Rechtsprechung
   VG Cottbus, 25.04.2019 - 1 K 1228/16.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11248
VG Cottbus, 25.04.2019 - 1 K 1228/16.A (https://dejure.org/2019,11248)
VG Cottbus, Entscheidung vom 25.04.2019 - 1 K 1228/16.A (https://dejure.org/2019,11248)
VG Cottbus, Entscheidung vom 25. April 2019 - 1 K 1228/16.A (https://dejure.org/2019,11248)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,11248) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Cottbus, 14.09.2017 - 1 K 1231/16

    Asyl, Abschiebungsschutz nach § 60, Abs. 1 und Abs. 2-7 AufenthG,

    Auszug aus VG Cottbus, 25.04.2019 - 1 K 1228/16
    Die Kammer hat die tatsächliche Situation in Syrien dahin bewertet, dass aus dem Ausland rückkehrenden syrischen Asylbewerbern, auch wenn sie Syrien illegal verlassen haben, keine politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht wegen einer zugeschriebenen (regime)feindlichen Gesinnung (Urteil der Kammer vom 14. September 2017 - 1 K 1231/16.A -, juris Rn. 35ff., bestätigt durch Urteil vom 17. Dezember 2018 - 1 K 584/16.A -, juris Rn. 25ff.).

    Insoweit wird auf die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 14. September 2017 (Az.: 1 K 1231/16.A, juris Rn. 71) verwiesen inklusive der dort erfolgten Auswertung der Quellenlage.

  • VG Cottbus, 17.12.2018 - 1 K 584/16
    Auszug aus VG Cottbus, 25.04.2019 - 1 K 1228/16
    Die Kammer hat die tatsächliche Situation in Syrien dahin bewertet, dass aus dem Ausland rückkehrenden syrischen Asylbewerbern, auch wenn sie Syrien illegal verlassen haben, keine politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht wegen einer zugeschriebenen (regime)feindlichen Gesinnung (Urteil der Kammer vom 14. September 2017 - 1 K 1231/16.A -, juris Rn. 35ff., bestätigt durch Urteil vom 17. Dezember 2018 - 1 K 584/16.A -, juris Rn. 25ff.).

    Es wird soweit auf die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 17. Dezember 2018 (Az.: 1 K 584/16.A, Rn. 47ff., juris) verwiesen.

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Cottbus, 25.04.2019 - 1 K 1228/16
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Cottbus, 25.04.2019 - 1 K 1228/16
    Dabei gilt als vorverfolgt, wer seinen Heimatstaat entweder vor eingetretener oder vor unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat (vgl. BVerwG, Urteil 14. Dezember 1993 - 9 C 45.92 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Cottbus, 25.04.2019 - 1 K 1228/16
    Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgungshandlungen entkräften (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus VG Cottbus, 25.04.2019 - 1 K 1228/16
    Dieser in dem Tatbestandsmerkmal "... aus der begründeten Furcht vor Verfolgung ..." des Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 2011/95/EU (ABl. L 337/9) enthaltene Wahrscheinlichkeitsmaßstab orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der bei der Prüfung des Art. 3 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) auf die tatsächliche Gefahr abstellt ("real risk"); das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. August 2017 - 1 B 120/17, 1 PKH 75/17 -, juris Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - 10 C 7.11 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 15.08.2017 - 1 B 120.17

    Unterschiede bei der tatsächlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen;

    Auszug aus VG Cottbus, 25.04.2019 - 1 K 1228/16
    Dieser in dem Tatbestandsmerkmal "... aus der begründeten Furcht vor Verfolgung ..." des Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 2011/95/EU (ABl. L 337/9) enthaltene Wahrscheinlichkeitsmaßstab orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der bei der Prüfung des Art. 3 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) auf die tatsächliche Gefahr abstellt ("real risk"); das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. August 2017 - 1 B 120/17, 1 PKH 75/17 -, juris Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - 10 C 7.11 -, juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 3 B 12.17

    Flüchtlingsschutzverfahren Syrien; illegale Ausreise; Asylantrag; Aufenthalt im

    Auszug aus VG Cottbus, 25.04.2019 - 1 K 1228/16
    Diese Umstände rechtfertigen nicht die begründete Furcht, dass syrische staatliche Stellen den Kläger bei einer Rückkehr in die Arabische Republik Syrien über den Flughafen Damaskus oder eine andere staatliche Kontrollstelle als Oppositionellen betrachten und ihn deshalb wegen einer ihm unterstellten politischen Überzeugung verfolgen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. November 2017 - OVG 3 B 12.17 -, juris Rn. 19, bestätigt zuletzt durch Urteil vom 12. Februar 2019 - OVG 3 B 27.17 -, juris Rn. 17ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2019 - 3 B 27.17

    Keine Zuerkennung internationalen Flüchtlingsstatus für Leitenden Beamten aus

    Auszug aus VG Cottbus, 25.04.2019 - 1 K 1228/16
    Diese Umstände rechtfertigen nicht die begründete Furcht, dass syrische staatliche Stellen den Kläger bei einer Rückkehr in die Arabische Republik Syrien über den Flughafen Damaskus oder eine andere staatliche Kontrollstelle als Oppositionellen betrachten und ihn deshalb wegen einer ihm unterstellten politischen Überzeugung verfolgen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. November 2017 - OVG 3 B 12.17 -, juris Rn. 19, bestätigt zuletzt durch Urteil vom 12. Februar 2019 - OVG 3 B 27.17 -, juris Rn. 17ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht