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   VG Cottbus, 29.07.2019 - 3 K 467/16   

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VG Cottbus, 29.07.2019 - 3 K 467/16 (https://dejure.org/2019,26464)
VG Cottbus, Entscheidung vom 29.07.2019 - 3 K 467/16 (https://dejure.org/2019,26464)
VG Cottbus, Entscheidung vom 29. Juli 2019 - 3 K 467/16 (https://dejure.org/2019,26464)
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  • VG Göttingen, 11.02.2009 - 1 A 306/07

    Angriff; Arbeit; Assistent; Aufsicht; bestehen; Bestehensregelung; Fach; Folge;

    Auszug aus VG Cottbus, 29.07.2019 - 3 K 467/16
    Der Wortlaut der Vorschrift sieht nur bei der schriftlichen Prüfung und praktischen Prüfung die Wiederholung einzelner Aufsichtsarbeiten bzw. Fächer vor (vgl. hierzu VG Göttingen, Urteil vom 11. Februar 2009 - 1 A 306/07 - juris Rn. 25; Haage, MTA-Ausbildungsordnung, 1. Auflage 2015, § 7 Rn. 4; in diesem Sinne auch das VG Berlin, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 3 L 268.09 - juris Rn. 4, zur wortlautidentischen Vorschrift in der Prüfungsordnung für Podologen).

    Die Fächer Histologie/Zytologie, Klinische Chemie, Hämatologie und Mikrobiologie sind auch Gegenstand der praktischen Prüfung sowie der zweiten Aufsichtsarbeit des schriftlichen Teils und fließen zu 88, 89 % in das Gesamtergebnis ein (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 11. Februar 2009 - 1 A 306/07 - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung einer Sperre für die Zulassung zur mündlichen

    Auszug aus VG Cottbus, 29.07.2019 - 3 K 467/16
    Der nicht bestandene Prüfungsteil müsse für die berufsspezifische Befähigung eine wichtige - nahezu unverzichtbare Bedeutung haben (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 1994 - 6 B 73.94; und vom 6. März 1995 - 6 B 3.95 -).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VG Cottbus, 29.07.2019 - 3 K 467/16
    Die Regelungen in § 7 Abs. 3 und § 13 Abs. 2 S. 4 MTA-APrV dienen dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und damit einem besonders wichtigen Gemeinschaftsgut (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. März 1998 - 1 BvR 1033/82 und 1 BvR 174/84).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 3.95

    Vereinbarkeit der Regelung über die Zulassung zur mündlichen Prüfung mit dem

    Auszug aus VG Cottbus, 29.07.2019 - 3 K 467/16
    Der nicht bestandene Prüfungsteil müsse für die berufsspezifische Befähigung eine wichtige - nahezu unverzichtbare Bedeutung haben (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 1994 - 6 B 73.94; und vom 6. März 1995 - 6 B 3.95 -).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93

    kalter Prüfungsraum - ÄAppO, Rücktritt, Chancengleichheit

    Auszug aus VG Cottbus, 29.07.2019 - 3 K 467/16
    Es ist zweifelhaft, ob die mündliche Wiederholungsprüfung, soweit sie denn mit einem Verfahrensmangel behaftet ist, in einen fehlerhaften und einen ordnungsgemäßen Teil aufgespalten werden kann mit der Folge, dass die Bewertungen der Fächer Klinische Chemie und Mikrobiologie Bestand haben können, oder ob der Kläger nur einen Anspruch auf erneute Zulassung zur gesamten mündlichen Wiederholungsprüfung hat (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Januar 1995 - 14 S 2867/93 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 14 B 1905/99 - BVerwG, Urteil vom 6. September 1995 - 6 C 16/93 - sämtlich bei juris).
  • VG Berlin, 28.07.2009 - 3 L 268.09

    Ausbildung zur Podologin; Wiederholung einer Prüfung

    Auszug aus VG Cottbus, 29.07.2019 - 3 K 467/16
    Der Wortlaut der Vorschrift sieht nur bei der schriftlichen Prüfung und praktischen Prüfung die Wiederholung einzelner Aufsichtsarbeiten bzw. Fächer vor (vgl. hierzu VG Göttingen, Urteil vom 11. Februar 2009 - 1 A 306/07 - juris Rn. 25; Haage, MTA-Ausbildungsordnung, 1. Auflage 2015, § 7 Rn. 4; in diesem Sinne auch das VG Berlin, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 3 L 268.09 - juris Rn. 4, zur wortlautidentischen Vorschrift in der Prüfungsordnung für Podologen).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1995 - 14 S 2867/93

    Mindestvoraussetzungen für das Bestehen einer Meisterprüfung; Verfahrensfehler

    Auszug aus VG Cottbus, 29.07.2019 - 3 K 467/16
    Es ist zweifelhaft, ob die mündliche Wiederholungsprüfung, soweit sie denn mit einem Verfahrensmangel behaftet ist, in einen fehlerhaften und einen ordnungsgemäßen Teil aufgespalten werden kann mit der Folge, dass die Bewertungen der Fächer Klinische Chemie und Mikrobiologie Bestand haben können, oder ob der Kläger nur einen Anspruch auf erneute Zulassung zur gesamten mündlichen Wiederholungsprüfung hat (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Januar 1995 - 14 S 2867/93 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 14 B 1905/99 - BVerwG, Urteil vom 6. September 1995 - 6 C 16/93 - sämtlich bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2000 - 14 B 1905/99

    Voraussetzung für die Erteilung eines Zeugnisses über das Bestehen der Ärztlichen

    Auszug aus VG Cottbus, 29.07.2019 - 3 K 467/16
    Es ist zweifelhaft, ob die mündliche Wiederholungsprüfung, soweit sie denn mit einem Verfahrensmangel behaftet ist, in einen fehlerhaften und einen ordnungsgemäßen Teil aufgespalten werden kann mit der Folge, dass die Bewertungen der Fächer Klinische Chemie und Mikrobiologie Bestand haben können, oder ob der Kläger nur einen Anspruch auf erneute Zulassung zur gesamten mündlichen Wiederholungsprüfung hat (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Januar 1995 - 14 S 2867/93 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 14 B 1905/99 - BVerwG, Urteil vom 6. September 1995 - 6 C 16/93 - sämtlich bei juris).
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