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VG Darmstadt, 04.07.2013 - 5 K 481/12.DA |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 31 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG, § 81 Abs 1 AufenthG, § 82 Abs 1 S 1 AufenthG
Nacheheliche Aufenthaltserlaubnis in Übergangsfällen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VG München, 18.01.2012 - M 25 K 11.5222
Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; dreijährige Ehebestandszeit; …
Auszug aus VG Darmstadt, 04.07.2013 - 5 K 481/12
Die Anwendung der alten Gesetzesfassung mit dem Erfordernis einer nur zweijährigen Ehebestandszeit käme demnach allenfalls in Betracht, wenn die Ehepartner zwei Jahre in familiärer Lebensgemeinschaft gelebt haben, danach die Trennung erfolgt und der Verlängerungsantrag bei der Ausländerbehörde rechtzeitig vor der Rechtsänderung gestellt wurde (so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2011 - 22 K 3024/11 - und VG München, Urteil vom 18.01.2012 - M 25 K 11.5222 - unter Hinweis auf Hess. VGH, Beschluss vom 21.09.2011, InfAuslR 2011, 441). - BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Auszug aus VG Darmstadt, 04.07.2013 - 5 K 481/12
34 Ebenso kann die Anknüpfung an einen Zeitpunkt in der Vergangenheit geboten sein, weil ein verfassungsrechtlich schutzwürdiges Vertrauen besteht, wenn noch unter der Gültigkeit der alten Rechtslage eine "Vertrauensinvestition" stattgefunden hat, die bereits zur Erlangung einer entsprechenden Rechtsposition oder anderen Dispositionen geführt hat (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 07.07.2010, 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05, juris). - VG Düsseldorf, 13.07.2011 - 22 K 3024/11
Rückwirkung Vertrauensschutz Eheliche Lebensgemeinschaft Trennungswille
Auszug aus VG Darmstadt, 04.07.2013 - 5 K 481/12
Die Anwendung der alten Gesetzesfassung mit dem Erfordernis einer nur zweijährigen Ehebestandszeit käme demnach allenfalls in Betracht, wenn die Ehepartner zwei Jahre in familiärer Lebensgemeinschaft gelebt haben, danach die Trennung erfolgt und der Verlängerungsantrag bei der Ausländerbehörde rechtzeitig vor der Rechtsänderung gestellt wurde (so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2011 - 22 K 3024/11 - und VG München, Urteil vom 18.01.2012 - M 25 K 11.5222 - unter Hinweis auf Hess. VGH, Beschluss vom 21.09.2011, InfAuslR 2011, 441). - VGH Hessen, 21.09.2011 - 3 B 1693/11
Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht und maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung bei …
Auszug aus VG Darmstadt, 04.07.2013 - 5 K 481/12
Die Anwendung der alten Gesetzesfassung mit dem Erfordernis einer nur zweijährigen Ehebestandszeit käme demnach allenfalls in Betracht, wenn die Ehepartner zwei Jahre in familiärer Lebensgemeinschaft gelebt haben, danach die Trennung erfolgt und der Verlängerungsantrag bei der Ausländerbehörde rechtzeitig vor der Rechtsänderung gestellt wurde (so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2011 - 22 K 3024/11 - und VG München, Urteil vom 18.01.2012 - M 25 K 11.5222 - unter Hinweis auf Hess. VGH, Beschluss vom 21.09.2011, InfAuslR 2011, 441). - BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08
Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer; …
Auszug aus VG Darmstadt, 04.07.2013 - 5 K 481/12
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei Verpflichtungsklagen zur Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen, und zwar sowohl hinsichtlich der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen als auch hinsichtlich behördlicher Ermessensentscheidungen (BVerwG, Urteil vom 09.06.2009 - 1 C 11.08 -, NVwZ 2009 1432).