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   VG Darmstadt, 25.01.2005 - 8 E 2499/04 (2)   

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https://dejure.org/2005,24137
VG Darmstadt, 25.01.2005 - 8 E 2499/04 (2) (https://dejure.org/2005,24137)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 25.01.2005 - 8 E 2499/04 (2) (https://dejure.org/2005,24137)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 8 E 2499/04 (2) (https://dejure.org/2005,24137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthaltsrechtliche Wirkung des Artikels 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Tunesien als Frage in Form einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nebst weiteren Anfragen; Ableitung einer aufenthaltsrechtlichen Position aus dem Abkommen im Zusammenhang mit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist auf Termine am 07.09. und 14.09.2004 hin

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist auf Termine am 07.09. und 14.09.2004 hin

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

    Auszug aus VG Darmstadt, 25.01.2005 - 8 E 2499/04
    Grundlage der Vorlage ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache El-Yassini (EuGH, U. v. 02.03.1999 - Rs. C-416/96 -, El-Yassini, EuGHE I 1999, 1209 = InfAuslR 1999, 218 = NVwZ 1999, 1095 = NZA 1999, 533) zu Art. 40 Abs. 1 des Kooperationsabkommens EWG/Marokko.

    Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache El-Yassini (EuGH, U. v. 02.03.1999 - Rs. C-416/96 -, El-Yassini, EuGHE I 1999, 1209 = InfAuslR 1999, 218 = NVwZ 1999, 1095 = NZA 1999, 533) zu Art. 40 des Kooperationsabkommens EWG/Marokko ausdrücklich ausgeführt, dass ein Eingriff in das Recht auf tatsächliche Ausübung einer Beschäftigung bei einer noch gültigen Arbeitserlaubnis nur zulässig ist, wenn "Gründe des Schutzes eines berechtigten Interesses des Staates, namentlich Gründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit, dies rechtfertigen".

  • BVerwG, 28.05.1991 - 1 C 20.89

    Aufenthaltserlaubnis - Nachträgliche Befristung - Eintritt der Unanfechtbarkeit -

    Auszug aus VG Darmstadt, 25.01.2005 - 8 E 2499/04
    Bei der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der hier streitigen nachträglichen zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung abzustellen (st. Rspr., vgl. etwa U. v. 28.05.1991 - 1 C 20.89 -, Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 43 zu der Vorgängervorschrift des § 7 Abs. 4 AuslG a.F.).
  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung;

    Auszug aus VG Darmstadt, 25.01.2005 - 8 E 2499/04
    Zwar bestimmt die Regelung des Art. 64 Abs. 2 Europa-Mittelmeer-Abkommens, dass das in Absatz 1 verankerte Diskriminierungsverbot hinsichtlich der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen nur für alle tunesischen Arbeitnehmer gilt, die dazu berechtigt sind, im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates eine befristete nichtselbständige Erwerbstätigkeit auszuüben, jedoch erfasst diese Einschränkung nicht die für die Aufenthaltsbeendigung allein maßgeblichen Kündigungsbedingungen (so auch BVerwG, U. v. 01.07.2003 - 1 C 18.02 -, EzAR 029 Nr. 24 = DVBl 2004, 119).
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus VG Darmstadt, 25.01.2005 - 8 E 2499/04
    Im Rahmen des Gemeinschaftsrechts und insbesondere dieser Vertragsbestimmung setzt der Begriff der öffentlichen Ordnung nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass außer der Störung der öffentlichen Ordnung, die jede Gesetzesverletzung darstellt, eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. z.B. EuGH, U. v. 27.10.1977 - Rs. 30/77 -, Bouchereau, Slg. 1977, 1999, Rdnr. 35).
  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 32.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VG Darmstadt, 25.01.2005 - 8 E 2499/04
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, U. v. 01.07.2003 - 1 C 32.02 -) hat zu dem inhaltsgleichen Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Marokko die folgende Auffassung vertreten: "Die Anwendung dieser Grundsätze führt im Falle der Klägerin zu dem Ergebnis, dass ihr zu dem maßgeblichen Zeitpunkt ein Aufenthaltsrecht aufgrund des Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko nicht zustand.
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2002 - 4 LB 471/02

    Vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer ; Mitwirkung bei Ausreise ; Nichtabgabe

    Auszug aus VG Darmstadt, 25.01.2005 - 8 E 2499/04
    Auch in solchen Fällen vermittelt eine unbefristete Arbeitsgenehmigung mithin kein von der Aufenthaltserlaubnis unabhängiges Recht auf Fortsetzung der Beschäftigung und dementsprechenden weiteren Aufenthalt (a. A. Dienelt, NVwZ 2003, 54 [55]).
  • OVG Hamburg, 29.05.2008 - 4 Bf 232/07

    Berufung eines türkischen Arbeitnehmers auf Art. 10 EWGAssRBes 1/80 -

    In der genannten Entscheidung, die auf dem Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG des Verwaltungsgerichts Darmstadt beruht (Beschl. v. 25.1.2005, InfAuslR 2005, 135 ff.), hat der EuGH im Anschluss an das Urteil El-Yassini vom 2. März 1999 (a.a.O.) u.a. ausgeführt (Rn. 36 bis 43): Es sei festzustellen, dass das Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommen, das nicht die Verwirklichung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zum Gegenstand habe, es einem Mitgliedstaat grundsätzlich nicht untersage, Maßnahmen in Bezug auf das Aufenthaltsrecht eines tunesischen Staatsangehörigen zu ergreifen, der zunächst die Erlaubnis zum Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat und zur Aufnahme einer Berufstätigkeit dort erhalten habe.

    Auf die durch diese nationalen Bestimmungen begründete Abhängigkeit auch einer nicht befristeten Arbeitsgenehmigung von der befristeten Aufenthaltserlaubnis hatte das Verwaltungsgericht Darmstadt in seinem Vorlagebeschluss vom 25. Januar 2005 ausdrücklich hingewiesen (InfAuslR 2005, 135, Rn. 21).

    Mit seinem nachfolgenden Urteil vom 14. Dezember 2006 in der Rechtssache Gattoussi (a.a.O.) ist der EuGH dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich zwischenzeitlich die obergerichtliche Rechtsprechung überwiegend angeschlossen hatte (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 6.4.2004, NVwZ-RR 2005, 285; VGH München, Beschl. v. 14.6.2005, 24 ZB 05.242, juris; OVG Münster, Beschl. v. 25.7.2005, 18 B 983/05, und v. 22.6.2007, InfAuslR 2007, 331; a.A. VG Aachen, Vorlagebeschluss v. 19.12.2004, InfAuslR 2005, 136; und VG Darmstadt, Vorlagebeschluss v. 25.1.2005, InfAuslR 2005, 135; VGH Mannheim, Urt. v. 27.9.2007, InfAuslR 2008, 3; siehe auch Haibronner NVwZ 2007, 415), insoweit der Sache nach entgegen getreten (wie hier VGH Mannheim, Urt. v. 27.9.2007, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 19.05.2011 - 4 Bf 88/10

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof in dem Streitverfahren

    Diese Entscheidung, der ein mit den vorliegenden Verhältnissen vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag, erging auf Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Darmstadt (Vorlagebeschl. v. 25.1.2005, InfAuslR 2005, 135 ff.).
  • VG Darmstadt, 24.02.2006 - 8 G 206/06

    Marokkaner, Europa-Mittelmeer-Abkommen, EuGH, Wiederaufgreifen des Verfahrens,

    Auch diesbezüglich stützt sich der Antragsteller auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az.: Rs. C-416/96), in welchem die aufenthaltsrechtliche Bedeutung des Diskriminierungsverbots aus Art. 40 des Kooperationsabkommens EWG/Marokko behandelt wird, und auf einen Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts A-Stadt vom 25.01.2005 zu dieser Frage (Az.: 8 E 2499/04).

    Auf Grund des am 25.01.2005 an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft gerichteten Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts A-Stadt zu Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer- Abkommens/Marokko (Az.: 8 E 2499/04) kann der Antragsteller nicht eine Rücknahme der seine Aufenthaltserlaubnis betreffenden Rücknahmeverfügung durch die Antragsgegnerin verlangen, da die Entscheidung dieser Auslegungsfrage durch den Europäische Gerichtshof noch aussteht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2005 - 18 B 983/05

    Aufenthaltserlaubnis Arbeitserlaubnis Arbeitnehmer Marokko

    Schon deshalb ist kein Raum für die vom Antragsteller begehrte Aussetzung des Beschwerdeverfahrens bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über den Vorlagebeschluss des VG E. vom 25. Januar 2005 - 8 E 2499/04 -, mit dem die aufenthaltsrechtliche Bedeutung von Art. 64 des Europa-Mittelmeer- Abkommens/Tunesien geklärt werden soll und die der Antragsteller als vorgreiflich für die Auslegung des Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko hält.
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