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   VG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 K 3033/09   

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VG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 K 3033/09 (https://dejure.org/2010,11110)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.2010 - 18 K 3033/09 (https://dejure.org/2010,11110)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. April 2010 - 18 K 3033/09 (https://dejure.org/2010,11110)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versammlung Aufzug Ausschluss Polizeifestigkeit der Versammlung strafprozessuale Maßnahmen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VersG § 18 Abs 3 VersG § 19 Abs 4
    Versammlung Aufzug Ausschluss Polizeifestigkeit der Versammlung strafprozessuale Maßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingriff in die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit durch die Einschließung von Versammlungsteilnehmern; Ausschluss aus dem Schutzbereich der Versammlungsfreiheit aufgrund der Unfriedlichkeit einzelner Versammlungsteilnehmer; Verstoß gegen das ...

  • rav-polizeirecht.de

    Rechtswidrigkeit Polizeikessel mangels vorheriger Versammlungsauflösung und rechtswidrigem Versammlungsausschlusses

  • rav.de

    §§ 18 Abs 3, 19 Abs. 4 VersammlG; §§ 163b, 127 StPO
    Einkesselung eines Teils einer Demonstration, die nach Angaben der Polizei ein "Ausschluss" unfriedlicher Teilnehmer sein sollte: rechtswidrige Ingewahrsamnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Hamburg, 30.10.1986 - 12 VG 2442/86

    Hamburger Kessel - § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO analog, Art. 8 GG,

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 K 3033/09
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. März 2001 - 5 B 273/01 -, DVBl 2001, 839 ff.; ferner VG Hamburg, Urteil vom 30. Oktober 1986 12 VG 2442/Sb -, NVwZ 1987, 829 ff.

    vgl. VG Hamburg, Urteil vom 30. Oktober 1986 12 VG 2442/Sb -, NVwZ 1987, 829 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2001 - 5 B 273/01

    Die Einkesselung friedlicher Demonstranten ist ohne vorherige Warnung unzulässig

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 K 3033/09
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. März 2001 - 5 B 273/01 -, DVBl 2001, 839 ff.; ferner VG Hamburg, Urteil vom 30. Oktober 1986 12 VG 2442/Sb -, NVwZ 1987, 829 ff.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. März 2001 - 5 B 273/01 -, , Rz. 23.

  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 K 3033/09
    vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1984 VI ZR 37/82 -, BHGZ 89, 383 ff. (zur zivilrechtlichen Haftung für Demonstrationsschäden).

    - Urteil vom 24. Januar 1984 - VI ZR 37/82 -, BHGZ 89, 383 ff. - zur Mittäterschaft oder Beihilfe "passiv" bleibender Versammlungsteilnehmer wird verwiesen.

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 K 3033/09
    Ob die Klage als Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) kombiniert mit - soweit Realakte in Streit stehen - einer allgemeinen Feststellungsklage (§ 43 VwGO) statthaft ist, oder ob es sich insgesamt um eine allgemeine Feststellungsklage handelt, weil sich alle angegriffenen Maßnahmen bereits vor Klageerhebung erledigt hatten, vgl. zur statthaften Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt: BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 7/98 -, NVwZ 2000, 63 ff., kann dahinstehen.

    vgl. zu letzterem BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 7/98 -, a.a.O.

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01

    GG Art 8 Abs 1 verletzende Durchsetzung eines Platzverweises im Wege der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 K 3033/09
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 BvR 1726/01 -, NVwZ 2005, 80 f.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 BvR 1726/01 -, a.a.O.

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 K 3033/09
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233, 341/81 - (Brokdorf), BVerfGE 69, 315 ff. (361).
  • VG Augsburg, 27.11.2008 - Au 5 K 08.547

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 K 3033/09
    vgl. VG Augsburg, Urteil vom 27. November 2008 - Au 5 K 08.547 -, .
  • VG Hamburg, 05.06.2018 - 17 K 1823/18

    Ingewahrsamnahme eines italienischen Staatsangehörigen im Rahmen der

    Es entspricht gefestigter verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, dass unter den genannten Voraussetzungen ein Versammlungsteilnehmer grundsätzlich keinen staatlichen Maßnahmen unterworfen werden darf, welche, wie ein Platzverweis oder eine Ingewahrsamnahme, seine Teilnahme an einer Versammlung beenden (vgl. etwas BVerfG, Beschl. v. 30.4.2007 - 1 BvR 1090/06 - Rn 40; VG Hamburg, Urt. v. 30.10.1986 - 12 VG 2442/86 - NVwZ 87, 829, 831 f.; VG Düsseldorf, Urt. v. 21.4.2010 - 18 K 3033/09 - juris Rn 64).

    Ein derartiger Erklärungsinhalt wäre für den Kläger nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit erkennbar gewesen (vgl. a. VG Düsseldorf, Urt. v. 21.4.2010 -18 K 3033/09 - juris Rn. 61; VG Hamburg, Urt. v. 30.10.1986, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 12.06.2014 - 5 K 808/11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines polizeilichen Platzverweises bei einer

    Das OVG Nordrhein-Westfalen hat die Frage offen gelassen, aber sodann ausgeführt, dass die Einkesselung einer Versammlung zum Zwecke der Identitätsfeststellung gemäß § 163b StPO mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit und den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit jedenfalls nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht kommen kann (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.03.2001 - 5 B 273/01 -, juris, im Anschluss daran so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2010 - 18 K 3033/09 -, juris; vgl. auch Trurnit, Aktuelle Entwicklungen im Versammlungsrecht, Die Polizei 2010, 341; Kniesel/Poscher, Die Entwicklung des Versammlungsrechts 2000 bis 2003, NJW 2004, 422).
  • VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7418/08

    Polizeieinsatz gegen Gegendemonstranten bei "Pro- Köln" Veranstaltung im

    Ein Auswechseln der Ermächtigungsgrundlage durch das Gericht kommt bei Ermessensentscheidungen nicht in Betracht, vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2010 - 18 K 3033/09 -, Juris.

    Da sich Gewalttätigkeiten kaum jemals ganz ausschließen lassen, liefe der einzelne Versammlungsteilnehmer ansonsten Gefahr, allein wegen des Gebrauchmachens von seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mit Strafverfolgungsmaßnahmen überzogen zu werden, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2010 - 18 K 3033/09 - Juris.

  • VG Köln, 16.05.2019 - 20 K 5133/17
    Da sich Straftaten kaum jemals ganz ausschließen lassen, liefe der einzelne Versammlungsteilnehmer ansonsten Gefahr, allein wegen des Gebrauchmachens von seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mit Strafverfolgungsmaßnahmen überzogen zu werden, vgl. VG Köln, Urteil vom 16.09.2010 - 20 K 6216/09 - VG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2010 - 18 K 3033/09 - juris.

    Für die Annahme einer Teilnahmehandlung ist indes die Feststellung erforderlich, dass Gewährung von Anonymität und Äußerung von Sympathie darauf ausgerichtet und geeignet sind, Gewalttäter in ihren Entschlüssen und Taten zu fördern und zu bestärken, etwa durch Anfeuerung oder ostentatives Zugesellen zu einer Gruppe, aus der heraus Gewalt geübt wird, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2010 - 18 K 3033/09 - juris.

  • VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 6004/09

    Polizeieinsatz gegen Gegendemonstranten bei "Pro- Köln" Veranstaltung im

    Ein Auswechseln der Ermächtigungsgrundlage durch das Gericht kommt bei Ermessensentscheidungen nicht in Betracht, vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2010 - 18 K 3033/09 -, Juris.

    Da sich Gewalttätigkeiten kaum jemals ganz ausschließen lassen, liefe der einzelne Versammlungsteilnehmer ansonsten Gefahr, allein wegen des Gebrauchmachens von seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mit Strafverfolgungsmaßnahmen überzogen zu werden, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2010 - 18 K 3033/09 - Juris.

  • VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 6216/09

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Freiheitsentziehung und anschließendem

    Da sich Gewalttätigkeiten kaum jemals ganz ausschließen lassen, liefe der einzelne Versammlungsteilnehmer ansonsten Gefahr, allein wegen des Gebrauchmachens von seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mit Strafverfolgungsmaßnahmen überzogen zu werden, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2010 - 18 K 3033/09 - Juris.
  • VG Frankfurt/Main, 22.01.2014 - 5 K 2483/13

    Verwaltungsrechtsweg beim polizeilichen Anhalten einer Versammlung (Blockupy

    Aufgrund der übergreifenden Klammer des Art. 8 GG stehen solche Folgemaßnahmen, die sich unmittelbar an zugrundeliegende gegen die Versammlung bzw. den Aufzug gerichtete Maßnahmen anschließen, damit in einem derart engen tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang, dass eine unterschiedliche Rechtswegzuordnung auf die künstliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes hinausliefe und deshalb nicht sachgerecht wäre (hierzu auch: VG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2010, Az 18 K 3033/09, juris; sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.11.2013, Az 11 OB 263/13, juris; OVG Münster, Beschluss vom 11.03.2003, Az 5 E 1086/02, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 26.03.2013 - 5 L 1646/13

    Vorbeugender Rechtsschutz; Ermessensbetätigung von Polizeibehörden; Störungen

    Nur erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter erlauben einen so schwerwiegenden Eingriff in die Versammlungsfreiheit wie den Ausschluss von Personen (siehe auch: VG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2010, Az 18 K 3033/09, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 18.12.2013 - 5 K 2485/13

    Sachliche Zuständigkeit bei eventuell doppelfunktionaler Maßnahme

    Aufgrund der übergreifenden Klammer des Art. 8 GG stehen solche Folgemaßnahmen, die sich unmittelbar an zugrundeliegende gegen die Versammlung bzw den Aufzug gerichtete Maßnahmen anschließen, damit in einem derart engen tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang, dass eine unterschiedliche Rechtswegzuordnung auf die künstliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes hinausliefe und deshalb nicht sachgerecht wäre (hierzu auch: VG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2010, Az 18 K 3033/09, juris; sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.11.2013, Az 11 OB 263/13, juris; OVG Münster, Beschluss vom 11.03.2003, Az 5 E 1086/02, juris).
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