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   VG Darmstadt, 05.12.2012 - 2 K 48/12.DA   

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https://dejure.org/2012,43094
VG Darmstadt, 05.12.2012 - 2 K 48/12.DA (https://dejure.org/2012,43094)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 05.12.2012 - 2 K 48/12.DA (https://dejure.org/2012,43094)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 2 K 48/12.DA (https://dejure.org/2012,43094)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Baurechts

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Garagen dienen vorrangig der Unterbringung von Fahrzeugen. Notwendige Garagen müssen so frei von Gegenständen, die nicht unmittelbar dem Fahrzeug dienen, sein, dass ein ungehindertes Einfahren mit einem Kraftfahrzeug möglich ist.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässiger Nutzungsumfang eines angemieteten Stellplatzes in einer Doppelgarage

  • Wolters Kluwer

    Baurechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zweckwidrige Nutzung eines angemieteten Stellplatzes durch Lagerung von Gegenständen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zweckwidrige Nutzung eines angemieteten Stellplatzes durch Lagerung von Gegenständen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 02.04.2002 - 4 TG 575/02

    Nutzungsverbot - formelle Illegalität - Mobilfunkanlage

    Auszug aus VG Darmstadt, 05.12.2012 - 2 K 48/12
    Dabei ist die Anordnung eines Nutzungsverbotes nach der Rechtsprechung der Hessischen Verwaltungsgerichte regelmäßig bereits in den Fällen der formellen Baurechtswidrigkeit einer baulichen Anlage gerechtfertigt, also bereits dann, wenn eine Anlage baugenehmigungspflichtig ist und die erforderliche Genehmigung hierfür nicht vorliegt (HessVGH, Beschluss vom 19.09.2006, 3 TG 2161/06, NVwZ-RR 2007, S. 81; Beschluss vom 16.05.2004, 3 UE 2041/01, BauR 2005, S. 1310: Beschluss vom 02.04.2002, 4 TG 575/02, ESVGH 52, S. 72).
  • VGH Hessen, 16.06.2004 - 3 UE 2041/01

    Unzulässigkeit einer Grenzgarage auf einer aufgeschüttetes Gelände sichernden

    Auszug aus VG Darmstadt, 05.12.2012 - 2 K 48/12
    Dabei ist die Anordnung eines Nutzungsverbotes nach der Rechtsprechung der Hessischen Verwaltungsgerichte regelmäßig bereits in den Fällen der formellen Baurechtswidrigkeit einer baulichen Anlage gerechtfertigt, also bereits dann, wenn eine Anlage baugenehmigungspflichtig ist und die erforderliche Genehmigung hierfür nicht vorliegt (HessVGH, Beschluss vom 19.09.2006, 3 TG 2161/06, NVwZ-RR 2007, S. 81; Beschluss vom 16.05.2004, 3 UE 2041/01, BauR 2005, S. 1310: Beschluss vom 02.04.2002, 4 TG 575/02, ESVGH 52, S. 72).
  • VGH Hessen, 19.09.2006 - 3 TG 2161/06

    Sportwettenbüro; Vergnügungsstätte; Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Darmstadt, 05.12.2012 - 2 K 48/12
    Dabei ist die Anordnung eines Nutzungsverbotes nach der Rechtsprechung der Hessischen Verwaltungsgerichte regelmäßig bereits in den Fällen der formellen Baurechtswidrigkeit einer baulichen Anlage gerechtfertigt, also bereits dann, wenn eine Anlage baugenehmigungspflichtig ist und die erforderliche Genehmigung hierfür nicht vorliegt (HessVGH, Beschluss vom 19.09.2006, 3 TG 2161/06, NVwZ-RR 2007, S. 81; Beschluss vom 16.05.2004, 3 UE 2041/01, BauR 2005, S. 1310: Beschluss vom 02.04.2002, 4 TG 575/02, ESVGH 52, S. 72).
  • VGH Hessen, 12.10.1979 - IV TH 76/79
    Auszug aus VG Darmstadt, 05.12.2012 - 2 K 48/12
    Die Ingebrauchnahme des Bauwerks vor Erteilung der erforderlichen Baugenehmigung ist deshalb nicht bloß ungenehmigt, sondern auch unzulässig (st. Rspr.: vgl. HessVGH, Beschluss vom 12.10.1969, IV TH 76/79, HessVG Rspr. 1980, S. 4; Urteil vom 11.09.1981, IV UE 17/79, BRS 38 Nr. 71; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.07.1985, 6 B 70/85, BRS 44 Nr. 202).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.07.1985 - 6 B 70/85
    Auszug aus VG Darmstadt, 05.12.2012 - 2 K 48/12
    Die Ingebrauchnahme des Bauwerks vor Erteilung der erforderlichen Baugenehmigung ist deshalb nicht bloß ungenehmigt, sondern auch unzulässig (st. Rspr.: vgl. HessVGH, Beschluss vom 12.10.1969, IV TH 76/79, HessVG Rspr. 1980, S. 4; Urteil vom 11.09.1981, IV UE 17/79, BRS 38 Nr. 71; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.07.1985, 6 B 70/85, BRS 44 Nr. 202).
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