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   VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17.DA   

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VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17.DA (https://dejure.org/2018,11215)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 24.01.2018 - 6 L 180/17.DA (https://dejure.org/2018,11215)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - 6 L 180/17.DA (https://dejure.org/2018,11215)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 1 Nr 1 BImSchG, § 6 Abs 1 Nr 1 BImSchG, § 4 Abs 1 S 1 Nr 1b UmwRG, § 3 c UVPG, § 3a S 4 UVPG, § 3b Abs 2 UVPG
    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kumulierende Betrachtungsweise im Rahmen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (hier für fünf Windkraftanlagen) nur bei Vorhaben derselben Art

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (43)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2016 - 8 B 1018/15

    Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17
    Grundsätzlich kann im Eilverfahren daher davon ausgegangen werden, dass eine Schallprognose dann auf der "sicheren Seite" liegt, wenn sie - wie hier - entsprechend dem Regelwerk der TA Lärm sowie der in Bezug genommenen DIN ISO 9613-2 erstellt worden ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2016 - 8 B 1018/15 -, juris Rn. 28).

    Die Bindungswirkung der TA Lärm einschließlich der über Ziffer A.2.3.4 des Anhangs zur TA Lärm anzuwendenden DIN ISO 9613-2 entfällt nur dann, wenn die in der TA Lärm enthaltenen Aussagen durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sind und sie deshalb den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr gerecht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.03.1996 - 7 B 164/95 -, juris Rn. 19; OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2016 - 8 B 1018/15 -, juris Rn. 21 und vom 29.06.2017 - 8 B 1233/16 -, juris 23; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.12.2016, 12 ME 85/16, juris Rn. 16).

    Inzwischen hat die LAI im September 2017 beschlossen, den Ländern zu empfehlen, die Hinweise des LAI zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen mit Stand 30. Juni 2016, mithin das Interimsverfahren, anzuwenden (vgl. zum Ganzen OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2016 - 8 B 1018/15 -, juris Rn. 20; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2017 - 28 L 3809/17 -, juris Rn. 43 ff.; Agatz: Die Einführung der neuen LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen aus Sicht einer Unteren Immissionsschutzbehörde, ZNER 2017, S. 469 ff.).

    Aufgrund von Messungen verschiedener Landesumweltämter sowie von anerkannten Messinstituten geht die obergerichtliche Rechtsprechung, der sich das beschließende Gericht anschließt, daher davon aus, dass bereits bei einem Abstand von 250 m bis 500 m von einer Windkraftanlage im Allgemeinen keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall mehr zu erwarten sind (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.11.2017 - 2 B 584/17 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.12.2016 -12 ME 85/16 -, juris Rn. 22; Bayer. VGH, Beschluss vom 21.06.2016 - 22 ZB 16.24 -, juris Rn. 20; OVG NRW, Beschluss v. 17.06.2016 - 8 B 1018/15 -, juris Rn. 50 und vom 29.06.2017 - 8 B 1233/16 -, juris Rn. 29 ff.; VGH Ba-Wü, Beschluss vom 23.02.2016 - 3 S 2225/15 -, juris Rn. 72; Hess VGH, Beschluss vom 26.09.2013 - 9 B 1674/13 -, juris Rn. 30).

    Beträgt der Abstand zwischen dem Wohnhaus und der Windkraftanlage das Zwei- bis Dreifache der Gesamthöhe der Anlage, bedarf es regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung des Einzelfalls (vgl. OVG NRW, Beschluss v. 17.06.2016 - 8 B 1018/15 -, juris Rn. 40 ff. und vom 29.06.2017 - 8 B 1233/16 -, juris Rn. 39 ff. jeweils m.w.N.; Hess VGH, Beschluss vom 26.09.2013 - 9 B 1674/13 -, juris Rn. 11 und 12).

  • VGH Hessen, 25.07.2017 - 9 B 2522/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17
    Dies führt letztlich dazu, dass bei der zu treffenden Interessenabwägung vor allem die erkennbaren Erfolgsaussichten der jeweiligen Klage von Bedeutung sind (vgl. HessVGH, Beschluss vom 20.07.2011 - 9 B 996/11 -, Beschluss v. 28.01.2014, - 9 B 2184/13 - juris, Beschluss vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 80 Rn. 152 und 158).

    Es sind mithin nur die in Nummer 2.3 dieser Anlage definierten Schutzkriterien maßgeblich für die UVP-Vorprüfung (vgl. Bayer.VGH, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 - m.w.N., juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Vielmehr ist Nr. 2.3 der Anlage 2 zum UVPG dahingehend auszulegen, dass zu den Schutzkriterien zwar nicht nur die in Nr. 2.3.1 ff. genannten formell ausgewiesenen Schutzgebiete zählen, sondern auch nicht explizit genannte, die aber gleichermaßen schutzbedürftig sein müssen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 - m.w.N., juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Artenschutzrechtlichen Belangen kommt nach den oben dargelegten Grundsätzen im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls aber nur dann Relevanz zu, wenn nachteilige Umweltauswirkungen auf dem besonderen Artenschutz unterliegende Tierarten durch das Vorhaben zu besorgen sind, weil diese dem Schutzzweck bzw. dem Erhaltungsziel eines der in Nr. 2.3.1 ff der Anlage 2 zum UVPG explizit genannten, formell ausgewiesenen Schutzgebiete unterfallen oder ein vergleichbar sensitiver Lebensraum dieser Tierarten betroffen ist, auch wenn dieser nicht formell als Schutzgebiet ausgewiesen ist, einem solchen aber in seiner ökologischen Sensibilität gleichzusetzen ist (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Denn ansonsten droht die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Unterscheidung zwischen einer allgemeinen und einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung zu verwischen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2008 - 9 VR 9/07 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 -, juris, Rn. 94).

  • VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16

    ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE; PRÜFUNGSUMFANG; SCHUTZKRITERIEN; STANDORTBEZOGENE

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17
    Es sind mithin nur die in Nummer 2.3 dieser Anlage definierten Schutzkriterien maßgeblich für die UVP-Vorprüfung (vgl. Bayer.VGH, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 - m.w.N., juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Vielmehr ist Nr. 2.3 der Anlage 2 zum UVPG dahingehend auszulegen, dass zu den Schutzkriterien zwar nicht nur die in Nr. 2.3.1 ff. genannten formell ausgewiesenen Schutzgebiete zählen, sondern auch nicht explizit genannte, die aber gleichermaßen schutzbedürftig sein müssen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 - m.w.N., juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Artenschutzrechtlichen Belangen kommt nach den oben dargelegten Grundsätzen im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls aber nur dann Relevanz zu, wenn nachteilige Umweltauswirkungen auf dem besonderen Artenschutz unterliegende Tierarten durch das Vorhaben zu besorgen sind, weil diese dem Schutzzweck bzw. dem Erhaltungsziel eines der in Nr. 2.3.1 ff der Anlage 2 zum UVPG explizit genannten, formell ausgewiesenen Schutzgebiete unterfallen oder ein vergleichbar sensitiver Lebensraum dieser Tierarten betroffen ist, auch wenn dieser nicht formell als Schutzgebiet ausgewiesen ist, einem solchen aber in seiner ökologischen Sensibilität gleichzusetzen ist (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Denn ansonsten droht die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Unterscheidung zwischen einer allgemeinen und einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung zu verwischen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2008 - 9 VR 9/07 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 -, juris, Rn. 94).

  • VG Düsseldorf, 25.09.2017 - 28 L 3809/17

    Alternatives Verfahren; Interimsverfahren

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17
    Der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers zu 3) hat in seinem Schriftsatz vom 23.01.2017 bezüglich der Anwendbarkeit des Interimsverfahrens auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25.09.2017 - 28 L 3809/17 - verwiesen und ergänzend vorgetragen, dass der Erkenntnisfortschritt inzwischen auch von der 89. Umweltministerkonferenz bestätigt worden sei.

    Inzwischen hat die LAI im September 2017 beschlossen, den Ländern zu empfehlen, die Hinweise des LAI zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen mit Stand 30. Juni 2016, mithin das Interimsverfahren, anzuwenden (vgl. zum Ganzen OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2016 - 8 B 1018/15 -, juris Rn. 20; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2017 - 28 L 3809/17 -, juris Rn. 43 ff.; Agatz: Die Einführung der neuen LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen aus Sicht einer Unteren Immissionsschutzbehörde, ZNER 2017, S. 469 ff.).

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob mit dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Beschluss vom 25.09.2017 - 28 L 3809/17 -, juris Rn. 49) bereits davon ausgegangen werden kann, dass mit dem Beschluss der LAI die in der DIN ISO 9613-2 enthaltenen Aussagen durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sind und sie deshalb keine Bindungswirkung mehr entfaltet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2017 - 8 B 1233/16

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17
    Die Bindungswirkung der TA Lärm einschließlich der über Ziffer A.2.3.4 des Anhangs zur TA Lärm anzuwendenden DIN ISO 9613-2 entfällt nur dann, wenn die in der TA Lärm enthaltenen Aussagen durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sind und sie deshalb den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr gerecht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.03.1996 - 7 B 164/95 -, juris Rn. 19; OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2016 - 8 B 1018/15 -, juris Rn. 21 und vom 29.06.2017 - 8 B 1233/16 -, juris 23; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.12.2016, 12 ME 85/16, juris Rn. 16).

    Aufgrund von Messungen verschiedener Landesumweltämter sowie von anerkannten Messinstituten geht die obergerichtliche Rechtsprechung, der sich das beschließende Gericht anschließt, daher davon aus, dass bereits bei einem Abstand von 250 m bis 500 m von einer Windkraftanlage im Allgemeinen keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall mehr zu erwarten sind (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.11.2017 - 2 B 584/17 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.12.2016 -12 ME 85/16 -, juris Rn. 22; Bayer. VGH, Beschluss vom 21.06.2016 - 22 ZB 16.24 -, juris Rn. 20; OVG NRW, Beschluss v. 17.06.2016 - 8 B 1018/15 -, juris Rn. 50 und vom 29.06.2017 - 8 B 1233/16 -, juris Rn. 29 ff.; VGH Ba-Wü, Beschluss vom 23.02.2016 - 3 S 2225/15 -, juris Rn. 72; Hess VGH, Beschluss vom 26.09.2013 - 9 B 1674/13 -, juris Rn. 30).

    Beträgt der Abstand zwischen dem Wohnhaus und der Windkraftanlage das Zwei- bis Dreifache der Gesamthöhe der Anlage, bedarf es regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung des Einzelfalls (vgl. OVG NRW, Beschluss v. 17.06.2016 - 8 B 1018/15 -, juris Rn. 40 ff. und vom 29.06.2017 - 8 B 1233/16 -, juris Rn. 39 ff. jeweils m.w.N.; Hess VGH, Beschluss vom 26.09.2013 - 9 B 1674/13 -, juris Rn. 11 und 12).

  • VG Cottbus, 10.01.2020 - 6 K 188/17
    Auszug aus VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17
    Hiergegen erhoben die Antragsteller am 11.01.2017 Klagen, die bei dem beschließenden Gericht unter dem Az. 6 K 188/17.DA geführt werden, und haben gleichzeitig um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zum vorliegenden Eilverfahren und zum Klageverfahren mit dem Az. 6 K 188/17.DA sowie auf den Inhalt der Behördenakten des Antragsgegners betreffend den Windpark "U" (Bd. 1-10) nebst sechs Ordnern Antragsunterlagen verwiesen, der Gegenstand der Beratung und Entscheidungsfindung gewesen ist.

    Der Antrag nach § 80a Abs. 3 i.V.m. § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der von den Antragstellern erhobenen Klagen (Az.: 6 K 188/17.DA) gegen die der Rechtsvorgängerin der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 30.12.2016 für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) mit fünf Windkraftanlagen (WKA) ist zulässig.

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17
    Denn ansonsten droht die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Unterscheidung zwischen einer allgemeinen und einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung zu verwischen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2008 - 9 VR 9/07 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 -, juris, Rn. 94).

    Das Melde- und Gebietsausweisungsverfahren in Bezug auf Vogelschutzgebiete hat einen fortgeschrittenen Stand erreicht, so dass zwischenzeitlich in Deutschland das von der Vogelschutzrichtlinie angestrebte zusammenhängende Netz der Vogelschutzgebiete entstanden ist; Parteivorbringen, es gebe ein faktisches Vogelschutzgebiet, das eine "Lücke im Netz" schließe, unterliegt daher besonderen Darlegungsanforderungen (s. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2008 - 9 VR 9/07 -, juris Rn. 16).

  • VGH Hessen, 26.09.2013 - 9 B 1674/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Vollzug einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17
    Aufgrund von Messungen verschiedener Landesumweltämter sowie von anerkannten Messinstituten geht die obergerichtliche Rechtsprechung, der sich das beschließende Gericht anschließt, daher davon aus, dass bereits bei einem Abstand von 250 m bis 500 m von einer Windkraftanlage im Allgemeinen keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall mehr zu erwarten sind (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.11.2017 - 2 B 584/17 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.12.2016 -12 ME 85/16 -, juris Rn. 22; Bayer. VGH, Beschluss vom 21.06.2016 - 22 ZB 16.24 -, juris Rn. 20; OVG NRW, Beschluss v. 17.06.2016 - 8 B 1018/15 -, juris Rn. 50 und vom 29.06.2017 - 8 B 1233/16 -, juris Rn. 29 ff.; VGH Ba-Wü, Beschluss vom 23.02.2016 - 3 S 2225/15 -, juris Rn. 72; Hess VGH, Beschluss vom 26.09.2013 - 9 B 1674/13 -, juris Rn. 30).

    Beträgt der Abstand zwischen dem Wohnhaus und der Windkraftanlage das Zwei- bis Dreifache der Gesamthöhe der Anlage, bedarf es regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung des Einzelfalls (vgl. OVG NRW, Beschluss v. 17.06.2016 - 8 B 1018/15 -, juris Rn. 40 ff. und vom 29.06.2017 - 8 B 1233/16 -, juris Rn. 39 ff. jeweils m.w.N.; Hess VGH, Beschluss vom 26.09.2013 - 9 B 1674/13 -, juris Rn. 11 und 12).

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17
    Der vom Gericht für seine Plausibilitätskontrolle anzulegende Prüfmaßstab umfasst die Feststellung, ob die Behörde für ihre überschlägige Prüfung zu beachtende Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem zutreffenden Rechtsverständnis ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt im erforderlichen Umfang und zutreffend ermittelt und sich bei ihrer Beurteilung an die allgemeinen Wertungsmaßstäbe gehalten hat (Bayer. VGH, Beschluss v. 08.06.2015 - 22 CS 15.686, juris).

    Die Anträge konnten daher nicht als Rechtsschutzgesuch einer Rechtsgemeinschaft betrachtet werden (vgl. BayVGH, Beschluss v. 08.06.2015 - 22 CS 15.686 u.a und Beschluss vom 05.08.2015 - 22 C 15.1187 -, beide juris).

  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17
    Denn ansonsten droht die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Unterscheidung zwischen einer allgemeinen und einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung zu verwischen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2008 - 9 VR 9/07 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 -, juris, Rn. 94).

    Denn diese Rechtsvorschrift dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse (Artenschutz) und nicht zugleich auch dem Schutz des (privaten) Nachbarn der Anlage (s. Hess. VGH, Beschluss vom 22.06.2016 - 9 B 605/16 - unter Hinweis auf den Beschluss des VG Freiburg (Breisgau) vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15, juris Rn. 54 ff.).

  • VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24

    Drittschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 85/16

    DIN ISO 9613 2; eigener Betrieb; Einzelmessung; Gebot der Rücksichtnahme;

  • VG Darmstadt, 17.06.2015 - 6 L 571/15

    Eilantrag der Stadt Michelstadt gegen geplantes Windrad abgelehnt

  • VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16

    § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 UmwRG vermittelt einem sonstigen Beteiligten im

  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

  • OVG Saarland, 22.01.2007 - 2 W 39/06

    Aussetzung eines erst nach langem Zuwarten erklärten Sofortvollzugs einer

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1994 - 10 S 1017/94

    Duldung von geologischen Untersuchungen eines möglichen Abfalldeponiestandortes

  • BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

  • VG Darmstadt, 20.10.2009 - 6 L 1287/09

    Nachbarschutz gegen Windenergieanlage

  • VGH Hessen, 30.10.2009 - 6 B 2668/09

    Nachbarschutz gegen Windkraftanlage

  • VGH Hessen, 09.03.2010 - 3 A 160/10

    Denkmalschutz und Nachbarschutz

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - 11 S 20.11

    Keine Sperrung des Mauerwegs am Westufer des Groß Glienicker Sees durch

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

  • VGH Hessen, 17.11.2014 - 4 B 1270/14

    Einschreiten gegen Gaststättenfreisitz

  • VGH Bayern, 05.08.2015 - 22 C 15.1187

    In zwei Eigentumswohnungen aufgeteiltes Zweifamilienhaus

  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Windkraftanlage, Anlagenbegriff,

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 3 S 2225/15

    Windenergieanlage; Umweltverträglichkeitsprüfung; Lärmimmissionen; besonderes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2016 - 8 B 866/15

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und

  • OVG Saarland, 03.11.2017 - 2 B 584/17

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen in der Nähe

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2140/00

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer

  • VGH Hessen, 27.09.2004 - 2 TG 1630/04

    Kein vorläufiger Rechtsschutz für eine Gemeinde gegen die Errichtung mehrerer

  • BVerwG, 28.07.1999 - 4 B 38.99

    Nachbarklage; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; unbeplanter Innenbereich;

  • VGH Hessen, 31.05.1990 - 8 R 3118/89

    Genehmigung zur Errichtung eines Kohlekraftwerkblocks; vorläufiger Rechtsschutz

  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

  • VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08

    Gemeindliches Einvernehmen; Versagungsrecht; Planungsrechte; tatsächliche

  • VGH Hessen, 28.01.2014 - 9 B 2184/13
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2015 - 10 S 1169/13

    Biogasanlage neben Wohnnutzung

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • VGH Bayern, 28.08.2017 - 22 ZB 16.1445

    Drittanfechtungsklage gegen die Genehmigung von zwei Windkraftanlagen

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