicherer

    Eine Einreise ins Bundesgebiet zum Zwecke des Bezugs von Sozialhilfe ist dann anzunehmen, wenn der Wille, Sozialhilfe zu erlangen, der einzige Einreisegrund war, aber auch, wenn die Einreise des Ausländers auf verschiedenen Motiven beruhte, der Zweck der Inanspruchnahme von Sozialhilfe für den Einreiseentschluss aber von prägender Bedeutung war (Hailbronner, Ausländerrecht, Bd. 2, 102. Nachl., Stand Mai 2017, § 60a Rn. 131; VG Cottbus, Beschl. v. 24.05.2017 - 4 L 244/17 -, juris Rn. 31).
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