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   VG Darmstadt, 19.09.2017 - 6 L 1031/17.DA   

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VG Darmstadt, 19.09.2017 - 6 L 1031/17.DA (https://dejure.org/2017,35520)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 19.09.2017 - 6 L 1031/17.DA (https://dejure.org/2017,35520)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 19. September 2017 - 6 L 1031/17.DA (https://dejure.org/2017,35520)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 5 S 1 BImSchG, Art 28 Abs 2 S 1 GG, § 51 Abs 1 WHG
    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung für Windenergieanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung für Windenergieanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Gefährdung der Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Mossautal

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Gefährdung der Trinkwasserversorgung durch Windpark

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • VG Darmstadt, 17.06.2015 - 6 L 571/15

    Eilantrag der Stadt Michelstadt gegen geplantes Windrad abgelehnt

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2017 - 6 L 1031/17
    Bei der Frage der Erfolgsaussicht der Klage hat das Verwaltungsgericht den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid nur darauf zu überprüfen, ob Rechte des anfechtenden Dritten verletzt werden (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 05.10.1990, - 7 C 55.89 und 7 C 56.89 - VGH Kassel, Beschluss vom 31.05.1990, - 8 R 3118/89 - Beschluss vom 27.09.2004, - 2 TG 1630/04 - VG Darmstadt, Beschluss vom 17.06.2015, - 6 L 571/15.DA -).

    Sie ist grundsätzlich nicht befugt, eine umfassende objektiv-rechtliche Prüfung zu verlangen, sondern sie kann nur mit Erfolg Verstöße gegen Vorschriften geltend machen, die auch dem Schutz gemeindlicher Interessen zu dienen bestimmt sind (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 05.11.2002, -9 VR 14.02 - Urteil vom 24.06.2004, - 4 C 11.03 - VGH Kassel, Beschluss vom 07.05.2009, - 3 A 1523/08.Z - VG Darmstadt, Beschluss vom 17.06.2015, - 6 L 571/15.DA - VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2017 - 6 L 1642/16.DA -).

  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10

    Drittschutz im Wasserrecht

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2017 - 6 L 1031/17
    Außerdem stehe nach der Rechtsprechung des HessVGH (Urteil vom 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -) das Zulassungserfordernis für die Grundwasserentnahme allein im öffentlichen Interesse.

    Dem Antragsgegner und der Beigeladenen ist zwar zuzugeben, dass das Zulassungserfordernis für die Grundwasserentnahme gemäß §§ 8 und 12 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) allein im öffentlichen Interesse besteht und mit Ausnahme einer Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme keine drittschützende Wirkung entfaltet (HessVGH, Urteil vom 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, juris).

  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 C 3.98

    Trinkwasserversorgung; Wassergewinnungsanlage; Planfeststellung; Vorkehrungen;

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2017 - 6 L 1031/17
    Sie können hierbei das Wohl der Allgemeinheit verteidigen, soweit dieses durch ihre Selbstverwaltungsbefugnisse qualifiziert ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.08.1999 - 4 C 3/98 -, juris Rn. 11).

    Dies gilt nicht nur für unmittelbare Eingriffe in den Bestand dieser Einrichtungen, sondern auch für solche Beeinträchtigungen ihrer Funktionsfähigkeit, die erst mittelbar durch ein Einwirken auf das Grundwasser in ihrem Einzugsbereich verursacht werden (BVerwG, Urteil vom 12.08.1999 - 4 C 3.98 -, juris; VG Darmstadt, Urteil vom 16.12.2015 - 6 K 1134/12.DA -).

  • BVerwG, 11.03.1970 - IV C 59.67

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen einen gemeindlichen Verwaltungsakt im

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2017 - 6 L 1031/17
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 11.03.1970 - IV C 59.67 -) seien auch die Regelungen von Wasserschutzgebietsverordnungen nicht drittschützend, sondern dienten der Allgemeinheit.

    Die Berücksichtigung von deren Interessen ist aus rechtlicher Sicht nicht mehr als ein schlichter Reflex (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.03.1970 - IV C 59.67 -, juris; BayVGH, Urteil vom 18.05.1990 - 22 B 88.763 -, NVwZ 1990, 998; VG Kassel, Beschluss vom 22.06.2016 - 1 L 537/16.KS).

  • BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10

    Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2017 - 6 L 1031/17
    Diese nachträgliche Ergänzung ist in Anbetracht der verfassungsrechtlich geschützten Baufreiheit auch zu Gunsten der Beigeladenen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.11.2010 - 4 B 43.10 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - 11 S 20.11

    Keine Sperrung des Mauerwegs am Westufer des Groß Glienicker Sees durch

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2017 - 6 L 1031/17
    Eine weitere Verzögerung der Inbetriebnahme der Anlagen bis nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens hätte vor allem wegen sinkender Einspeisevergütungen - wie seitens der Beigeladenen vorgetragen - erhebliche wirtschaftliche Nachteile für sie zur Folge und würde ihr Vorhaben damit grundsätzlich in Frage stellen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 15.02.2008 - 9 B 101/08 -, juris; OVG Berlin, Beschluss vom 18.05.2011 - OVG 11 S 20.11 -, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 22.01.2007 - 2 W 39/06 -, NVwZ-RR 2007, 351 f.; VGH Mannheim, Beschluss vom 22.07.1994 - 10 S 1017/94 -, NVwZ-RR 1994, 625 ff.).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2017 - 6 L 1031/17
    Sie ist grundsätzlich nicht befugt, eine umfassende objektiv-rechtliche Prüfung zu verlangen, sondern sie kann nur mit Erfolg Verstöße gegen Vorschriften geltend machen, die auch dem Schutz gemeindlicher Interessen zu dienen bestimmt sind (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 05.11.2002, -9 VR 14.02 - Urteil vom 24.06.2004, - 4 C 11.03 - VGH Kassel, Beschluss vom 07.05.2009, - 3 A 1523/08.Z - VG Darmstadt, Beschluss vom 17.06.2015, - 6 L 571/15.DA - VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2017 - 6 L 1642/16.DA -).
  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2017 - 6 L 1031/17
    Sie ist grundsätzlich nicht befugt, eine umfassende objektiv-rechtliche Prüfung zu verlangen, sondern sie kann nur mit Erfolg Verstöße gegen Vorschriften geltend machen, die auch dem Schutz gemeindlicher Interessen zu dienen bestimmt sind (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 05.11.2002, -9 VR 14.02 - Urteil vom 24.06.2004, - 4 C 11.03 - VGH Kassel, Beschluss vom 07.05.2009, - 3 A 1523/08.Z - VG Darmstadt, Beschluss vom 17.06.2015, - 6 L 571/15.DA - VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2017 - 6 L 1642/16.DA -).
  • VGH Hessen, 27.09.2004 - 2 TG 1630/04

    Kein vorläufiger Rechtsschutz für eine Gemeinde gegen die Errichtung mehrerer

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2017 - 6 L 1031/17
    Bei der Frage der Erfolgsaussicht der Klage hat das Verwaltungsgericht den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid nur darauf zu überprüfen, ob Rechte des anfechtenden Dritten verletzt werden (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 05.10.1990, - 7 C 55.89 und 7 C 56.89 - VGH Kassel, Beschluss vom 31.05.1990, - 8 R 3118/89 - Beschluss vom 27.09.2004, - 2 TG 1630/04 - VG Darmstadt, Beschluss vom 17.06.2015, - 6 L 571/15.DA -).
  • OVG Saarland, 22.01.2007 - 2 W 39/06

    Aussetzung eines erst nach langem Zuwarten erklärten Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2017 - 6 L 1031/17
    Eine weitere Verzögerung der Inbetriebnahme der Anlagen bis nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens hätte vor allem wegen sinkender Einspeisevergütungen - wie seitens der Beigeladenen vorgetragen - erhebliche wirtschaftliche Nachteile für sie zur Folge und würde ihr Vorhaben damit grundsätzlich in Frage stellen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 15.02.2008 - 9 B 101/08 -, juris; OVG Berlin, Beschluss vom 18.05.2011 - OVG 11 S 20.11 -, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 22.01.2007 - 2 W 39/06 -, NVwZ-RR 2007, 351 f.; VGH Mannheim, Beschluss vom 22.07.1994 - 10 S 1017/94 -, NVwZ-RR 1994, 625 ff.).
  • VGH Hessen, 25.07.2017 - 9 B 2522/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

  • VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16

    § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 UmwRG vermittelt einem sonstigen Beteiligten im

  • VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15

    Wann sind Windenergieanlagen UVP-pflichtig?

  • VGH Hessen, 28.01.2014 - 9 B 2184/13
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2015 - 10 S 1169/13

    Biogasanlage neben Wohnnutzung

  • VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08

    Gemeindliches Einvernehmen; Versagungsrecht; Planungsrechte; tatsächliche

  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

  • VGH Hessen, 31.05.1990 - 8 R 3118/89

    Genehmigung zur Errichtung eines Kohlekraftwerkblocks; vorläufiger Rechtsschutz

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1994 - 10 S 1017/94

    Duldung von geologischen Untersuchungen eines möglichen Abfalldeponiestandortes

  • BVerfG, 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung von Maßnahmen der

  • VGH Bayern, 18.05.1990 - 22 B 88.763
  • BVerwG, 27.01.1988 - 4 B 12.88

    U-Bahnbau - Grundwasserschutz - Grundwasserabsenkung - Öffentliche

  • OVG Thüringen, 26.02.1997 - 2 EO 624/96

    Widerspruch; Dritter; Zulassung eines Betriebsplans; Gemeinde;

  • VG Darmstadt, 24.08.2018 - 6 L 4907/17

    Klage eines Umweltverbandes gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

    Den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Gemeinde L vom 20.02.2017 lehnte die beschließende Kammer mit Beschluss vom 19.09.2017 (Az. 6 L 1031/17.DA ) ab.

    Da bereits mehrere Rechtsbehelfe gegen den Windpark F bei Gericht anhängig seien, habe der Antragsteller zunächst davon abgesehen, das Gericht mit weiteren Verfahren zu beschäftigen, denn er sei davon ausgegangen, dass in dem Verfahren 6 L 1031/17.DA der Gemeinde L auch der Artenschutz und die Umweltverträglichkeitsprüfung auf dem Prüfstand ständen.

    Das beschließende Gericht sei in seiner Eilentscheidung vom 19.09.2017 in dem Verfahren 6 L 1031/17.DA der Gemeinde Mossautal der sachkundigen Einschätzung des HLNUG und der Oberen Wasserbehörde gefolgt, dass mit den Nebenbestimmungen eine Verunreinigung des Grundwassers und eine Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung nicht zu erwarten seien.

    Dies habe das Gericht mit Beschluss vom 19.09.2017 in dem Verfahren 6 L 1031/17.DA der Gemeinde L sowie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in dem zugehörigen Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 23.02.2018 - 9 B 2012/17 - bestätigt.

    Zudem sei der Antragstellerin das Rechtsschutzbedürfnis abzusprechen, weil sie zunächst nahezu zehn Monate untätig geblieben sei und erst nach Ablehnung des unter dem Az. 6 L 1031/17.DA geführten Verfahrens der Gemeinde L um Rechtsschutz nachgesucht habe.

    Gegenstand der Beratung sind neben der Gerichtsakte zu diesem Eilverfahren auch die Gerichtsakte zum Klageverfahren mit dem Az. 6 K 4835/17.DA sowie die Behördenakten des Antragsgegners betreffend den Windpark F (Band 1 bis 6 und ein Band UVP-Vorprüfung) nebst Antragsunterlagen (ursprünglich zwei Ordner, vom Gericht nach Auseinanderbrechen derselben aufgeteilt in drei Ordner) sowie die Gerichtsakten der Verfahren der Gemeinde L mit den Aktenzeichen 6 K 88/17.DA sowie 6 L 1031/17.DA und die Gerichtsakte des Verfahrens 6 K 512/17.DA gewesen.

    Ein solcher Vertrauenstatbestand, der die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen ließe, kann nicht in dem Umstand gesehen werden, dass der Antragsteller zunächst den Ausgang des Eilverfahrens der Gemeinde L (Az. 6 L 1031/17.DA ) abgewartet hat.

    Eine Verunreinigung des Grundwassers und eine Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung sind danach - wie das Gericht mit Beschluss vom 19.09.2017 in dem Verfahren 6 L 1031/17.DA der Gemeinde L bereits festgestellt hat - nicht zu erwarten.

    Bereits mit Beschluss vom 19.09.2017 in dem Verfahren 6 L 1031/17.DA der Gemeinde L, den der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit seiner Beschwerdeentscheidung vom 26.02.2018 ( 9 B 2012/17 ) bestätigt hat, hat die Kammer entschieden, dass eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung durch das geplante Windkraftvorhaben der Beigeladenen weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht zu besorgen ist.

  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 826/17
    Der vorsorglich für den Fall einer Trübung des Grundwassers vorgesehene Filtereinbau verhindert eine Beeinträchtigung des Trinkwassers und stellt damit eine Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahme dar, die im Rahmen der UVP-Vorprüfung zu berücksichtigen ist (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 19.09.2017 - 6 L 1031/17.DA , juris, Rn. 69 ff, und Beschluss vom 24.08.2018 - 6 L 4907/17.DA -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 06.01.2020 - 9 B 1876/18 -, juris, Rn. 19 ).
  • VGH Hessen, 26.02.2018 - 9 B 2012/17

    BESTIMMTHEIT; BESTIMMTHEITSERFORDERNIS; ERSATZVORNAHME; ERSATZWASSERVERSORGUNG;

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 19. September 2017 - 6 L 1031/17.DA - wird zurückgewiesen.
  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16

    Klage gegen Windpark Greiner Eck im Odenwald abgewiesen

    Der vorsorglich für den Fall einer Trübung des Grundwassers vorgesehene Filtereinbau verhindert eine Beeinträchtigung des Trinkwassers und stellt damit eine Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahme dar, die im Rahmen der UVP-Vorprüfung zu berücksichtigen ist (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 19.09.2017 - 6 L 1031/17.DA , juris,.
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