Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8546/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,22898
VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8546/13 (https://dejure.org/2014,22898)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2014 - 16 K 8546/13 (https://dejure.org/2014,22898)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 16 K 8546/13 (https://dejure.org/2014,22898)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,22898) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8546/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Betroffenen ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Entschädigung zu, wenn Verkehrsimmissionen von hoher Hand erfolgen, ihre Zuführung nicht untersagt werden kann, sie sich als unmittelbarer Eingriff in nachbarliches Eigentum darstellen und sie die Grenze dessen überschreiten, was ein Nachbar nach § 906 BGB entschädigungslos hinnehmen muss (vgl. BGHZ 97, 114; NJW 88, 900; BGHZ 122, 76).

    Diese Enteignungsschwelle wird sowohl von der Rechtsprechung der Zivilgerichte als auch vom Bundesverwaltungsgericht bei 70 bis 75 dB (A) tags und 60 bis 65 dB (A) nachts angesetzt (vgl. BGH, NJW 1986, 1980; NJW 1993, 1700; BVerwG NVwZ 2007, 827; NVwZ 2007, 225 und NVwZ 2009, 29).

  • BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06

    Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8546/13
    Für frühere Beschlüsse gilt die Regelung nicht (vgl. BVerwG, NVwZ 2007, 827).

    Diese Enteignungsschwelle wird sowohl von der Rechtsprechung der Zivilgerichte als auch vom Bundesverwaltungsgericht bei 70 bis 75 dB (A) tags und 60 bis 65 dB (A) nachts angesetzt (vgl. BGH, NJW 1986, 1980; NJW 1993, 1700; BVerwG NVwZ 2007, 827; NVwZ 2007, 225 und NVwZ 2009, 29).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8546/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG allerdings nicht nur ein subjektives Abwehrrecht, vielmehr begründet die Norm auch verfassungsrechtliche Schutzpflichten (vgl. BVerfGE 77, 170; BVerfGE 79, 174; BVerfGE 56, 54).

    Eine Verletzung von Schutzpflichten kann erst dann festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 79, 174, Rn. 82 und BVerfGE 77, 170, Rn. 101).

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8546/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG allerdings nicht nur ein subjektives Abwehrrecht, vielmehr begründet die Norm auch verfassungsrechtliche Schutzpflichten (vgl. BVerfGE 77, 170; BVerfGE 79, 174; BVerfGE 56, 54).

    Die Entscheidung über die Reichweite des Schutzes, die häufig Kompromisse erfordert, gehört nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung und dem demokratischen Prinzip in die Verantwortung des vom Volk unmittelbar legitimierten Gesetzgebers und kann von der Rechtsprechung in der Regel nur begrenzt nachgeprüft werden (vgl. BVerfGE 56, 54, Rn. 66).

  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 96/84

    Enteignungsansprüche eines Grundstückseigentümers wegen von einer Fernstraße

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8546/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Betroffenen ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Entschädigung zu, wenn Verkehrsimmissionen von hoher Hand erfolgen, ihre Zuführung nicht untersagt werden kann, sie sich als unmittelbarer Eingriff in nachbarliches Eigentum darstellen und sie die Grenze dessen überschreiten, was ein Nachbar nach § 906 BGB entschädigungslos hinnehmen muss (vgl. BGHZ 97, 114; NJW 88, 900; BGHZ 122, 76).

    Diese Enteignungsschwelle wird sowohl von der Rechtsprechung der Zivilgerichte als auch vom Bundesverwaltungsgericht bei 70 bis 75 dB (A) tags und 60 bis 65 dB (A) nachts angesetzt (vgl. BGH, NJW 1986, 1980; NJW 1993, 1700; BVerwG NVwZ 2007, 827; NVwZ 2007, 225 und NVwZ 2009, 29).

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8546/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG allerdings nicht nur ein subjektives Abwehrrecht, vielmehr begründet die Norm auch verfassungsrechtliche Schutzpflichten (vgl. BVerfGE 77, 170; BVerfGE 79, 174; BVerfGE 56, 54).

    Eine Verletzung von Schutzpflichten kann erst dann festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 79, 174, Rn. 82 und BVerfGE 77, 170, Rn. 101).

  • BVerwG, 21.01.2004 - 4 B 82.03

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde gegen Versagung von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8546/13
    (Vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 22 ZB 07.1938 -, juris; BVerwG, NVwZ 2004, 618).
  • VGH Bayern, 24.07.2008 - 22 ZB 07.1938

    Anspruch eines Dritten auf aufsichtliches Einschreiten gegen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8546/13
    (Vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 22 ZB 07.1938 -, juris; BVerwG, NVwZ 2004, 618).
  • BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10

    Planfeststellung; Ausbaustrecke; erheblicher baulicher Eingriff;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8546/13
    In einer solchen Situation hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. NVwZ 2012, 1120) einen Schutzanspruch als nicht spruchreif angesehen, wenn zuvor zu entscheiden ist, ob nicht wegen Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes für aktiven Lärmschutz lediglich passiver Lärmschutz geleistet werden muss.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 16 A 434/11

    Anspruch auf nachträgliche Schutzanordnung i.R.e. Planfeststellung für eine

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8546/13
    Dass Lärmimmissionen von einer Eisenbahnanlage nicht als "nicht eisenbahnspezifische" Gefahren von vornherein aus dem Zuständigkeitsbereich der Eisenbahnbehörden herausgenommen werden können, zeigt sich gerade an dem Umstand, dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Immissionen einer Verkehrsanlage zentrale Bedeutung haben (vgl. offenlassend OVG NRW, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 16 A 434/11 -, S. 6 ff).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10

    Lärmschutzauflagen zum Planfeststellungsbeschluss betreffend Schienenweg;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2010 - 13 A 29/10

    § 5a Abs. 5 Allgemeines Eisenbahngesetz ( AEG ) und § 14c Abs. 3 AEG als

  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 204/86

    Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Entschädigung -

  • VG Würzburg, 09.06.2010 - W 6 K 09.341

    Eisenbahnaufsicht; Hafenbahn

  • VG Hannover, 26.01.2010 - 4 A 888/09

    Behörde; Bestimmtheit; Betriebsgrundstück; Eisenbahnbundesamt; Gemengelage;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2014 - 8 B 11123/14

    Eisenbahnstrecke zwischen Trier und Luxemburg darf zweigleisig betrieben werden

    Zu den "eisenbahnspezifischen" Gefahren i.S.v. § 5a Abs. 1 und 2 AEG können auch die durch den Betrieb der Eisenbahn ausgelösten Lärmbeeinträchtigungen gehören (vgl. Hermes/Schweinsberg, a.a.O., § 5a Rn. 16 mit dem Hinweis auf VG Düsseldorf, Urteil vom 22. Januar 2014 - 16 K 8546/13 -, juris, Rn. 12; auch: OVG NRW, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 16 A 434/11 -, juris, Rn. 19 ff. [letztlich offengelassen]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht