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   VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 960/13   

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VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 960/13 (https://dejure.org/2018,41792)
VG Cottbus, Entscheidung vom 25.10.2018 - 3 K 960/13 (https://dejure.org/2018,41792)
VG Cottbus, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - 3 K 960/13 (https://dejure.org/2018,41792)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.09.1997 - 1 BvR 647/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit "Bergrecht-Ost"

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 960/13
    Nach S. 2 gilt gleiches für Bodenschätze, auf die sich eine Bewilligung bezieht, die nach § 12 Abs. 2 BBergG dem Inhaber einer Erlaubnis erteilt wird Das Vereinheitlichungsgesetz von 1996 ist verfassungsrechtlich gleichermaßen nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluss vom 24. September 1997 1 BvR 647/91 - VG Dresden, Urteil vom 16. Juni 2011 - 3 K 1220/09 - jeweils zitiert nach juris).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Kammerbeschluss vom 24. September 1997 (a. a. O.) in einem - vergleichbar gelagerten - Verfassungsbeschwerdeverfahren von Grundeigentümern mit bergfreien Kies- und Kiessandvorkommen aus den neuen Bundesländern klargestellt, dass die bergrechtliche Sonderregelung des Einigungsvertrags (Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe a) "in den hier einschlägigen Übergangsfällen des § 2 Vereinheitlichungsgesetz weiterhin maßgebend bleibt mit der Folge, dass die ... (Grundeigentümer) nach wie vor nicht Eigentümer der Kiese und Kiessande unter ihrem Grundstücken sind" (Hervorhebung nicht im Original).

  • VG Dresden, 16.06.2011 - 3 K 1220/09

    Kein Widerruf der Bewilligung für Gesteinsabbau in Hohendubrau

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 960/13
    Nach S. 2 gilt gleiches für Bodenschätze, auf die sich eine Bewilligung bezieht, die nach § 12 Abs. 2 BBergG dem Inhaber einer Erlaubnis erteilt wird Das Vereinheitlichungsgesetz von 1996 ist verfassungsrechtlich gleichermaßen nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluss vom 24. September 1997 1 BvR 647/91 - VG Dresden, Urteil vom 16. Juni 2011 - 3 K 1220/09 - jeweils zitiert nach juris).

    Ein Recht, einen Antrag auf Aufhebung einer Erlaubnis oder Bewilligung zu stellen, räumt das Gesetz nur dem Inhaber dieses Rechts ein, § 19 Abs. 1 BBergG (vgl. VG Dresden: Urteil vom 16. Juni 2011 - 3 K 1220/09 - bestätigt durch OVG Sachsen, Beschluss vom 23. Juni 2014, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 23.06.2014 - 1 A 529/11

    Klagebefugnis, Drittschutz, Verpflichtungsklage, Widerruf einer bergrechtlichen

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 960/13
    Anders als die Kläger sieht das Bundesverfassungsgericht in § 2 GVRG auch keine grundlegende Rechtsänderung zugunsten von Grundeigentümern (etwa durch die Schaffung eines Anwartschaftsrechts oder gar einer "Sonderkategorie von Bodenschätzen", sondern vielmehr eine "Aufrechterhaltung der Rechtslage, wie sie nach dem Einigungsvertrag in Verbindung mit der Verordnung über die Verleihung von Bergwerkseigentum vom 15. August 1990 bestanden hat, gegenüber den davon betroffenen Grundstückseigentümern" aus "Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes (vgl. BTDrucksache 13/3876, S. 4 zu § 2)" (Hervorhebung nicht im Original) (vgl. zu allem: OVG Sachsen, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 1 A 529/11 - zitiert nach juris).

    Ein Recht, einen Antrag auf Aufhebung einer Erlaubnis oder Bewilligung zu stellen, räumt das Gesetz nur dem Inhaber dieses Rechts ein, § 19 Abs. 1 BBergG (vgl. VG Dresden: Urteil vom 16. Juni 2011 - 3 K 1220/09 - bestätigt durch OVG Sachsen, Beschluss vom 23. Juni 2014, a.a.O.).

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 960/13
    Effektiver Rechtsschutz gebietet es, bereits an dieser Stelle die Belange des Grundeigentümers in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 27.05.2015 - 3 B 5.15

    Projekt Stuttgart 21; Planfeststellungsbeschluss; bestandskräftiger

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 960/13
    Eine bloße Verletzung des nach Art. 14 GG geschützten Eigentums reicht nicht (vergleiche zu allem: Ramsauer in Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 18. Aufl., Randnummer 56 ff. zu § 49 m.w.N; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 3 B 5/15 - zitiert nach juris).
  • OVG Saarland, 24.05.2018 - 2 A 551/17

    Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur übertägigen Gewinnung von

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 960/13
    Von dem bergbaulichen Vorhaben betroffene Oberflächeneigentümer wird Drittschutz im Rahmen der Betriebsplanzulassung in beschränktem Umfang allein durch die §§ 48 Abs. 2, 55 Abs. 1 Nr. 3 BBergG vermittelt (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 24. Mai 2018 - 2 A 551/17 - zitiert nach juris).
  • FG Saarland, 30.08.2000 - 1 K 191/98

    Aufwendungsersatzanspruch und Anschaffungskosten (§ 10 e EStG)

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 960/13
    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf VG Leipzig (Urteil vom 19. Mai 2000 - 1 K 191/98 -) meint, die Regelung sei vorliegend nicht anwendbar, da es sich bei § 16 Abs. 4 Satz 1 BBergG um eine materielle Frist handelt, kann dem nicht gefolgt werden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 96/16

    Verlängerung einer bergrechtlichen Bewilligung

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 960/13
    Andernfalls würde die nicht rechtzeitige Erteilung, die dann auf eine Untätigkeit der Behörde zurückzuführen ist, einseitig zu Lasten des Antragstellers gehen (zur Zulässigkeit einer rückwirkenden Verlängerung einer bergrechtlichen Gestattung nunmehr auch: OVG Magdeburg, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 L 96/16 - Rn 62, zitiert nach juris).
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