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   VG Darmstadt, 23.04.2012 - 5 K 849/11.DA, 5 K 849.11.DA   

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VG Darmstadt, 23.04.2012 - 5 K 849/11.DA, 5 K 849.11.DA (https://dejure.org/2012,51507)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 23.04.2012 - 5 K 849/11.DA, 5 K 849.11.DA (https://dejure.org/2012,51507)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 23. April 2012 - 5 K 849/11.DA, 5 K 849.11.DA (https://dejure.org/2012,51507)
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  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.04.2012 - 5 K 849/11
    Rechtfertigen solche Erwägungen eine Versagung der Zustimmung nicht, so hat die behördliche Zustimmung dem Kündigenden diejenige Rechtsstellung zurückzugeben, die er hätte, wenn es keinen besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gäbe (zu Vorstehendem: BVerwG, Urt. v. 02.07.1992 - 5 C 51.90 - juris, Rdnr. 23 und 24 m. w. N. zur Vorgängervorschrift des § 85 SGB IX; Beschl. v. 19.08.2004 - 5 B 90.03 - juris, Rdnr. 6).

    Aus Gründen der Verfahrensökonomie akzeptiert die Rechtsprechung auch, offensichtlich rechtswidrigen Kündigungen die Zustimmung zu versagen, wenn die Unwirksamkeit ohne jeden Zweifel offen zutage tritt (OVG Berlin-Brandbg., Urt. v. 28.03.2007 - OVG 6 B 14.06 -, juris; noch offen lassend BVerwG, Urt. v. 02.07.1992 - 5 C 51.90 - juris, Rdnr. 25).

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99

    Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde;

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.04.2012 - 5 K 849/11
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass in einem Arbeitsverhältnis, das dem besonderen Kündigungsschutz nach § 1 KSchG nicht unterfällt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Abmahnungen vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung ohnehin nicht erforderlich sind (BAG, Urt. v. 21.02.2001 - 2 AZR 579/99 -, NZA 2001, 951 ff.; Urt. v. 23.04.2009 - 6 AZR 533/08 -, NZA 2009, 1260 ff.), und der arbeitsgerichtliche Prüfungsmaßstab einer Kündigungsschutzklage in diesem Fall im Wesentlichen auf willkürliche oder sittenwidrige Kündigungen oder auf Kündigungen, die gegen Treu und Glauben verstoßen, beschränkt ist (vgl. hierzu Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 14. Aufl. 2011, § 138 11, 111).
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 533/08

    Formnichtige Befristung - Abbedingen des § 16 Satz 2 TzBfG

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.04.2012 - 5 K 849/11
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass in einem Arbeitsverhältnis, das dem besonderen Kündigungsschutz nach § 1 KSchG nicht unterfällt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Abmahnungen vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung ohnehin nicht erforderlich sind (BAG, Urt. v. 21.02.2001 - 2 AZR 579/99 -, NZA 2001, 951 ff.; Urt. v. 23.04.2009 - 6 AZR 533/08 -, NZA 2009, 1260 ff.), und der arbeitsgerichtliche Prüfungsmaßstab einer Kündigungsschutzklage in diesem Fall im Wesentlichen auf willkürliche oder sittenwidrige Kündigungen oder auf Kündigungen, die gegen Treu und Glauben verstoßen, beschränkt ist (vgl. hierzu Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 14. Aufl. 2011, § 138 11, 111).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 163/10

    BGH wendet erstmals Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.04.2012 - 5 K 849/11
    Hierbei handelt es sich aber um das allgemeine ungelöste gesellschaftliche Problem der Altersdiskriminierung von Erwerbstätigen, das Behinderte wie Nichtbehinderte gleichermaßen trifft (vgl. hierzu auch das heute ergangene Urteil des BGH zur Altersdiskriminierung eines Geschäftsführers - II ZR 163/10 -).
  • BVerwG, 19.08.2004 - 5 B 90.03

    Besonderer Kündigungsschutz und Kirchenaustritt

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.04.2012 - 5 K 849/11
    Rechtfertigen solche Erwägungen eine Versagung der Zustimmung nicht, so hat die behördliche Zustimmung dem Kündigenden diejenige Rechtsstellung zurückzugeben, die er hätte, wenn es keinen besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gäbe (zu Vorstehendem: BVerwG, Urt. v. 02.07.1992 - 5 C 51.90 - juris, Rdnr. 23 und 24 m. w. N. zur Vorgängervorschrift des § 85 SGB IX; Beschl. v. 19.08.2004 - 5 B 90.03 - juris, Rdnr. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2007 - 6 B 14.06

    Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Kündigung eines als schwerbehindert

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.04.2012 - 5 K 849/11
    Aus Gründen der Verfahrensökonomie akzeptiert die Rechtsprechung auch, offensichtlich rechtswidrigen Kündigungen die Zustimmung zu versagen, wenn die Unwirksamkeit ohne jeden Zweifel offen zutage tritt (OVG Berlin-Brandbg., Urt. v. 28.03.2007 - OVG 6 B 14.06 -, juris; noch offen lassend BVerwG, Urt. v. 02.07.1992 - 5 C 51.90 - juris, Rdnr. 25).
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