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VG Düsseldorf, 28.07.2014 - 13 L 1012/14.A |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausnahme von der Unterbringung in einer Gemeinschaftseinrichtung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Düsseldorf, 28.06.2005 - 2 K 6200/03
Asylverfahrensrechtliche Ausgestaltung des Schutzes der Familie; …
Auszug aus VG Düsseldorf, 28.07.2014 - 13 L 1012/14
Über die Regelung des § 50 Absatz 4 Satz 5 AsylVfG zur Berücksichtigung der Haushaltsgemeinschaft hinaus ist allerdings anerkannt, dass es hinsichtlich der Zuweisungsentscheidung auch dann zu einer Ermessensreduktion kommen kann, wenn im Einzelfall sonstige humanitäre Gründe vorliegen, die von gleichem Gewicht sind wie die Erhaltung der Haushaltsgemeinschaft von Ehegatten und ihren minderjährigen Kindern, und die es ausnahmsweise gebieten, das öffentliche Interesse an einer gleichmäßigen Verteilung der Asylbewerber hinter dem Interesse an einer Zuweisung zu einer bestimmten Gemeinde zurücktreten zu lassen, vgl. z.B. Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteile vom 13. März 2013 - 17 K 1356/13.A -, juris, Rn 10 f. m.w.N. und vom 28. Juni 2005 - 2 K 6200/03.A -, juris, Rn 13; Marx, AsylVfG, 7. Auflage 2009, § 50 Rn 77 ff. m.w.N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1992 - 17 B 305/92
Zuweisung; Asylbewerber; Sachsen
Auszug aus VG Düsseldorf, 28.07.2014 - 13 L 1012/14
Schließlich ergibt sich auch unter Vertrauensschutzgesichtspunkten bzw. unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots nichts anderes, vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit dieser Grundsätze auch bei Ermessensentscheidungen, bei denen der der Behörde eingeräumte weite Spielraum - wie vorliegend - nicht der pflichtgemäßen Berücksichtigung aller derjenigen persönlichen Belange dient, die die Lebensumstände eines um Asyl nachsuchenden Ausländers prägen: OVG NRW, Beschluss vom 31. März 1992 - 17 B 305/92.A -, juris Rn 16, 17. - VG Düsseldorf, 13.03.2013 - 17 K 1356/13
Umverteilung; landesintern
Auszug aus VG Düsseldorf, 28.07.2014 - 13 L 1012/14
Über die Regelung des § 50 Absatz 4 Satz 5 AsylVfG zur Berücksichtigung der Haushaltsgemeinschaft hinaus ist allerdings anerkannt, dass es hinsichtlich der Zuweisungsentscheidung auch dann zu einer Ermessensreduktion kommen kann, wenn im Einzelfall sonstige humanitäre Gründe vorliegen, die von gleichem Gewicht sind wie die Erhaltung der Haushaltsgemeinschaft von Ehegatten und ihren minderjährigen Kindern, und die es ausnahmsweise gebieten, das öffentliche Interesse an einer gleichmäßigen Verteilung der Asylbewerber hinter dem Interesse an einer Zuweisung zu einer bestimmten Gemeinde zurücktreten zu lassen, vgl. z.B. Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteile vom 13. März 2013 - 17 K 1356/13.A -, juris, Rn 10 f. m.w.N. und vom 28. Juni 2005 - 2 K 6200/03.A -, juris, Rn 13; Marx, AsylVfG, 7. Auflage 2009, § 50 Rn 77 ff. m.w.N.