Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 11.10.2012 - 2 L 1129/12.DA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36295
VG Darmstadt, 11.10.2012 - 2 L 1129/12.DA (https://dejure.org/2012,36295)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 11.10.2012 - 2 L 1129/12.DA (https://dejure.org/2012,36295)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - 2 L 1129/12.DA (https://dejure.org/2012,36295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,36295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zu späte Punktetilgung: 18 Punkte sind nun mal 18 Punkte => Führerschein weg!

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    18 Punkte sind zu viel!

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft;

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.10.2012 - 2 L 1129/12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25.09.2008 (AZ: 3 C 21.07, BVerwGE 132, 57) ausdrücklich klargestellt, dass auch in den Fällen, in denen der Betroffene 18 Punkte oder mehr erreicht hatte, bis zur Entscheidung über die Entziehung aber der Punktestand sich durch Tilgung reduziert, aufgrund des Tattagprinzips die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen als unwiderleglich festgestellt gilt.

    "Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Urteil - 3 C 21.07 - vom gleichen Tage unter Hinweis auf die beiden o.g. Urteile ausdrücklich klargestellt, dass seine Entscheidung über die Geltung des Tattagprinzips auch für die Fälle gilt, in denen der Inhaber einer Fahrerlaubnis einen Punktestand erreicht hat, der nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zur Folge hat, eine danach eintretende Tilgung von Punkten also für die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung auf dieser Grundlage ohne Bedeutung ist (BVerwGE 132, 57 = NJW 2009.610).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 25.09.2008 (a.a.O.) gerade auch mit dem aus §§ 29 Abs. 8, 28 Abs. 2 StVG folgenden Verwertungsverbot auseinandergesetzt und darauf hingewiesen, dass das Verwertungsverbot nur bis zu einem Punktestand unter 18 Punkten greife.

  • VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Tattagsprinzip; Nichtteilnahme an

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.10.2012 - 2 L 1129/12
    Die genaue Punktzahl ist für die Wirkung der einzelnen Maßnahme dabei jedenfalls solange nicht entscheidend, wie die Fahrerlaubnisbehörde die für die nach dem Tattagprinzip ermittelte Punktzahl zutreffende Maßnahme nach § 4 Abs. 3 FeV ergreift (VGH München, Beschluss vom 14.12.2005 - 11 CS 05.1677, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht