Rechtsprechung
VG Darmstadt, 08.03.2016 - 3 K 1284/14.DA |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 RennwLottG, § 52 Nr 1 VwGO
Örtliche Zuständigkeit für Buchmachererlaubnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Örtliche Zuständigkeit für Buchmachererlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VG Sigmaringen, 03.09.2008 - 1 K 1333/08
Sportwette; Untersagung; gerichtliche Zuständigkeit; ortsgebundenes Recht
Auszug aus VG Darmstadt, 08.03.2016 - 3 K 1284/14
Hierfür mag es auf den Ort, an dem der Verwaltungsakt erlassen wurde, bzw. auf den Sitz des Beschwerten oder der erlassenden Behörde ankommen (§ 52 Nr. 3 oder § 52 Nr. 3 und Nr. 5 VwGO - so VG Sigmaringen, Beschl. vom 03.09.2008 - 1 K 1333/08; juris). - VGH Hessen, 12.03.2013 - 5 F 625/13
örtliche Zuständigkeit
Auszug aus VG Darmstadt, 08.03.2016 - 3 K 1284/14
Damit ist die Erlaubnis - unabhängig von der persönlichen Zuverlässigkeit des Buchmachers - so eng an die als Wettbüro dienende Örtlichkeit geknüpft, dass sie ohne diese Örtlichkeit nicht denkbar ist, was nach Sinn und Zweck des Gerichtsstandes der Belegenheit die gerichtliche Zuständigkeit gemäß § 52 Nr. 1 VwGO begründet (so Hess. VGH, Beschluss vom 12.03.2013 - 5 F 625/13 -, NVwZ-RR 2013, S. 784 und juris; bezogen auf die Genehmigung der Schiedsstellenfeststellung für das Budget und die Zuschläge eines konkreten Krankenhauses).
- VG Stuttgart, 25.04.2023 - 18 K 4259/21
Verwaltungsgerichtliche örtliche Zuständigkeit bei Begehren auf Erteilung einer …
Die vorliegende Konstellation ist im Hinblick auf den Ortsbezug mit derjenigen für eine (terrestrische) Buchmachererlaubnis vergleichbar, für die aufgrund der engen örtlichen Verknüpfung mit einer bestimmten Betriebsstätte ebenfalls der Ortsbezug bejaht worden ist (vgl.VG Darmstadt, Beschluss vom 08.03.2016 - 3 K 1284/14.DA -, juris Rn. 2).Unabhängig davon, dass diese Entscheidung eine Untersagungsverfügung betraf, die möglicherweise bereits deshalb anders zu beurteilen ist (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 08.03.2016 - 3 K 1284/14.DA -, juris Rn. 4), weicht die gesetzliche Ausgestaltung hinsichtlich der Wettvermittlung in dem entschiedenen Fall insofern deutlich von der aktuellen Rechtslage ab, als dass unter Geltung der alten Rechtslage die Tätigkeit einer Wettvermittlung gar nicht vorgesehen war und dementsprechend auch keine gesetzlichen Anforderungen an die Räumlichkeiten gestellt wurden.
Zudem müsste ein Klageverfahren bei Änderungen des rechtlichen Prüfungsschwerpunktes plötzlich zwischen den Verwaltungsgerichten verwiesen oder der Streitstoff gesplittet bearbeitet werden, was ebenfalls auszuschließen ist (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 08.03.2016 - 3 K 1284/14.DA -, juris Rn. 3).