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   VG Darmstadt, 27.08.2010 - 5 K 38/10.DA   

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https://dejure.org/2010,17337
VG Darmstadt, 27.08.2010 - 5 K 38/10.DA (https://dejure.org/2010,17337)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 27.08.2010 - 5 K 38/10.DA (https://dejure.org/2010,17337)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 27. August 2010 - 5 K 38/10.DA (https://dejure.org/2010,17337)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.02.1996 - 1 B 134.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.08.2010 - 5 K 38/10
    Wie sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 2 oder § 5 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 WaffG ergibt, kann eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit auch dann eintreten, wenn es an einer strafgerichtlichen Verurteilung fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.02.1996 - 1 B 134.95 -, Buchholz 402.5 Nr. 75).
  • VGH Hessen, 03.11.1997 - 11 TE 3747/97

    Widerruf von Waffenbesitzkarten - Streitwert

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.08.2010 - 5 K 38/10
    Die Festsetzung des Streitwertes folgt aus §§ 52, 63 Abs. 2 GKG, wobei das Gericht bei dem Streit um den Widerruf einer Waffenbesitzkarte vom gesetzlichen Auffangstreitwert zuzüglich 750, 00 EUR pro Waffe ausgeht, wobei die erste eingetragene Waffe bei der Streitwertfestsetzung außer Ansatz bleibt (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 03.11.1997 - 11 TE 3747/97).
  • VG Darmstadt, 21.07.2009 - 5 L 1919/08

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen psychischer Erkrankung

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.08.2010 - 5 K 38/10
    Ständiger Rechtsprechung der Kammer zufolge ist es nicht streitwerterhöhend, dass die Waffen nicht in einer Waffenbesitzkarte, sondern in mehreren Papieren eingetragen sind (vgl. VG Darmstadt, Beschl. v. 21.07.2009 - 5 L 1919/08.DA [3]; Beschl. v. 31.08.2009 - 5 L 882/09.DA [3]).
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 12.83

    Waffenrecht - Jagdschein - Waffenbesitzkarte - Widerruf - Zuverlässigkeit -

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.08.2010 - 5 K 38/10
    Der Waffenschein gestattet nur das Führen der Waffe (§ 10 Abs. 4 WaffG), berechtigte hingegen nicht zum Erwerb und Besitz der in ihm eingetragenen Waffe (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.1985 - 1 C 12.83 -, NVwZ 1986, 558 [559] und juris, Rdnr. 37).
  • LG Schwerin, 19.12.2019 - 34 KLs 15/19

    Nordkreuz

    Selbst wenn der Waffenbesitzschein rechtswidrig (gewesen) wäre, bliebe er wirksam und damit wegen des Grundsatzes der Verwaltungsakzessorietät der Besitz von Munition auf seiner Grundlage straflos (vgl. VG Darmstadt LKRZ 2011, 35).
  • VG Aachen, 25.08.2011 - 6 L 8/11

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen

    vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 27. August 2010 - 5 K 38/10.DA -, , Rdn. 78.
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