Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 15.02.1990 - VI/2 H 208/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8966
VG Darmstadt, 15.02.1990 - VI/2 H 208/90 (https://dejure.org/1990,8966)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 15.02.1990 - VI/2 H 208/90 (https://dejure.org/1990,8966)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 15. Februar 1990 - VI/2 H 208/90 (https://dejure.org/1990,8966)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,8966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 327
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.02.1990 - VI/2 H 208/90
    Sie gehen von der Annahme aus, daß bei einwandfreiem Verhalten eines Kraftfahrers im Straßenverkehr während der Tilgungsfrist eine von ihm ausgehende Gefahr für die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist (vgl. dazu BVerwG, NJW 1977, 1075 [1077]).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2013 - 10 S 2292/12

    Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar; tilgungsreife Eintragung im

    Denn nach der Systematik des Gesetzes ist die äußerste zeitliche Grenze der Verwertbarkeit einer Ordnungswidrigkeit für eine Anordnung nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG jedenfalls der Eintritt der Tilgungsreife im Verkehrszentralregister (BayVGH, Beschl. v. 07.11.2011 - 11 CS 11.2109 - juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 12.03.2008 a.a.O.; VG München, Urteil vom 15.01.2002 - M 6a K 01.2320 - juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 15.02.1990, NZV 1990, 327; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, § 2a StVG Rdnr. 11).

    Die Vorschriften über die Tilgung von Eintragungen im Verkehrszentralregister gehen mithin von der Annahme aus, dass bei einwandfreiem Verhalten eines Kraftfahrers im Straßenverkehr während der Tilgungsfrist eine von ihm ausgehende Gefahr für die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und die Tat für die verkehrsrechtlichen Zwecke des Registers bedeutungslos geworden ist; sie sind damit konkreter Ausdruck des Bewährungsgedankens (vgl. dazu schon BVerwG, Urt. v. 17.12.1976 - VII C 28.74 - NJW 1977, 1075; VG Darmstadt; Beschluss vom 15.02.1990, a.a.O.).

  • VG München, 05.05.2011 - M 1 S 11.1531

    Unterlassene Anordnung eines Aufbauseminars nach § 2a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG

    a) Nach einer verbreiteten Ansicht kann eine Tat erst dann nicht mehr zur Grundlage einer Maßnahme nach § 2a Abs. 2 StVG gemacht werden, wenn die Eintragung im Verkehrszentralregister bereits tilgungsreif ist (VG München vom 27.8.2007, M 6a S 07.2476; VG Hamburg vom 8.6.1998, 22 VG 2131/98, beide Juris; VG Darmstadt vom 15.2.1990, NZV 1990, 327).
  • VGH Bayern, 07.11.2011 - 11 CS 11.2109

    Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger

    Die zeitliche Grenze der Verwertbarkeit einer Ordnungswidrigkeit für eine Anordnung nach § 2 a Abs. 2 StVG ist ausschließlich die Tilgungsreife im Verkehrszentralregister (VG Darmstadt vom 15.2.1990 NZV 1990, 327; VG Neustadt vom 28.9.2001 ZfS 2001, 569; VG Hamburg vom 8.6.1998 NZV 1998, 392).
  • VG München, 18.05.2011 - M 1 K 11.1529

    Unterlassene Anordnung eines Aufbauseminars nach § 2a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG

    a) Nach einer verbreiteten Ansicht kann eine Tat erst dann nicht mehr zur Grundlage einer Maßnahme nach § 2a Abs. 2 StVG gemacht werden, wenn die Eintragung im Verkehrszentralregister bereits tilgungsreif ist (VG München vom 27.8.2007, M 6a S 07.2476; VG Hamburg vom 8.6.1998, 22 VG 2131/98, beide Juris; VG Darmstadt vom 15.2.1990, NZV 1990, 327).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1992 - 10 S 322/92

    Fahrerlaubnis auf Probe - Behördliche Entscheidung über erneute

    Der Antragsgegnerin als der zuständigen Verkehrsbehörde ist daher bei Erlaß einer Anordnung nach § 2 a Abs. 2 StVG i. V. m. § 12 d StVZO kein Ermessen eingeräumt; sie ist vielmehr zum Tätigwerden verpflichtet, wenn die in der Vorschrift normierten gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (vgl. Jagusch- Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl., 1991, § 2 a StVG, RdNr. 8; VG Minden, Beschl. v. 6.10.1988, NZV 1989, 368; VG Darmstadt, Beschl. v. 15.2.1990, NZV 1990, 327).
  • VG Karlsruhe, 03.07.1998 - 4 K 1262/98

    Anordnung der Teilnahme an einem Nachschuldungskurs bei im

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht