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   VG Dresden, 07.07.2010 - 3 K 1698/07   

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VG Dresden, 07.07.2010 - 3 K 1698/07 (https://dejure.org/2010,37378)
VG Dresden, Entscheidung vom 07.07.2010 - 3 K 1698/07 (https://dejure.org/2010,37378)
VG Dresden, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 3 K 1698/07 (https://dejure.org/2010,37378)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarklage gegen eine erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Kapazitätserhöhung eines betriebenen Stahlwerks ist zulässig; Sicherstellung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche bei Nichtüberschreitung der Immisionsrichtwerte der ...

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht billigt Genehmigung zur Kapazitätserhöhung des Stahlwerks in Riesa

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2007 - 12 LC 37/07

    Zuordnung eines in einem faktischen Baugebiet liegenden Immissionsorts; Zulassung

    Auszug aus VG Dresden, 07.07.2010 - 3 K 1698/07
    Die sich aus dem § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG ergebenden Schutzpflichten des Anlagenbetreibers werden im Bereich der Lärmimmissionen durch die auf der Grundlage des § 48 BImSchG erlassene TA Lärm (vom 26. August 1998, GMBl. S. 503) konkretisiert, die als Allgemeine Verwaltungsvorschrift normkonkretisierende Wirkung entfaltet und ein einheitliches Ermittlungs- und Beurteilungssystem zur Feststellung der maßgeblichen Geräuschkenngrößen sowie bestimmte Immissionsrichtwerte als Zumutbarkeitsmaßstab festlegt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 14. Februar 2007, Az.: 12 LC 37/07 , [...], Rdnr. 37; Nds. OVG, Urteil vom 21. Januar 2004, Az.: 7 LB 54/02 , BauR 2004, 1419).

    Die TA Lärm ist für die Verwaltungsbehörden und auch für die Verwaltungsgerichte grundsätzlich verbindlich ( BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1999, Az.: 7 C 15/98 , BVerwGE 110, 216; Nds. OVG, Urteil vom 14. Februar 2007, a.a.O.).

    Diese Einwirkungen sind erst bei der Zwischenwertbildung gemäß Nr. 6.7 TA Lärm zu berücksichtigen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 14. Februar 2007, Az. 12 LC 37/07, [...] ).

    Es ist vorauszusetzen, dass der Stand der Lärmminderungstechnik eingehalten wird (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 14. Februar 2007, a.a.O., Rdnr. 38).

    Soweit für die jeweils fraglichen (Wohn-)Gebiete - wie vorliegend - keine Bebauungspläne vorliegen, richtet sich ihre Schutzbedürftigkeit nach der jeweiligen tatsächlichen Bebauung und ihrer Zuordnung zu den in Nr. 6.1 Satz 1 Buchstabe a) bis f) TA Lärm genannten Gebieten, die wiederum den in §§ 3 ff. BauNVO aufgeführten Baugebieten entsprechen (s. o., vgl. Nds. OVG, Urteil vom 14. Februar 2007, a.a.O., Rdnr. 40).

    Daneben können weitere Gesichtspunkte, wie die Schutzbedürftigkeit der Wohnnutzung und der Abstand zwischen den unverträglichen Nutzungen von Einfluss auf die Höhe des geeigneten Zwischenwertes sein (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 14. Februar 2007, Az. 12 LC 37/07 , [...], Rdnr. 42).

    Ob und unter welchen Bedingungen dabei auch die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete im Rahmen der Zwischenwertbildung bei Vorliegen einer Gemengelage überschritten werden dürfen, was "nach der Soll-Bestimmung in Nr. 6.7 Abs. 1 Satz 2 TA Lärm nur im Regelfall ausgeschlossen" ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 14. Februar 2007, Az. 12 LC 37/07 , [...], Rdnr. 48) ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher nicht geklärt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2007 - 8 B 2477/06

    Neuer Hochofen im Hüttenwerk Duisburg-Hamborn darf vorläufig weitergebaut werden

    Auszug aus VG Dresden, 07.07.2010 - 3 K 1698/07
    Dementsprechend ist die behördliche Prüfung grundsätzlich nicht auf den Gegenstand des Genehmigungsantrags beschränkt, sondern muss die etwaigen Auswirkungen der Anlagenänderung auf die Gesamtanlage und auf die Umgebung untersuchen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. Dezember 2008, Az. 8 D 21/07.AK , [...], Rdnr. 114; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Mai 2007, Az. 8 B 2477/06 , [...], Rdnr. 53).

    Welche Anlagenteile und Verfahrensschritte im Änderungsverfahren in den Blick zu nehmen sind, lässt sich abstrakt nicht näher umschreiben, sondern richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. Dezember 2008, Az. 8 D 21/07.AK , [...], Rdnr. 116; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Mai 2007, Az. 8 B 2477/06 , [...] Rdnr. 55, jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 21. August 1996, Az. 11 C 9.95 , BVerwGE 101, 347 = [...] Rdnr. 34 f.).

    Da die Grundpflichten des § 5 Abs. 1 BImSchG an den Begriff der Anlage anknüpfen (s. o.), sind - jedenfalls dann, wenn sich die Änderung auf die gesamte Anlage auswirkt - die von der (geänderten) Gesamtanlage ausgehenden Immissionsbelastungen in den Blick zu nehmen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 24. September 2008, Az. 6 C 1600/07.T , [...]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Mai 2007, Az. 8 B 2477/06 , NWVBl. 2007, 439, 440, mit weiteren Nachweisen).

    Solche diffusen Emissionen sind zudem kaum zuverlässig messbar und können nur annäherungsweise bestimmt werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Mai 2007, Az. 8 B 2477/06 , [...], Rdnr. 126).

    Mit dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 8. Mai 2007, Az. 8 B 2477/06 , [...], Rdnr. 88) ist davon auszugehen, dass eine Anlagenänderung, die wesentlich zur Verbesserung der Immissionssituation beiträgt, unter bestimmten - gesetzlich nicht ausdrücklich geregelten - Voraussetzungen auch dann genehmigungsfähig sein kann, wenn es trotz der Verbesserung immer noch zu einer Überschreitung eines Immissionsgrenzwerts kommt.

    Deshalb muss der Zweck der Verbesserung eindeutig im Vordergrund stehen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Mai 2007, a.a.O., Rdnr. 102).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - 8 D 21/07

    Klagen gegen Gemeinschaftskraftwerk Veltheim abgewiesen

    Auszug aus VG Dresden, 07.07.2010 - 3 K 1698/07
    Dementsprechend ist die behördliche Prüfung grundsätzlich nicht auf den Gegenstand des Genehmigungsantrags beschränkt, sondern muss die etwaigen Auswirkungen der Anlagenänderung auf die Gesamtanlage und auf die Umgebung untersuchen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. Dezember 2008, Az. 8 D 21/07.AK , [...], Rdnr. 114; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Mai 2007, Az. 8 B 2477/06 , [...], Rdnr. 53).

    Welche Anlagenteile und Verfahrensschritte im Änderungsverfahren in den Blick zu nehmen sind, lässt sich abstrakt nicht näher umschreiben, sondern richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. Dezember 2008, Az. 8 D 21/07.AK , [...], Rdnr. 116; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Mai 2007, Az. 8 B 2477/06 , [...] Rdnr. 55, jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 21. August 1996, Az. 11 C 9.95 , BVerwGE 101, 347 = [...] Rdnr. 34 f.).

    Die Prüfung hat sich vielmehr darauf zu beschränken, ob gerade die Änderung rechtmäßig genehmigt worden ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. Dezember 2008, Az. 8 D 21/07.AK , [...], Rdnr. 121).

    Der Drittbetroffene kann sich also weder gegen die Änderungsgenehmigung wegen etwaiger Einwirkungen wenden, die auf der Erstgenehmigung beruhen, noch kann er die Änderung zum Anlass nehmen, die Erstgenehmigung anzugreifen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. Dezember 2008, Az. 8 D 21/07.AK , [...] Rdnr. 123).

    Vielmehr kann sich ein Drittbetroffener allein auf solche Beeinträchtigungen berufen, die entweder - im Sinne einer unmittelbaren Auswirkung der Änderungsgenehmigung - auf den zu ändernden Anlagenteilen oder betrieblichen Verfahrensschritten beruhen oder die - im Sinne einer mittelbaren Auswirkung der Änderungsgenehmigung - auf diejenigen Anlagenteile und Verfahrensschritte der genehmigten Anlage zurückzuführen sind, die zwar nicht Gegenstand der Änderungsgenehmigung sind, auf die sich diese aber auswirkt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. Dezember 2008 8 D 21/07.AK , [...], Rdnr. 125).

  • VGH Hessen, 24.09.2008 - 6 C 1600/07

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erhöhung der

    Auszug aus VG Dresden, 07.07.2010 - 3 K 1698/07
    Anderes soll in Ausnahmefällen allenfalls dann gelten, wenn in Rechts- und Verwaltungsvorschriften für bestimmte Stoffe keine die Schutz- und Abwehrpflicht konkretisierenden Immissionswerte, sondern nur entsprechende Vorsorgewerte festgelegt sind; in diesem Fall können Drittbetroffene die Einhaltung der Vorsorgewerte als Ersatz für die fehlenden Schutzwerte fordern (vgl. HessVGH, Urteil vom 24. September 2008, Az. 6 C 1600/07.T , [...] unter Hinweis auf Jarass, BImSchG, 7. Aufl. Rdnr. 122 zu § 5 BImSchG , mit weiteren Nachweisen).

    Wesentliche Kriterien sind danach die Prägung des Einwirkungsgebiets durch den Umfang der Wohnbebauung einerseits und durch Gewerbe- und Industriegebiete andererseits, die Ortsüblichkeit eines Geräusches und die Frage, welche der unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht wurde (Nr. 6.7 Abs. 1 und 2 TA Lärm - vgl. Hess. VGH, Urteil vom 24. September 2008, Az. 6 C 1600/07.T , [...], Rdnr. 109).

    Dem Kriterium der zeitlichen Priorität kommt keine ausschlaggebende Bedeutung zu, wenn beide Nutzungen schon über einen langen Zeitraum nebeneinander bestehen und zudem die nunmehr geänderte Anlage über eine geraume Zeit - hier seit Beginn der 90er Jahre - beständig mit jeweils bestandskräftigen Genehmigungen erweitert wurde (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 24. September 2008, Az. 6 C 1600/07.T , [...], Rdnr. 116).

    Da die Grundpflichten des § 5 Abs. 1 BImSchG an den Begriff der Anlage anknüpfen (s. o.), sind - jedenfalls dann, wenn sich die Änderung auf die gesamte Anlage auswirkt - die von der (geänderten) Gesamtanlage ausgehenden Immissionsbelastungen in den Blick zu nehmen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 24. September 2008, Az. 6 C 1600/07.T , [...]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Mai 2007, Az. 8 B 2477/06 , NWVBl. 2007, 439, 440, mit weiteren Nachweisen).

  • OVG Sachsen, 08.06.2004 - 4 D 24/00

    immissionsschutzrechtliche Genehmigung, thermische Abfallbehandlungsanlage,

    Auszug aus VG Dresden, 07.07.2010 - 3 K 1698/07
    Fechten Nachbarn - wie vorliegend - einen zugunsten eines Dritten erlassenen Verwaltungsakt an, sind Ausführungen dazu erforderlich, dass der Bescheid Rechtsvorschriften verletzt, die auch dem Schutz und dem Interesse der Kläger dienen (vgl. Sächs- OVG, Urteil vom 8. Juni 2004, Az. 4 D 24/00 , [...], Rdnr. 75).

    Als Einwirkungsbereich in diesem Sinne sieht die Kammer das Beurteilungsgebiet für die durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), eine Kreisfläche mit einem Radius der 50-fachen Schornsteinhöhe - hier 2.500 m um den Kamin der Anlage - an (vgl. SächsOVG, Urteil vom 8. Juni 2004, a.a.O., in dem der Senat nach der damaligen Fassung der TA Luft noch von der 30-fachen Schornsteinhöhe als Beurteilungsgebiet für die erfolgte UVP ausging).

    Sie haben damit - wenn auch in äußerst knapper und pauschalierter Form - bereits die nach ihrer Ansicht durch die genehmigte Kapazitätserhöhung des Stahlwerks gefährdeten Rechtsgüter und die insoweit befürchteten Beeinträchtigungen - ausgehend vom Maßstab des "durchschnittlichen Wissens eines nicht sachverständigen Bürgers" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982, BVerfGE 61, 82, 117 [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80] ) - noch hinreichend dargelegt; ihre Einwendungen im gerichtlichen Verfahren waren damit der Sache nach bereits innerhalb der Einwendungsfrist ( § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG ) dargelegt worden, weshalb sie mit diesen nicht präkludiert sind (vgl. SächsOVG, Urteil vom 8. Juni 2004, a.a.O., Rdnr. 77; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 1998, NVwZ-RR 1999, 298-304).

    Die Vorsorgepflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG hat demgegenüber grundsätzlich keinen drittschützenden Charakter (vgl. SächsOVG, Urteil vom 8. Juni 2004, Az. 4 D 24/00 , [...], Rdnr. 86 unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des BVerwG).

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 7 LB 54/02

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für einen erweiterten

    Auszug aus VG Dresden, 07.07.2010 - 3 K 1698/07
    Die sich aus dem § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG ergebenden Schutzpflichten des Anlagenbetreibers werden im Bereich der Lärmimmissionen durch die auf der Grundlage des § 48 BImSchG erlassene TA Lärm (vom 26. August 1998, GMBl. S. 503) konkretisiert, die als Allgemeine Verwaltungsvorschrift normkonkretisierende Wirkung entfaltet und ein einheitliches Ermittlungs- und Beurteilungssystem zur Feststellung der maßgeblichen Geräuschkenngrößen sowie bestimmte Immissionsrichtwerte als Zumutbarkeitsmaßstab festlegt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 14. Februar 2007, Az.: 12 LC 37/07 , [...], Rdnr. 37; Nds. OVG, Urteil vom 21. Januar 2004, Az.: 7 LB 54/02 , BauR 2004, 1419).

    Dementsprechend wird es in der Rechtsprechung auch als bedeutsam angesehen, ob der Nachbar einer Industrieanlage in der Vergangenheit bereits rechtliche Schritte unternommen hat, um gegen eine Lärmbelastung vorzugehen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21. Januar 2004, Az. 7 LB 54/02 , [...], Rdnr. 48).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 6/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

    Auszug aus VG Dresden, 07.07.2010 - 3 K 1698/07
    Als "genehmigungsbedürftige Anlage" (vgl. insoweit die Definition im Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 9. Dezember 2009, Az. 8 D 6/08, [...], Rdnr. 64 ff.) ist bei einer Änderungsgenehmigung vom Ansatz her die gesamte Anlage zu betrachten, weil die Grundpflichten des Betreibers nach § 5 Abs. 1 BImSchG an den Begriff der "Anlage" anknüpfen.

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 9. Dezember 2009 (Az. 8 D 6/08, [...], Rdnr. 282 ff.) davon ausgeht, dass in dem LAI-Bericht vom 21. September 2004 ein "vorläufiger Orientierungswert als Immissionswert für eine Sonderfallprüfung von 9 pg TEQ/m 2 x d vorgeschlagen" wird, vermag das Gericht dem so nicht zu folgen.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2004 - 10 S 951/03

    Entsprechende Anwendung von TA Lärm Nr 6.7 S 1 bei Bestimmung der

    Auszug aus VG Dresden, 07.07.2010 - 3 K 1698/07
    Ein unmittelbares Aneinandergrenzen der unterschiedlichen Gebiete ist dabei nicht erforderlich (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. Februar 2004, Az. 10 S 951/03, [...] ).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Auszug aus VG Dresden, 07.07.2010 - 3 K 1698/07
    Eine derart drittschützende Wirkung der Vorsorgepflicht ( § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG ) hat das Bundesverwaltungsgericht verneint, weil diese Regelung nicht der Begünstigung eines individualisierbaren Personkreises, sondern dem Interesse der Allgemeinheit (hier etwa allen Bewohnern der Stadt R. ) daran dient, potentiell schädlichen Umwelteinwirkungen generell und auch dort vorzubeugen, wo sie keinem bestimmten Emittenten zuzuordnen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003, Az. 7 C 19/02 , [...], m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 10.03.2006 - 1 K 32/05

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen Erweiterung eines Schlachtbetriebes im

    Auszug aus VG Dresden, 07.07.2010 - 3 K 1698/07
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht für Abwehransprüche von Betroffenen außerhalb des von einer möglicherweise störenden Baumaßnahme betroffenen Gebiets wiederholt entschieden (vgl. etwa Urteil vom 24. September 1992, Az. 7 C 7.92 , [...], Rdnr. 17), da das Bebauungsrecht gegenüber schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG keinen andersartigen oder weitergehenden Nachbarschutz als § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG vermittele (vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 10. März 2006, Az. 1 K 32/05, 1 K 22/04, [...], Rdnr. 31).
  • VGH Hessen, 08.02.2000 - 4 UE 3421/94

    Überleitung preußischer Fluchtlinienpläne; Nachbarklage gegen Baugenehmigung für

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 15.98

    Chemische Fabrik; Anlage; Stoff, organischer; Vorsorge; Verwaltungsvorschrift,

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

  • VG Augsburg, 19.02.2003 - Au 4 K 00.1331
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97

    Ersetzung abfallrechtlicher Planfeststellung durch immissionsschutzrechtliche

  • BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76

    Prüfungsumfang bei Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach

  • BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung

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