Rechtsprechung
VG Darmstadt, 22.04.2004 - 1 E 268/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht begründet keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Hörgerätes, das allein in dienstlichem Zusammenhang benötigt wird.
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht begründet keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Hörgerätes, das allein in dienstlichem Zusammenhang benötigt wird.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht begründet keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Hörgerätes, das allein in dienstlichem Zusammenhang benötigt wird.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 2.02
Bildschirmarbeitsbrille; Kostenerstattung durch den Arbeitgeber; keine Anrechnung …
Auszug aus VG Darmstadt, 22.04.2004 - 1 E 268/02
Insoweit unterscheidet sich die Rechtslage von dem normativ vorgesehenen Anspruch auf Sachausstattung mit einer Bildschirmarbeitsbrille, an dessen Stelle nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 2.02, IÖD 2003, 158) ein Kostenerstattungsanspruch treten kann. - BVerwG, 29.08.1966 - VIII C 252.63
Ersatzzustellung eines Urteils an den "Gehilfen" eines prozessbevollmächtigten …
Auszug aus VG Darmstadt, 22.04.2004 - 1 E 268/02
Sie kann nicht dazu legitimieren oder sogar verpflichten, gesetzliche Regelungen außer Acht zu lassen oder über die gesetzlich festgelegten beamtenrechtlichen Anspruche hinauszugehen (vgl. BVerwGE 25, 1, 7).
- VG Münster, 19.05.2010 - 11 K 1169/07
Kostenübernahme neuer digitaler Hörgeräte - Beihilfeanspruch
vgl. in diesem Zusammenhang: VG Darmstadt, Urteil vom 3. November 2003 - 5 E 2623/98 und Urteil vom 22. April 2004 - 1 E 268/02 -, jeweils betr.