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   VG Darmstadt, 24.07.2013 - 5 L 613/13.DA, 5 L 613.13.DA   

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https://dejure.org/2013,35894
VG Darmstadt, 24.07.2013 - 5 L 613/13.DA, 5 L 613.13.DA (https://dejure.org/2013,35894)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 24.07.2013 - 5 L 613/13.DA, 5 L 613.13.DA (https://dejure.org/2013,35894)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 5 L 613/13.DA, 5 L 613.13.DA (https://dejure.org/2013,35894)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 88 Abs 4 SGB 9, § 88 Abs 3 SGB 9, § 80 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
    Kein Rechtsschutzinteresse für Eilantrag gegen Zustimmung zur Kündigung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Rechtsschutzinteresse für Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes zur Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2012 - 12 S 3214/11

    Kein Rechtsschutzbedürfnis eines Schwerbehinderten für Eilantrag gegen die

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.07.2013 - 5 L 613/13
    Eine derartige nur mittelbare und erhoffte Wirkung ist ungeeignet, das Rechtsschutzinteresse für einen Eilantrag zu begründen (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.01.2012 - 12 S 3214/11-; OVG Münster, Beschluss vom 29.12.2003, -12 B 957/03-; VG Oldenburg , Beschluss vom 07.03.2012 - 13 B 2710/12 - und VG Aachen, Beschluss vom 24.11.2011, - 2 L 73/11-; alle juris).
  • VGH Bayern, 17.12.2009 - 12 CS 09.2691

    SchwerbehindertenrechtAntrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.07.2013 - 5 L 613/13
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung, positive Folgewirkungen seien jedenfalls im Hinblick auf einen vorläufigen arbeitsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch nicht auszuschließen (so u.a. Bay VGH. Beschluss vom 17.12.2009 - 12 CS 09.2691 - oder OVG Hamburg, Beschluss vom 07.04.2008 - 4 Bs 208/07-, jeweils m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 07.04.2008 - 4 Bs 208/07

    Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung - Beiladung des Rechtsträgers -

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.07.2013 - 5 L 613/13
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung, positive Folgewirkungen seien jedenfalls im Hinblick auf einen vorläufigen arbeitsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch nicht auszuschließen (so u.a. Bay VGH. Beschluss vom 17.12.2009 - 12 CS 09.2691 - oder OVG Hamburg, Beschluss vom 07.04.2008 - 4 Bs 208/07-, jeweils m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 07.03.2012 - 13 B 2710/12

    Kündigung; Rechtsschutzbedürfnis; Schwerbehindertenrecht; Zustimmung

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.07.2013 - 5 L 613/13
    Eine derartige nur mittelbare und erhoffte Wirkung ist ungeeignet, das Rechtsschutzinteresse für einen Eilantrag zu begründen (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.01.2012 - 12 S 3214/11-; OVG Münster, Beschluss vom 29.12.2003, -12 B 957/03-; VG Oldenburg , Beschluss vom 07.03.2012 - 13 B 2710/12 - und VG Aachen, Beschluss vom 24.11.2011, - 2 L 73/11-; alle juris).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 245/02

    Mutterschutz - Kündigung nach Zulässigkeitserklärung nach § 9 Abs. 3 MuSchG

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.07.2013 - 5 L 613/13
    Denn solange die Zustimmung des Integrationsamtes nicht bestandskräftig ist, bleibt die ausgesprochene Kündigung angreifbar und ist nur "schwebend wirksam" (BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 245/02 -, BAGE 106, 293 und juris), mit der Folge, dass bei verwaltungsgerichtlicher Aufhebung der Zustimmung die Kündigung als gegen ein gesetzliches Verbot verstoßend nichtig (§ 134 BGB) wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2003 - 12 B 957/03

    Rechtsschutzbedürfnis - aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.07.2013 - 5 L 613/13
    Eine derartige nur mittelbare und erhoffte Wirkung ist ungeeignet, das Rechtsschutzinteresse für einen Eilantrag zu begründen (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.01.2012 - 12 S 3214/11-; OVG Münster, Beschluss vom 29.12.2003, -12 B 957/03-; VG Oldenburg , Beschluss vom 07.03.2012 - 13 B 2710/12 - und VG Aachen, Beschluss vom 24.11.2011, - 2 L 73/11-; alle juris).
  • VG Aachen, 24.11.2011 - 2 L 73/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung eines

    Auszug aus VG Darmstadt, 24.07.2013 - 5 L 613/13
    Eine derartige nur mittelbare und erhoffte Wirkung ist ungeeignet, das Rechtsschutzinteresse für einen Eilantrag zu begründen (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.01.2012 - 12 S 3214/11-; OVG Münster, Beschluss vom 29.12.2003, -12 B 957/03-; VG Oldenburg , Beschluss vom 07.03.2012 - 13 B 2710/12 - und VG Aachen, Beschluss vom 24.11.2011, - 2 L 73/11-; alle juris).
  • VG Saarlouis, 18.01.2018 - 3 L 2509/17

    Rechtsschutzbedürfnis eines schwerbehinderten Arbeitnehmers im Verfahren auf

    Die Regelungen betreffend die Zustimmung des Integrationsamtes (§§ 85 ff. SGB IX a.F.) sind nunmehr - im Vergleich zum SGB IX a.F. inhaltsgleich - in den §§ 168 ff. des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541) geändert worden ist, geregelt.) haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Entscheidung des Integrationsamtes - hier des Antragsgegners - über die Zustimmung zur Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmers keine aufschiebende Wirkung, so dass grundsätzlich eine Konstellation gegeben ist, in der die aufschiebende Wirkung durch das Gericht angeordnet werden kann.(OVG Hamburg, Beschluss vom 19.05.2015 - 4 Bs 56/15 -, Rn. 4, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 24.07.2013 - 5 L 613/13.DA -, Rn. 2, juris.).

    Denn solange die Zustimmung des Integrationsamtes nicht bestandskräftig ist, bleibt die ausgesprochene Kündigung angreifbar und ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur "schwebend wirksam", mit der Folge, dass bei verwaltungsgerichtlicher Aufhebung der Zustimmung die Kündigung nichtig wird.(BAG, Urteil vom 23.05.2013 - 2 AZR 991/11 -, Rn. 22 - 23, juris.) Sofern das Arbeitsgericht bereits vorher im Kündigungsschutzprozess festgestellt haben sollte, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet wurde, kann die fehlende Zustimmung des Integrationsamtes nunmehr als Restitutionsgrund geltend gemacht und der Arbeitsgerichtsprozess neu aufgerollt werden.(VG Darmstadt, Beschluss vom 24.07.2013 - 5 L 613/13.DA -, Rn. 4, juris unter Hinweis auf: BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 245/02 -, Rn. 20 - 23, juris. So auch: BAG, Urteil vom 23.05.2013 - 2 AZR 991/11 -, Rn. 34, juris.).

  • VGH Hessen, 09.10.2013 - 10 B 1712/13

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei beantragter aufschiebenden Wirkung gegen die

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 24. Juli 2013 - 5 L 613/13.DA - ist wirkungslos.

    Der noch nicht rechtskräftige Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 24. Juli 2013 - 5 L 613/13.DA - ist entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbs. ZPO i.V.m. § 173 Satz 1 VwGO wirkungslos.

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