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   VG Cottbus, 28.12.2018 - 4 L 648/18   

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VG Cottbus, 28.12.2018 - 4 L 648/18 (https://dejure.org/2018,44845)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28.12.2018 - 4 L 648/18 (https://dejure.org/2018,44845)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28. Dezember 2018 - 4 L 648/18 (https://dejure.org/2018,44845)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 4 S 37.18

    Beförderungsauwahl; Ableitung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus VG Cottbus, 28.12.2018 - 4 L 648/18
    Denn die der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Anlassbeurteilungen des Antragstellers und der Beigeladenen sind bereits deshalb rechtswidrig, weil die im Anwendungsbereich der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Dienst des Landes Brandenburg vom 16. November 2010, zuletzt geändert am 24. Januar 2017 (Beurteilungsrichtlinie-BeurtVV) im Beurteilungsbogen zu den vier Leistungsmerkmalen Arbeitsmenge, Arbeitsqualität, Arbeitsweise und Führungsverhalten zu vergebenden 19 Teilnoten bei der Bildung der Gesamtnote der Leistungsbeurteilung - wie hier aber bezüglich der einschlägigen elf Teilnoten ohne die bezüglich des Führungsverhaltens geschehen - nicht gleich gewichtet werden dürfen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. November 2018 - 4 S 37.18 -, juris Rn. 10).

    Die Unterpunkte sollen indes nicht mehr als eine Benotung der in Ziffer 5.2.1 genannten vier Leistungsmerkmale ermöglichen, wie sich aus dem Verständnis der Vorschrift selbst, aber auch aus der Gestaltung der als Tabelle im Beurteilungsbogen enthaltenen Leistungsbeurteilung ergibt (ausführlich hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. November 2018 - 4 S 37.18 -, juris Rn. 11-12).

    Jedes Leistungsmerkmal muss daher zumindest ein nicht nur unerhebliches Gewicht in der Bildung der Gesamtnote haben (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. November 2018 - 4 S 37.18 -, juris Rn. 13).

    Eine solche Gewichtung ist beurteilungsfehlerhaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17 -, juris Rn. 46; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. November 2018 - 4 S 37.18 -, juris Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Cottbus, 28.12.2018 - 4 L 648/18
    In beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren ist ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht, wenn der unterlegene Bewerber darlegt, dass die Auswahlentscheidung fehlerhaft war und seine Aussichten, bei erneuter Auswahlentscheidung ausgewählt zu werden, zumindest offen sind, seine Auswahl mithin möglich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 -, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Cottbus, 28.12.2018 - 4 L 648/18
    In beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren ist ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht, wenn der unterlegene Bewerber darlegt, dass die Auswahlentscheidung fehlerhaft war und seine Aussichten, bei erneuter Auswahlentscheidung ausgewählt zu werden, zumindest offen sind, seine Auswahl mithin möglich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 -, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Cottbus, 28.12.2018 - 4 L 648/18
    Die Eignung von dienstlichen Beurteilungen als Vergleichsgrundlage setzt jedoch voraus, dass sie eine tragfähige Grundlage für die Auswahlentscheidung vermitteln (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, juris Rn. 15 und vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Auszug aus VG Cottbus, 28.12.2018 - 4 L 648/18
    Denn bei der Bildung des Gesamturteils wird die unterschiedliche Bedeutung der Einzelbewertungen durch eine entsprechende Gewichtung berücksichtigt (BVerwG, Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2.06 -, juris Rn. 14).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Cottbus, 28.12.2018 - 4 L 648/18
    Dem Grundsatz der Bestenauslese entspricht es dabei, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen und als vorrangiges Auswahlkriterium auf die aktuellen dienstlichen Beurteilungen abzustellen (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus VG Cottbus, 28.12.2018 - 4 L 648/18
    Die Eignung von dienstlichen Beurteilungen als Vergleichsgrundlage setzt jedoch voraus, dass sie eine tragfähige Grundlage für die Auswahlentscheidung vermitteln (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, juris Rn. 15 und vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Cottbus, 28.12.2018 - 4 L 648/18
    Sind - wie hier - für die Einzelbewertungen einerseits und für das Gesamturteil andererseits unterschiedliche Bewertungsskalen vorgesehen, bedarf es einer Begründung des Gesamturteils (BVerwG, Beschluss vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juli 2016 - OVG 4 S 10.16 -, juris Rn. 10 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2016 - 4 S 10.16

    Anforderungen an einen Beurteilungsbeitrag; Bedeutung der Befähigungsbeurteilung

    Auszug aus VG Cottbus, 28.12.2018 - 4 L 648/18
    Sind - wie hier - für die Einzelbewertungen einerseits und für das Gesamturteil andererseits unterschiedliche Bewertungsskalen vorgesehen, bedarf es einer Begründung des Gesamturteils (BVerwG, Beschluss vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juli 2016 - OVG 4 S 10.16 -, juris Rn. 10 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2018 - 10 S 29.17

    Telekombeamter; dienstliche Beurteilung; Einzelbewertung; Gesamturteil;

    Auszug aus VG Cottbus, 28.12.2018 - 4 L 648/18
    Es bedarf daher notwendig einer dem Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung beigefügten substanzhaltigen Begründung, die den angesprochenen Übertragungsvorgang ausgehend von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls nachvollziehbar erläutert (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. April 2018 - 10 S 43.17 -, juris Rn. 6; vom 27. März 2018 - OVG 10 S 29.17 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - 10 S 43.17

    Begründungspflicht des Gesamturteils einer ansonsten im Ankreuzverfahren

  • VG Cottbus, 19.07.2018 - 4 L 79/18

    Landesbeamtenrecht: Völlige Gleichgewichtung aller Befähigungs- und

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