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   VG Dessau, 15.12.2006 - 2 B 206/06 DE   

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VG Dessau, 15.12.2006 - 2 B 206/06 DE (https://dejure.org/2006,31587)
VG Dessau, Entscheidung vom 15.12.2006 - 2 B 206/06 DE (https://dejure.org/2006,31587)
VG Dessau, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - 2 B 206/06 DE (https://dejure.org/2006,31587)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Erteilung einstweiliger Erlaubnisse im Stadtverkehrslinienbündel; Erteilung einer Zustimmung zu Beförderungsentgelten, Beförderungsbedingungen und Fahrplänen für das Stadtverkehrslinienbündel und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.1993 - 4 M 9/93
    Auszug aus VG Dessau, 15.12.2006 - 2 B 206/06
    Denn nach der im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen summarischen Prüfung erscheint die zwischenzeitlich getroffene Ermessensentscheidung des Antragsgegners, nach der er den Beigeladenen zu 1. bis 4. als Inhaber von nicht bestandskräftigen Genehmigungen zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (vgl. §§ 13 ff PBefG ) für das rechtselbische Linienbündel, das linkselbische Linienbündel sowie für das Stadtverkehrslinienbündel (Genehmigungsbescheide des Antragsgegners vom 12. Oktober 2006) mit Bescheiden vom 07. Dezember 2006 entsprechende einstweilige Erlaubnisse für die Errichtung und den Betrieb eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen nach § 20 PBefG unter Anordnung des Sofortvollzugs für die Zeit vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2007 erteilt hat, um den im öffentlichen Interesse erforderlichen öffentlichen Personennahverkehr ab dem 01. Januar 2007 sicher zu stellen, durchaus sachgerecht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Oktober 1993 - 4 M 9/93 -).

    Nur eine inzwischen eingetretene Änderung der Sachlage oder eine offensichtlich falsche Rechtsanwendung bei der Erteilung der Genehmigungen an die Beigeladenen zu 1. bis 4. gibt der Behörde Anlass, eine erneute Prüfung in dieser Richtung bei der späteren Erteilung der einstweiligen Erlaubnis vorzunehmen (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1968 - VII C 90/66 -, NJW 1969, S. 708 [BVerwG 25.10.1968 - VII C 90/66] ; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Oktober 1993 - 4 M 9/93 - OVG Münster, Beschluss vom 11. Februar 1966 - VIII B 812/65 -, VRS 31, S. 466; Fromm/Fey/Sellmann/Zuck, Personenbeförderungsrecht, 3. Auflage, § 20 RdNr. 3).

    Vielmehr hat die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob dem Altunternehmer unter anderen Bewerbern um die endgültige Erlaubnis der Vorzug zu geben ist (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Oktober 1993 - 4 M 9/93 -).

    Ob diese Berechnung zutrifft oder nicht, kann in dem summarischen Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nicht überprüft werden, weil es nicht Aufgabe des Eilverfahrens ist, die Beweisaufnahme des Hauptsacheverfahrens vorweg zu nehmen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Oktober 1993 - 4 M 9/93 -).

    Nach § 80a Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 80 Abs. 5 VwGO kann das Gericht in den Fällen, in denen die Behörde die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes angeordnet hat, auf Antrag eines Dritten die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise wiederherstellen oder ganz oder teilweise wiederanordnen, wenn der Dritte in seinen Rechten betroffen sein kann, wenn also hier die Erteilung der einstweiligen Erlaubnisse nach § 20 PBefG an die Beigeladenen zu 1. bis 4. einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung zu Lasten der Antragstellerin darstellt (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Oktober 1993 - 4 M 9/93 - m.w.N.).

    Dem zufolge kann sie durch die Erteilung der einstweiligen Erlaubnisse an die Beigeladenen zu 1. bis 4. auch nicht in ihrem eigenen Recht auf gleiche Zuteilungschance verletzt sein (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Oktober 1993 - 4 M 9/93 - m.w.N.).

  • BVerwG, 25.10.1968 - VII C 90.66

    Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für den Berufsverkehr trotz schwebenden

    Auszug aus VG Dessau, 15.12.2006 - 2 B 206/06
    Nur eine inzwischen eingetretene Änderung der Sachlage oder eine offensichtlich falsche Rechtsanwendung bei der Erteilung der Genehmigungen an die Beigeladenen zu 1. bis 4. gibt der Behörde Anlass, eine erneute Prüfung in dieser Richtung bei der späteren Erteilung der einstweiligen Erlaubnis vorzunehmen (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1968 - VII C 90/66 -, NJW 1969, S. 708 [BVerwG 25.10.1968 - VII C 90/66] ; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Oktober 1993 - 4 M 9/93 - OVG Münster, Beschluss vom 11. Februar 1966 - VIII B 812/65 -, VRS 31, S. 466; Fromm/Fey/Sellmann/Zuck, Personenbeförderungsrecht, 3. Auflage, § 20 RdNr. 3).

    Es kann nicht Sinn der einstweiligen Erlaubnis sein, einen Linienverkehr zu ermöglichen, bei dem schon jetzt eindeutig feststeht, dass er dem Gesetz widerspricht (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1968 - VII C 90/66 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.09.1966 - VII C 137.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Dessau, 15.12.2006 - 2 B 206/06
    Hier ist in erster Linie darauf abzustellen, wer die bessere Verkehrsbedienung hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1998 - 3 B 223/97 -, Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35; Urteil vom 25. Oktober 1968 - 7 C 137.66 -, Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 15; Beschluss vom 10. November 1980 - 7 B 153.80 -, GewArch 1981, S. 175).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 3 B 223.97
    Auszug aus VG Dessau, 15.12.2006 - 2 B 206/06
    Hier ist in erster Linie darauf abzustellen, wer die bessere Verkehrsbedienung hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1998 - 3 B 223/97 -, Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35; Urteil vom 25. Oktober 1968 - 7 C 137.66 -, Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 15; Beschluss vom 10. November 1980 - 7 B 153.80 -, GewArch 1981, S. 175).
  • BVerwG, 10.11.1980 - 7 B 153.80

    Grundsatz der Priorität als eines von mehreren denkbaren sachlichen Kriterien des

    Auszug aus VG Dessau, 15.12.2006 - 2 B 206/06
    Hier ist in erster Linie darauf abzustellen, wer die bessere Verkehrsbedienung hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1998 - 3 B 223/97 -, Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35; Urteil vom 25. Oktober 1968 - 7 C 137.66 -, Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 15; Beschluss vom 10. November 1980 - 7 B 153.80 -, GewArch 1981, S. 175).
  • VG Halle, 25.10.2010 - 7 A 1/10

    Konkurrentenstreitverfahren bei der Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Gerichtsakten aus den Verfahren - 2 B 206/06 DE - und - 2 B 127/07 DE - sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge (Beiakten A bis W) Bezug genommen.
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