Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 21.02.2014 - 1 L 1523/13.DA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3604
VG Darmstadt, 21.02.2014 - 1 L 1523/13.DA (https://dejure.org/2014,3604)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 21.02.2014 - 1 L 1523/13.DA (https://dejure.org/2014,3604)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 21. Februar 2014 - 1 L 1523/13.DA (https://dejure.org/2014,3604)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,3604) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 100 GG, § 123 Abs 1 S 1 VwGO, § 18 BBesG
    Beförderungsauswahlverfahren im Bereich der Zollverwaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beförderungsauswahlverfahren im Bereich der Zollverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Hamburg, 29.07.2013 - 1 Bs 145/13

    Freihaltungsanspruch des Beförderungsmitbewerbers; Einrichtung von Bündelstellen

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2014 - 1 L 1523/13
    Dies bedeutet, dass grundsätzlich auch der auf einem derart gebündelten Dienstposten eingesetzte Beamte im Rahmen der so genannten Topfwirtschaft auf diesem Dienstposten befördert werden kann, sofern dies in Ansehung der Qualität der auf dem Dienstposten erbrachten dienstlichen Leistungen dem Prinzip der Bestenauslese entspricht, ohne dass es jetzt noch besonderer Sachgründe für die Dienstpostenbündelung bedürfte (so zutreffend Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.07.2013 - 1 Bs 145/13 - siehe im Übrigen auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2013 - OVG 4 S 39.13 -, jeweils abgedruckt bei juris).

    Auf gebündelten Dienstposten in Anwendung der Topfwirtschaft erfolgende Beförderungen sind bekanntermaßen zumindest in großen Teilen der Bundesverwaltung seit vielen Jahrzehnten an der Tagesordnung, die entsprechenden Verwaltungsstrukturen können daher durchaus als prägend bezeichnet werden, sodass sich die Neufassung des § 18 BBesG letztlich als Anpassung der Gesetzeslage an die schon lange vorhandenen tatsächlichen Gegebenheiten darstellt (vgl. auch hierzu Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.07.2013 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2014 - 1 L 1523/13
    Allein der Antrag des nicht ausgewählten Beamten bestimmt bei mehreren zeitgleich beabsichtigten Beförderungen, ob er nur die Beförderung eines ausgewählten Bewerbers angreift oder aber die Beförderung mehrerer oder gar aller Ausgewählten (zu Vorstehendem siehe BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 -, abgedruckt bei juris).

    Ob bei diesen Gegebenheiten das auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zielende Verfahren als noch von der Rechtsschutzgarantie gedecktes Verfahren bezeichnet werden kann (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 a.a.O.; Beschluss vom 22.08.2013 - 2 AV 5/13 -, abgedruckt bei juris), erscheint der Kammer sehr fraglich.

  • VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 314/11

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2014 - 1 L 1523/13
    Am 12.02.2013 hat der Antragsteller über seinen Bevollmächtigten Widerspruch gegen diese Beurteilung erhoben und zur Begründung ausgeführt, die Beurteilung leide an denselben Rechtsmängeln wie die vorangegangenen Beurteilungen, insoweit sei auf das Urteil des VG Z. vom 16.03.2012 (1 K 314/11.DA) zu verweisen.

    Die in der bisherigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. nur Urteil vom 16.03.2012 - 1 K 314/11.DA) diesbezüglich erhobenen Bedenken können daher in Ansehung der Neufassung des § 18 BBesG sowie der Streichung des § 25 BBesG zum 01.01.2013 nicht mehr aufrecht erhalten werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 4 S 660/11

    Pflicht des Dienstherrn zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2014 - 1 L 1523/13
    Diese Problematik wird in der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung kontrovers diskutiert (vgl. einerseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2012 - 4 S 660/11 - sowie andererseits Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.09.2013 - 1 M 89/13 -, jeweils abgedruckt bei juris).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2014 - 1 L 1523/13
    77 Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 24.09.2002 (2 BvR 857/02, abgedruckt bei juris) ausgeführt, Streitgegenstand (einer Bescheidungsklage) sei mithin nicht ein möglicher Anspruch auf Beförderung, sondern allein das dahinter zurückbleibende Recht auf fehlerfreie Entscheidung über die Bewerbung.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - 1 M 89/13

    Zwang zur verbalen Begründung dienstlicher Beurteilungen von Beamten

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2014 - 1 L 1523/13
    Diese Problematik wird in der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung kontrovers diskutiert (vgl. einerseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2012 - 4 S 660/11 - sowie andererseits Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.09.2013 - 1 M 89/13 -, jeweils abgedruckt bei juris).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2014 - 1 L 1523/13
    Da hier effektiver Rechtsschutz in aller Regel nur im Wege einer einstweiligen Anordnung zu leisten sei, dürften die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen des unterlegenen Bewerbers im Hauptsacheverfahren gefordert werden könnte (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerfG, Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, abgedruckt bei juris; Hess. VGH, Beschluss vom 18.11.2008 - 1 B 2259/08 -).
  • BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 5.94

    Vergabe - Mangel - Revisionsverfahren - Beamter - höchstrichterliche

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2014 - 1 L 1523/13
    73 Allerdings hatte das erkennende Gericht bereits in der genannten Entscheidung vom 16.03.2012 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 31.01.1994 - 2 B 5/94 -, abgedruckt bei juris) ausgeführt, dass die Beschränkung der Beurteilung einzelner Kompetenzen auf die Vergabe von Noten bzw. entsprechend definierte Buchstaben ohne weitere Verbalisierung nicht schlechterdings unzulässig ist.
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2014 - 1 L 1523/13
    Den Interessen des einzelnen Beamten an seinem beruflichen Aufstieg geht das öffentliche Interesse an der optimalen Besetzung der Beförderungsstellen vor (ständige Rechtsprechung des Hess. VGH, vgl. beispielsweise Beschluss vom 12.10.1987 - 1 TG 2724/87 - Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, abgedruckt in DVBl. 1994, S. 593).
  • VGH Hessen, 12.10.1987 - 1 TG 2724/87

    Auswahlgrundsätze bei der Beförderung eines Beamten

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2014 - 1 L 1523/13
    Den Interessen des einzelnen Beamten an seinem beruflichen Aufstieg geht das öffentliche Interesse an der optimalen Besetzung der Beförderungsstellen vor (ständige Rechtsprechung des Hess. VGH, vgl. beispielsweise Beschluss vom 12.10.1987 - 1 TG 2724/87 - Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, abgedruckt in DVBl. 1994, S. 593).
  • BVerwG, 22.08.2013 - 2 AV 5.13

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; tatsächliche oder rechtliche Verhinderung an

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - 4 S 39.13

    Einstweiliger Rechtsschutz; Konkurrentenstreit; Beförderungsrangliste;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - 1 B 1327/14

    Unzulässigkeit eines der Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs dienendem

    vgl. insoweit auch den Beschluss des VG Darmstadt, welches bezogen auf die BRZV 2010 hinsichtlich des Aspekts der Plausibilität noch von strukturellen Mängeln ausgegangen war, vom 21. Februar 2014 - 1 L 1523/13.DA -, juris, Rn. 71 bis 74, wonach "im Rahmen dieses Eilverfahrens nicht von einem strukturellen, die Verwertbarkeit aller erstellten dienstlichen Beurteilungen ausschließenden Defizit der aktuellen Beurteilungsrichtlinien (Anm.: gemeint sind die BRZV 2012) gesprochen werden kann".
  • VG Wiesbaden, 16.07.2014 - 3 L 1096/13
    Hält man § 18 BBesG für verfassungsmäßig (so etwa VG Darmstadt, B. v. 21.02.2014 - 1 L 1523/13.DA -, Rn. 69 bei [...]), so wird der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers durch die auf der Basis einer gebündelten Bewertung (Topfwirtschaft) getroffenen Auswahlentscheidung nicht durch die fehlende Dienstpostenbewertung tangiert, da § 18 BBesG gebündelte Dienstposten und eine Beförderung auf solchen ohne Begründung im Einzelfall zulässt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht