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   VG Darmstadt, 11.03.2015 - 2 K 1634/13.DA   

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VG Darmstadt, 11.03.2015 - 2 K 1634/13.DA (https://dejure.org/2015,76111)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 11.03.2015 - 2 K 1634/13.DA (https://dejure.org/2015,76111)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 11. März 2015 - 2 K 1634/13.DA (https://dejure.org/2015,76111)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 8 A 10623/10

    Zur Untersagung einer baurechtswidrigen Prostitutionstätigkeit

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.03.2015 - 2 K 1634/13
    In diesen Fällen bietet letztlich nur ein Vorgehen gegen den Grundstückseigentümer die Gewähr, für die Zukunft eine den baurechtlichen Vorschriften entsprechende Nutzung der Liegenschaft herbeizuführen (s. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.07.2010 - 8 A 10623/10, NVwZ-RR 2010, 755).7Mit einer solchen Fallgestaltung der erkennbaren Erfolglosigkeit eines behördlichen Vorgehens gegen denjenigen, der die illegale Nutzung tatsächlich ausübt (Handlungsverantwortlicher), ist die hier von der Antragsgegnerin in Bezug auf die Liegenschaft der Antragstellerin vorgefundene Situation indes nicht vergleichbar; dies schon deshalb, weil der Antragstellerin ein paralleles Vorgehen gegen den tatsächlichen Nutzer und auch gegen den Hauptmieter problemlos möglich war.

    Die allein gegen den Kläger gerichtete Anordnung, die Nutzung aller nicht genehmigten Wohnungen zu unterbinden und insbesondere die entsprechenden Mietverträge unverzüglich zu kündigen, ist nach der vorgenannten Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und in Anbetracht der auch hier zu erwartenden langwierigen zivilrechtlichen Räumungsklagen, deren Erfolgsaussichten zudem zumindest zweifelhaft sind, weil der Vermieter selbst durch die Vermietung der nicht zu Wohnzwecken genehmigten Räume die Ursache des späteren Kündigungsgrundes gesetzt hat, kaum geeignet, den baurechtswidrigen Zustand zeitnah und effektiv zu beseitigen (vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.1988, 7 B 2677/88; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.07.2010,8 A 10623/10; VG Neustadt, Beschluss vom 23.07.2004, 4 L 1673/04.NW; jeweils juris).

    Diesbezüglich ist auch die Störerauswahl der Behörde nicht zu beanstanden, insbesondere kann in Fällen der baurechtswidrigen Nutzung von Räumen die Störung nach Beendigung der aktuellen rechtswidrigen Nutzung dauerhaft nur durch ein Nutzungs- und Weitervermietungsverbot gegenüber dem Eigentümer erreicht werden (vgl. beispielsweise: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.07.2010, a. a. O.).Sonstige Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Verfügung sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.

  • VGH Hessen, 06.10.1988 - 4 TG 3126/88
    Auszug aus VG Darmstadt, 11.03.2015 - 2 K 1634/13
    Die Ingebrauchnahme des Bauwerks vor Erteilung der erforderlichen Baugenehmigung ist deshalb nicht bloß ungenehmigt, sondern auch unzulässig (st. Rspr.: vgl. HessVGH, Beschluss vom 12.10.1969, IV TH 76/79, HessVG Rspr. 1980, S. 4; Urteil vom 11.09.1981, IV UE 17/79, BRS 38 Nr. 71; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.07.1985, 6 B 70/85, BRS 44 Nr. 202).Wird das Nutzungsverbot seitens der Behörde aber zugleich mit der materiell-rechtlichen Unzulässigkeit der baulichen Anlage begründet, ist auch diese seitens des Gerichts zu überprüfen, weil der Erlass eines bauaufsichtlichen Nutzungsverbots eine Ermessenentscheidung der Bauaufsichtsbehörde ist (vgl. hierzu: HessVGH, Beschluss vom 06.10.1988,4 TG 3126/88, juris).
  • VGH Hessen, 02.04.2002 - 4 TG 575/02

    Nutzungsverbot - formelle Illegalität - Mobilfunkanlage

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.03.2015 - 2 K 1634/13
    Dabei ist die Anordnung eines Nutzungsverbotes nach der Rechtsprechung der Hessischen Verwaltungsgerichte regelmäßig bereits in den Fällen der formellen Baurechtswidrigkeit einer baulichen Anlage gerechtfertigt, also bereits dann, wenn eine Anlage baugenehmigungspflichtig ist und die erforderliche Genehmigung hierfür nicht vorliegt (HessVGH, Beschluss vom 19.09.2006, 3 TG 2161/06, NVwZ-RR 2007, S. 81; Beschluss vom 16.05.2004, 3 UE 2041/01, BauR 2005, S. 1310: Beschluss vom 02.04.2002, 4 TG 575/02, ESVGH 52, S. 72).
  • VGH Hessen, 16.06.2004 - 3 UE 2041/01

    Unzulässigkeit einer Grenzgarage auf einer aufgeschüttetes Gelände sichernden

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.03.2015 - 2 K 1634/13
    Dabei ist die Anordnung eines Nutzungsverbotes nach der Rechtsprechung der Hessischen Verwaltungsgerichte regelmäßig bereits in den Fällen der formellen Baurechtswidrigkeit einer baulichen Anlage gerechtfertigt, also bereits dann, wenn eine Anlage baugenehmigungspflichtig ist und die erforderliche Genehmigung hierfür nicht vorliegt (HessVGH, Beschluss vom 19.09.2006, 3 TG 2161/06, NVwZ-RR 2007, S. 81; Beschluss vom 16.05.2004, 3 UE 2041/01, BauR 2005, S. 1310: Beschluss vom 02.04.2002, 4 TG 575/02, ESVGH 52, S. 72).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1988 - 7 B 2677/88
    Auszug aus VG Darmstadt, 11.03.2015 - 2 K 1634/13
    Die allein gegen den Kläger gerichtete Anordnung, die Nutzung aller nicht genehmigten Wohnungen zu unterbinden und insbesondere die entsprechenden Mietverträge unverzüglich zu kündigen, ist nach der vorgenannten Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und in Anbetracht der auch hier zu erwartenden langwierigen zivilrechtlichen Räumungsklagen, deren Erfolgsaussichten zudem zumindest zweifelhaft sind, weil der Vermieter selbst durch die Vermietung der nicht zu Wohnzwecken genehmigten Räume die Ursache des späteren Kündigungsgrundes gesetzt hat, kaum geeignet, den baurechtswidrigen Zustand zeitnah und effektiv zu beseitigen (vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.1988, 7 B 2677/88; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.07.2010,8 A 10623/10; VG Neustadt, Beschluss vom 23.07.2004, 4 L 1673/04.NW; jeweils juris).
  • BVerwG, 07.08.2013 - 7 B 9.13

    Bundesbodenschutzgesetz; Zustandsverantwortlichkeit; Untätigkeit der Behörde

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.03.2015 - 2 K 1634/13
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht im Hinblick auf die seitens des Klägers zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.08.2013 (Aktenzeichen 7 B 9/13).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.07.1985 - 6 B 70/85
    Auszug aus VG Darmstadt, 11.03.2015 - 2 K 1634/13
    Die Ingebrauchnahme des Bauwerks vor Erteilung der erforderlichen Baugenehmigung ist deshalb nicht bloß ungenehmigt, sondern auch unzulässig (st. Rspr.: vgl. HessVGH, Beschluss vom 12.10.1969, IV TH 76/79, HessVG Rspr. 1980, S. 4; Urteil vom 11.09.1981, IV UE 17/79, BRS 38 Nr. 71; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.07.1985, 6 B 70/85, BRS 44 Nr. 202).Wird das Nutzungsverbot seitens der Behörde aber zugleich mit der materiell-rechtlichen Unzulässigkeit der baulichen Anlage begründet, ist auch diese seitens des Gerichts zu überprüfen, weil der Erlass eines bauaufsichtlichen Nutzungsverbots eine Ermessenentscheidung der Bauaufsichtsbehörde ist (vgl. hierzu: HessVGH, Beschluss vom 06.10.1988,4 TG 3126/88, juris).
  • VGH Hessen, 12.10.1979 - IV TH 76/79
    Auszug aus VG Darmstadt, 11.03.2015 - 2 K 1634/13
    Die Ingebrauchnahme des Bauwerks vor Erteilung der erforderlichen Baugenehmigung ist deshalb nicht bloß ungenehmigt, sondern auch unzulässig (st. Rspr.: vgl. HessVGH, Beschluss vom 12.10.1969, IV TH 76/79, HessVG Rspr. 1980, S. 4; Urteil vom 11.09.1981, IV UE 17/79, BRS 38 Nr. 71; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.07.1985, 6 B 70/85, BRS 44 Nr. 202).Wird das Nutzungsverbot seitens der Behörde aber zugleich mit der materiell-rechtlichen Unzulässigkeit der baulichen Anlage begründet, ist auch diese seitens des Gerichts zu überprüfen, weil der Erlass eines bauaufsichtlichen Nutzungsverbots eine Ermessenentscheidung der Bauaufsichtsbehörde ist (vgl. hierzu: HessVGH, Beschluss vom 06.10.1988,4 TG 3126/88, juris).
  • VGH Hessen, 01.12.2014 - 3 B 1633/14

    Rechtsnachfolge in bauordnungsrechtliche Verfügungen

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.03.2015 - 2 K 1634/13
    Das Vertrauen, dass ein rechtswidriger Zustand aufgrund langjähriger Duldung aufrechterhalten wird, ist deshalb weder schutzwürdig noch geschützt (vgl. zu allem: HessVGH, Beschluss vom 01.12.2014, 3 B 1633/14, juris; Hornmann, HBO, 2. Aufl., § 72 Rdnr. 124, m. w. N.).
  • VGH Hessen, 06.03.2013 - 4 B 2284/12
    Auszug aus VG Darmstadt, 11.03.2015 - 2 K 1634/13
    Daher ist regelmäßig die verantwortliche Person in Anspruch zu nehmen, die die Gefahr bzw. Störung am schnellsten und wirksamsten zu beseitigen in der Lage ist (HessVGH, Beschluss vom 06.03.2013, 4 B 2284/12; Hornmann, HBO, 2. Aufl., § 72 Rdnr. 235).
  • VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04

    Bauordnungsrechtliche Untersagung illegal genutzter Wohnung bei Vermietung

  • VGH Bayern, 02.11.2011 - 2 CS 11.1558

    Nutzungsuntersagung; richtiger Adressat; Zwischenvermieter; Sofortvollzug;

  • VGH Hessen, 19.09.2006 - 3 TG 2161/06

    Sportwettenbüro; Vergnügungsstätte; Nutzungsuntersagung

  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1995 - 5 S 71/95

    Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldes bei einer Vielzahl unterschiedlicher

  • VGH Hessen, 21.10.1993 - 4 UE 1286/89

    Vollstreckung eines aus vielen Einzelhandlungen bestehenden städtebaulichen

  • SG Trier, 14.02.2017 - S 3 SO 67/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

    Auf die vom Regionalverband S. vor dem Verwaltungsgericht Trier gegen sie erhobene Klage (Az.: 2 K 1634/13) übernahm sie den Fall ab dem 01.06.2014, verneinte aber, im Anschluss an die Argumentation des Regionalverbandes, ihre sachliche Zuständigkeit als Jugendhilfeträger.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prozessakte, der Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 2 K 1634/13), der von der Klägerin und dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsakten, einschließlich der Akten des Regionalverbandes S., der Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Beratung war, Bezug genommen.

  • VGH Hessen, 10.08.2017 - 4 A 839/15
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 11. März 2015 - 2 K 1634/13.

    Über den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 11. März 2015 - 2 K 1634/13.

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