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   VG Darmstadt, 17.04.2008 - 3 E 395/07   

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https://dejure.org/2008,36982
VG Darmstadt, 17.04.2008 - 3 E 395/07 (https://dejure.org/2008,36982)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 17.04.2008 - 3 E 395/07 (https://dejure.org/2008,36982)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 17. April 2008 - 3 E 395/07 (https://dejure.org/2008,36982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33 AMG, § 4 Abs 3 S 1 AMGKostV, § 105b AMG, § 8 Abs 3 VwKostG, Art 110 Abs 1 GG
    Gebührenrecht: Arzneimittelzulassung - Festsetzung einer Gebühr für die Bearbeitung einer Änderungsanzeige, Verjährung, persönliche Gebührenfreiheit eines Krankenhauses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenrecht: Arzneimittelzulassung - Festsetzung einer Gebühr für die Bearbeitung einer Änderungsanzeige, Verjährung, persönliche Gebührenfreiheit eines Krankenhauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 38.04

    Gebühren für Arzneimittelzulassung; Verjährung von Gebührenforderungen;

    Auszug aus VG Darmstadt, 17.04.2008 - 3 E 395/07
    Durch den Begriff "spätestens" ist klargestellt, dass es sich insoweit um eine absolute Fristbestimmung und damit um die absolute Grenze für die Verjährung handelt (BVerwG, Urteil vom 24.02.2005 - 3 C 38/04 -, BVerwGE 123, 92).

    Eine derart sinnlose Regelung kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2005, a.a.O.).

    Wenn von einem primären Abstellen auf die Fälligkeit die Rede sei, müsse die zweite Frist zumindest sekundär auch Bedeutung haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2005, a.a.O.).

  • OVG Berlin, 11.12.2003 - 5 B 11.01

    Gebühr für die Verlängerung von arzneimittelrechtlichen Zulassungen; Verjährung

    Auszug aus VG Darmstadt, 17.04.2008 - 3 E 395/07
    Da die dreijährige Verjährungsfrist in § 20 Abs. 1 Satz 1 VwKostG keinen eigenen Anknüpfungspunkt hat und die vierjährige Frist bereits nach Satz 1 mit der Entstehung des Anspruchs zu laufen beginnt, muss sich der in § 20 Abs. 1 Satz 2 VwKostG genannte Fälligkeitszeitpunkt auf die dreijährige Verjährungsfrist beziehen (vgl. auch OVG Berlin, Urteil vom 11.12.2003 - 5 B 11.01 -, Med R 2004, 261).

    Bleibt aber die Gebührenentscheidung aus, so verjährt der Anspruch jedenfalls mit Ablauf des vierten Jahres nach der Entstehung (vgl. auch OVG Berlin, Urteil vom 11.12.2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.08.2007 - 9 C 2.07

    Landesbetrieb Straßen und Verkehr; Halteranfrage; Amtshandlung; persönliche

    Auszug aus VG Darmstadt, 17.04.2008 - 3 E 395/07
    Eine erwerbswirtschaftliche Ausrichtung ist dagegen nicht schon dann anzunehmen, wenn im Zuge einer angestrebten Binnenmodernisierung der Verwaltung die Funktionseinheit lediglich betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente der Privatwirtschaft, wie zum Beispiel das kaufmännische Rechnungswesen, nutzen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.08.2007 - 9 C 2/07 -, NVwZ 2008, 78).
  • VG Darmstadt, 19.09.2017 - 7 K 479/14

    Luftverkehrsrecht, An- und Abfluggebühren

    Mit dem Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch.Weder die dreijährige noch die vierjährige Verjährungsfrist sind abgelaufen.Hinsichtlich der Frage, ob eine Festsetzung von Kosten noch möglich ist, ist die Vierjahresfrist des § 20 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz VwKostG relevant (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 11.12.2003 - 5 B 11.01 -, Rn. 26 ff.; VG Darmstadt, Urteil vom 17.04.2008 - 3 E 395/07 -, Rn. 25, beide juris).
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