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   VG Cottbus, 31.07.2017 - 3 L 447/16   

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VG Cottbus, 31.07.2017 - 3 L 447/16 (https://dejure.org/2017,28763)
VG Cottbus, Entscheidung vom 31.07.2017 - 3 L 447/16 (https://dejure.org/2017,28763)
VG Cottbus, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - 3 L 447/16 (https://dejure.org/2017,28763)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2014 - 9 B 5.11

    Straßenbaubeiträge; Eigenständigkeit des Anlagenbegriffs nach § 8 KAG; Recht des

    Auszug aus VG Cottbus, 31.07.2017 - 3 L 447/16
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg führte in seinem Urteil vom 19. Februar 2014 (Az. 9 B 5.11) zum Anlagenbegriff im Straßenbaubeitragsrecht aus:.

    (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Februar 2014 - OVG 9 B 5.11 -, Rn. 18, juris).

    Dies gilt vornehmlich dann, wenn die nicht ausgebaute Teilstrecke entweder aus tatsächlichen Gründen nicht mit vertretbarem Aufwand ausgebaut werden kann, weil ihrem Ausbau Hindernisse wie etwa Altbebauung oder natürliche Hindernisse entgegenstehen, oder wenn sie mit Blick auf das Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung deshalb nicht ausgebaut werden darf, weil ihr Zustand unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Ausbaubedürfnis erkennen lässt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Februar 2014 - OVG 9 B 5.11 -, juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2009 - OVG 9 S 67.09 -, juris Rn. 8; a.A. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. August 2005 - 2 LB 38/04, juris sowie Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 6 ZB 15.1979 -, juris Rn. 3).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2007 - 9 S 22.07

    Weiter Anlagenbegriff bei Straßenausbaubeiträgen

    Auszug aus VG Cottbus, 31.07.2017 - 3 L 447/16
    Die abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage muss dem in der Hauptsache geführten Klageverfahren vorbehalten bleiben (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2017 - OVG 9 S 6.17 -, juris Rn. 21; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2016 - OVG 9 S 57.15, OVG 9 M 28.15 -, juris Rn. 12; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. August 2007 - OVG 9 S 22.07 -, juris Rn. 6).

    Der Anlagenbegriff des brandenburgischen Straßenbaubeitragsrechts ist ausbaubeitragsrechtlich zu verstehen [...].Das schließt es indessen nicht aus, dass die Gemeinde in ihrer Straßenbaubeitragssatzung die räumliche Abgrenzung der Anlage nach denselben Kriterien festlegt wie im Erschließungsbeitragsrecht, d.h. nicht primär nach dem Bauprogramm, sondern nach einer natürlichen Betrachtungsweise (insoweit noch offengelassen im Beschluss des Senats vom 9. August 2007, a.a.O., Rn. 15).

  • VGH Bayern, 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979

    Zur Abgrenzung von Erschließungsbeitrags- und Straßenausbaubeitragsrecht

    Auszug aus VG Cottbus, 31.07.2017 - 3 L 447/16
    Dies gilt vornehmlich dann, wenn die nicht ausgebaute Teilstrecke entweder aus tatsächlichen Gründen nicht mit vertretbarem Aufwand ausgebaut werden kann, weil ihrem Ausbau Hindernisse wie etwa Altbebauung oder natürliche Hindernisse entgegenstehen, oder wenn sie mit Blick auf das Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung deshalb nicht ausgebaut werden darf, weil ihr Zustand unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Ausbaubedürfnis erkennen lässt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Februar 2014 - OVG 9 B 5.11 -, juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2009 - OVG 9 S 67.09 -, juris Rn. 8; a.A. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. August 2005 - 2 LB 38/04, juris sowie Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 6 ZB 15.1979 -, juris Rn. 3).
  • VG Aachen, 11.12.2008 - 4 K 1248/08

    Einzelsatzung; Erneuerung; Herstellung; R StO 01; Deckschicht; Tragschicht;

    Auszug aus VG Cottbus, 31.07.2017 - 3 L 447/16
    18 Maßgebend für die Inhaltsbestimmung des Bauprogramms ist nicht allein, was ausdrücklich benannt ist, sondern was bei verständiger Würdigung in Verbindung mit den erstellten Unterlagen als Inhalt des Bauprogramms zu werten ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. März 1999 - 15 A 1047/99 -, juris Rn. 14; VG Aachen, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 4 K 1248/08 -, juris Rn. 56).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2016 - 15 A 1006/14

    Begrenzung des Klagebegehrens auf einen Teilbetrag der geforderten Geldleistung;

    Auszug aus VG Cottbus, 31.07.2017 - 3 L 447/16
    Maßgebend für die Beurteilung der Frage der Selbständigkeit eines Stichwegs ist der Gesamteindruck, der sich einem unbefangenen Beobachter nach den tatsächlichen Verhältnissen darbietet: Länge und Breite des Abzweigs, Beschaffenheit seines Ausbaus, Zahl der von ihm erschlossenen Grundstücke sowie das damit verbundene Maß der Abhängigkeit vom Hauptzug der Anlage (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Januar 2016 - 15 A 1006/14 -, juris Rn. 39).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - 9 S 67.09

    Straßenausbaubeitrag; vorläufiger Rechtsschutz; Änderungsbeschluss; Beschwerde

    Auszug aus VG Cottbus, 31.07.2017 - 3 L 447/16
    Dies gilt vornehmlich dann, wenn die nicht ausgebaute Teilstrecke entweder aus tatsächlichen Gründen nicht mit vertretbarem Aufwand ausgebaut werden kann, weil ihrem Ausbau Hindernisse wie etwa Altbebauung oder natürliche Hindernisse entgegenstehen, oder wenn sie mit Blick auf das Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung deshalb nicht ausgebaut werden darf, weil ihr Zustand unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Ausbaubedürfnis erkennen lässt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Februar 2014 - OVG 9 B 5.11 -, juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2009 - OVG 9 S 67.09 -, juris Rn. 8; a.A. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. August 2005 - 2 LB 38/04, juris sowie Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 6 ZB 15.1979 -, juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - 15 B 210/09

    Anfechtung eines Straßenbaubeitragsbescheids wegen Nichteinbeziehens der Anlieger

    Auszug aus VG Cottbus, 31.07.2017 - 3 L 447/16
    Weitere Voraussetzung ist, dass durch die Abgrenzung der Anlage alle Grundstücke erfasst werden, denen durch die Ausbaumaßnahme annähernd gleiche wirtschaftliche Vorteile geboten werden (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Februar 2009 - 15 B 210/09 -, juris Rn. 5; Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 55. EL § 8 Rn. 93).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 2 LB 38/04

    Abschnittsbildung beim Straßenausbau; Anforderungen an die Festlegung eines

    Auszug aus VG Cottbus, 31.07.2017 - 3 L 447/16
    Dies gilt vornehmlich dann, wenn die nicht ausgebaute Teilstrecke entweder aus tatsächlichen Gründen nicht mit vertretbarem Aufwand ausgebaut werden kann, weil ihrem Ausbau Hindernisse wie etwa Altbebauung oder natürliche Hindernisse entgegenstehen, oder wenn sie mit Blick auf das Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung deshalb nicht ausgebaut werden darf, weil ihr Zustand unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Ausbaubedürfnis erkennen lässt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Februar 2014 - OVG 9 B 5.11 -, juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2009 - OVG 9 S 67.09 -, juris Rn. 8; a.A. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. August 2005 - 2 LB 38/04, juris sowie Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 6 ZB 15.1979 -, juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1999 - 15 A 1047/99

    Beitragsfähigkeit einer Erneuerungsmaßnahme

    Auszug aus VG Cottbus, 31.07.2017 - 3 L 447/16
    18 Maßgebend für die Inhaltsbestimmung des Bauprogramms ist nicht allein, was ausdrücklich benannt ist, sondern was bei verständiger Würdigung in Verbindung mit den erstellten Unterlagen als Inhalt des Bauprogramms zu werten ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. März 1999 - 15 A 1047/99 -, juris Rn. 14; VG Aachen, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 4 K 1248/08 -, juris Rn. 56).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2017 - 9 S 6.17

    Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag für den beidseitigen Ausbau eines

    Auszug aus VG Cottbus, 31.07.2017 - 3 L 447/16
    Die abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage muss dem in der Hauptsache geführten Klageverfahren vorbehalten bleiben (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2017 - OVG 9 S 6.17 -, juris Rn. 21; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2016 - OVG 9 S 57.15, OVG 9 M 28.15 -, juris Rn. 12; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. August 2007 - OVG 9 S 22.07 -, juris Rn. 6).
  • VG Potsdam, 12.01.2017 - 12 L 610/16

    Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz

  • VG Schleswig, 30.01.2017 - 9 A 158/15

    Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch Einbau von LED Leuchtköpfen

  • VG Arnsberg, 14.12.2016 - 2 K 2373/13

    Anspruch einer Gemeinde auf Schadensersatz gegen einen bei ihr beschäftigten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2016 - 9 S 57.15

    Straßenbaubeitrag; Vorteil; dauerhafte Möglichkeit der Inanspruchnahme;

  • VGH Bayern, 10.04.2014 - 6 ZB 14.85

    Straßenausbaubeitragsrecht; Kreisstraße; Ortsdurchfahrt; Bauprogramm;

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 15 A 465/99

    Geschossigkeit beim Beitrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2003 - 15 A 1350/03

    Entstehung der Beitragspflicht bei Vorliegen einer Anschlussmöglichkeit an das

  • VG Cottbus, 11.06.2018 - 3 K 1211/12

    Straßenbaubeiträgen für straßenbauliche Maßnahmen

    Weitere Voraussetzung ist, dass durch die Abgrenzung der Anlage alle Grundstücke erfasst werden, denen durch die Ausbaumaßnahme annähernd gleiche wirtschaftliche Vorteile geboten werden (VG Cottbus, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 3 L 447/16 -, juris Rn. 20; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Februar 2009 - 15 B 210/09 -, juris Rn. 5; Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 55. EL § 8 Rn. 93).
  • VG Cottbus, 18.12.2017 - 3 L 644/16

    Beitragsbescheid für eine Straßenbaumaßnahme

    Weitere Voraussetzung ist, dass durch die Abgrenzung der Anlage alle Grundstücke erfasst werden, denen durch die Ausbaumaßnahme annähernd gleiche wirtschaftliche Vorteile geboten werden (VG Cottbus, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 3 L 447/16 -, juris Rn. 20; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Februar 2009 - 15 B 210/09 -, juris Rn. 5; Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 55. EL § 8 Rn. 93).
  • VG Cottbus, 18.12.2017 - 3 L 32/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Beitragsbescheid für eine Straßenbaumaßnahme

    Weitere Voraussetzung ist, dass durch die Abgrenzung der Anlage alle Grundstücke erfasst werden, denen durch die Ausbaumaßnahme annähernd gleiche wirtschaftliche Vorteile geboten werden (VG Cottbus, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 3 L 447/16 -, juris Rn. 20; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Februar 2009 - 15 B 210/09 -, juris Rn. 5; Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 55. EL § 8 Rn. 93).
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