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   VG Düsseldorf, 23.11.2010 - 19 K 118/10   

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https://dejure.org/2010,38747
VG Düsseldorf, 23.11.2010 - 19 K 118/10 (https://dejure.org/2010,38747)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.11.2010 - 19 K 118/10 (https://dejure.org/2010,38747)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. November 2010 - 19 K 118/10 (https://dejure.org/2010,38747)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine dem Präsenzunterricht vergleichbare und verbindliche mediengestützte Kommunikation ist bei nicht auf bloße Wiederholung bereits durchgeführter Unterrichtsstunden anzunehmen; Vergleichbarkeit einer unter Einsatz elektronischer Medien durchgeführten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 261/06

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Bruttobetrachtung; Chat Room; Eignung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.11.2010 - 19 K 118/10
    Die mediengestützte Kommunikation muss vielmehr in dem Sinne einen integralen Bestandteil der Wissensvermittlung bilden, dass nach dem curricularen Aufbau und der didaktischen Konzeption die Teilnahme an den "Chatroom"-Diskussionen (die daher auch nicht thematisch beliebig angesetzt sein dürfen) als eine regelmäßige und unmittelbare Rückkoppelung zwischen Lehrkraft und Lernenden nach den maßgeblichen Fortbildungs- und Prüfungsbestimmungen Erfolgsbedingung für die Prüfung ist und gewährleistet wird, dass dieser obligatorische Charakter von den Teilnehmer/innen auch erkannt werden kann (s. VG Lüneburg, Urteil vom 13. Februar 2008 - 5 A 261/06 - juris).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 17.08

    Aufnahmevoraussetzung, berufliche Vorqualifikation als - für

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.11.2010 - 19 K 118/10
    Wann eine dem Präsenzunterricht vergleichbare und verbindliche mediengestützte Kommunikation anzunehmen ist, bzw. welche Voraussetzungen sie im Einzelfall erfüllen muss, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2008 -5 C 17/08-, z.B. NVwZ-RR 2009, 476-482, BVerwGE 132, 339-358 oder bei juris dargelegt:.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2021 - 12 S 3089/19

    Förderung für eine Fortbildungsmaßnahme zum "Geprüften Betriebswirt"; zu den

    Diese Vorschrift kommt in den Fällen zur Anwendung, in denen die Maßnahme aus zwei verschiedenen Teilen besteht: Eine Komponente ist der mit dem Begriff "elektronische Medien" bzw. "mediengestützte Kommunikation" umschriebene (Fernlehr-)Teil, dessen Anteil an der Gesamtmaßnahme in Abgrenzung zu § 4 AFBG nicht mehr als 50 Prozent betragen darf, wie sich aus dem Verweis auf § 12 Fernunterrichtsschutzgesetz ergibt (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2010 - 19 K 118/10 -, juris Rn. 12), der hier im Übrigen nicht einschlägig ist (vgl. Vennemann, FernUSG, 2. Aufl. 2014, § 1 Rn.10).
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