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   VG Darmstadt, 19.09.2017 - 7 K 479/14.DA   

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VG Darmstadt, 19.09.2017 - 7 K 479/14.DA (https://dejure.org/2017,35176)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 19.09.2017 - 7 K 479/14.DA (https://dejure.org/2017,35176)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 19. September 2017 - 7 K 479/14.DA (https://dejure.org/2017,35176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    74,99 t statt 66,99 t - Deutsche Flugsicherung durfte bei der Berechnung von An- und Abfluggebühren das höchste zulässige Starthöchstgewicht heranziehen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Hessen, 06.07.1995 - 5 UE 1989/94

    Erhebung von Flugsicherungs-An-  und Abfluggebühren

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2017 - 7 K 479/14
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist bereits geklärt, dass Gebühren nach dem Luftverkehrsgesetz bzw. der darauf beruhenden FSAAKV kein verdeckter Steuertatbestand und keine verdeckte Sonderabgabe sind, sondern Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer konkreten Dienstleistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.1997 - 11 C 12/95 -, Rn. 16 f.; Urteil vom 03.03.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188-208, Rn. 22; Hess. VGH, Urteil vom 06.07.1995 - 5 UE 1989/94 -, Rn. 27, alle juris).

    Auch die Annahme einer verdeckten Sonderabgabe scheidet somit aus."(Hess. VGH, Urteil vom 06.07.1995, a.a.O, Rn. 27).Dieser Rechtsprechung schließt sich die Kammer insoweit vollumfänglich an.Ebenso wenig verstößt die Anknüpfung an das zulässige Starthöchstgewicht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz.

    Der Verordnungsgeber hat also eine sehr weite Gestaltungsfreiheit und im Rahmen seines Ermessenspielraums das Recht, verwaltungspraktikable Lösungen zu wählen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 06.07.1995, a.a.O., Rn. 46 m.w.N.), während sich die Kontrolldichte der Gerichte im Wesentlichen auf eine Willkürkontrolle beschränkt.

    Gerade in Bezug auf den erforderlichen Aufwand und die Kosten im Bereich der Flugsicherung werden die erheblichen Unterschiede zu den übrigen Verkehrssystemen deutlich."(Hess. VGH, Urteil vom 06.07.1995, a.a.O., Rn. 30).Hinsichtlich einer ungleichen Behandlung von Fluggesellschaften, die mit flexiblen Starthöchstgewichten arbeiten, und solchen, die mit niedrigeren oder mit festem Starthöchstgewicht arbeiten, wird auf die Ausführungen zu Art. 20 GRC Bezug genommen (siehe oben, Seite 27).

    (Hess. VGH, Urteil vom 06.07.1995, a.a.O., Rn. 36).

    Es wurde kein Pauschalbetrag festgesetzt, wie in dem von der Klägerin zitierten Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 06.07.1995, a.a.O., 2. Leitsatz).

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2017 - 7 K 479/14
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist bereits geklärt, dass Gebühren nach dem Luftverkehrsgesetz bzw. der darauf beruhenden FSAAKV kein verdeckter Steuertatbestand und keine verdeckte Sonderabgabe sind, sondern Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer konkreten Dienstleistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.1997 - 11 C 12/95 -, Rn. 16 f.; Urteil vom 03.03.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188-208, Rn. 22; Hess. VGH, Urteil vom 06.07.1995 - 5 UE 1989/94 -, Rn. 27, alle juris).

    Unter Gebühren werden im allgemeinen öffentlich-rechtliche Geldleistungen verstanden, die aus Anlaß individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahmen auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217, 225 f; BVerwG, [Urteil vom 3. März 1994 - 4 C 1/93 -], BVerwGE 95, 188, 200).

    Außer dem - bereits erörterten - Verbot der Erhebung einer verdeckten Steuer gilt auch ein Verbot der Einführung einer verdeckten, die verfassungsrechtlichen Grenzen überschreitenden Sonderabgabe (vgl. BVerwG, a.a.O., BVerwGE 95, 188, 200 m.w.N.).

    Soweit die Klägerin einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG deswegen geltend macht, weil Flugsicherungsdienste der Allgemeinheit zu Gute kämen, auch Straßen- und Schienenverkehr nahezu ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert würden und auch der Flugverkehr als verkehrsmäßige "Grundversorgung" anzusehen sei, schließt sich die Kammer der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 03.03.1994, a.a.O., Rn. 40 ff.) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ebenfalls an.

    Das verpflichtet ihn aber nicht, den von ihm als erforderlich angesehenen Sicherheitsstandard als Teil einer aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzierenden verkehrsmäßigen "Grundversorgung" anzusehen (BVerwG, a.a.O., BVerwGE 95, 188, 203 f.).

  • BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 12.95

    Luftverkehrsrecht - Erhebung von Flugsicherungs-An- und Abflug-Gebühren

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2017 - 7 K 479/14
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist bereits geklärt, dass Gebühren nach dem Luftverkehrsgesetz bzw. der darauf beruhenden FSAAKV kein verdeckter Steuertatbestand und keine verdeckte Sonderabgabe sind, sondern Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer konkreten Dienstleistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.1997 - 11 C 12/95 -, Rn. 16 f.; Urteil vom 03.03.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188-208, Rn. 22; Hess. VGH, Urteil vom 06.07.1995 - 5 UE 1989/94 -, Rn. 27, alle juris).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist auch nicht das verfassungsrechtliche Äquivalenzprinzip verletzt, nach dem zwischen Leistung und Gegenleistung ein angemessenes Verhältnis bestehen muss und die Gebühr nicht in einem Missverhältnis zu der erbrachten Leistung stehen darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.02.1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217-234, Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 22.01.1997, a.a.O., Rn. 19 m.w.N.).

    (BVerwG, Urteil vom 22.01.1997, a.a.O., Rn. 19).

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2017 - 7 K 479/14
    Unter Gebühren werden im allgemeinen öffentlich-rechtliche Geldleistungen verstanden, die aus Anlaß individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahmen auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217, 225 f; BVerwG, [Urteil vom 3. März 1994 - 4 C 1/93 -], BVerwGE 95, 188, 200).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist auch nicht das verfassungsrechtliche Äquivalenzprinzip verletzt, nach dem zwischen Leistung und Gegenleistung ein angemessenes Verhältnis bestehen muss und die Gebühr nicht in einem Missverhältnis zu der erbrachten Leistung stehen darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.02.1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217-234, Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 22.01.1997, a.a.O., Rn. 19 m.w.N.).

    Dem gebührensetzenden Verordnungsgeber bleibt also ein weiter Ermessensspielraum bei der Wahl des Gebührenmaßstabs, ohne daß er gerade den zweckmäßigsten oder vernünftigsten wählen müßte (vgl. BVerfG, [Beschluss vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217 [BVerfG 06.02.1979 - 2 BvL 5/76] ,] 225 ff.).

  • VGH Bayern, 29.03.2011 - 8 ZB 10.3174

    Die Erhebung von Luftsicherheitsgebühren für Fluggast- und Gepäckkontrollen ist

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2017 - 7 K 479/14
    Schließlich stellen die Gebühren im An- und Abflugbereich auch keine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar, weil sie angesichts der im Verhältnis zu den Gesamtkosten eines Flugs geringen Höhe (vgl. insoweit in anderem Zusammenhang auch BVerfG, Beschluss vom 11.08.1998, 1 BvR 1270-94, NVwZ 1999, 176 [BVerfG 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94] , beck-online) schon nicht geeignet sind, Flugdienstanbieter davon abzuhalten, ihre Dienstleistung anzubieten, und insofern keine marktzugangsrelevante Wirkung haben (vgl. zu Luftsicherheitsgebühren insofern auch BayVGH, Beschluss vom 29.03.2011, 8 ZB 10.3174, Rn. 13 f.).

    Denn die im An- und Abflugbereich erhobenen Gebühren sind im Verhältnis zu den Gesamtkosten eines Flugs nur von geringer Bedeutung (vgl. zu Luftsicherheitsgebühren: BVerfG, Beschluss vom 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94 -, Rn. 23; BayVGH, Beschluss vom 29.03.2011 - 8 ZB 10.3174, Rn. 13 f., beide juris), während die Nutzung variabler Starthöchstgewichte das Flottenmanagement erheblich vereinfacht, wenn jedes Flugzeug an einem bestimmten Startflughafen ein anderes kurzfristig ersetzen kann.Entgegen der Auffassung der Klägerin findet auch § 2 Abs. 2 Satz 4 FSAAKV keine Anwendung.

  • BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2017 - 7 K 479/14
    Schließlich stellen die Gebühren im An- und Abflugbereich auch keine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar, weil sie angesichts der im Verhältnis zu den Gesamtkosten eines Flugs geringen Höhe (vgl. insoweit in anderem Zusammenhang auch BVerfG, Beschluss vom 11.08.1998, 1 BvR 1270-94, NVwZ 1999, 176 [BVerfG 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94] , beck-online) schon nicht geeignet sind, Flugdienstanbieter davon abzuhalten, ihre Dienstleistung anzubieten, und insofern keine marktzugangsrelevante Wirkung haben (vgl. zu Luftsicherheitsgebühren insofern auch BayVGH, Beschluss vom 29.03.2011, 8 ZB 10.3174, Rn. 13 f.).

    Denn die im An- und Abflugbereich erhobenen Gebühren sind im Verhältnis zu den Gesamtkosten eines Flugs nur von geringer Bedeutung (vgl. zu Luftsicherheitsgebühren: BVerfG, Beschluss vom 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94 -, Rn. 23; BayVGH, Beschluss vom 29.03.2011 - 8 ZB 10.3174, Rn. 13 f., beide juris), während die Nutzung variabler Starthöchstgewichte das Flottenmanagement erheblich vereinfacht, wenn jedes Flugzeug an einem bestimmten Startflughafen ein anderes kurzfristig ersetzen kann.Entgegen der Auffassung der Klägerin findet auch § 2 Abs. 2 Satz 4 FSAAKV keine Anwendung.

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2017 - 9 LA 40/17

    Festsetzung einer zu niedrigen Abgabe im kommunalen Abgabenbescheid regelmäßig

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2017 - 7 K 479/14
    In den Grenzen der Verjährung besteht vielmehr auch bei Anwendung der FSAAKV die Möglichkeit, Gebühren für zurückliegende Abrechnungszeiträume bei zu niedriger Festsetzung nachzuerheben, ohne dass es Erwägungen zu einem etwaigen intendierten Ermessen bedarf (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.04.2017 - 9 LA 40/17 -, Rn. 24, juris m.w.N.).

    Ein solches Vertrauen setzt jedoch eine adäquate Vertrauensbetätigung und deren Schutzwürdigkeit voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.1988 - 8 C 92/87 -, BVerwGE 79, 163-170, Rn. 19 m.w.N.; Urteil vom 26.01.1996 - 8 C 14/94 -, Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.04.2017 - 9 LA 40/17 -, Rn. 24 m.w.N., alle juris).

  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 38.04

    Gebühren für Arzneimittelzulassung; Verjährung von Gebührenforderungen;

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2017 - 7 K 479/14
    Diese hat mit dem Zeitpunkt der Entstehung einen eigenständigen Anknüpfungspunkt für den Lauf der Verjährungsfrist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2005 - 3 C 38/04 -, BVerwGE 123, 92-101, Rn. 17 f.; OVG Berlin, Urteil vom 11.12.2003, a.a.O., Rn. 26 f.).

    Danach entsteht die Gebührenschuld, soweit ein Antrag notwendig ist, mit dessen Eingang bei der zuständigen Behörde, im Übrigen mit der Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2005, a.a.O., Rn. 18).

  • EuGH, 18.03.2014 - C-628/11

    International Jet Management - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 18 AEUV - Verbot

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2017 - 7 K 479/14
    Der freie Dienstleistungsverkehr auf dem Gebiet des Verkehrs unterliegt damit innerhalb des Primärrechts einer besonderen Regelung, wobei der Luftverkehr von anderen Verkehrsarten unterschieden wird (vgl. EuGH, Urteil vom 18.03.2014 - C-628/11 -, Rn. 36 ff., juris).

    Darauf, dass die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV auch im Bereich des Luftverkehrs nicht unmittelbar anwendbar ist, hat auch der Europäische Gerichtshof in mehreren Entscheidungen hingewiesen (vgl. EuGH, Urteil vom 18.03.2014 - C-628/11 -, Rn. 55-59, juris).

  • OVG Berlin, 11.12.2003 - 5 B 11.01

    Gebühr für die Verlängerung von arzneimittelrechtlichen Zulassungen; Verjährung

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.09.2017 - 7 K 479/14
    Mit dem Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch.Weder die dreijährige noch die vierjährige Verjährungsfrist sind abgelaufen.Hinsichtlich der Frage, ob eine Festsetzung von Kosten noch möglich ist, ist die Vierjahresfrist des § 20 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz VwKostG relevant (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 11.12.2003 - 5 B 11.01 -, Rn. 26 ff.; VG Darmstadt, Urteil vom 17.04.2008 - 3 E 395/07 -, Rn. 25, beide juris).

    Diese hat mit dem Zeitpunkt der Entstehung einen eigenständigen Anknüpfungspunkt für den Lauf der Verjährungsfrist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2005 - 3 C 38/04 -, BVerwGE 123, 92-101, Rn. 17 f.; OVG Berlin, Urteil vom 11.12.2003, a.a.O., Rn. 26 f.).

  • VG Augsburg, 11.10.2017 - Au 6 K 17.67

    Gebührenbescheid für Nutzung einer Asylbewerberunterkunft -

  • VGH Bayern, 26.06.2017 - 20 CS 17.346

    Pauschaler Mengenansatz bei der Erhebung von Schmutzwassergebühren

  • EuGH, 06.03.2014 - C-206/13

    Siragusa - Vorabentscheidungsersuchen - Charta der Grundrechte der Europäischen

  • VG Darmstadt, 17.04.2008 - 3 E 395/07

    Gebührenrecht: Arzneimittelzulassung - Festsetzung einer Gebühr für die

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Nachforderung von erschließungsbeiträgen

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

  • VGH Hessen, 15.01.2019 - 5 A 174/18

    An- und Abfluggebühren

    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 19. September 2017 - 7 K 479/14.DA - wird abgelehnt.
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